GSR bei unverheirat...
 
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GSR bei unverheiratet, dann verheiratet ?

 
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich habe mal eine ganz formale Frage, da ich im WWW nicht wirklich fündig werde:

Meine DEF und ich sind vor 8 Jahren zusammengezogen
vor 5 Jahren ist unsere Tochter geboren (ich bin auch als Vater auf der Geb. urkunde eingetragen)
vor 3 Jahren haben wir geheiratet
vor 9 Monaten haben wir uns getrennt, Tochter ist mit Mama mitgezogen.

Hab ich eigentlich automatisch das GSR, obwohl wir bei Geburt nicht verheiratet waren und die Geburt auch vor der Sorgerechtsreform war ?

Ich bin da etwas verunsichert, weil ich dachte, durch die Heirat sei unsere Tochter sowieso von "unehelich" zu "ehelich" gewechselt, aber meine DEF meint, sie hätte durchs Wegziehen und Kindmitnehmen das Sorgerecht wieder allein und hat auch bei der Anmeldung im neuen KiGa angegeben, dass alleinige SR zu haben.

Idealerweise kann mir da jemand noch einen entsprechenden Beschluss oder Gesetzeskommentar nennen, den ich Madame weiterleiten kann.

Vielen Dank
mekmen


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2014 12:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Du hast GSR durch Eheschließung mit der Mutter des gemeinsamen Kindes, 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB.

Die Ex erzählt Unsinn. Äh Wunschdenken.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 12:53
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

hi mekmen,
geburtsurkunde + trauschein = gsr.
wenn deine def asr will muss sie klagen.
wenn sie abr will auch.
sry einhändig
gruss horst


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 12:54
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Danke LBM für die schnelle Antwort,

ich dachte es mir schon, aber mitm BGB winken hilft ja dann doch.

mekmen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2014 12:55
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Die Ex erzählt Unsinn. Äh Wunschdenken.

Korrektamente!
Gleiche Situation wie bei mir. Kind vor der Ehe geboren und Vaterschaft anerkannt.
Mit Eheschließung gilt das Kind rechtlich als "in der Ehe geboren", mit allem Zipp und Zapp!

Lass Dir hier keinen Bären aufbinden und werde da aktiv. Kontaktiere den Kindergarten, damit die wissen, was Phase ist.
Erstens, um Dich da bekannt zu machen und zweitens, um Deiner DEF von Anfang an zu signalisieren: "SO NICHT!"

Grüsse!
JB


Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 12:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus mekmen!
Ergänzend und zur Aufklärung:
mit dem gSR hast Du auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR), aus diesem Grund sollte DEF auch Um- oder Wegzug mit Dir besprechen/abstimmen.
Dass Euer Kind den Lebensmittelpunkt bei DEF hat, heisst nicht, dass sie alleiniges ABR hätte.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 13:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Dass Euer Kind den Lebensmittelpunkt bei DEF hat, heisst nicht, dass sie alleiniges ABR hätte.

das alleinige ABR hat man nicht durch Herkunft, Geschlecht, Gewohnheit oder Einbildung, sondern sowieso nur, wenn ein deutsches Gericht das expressis verbis auf ein Stück Papier geschrieben hat. Ansonsten ist es immer ein gemeinsames ABR.

Wenn man die Mutter allerdings samt Kind ausziehen lässt und erst einmal wochen- oder monatelang nichts dagegen unternimmt, dürfte man es schwer haben, mit Verweis auf das gemeinsame ABR eine Klage dagegen anzustrengen. Nach 9 Monaten hat die Mutter "de facto" das ABR. Am Sorgerecht ändert sich dadurch allerdings und natürlich nichts; das kann man in wesentlichen Teilen ja auch aus der Ferne ausüben.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 13:58
(@fruchteis)
Registriert

Moin mekmen.

Anmeldungen in Kitas sind Dinge von erheblicher Bedeutung für ein Kind, unterfallen daher der gES.
Der mütterlich-einseitige Vertrag mit der Kita könnte daher unwirksam sein.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) als Teil der elterlichen Sorge wird gelegentlich mißverstanden.
Es regelt nur den Lebensmittelpunkt des Kindes.

Zudem gibt es noch die Befugnisse aus der 'Alltagssorge' während sich das Kind vereinbarungsgemäß bei einem Elternteil aufhält, meist durch Elternvereinbarung zum Umgangsrecht bestimmt.

Nur am Rande und wen es interessiert:
Gelegentlich kann es zum sog. Normenkonflikt zwischen Sorge- und Umgangsrecht kommen.

Die Kollisionsregeln besagen: Das besondere Recht verdrängt das allgemeine. Die speziellere Norm geht der generellen vor. "Lex specialis derogat legi generali." Das trifft hier auf das speziellere Umgangsrecht zu. Ganz grob kann man diese Hierachchie auch an der Durchnummerierung der Gesetze festmachen.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 14:10
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Dank euch allen für die ausführlichen Stellungnahmen.

Im Moment läufts ja noch friedlich, @brille, mir war klar, dass de facto das ABR dann verwirkt ist, ich hab sie damals halt (zähneknirschend) ziehen lassen, weil ich eine Betreuung einer 5 - jährigen nicht auch noch hinbekomme (zur Erinnerung, meine Geschichte ist schon ein Weilchen her: ich bin ja noch AE-Vater von 3 weiteren Kids 17-17-12).

Was mir im alltäglichen halt aufstösst und stinkt, sind Fakten wie alleiniges Anmelden im KiGa, beiläufiges Erwähnen dass eine Mandel - OP wahrscheinlich nötig ist (gegen die ich bei medizinischer Notwendigkeit gar nichts habe, aber man möcht halt gern gefragt werden) .
Da muss ich wohl auf der Hut sein.

grüsse
mekmen 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2014 16:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin mekmen,

mir war klar, dass de facto das ABR dann verwirkt ist, ich hab sie damals halt (zähneknirschend) ziehen lassen, weil ich eine Betreuung einer 5 - jährigen nicht auch noch hinbekomme

das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun. Man muss nicht den Hauptanteil der Betreuung übernehmen (aus diesem resultiert nur die Berechtigung zum Unterhaltsbezug), um mit einem bestimmten Lebensmittelpunkt (z. B. weit entfernt) nicht einverstanden zu sein. Richtig ist allerdings: Was man erst einmal unwidersprochen hinnimmt, ist anschliessend Fakt.

Was mir im alltäglichen halt aufstösst und stinkt, sind Fakten wie alleiniges Anmelden im KiGa, beiläufiges Erwähnen dass eine Mandel - OP wahrscheinlich nötig ist (gegen die ich bei medizinischer Notwendigkeit gar nichts habe, aber man möcht halt gern gefragt werden) .

naja, dann mach Dich gerade und steh für Deine Rechte ein. Die genannten Beispiele haben nur mit dem GSR zu tun und nicht mit dem ABR. Das GSR kann man aktiv wahrnehmen oder es bleiben lassen; hinterhergetragen bekommt man es nicht. Und es kommt auch keine Nanny aus dem Busch und sagt zu Deiner Ex "Du, du, du, da hättest du den mekmen aber fragen müssen!"

Deine Ex tut genau das, was sie ungestraft machen kann. Das ist dasselbe wie falsch zu parken - wenn man weiss, dass der Dorfpolizist gerade krank ist.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2014 17:08