GSR-Antrag und die ...
 
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GSR-Antrag und die Folgen

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(@diskurso)
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Es bestätigt mich aber in der Annahme, dass Umgangsverfahren offensichtlich
- zumindest bisher - ein k.o.-Kriterium fürs GSR sind.

Kann ich - ganz aktuell - so bestätigen.
Die OLG RichterIn suchte bei meiner Verhandlung regelrecht nach Gründen gegen ein gSR (bei funktionierender Kommunikation, flexiblen Umgangsabsprachen etc.) Als KM dann auf meine laufende Umgangsklage hinwies ...
Aber jetzt kommt es - als beide Parteien tatsächlich während der anberaumten Verhandlungspause in 10 Minuten eine Umgangsvereinbarung zustande brachten, mussten wieder Banalitäten herhalten, um das gSR abzuweisen.

PS
Kommentar meiner Anwältin:
"Familienrecht ist ein rechtsfreier Raum."


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2011 14:02
(@bester-papa)
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Bitte gebt mir mit dem Einstellen des Beschlusses noch ein paar Tage Zeit, bis er rechtskräftig geworden ist. Dann übersende ich ihn gerne..

Gruss
BP


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2011 20:20
(@mdroid)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Bester Papa,

auch von mir Herzlichen Glückwunsch!

Ich erlebe gerade genau das selbe wie du es erlebt hast. Seit meinem Antrag nur noch Probleme beim Umgang, nach der ersten Verhandlung beim Gericht, versucht sie es immer wieder mich zu provozieren, aber darauf lass ich mich nicht (mehr) ein. Meine nächste Verhandlung ist ca: im Januar/Februar. Ich hoffe das ich es dann auch (für unser Kind) geschafft habe. Naja, ersteinmal abwarten, die Termine vor der Verhandlung beim JA wurden abgesagt, alle. Die angeordneten Termine laufen noch bzw. erster Termin wurde wieder abgesagt bzw. verschoben von KM.

Nocheinmal Herzlichen Glückwunsch!

Grüße

MDroid


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2011 23:25
(@bester-papa)
Registriert

Hallo MDroid,

genau so ist es richtig: Nicht provozieren lassen und bei Gericht zähneknirschend sagen, dass ihr euch beim Umgang wunderbar einigen könnt.
Wenn Sie Elterngespräche nicht annimmt, fällt ihr das hoffentlich auf die Füsse. Diese Gespräche wären für KM eine Gelegenheit mit Dir darüber zu sprechen, warum sie Bedenken gegen das GSR hat und was DU in Zukunft besser machen könntest. Da sie nicht hingeht, sind ihr die Argumente gegen das GSR entweder egal oder gelogen. Das spricht in jedem Fall gegen sie. Offenbar geht es ihr nur im Alleinentscheidungautorität und nicht ums Kindeswohl, aber genau hier greift das Urteil des BverfG.

Ordnet das Gericht weitere Gespräche an, nimm sie an und spiel das Spiel zunächst mit, auch wenns schwer fällt.

Viel Glück!!

Gruss
BP


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2011 20:26
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