Hallo Freunde,
um es kurz zu machen:
die Kommunikation mit meiner Ex läuft immer schlechter, im Grunde reden wir gar nicht mehr miteinander. Einen Vorschlag meinerseits sich doch im Interesse einer möglichst konfliktfreien Elternebene einer professionellen Beratung zu unterziehen, hat meine Ex brüsk abgelehnt.
Tatsächlich erzählt sie (welch Wunder) beim Kinderarzt irgendwelche Horrorstories über den Umgang bei mir, von psychosomatischen Beschwerden und behauptet, der Kinderarzt sei gegen den Momentan praktizierten Umgang. Habe selber beim Kinderarzt angerufen, der ruderte natürlich sofort zurück (wer von euch kennt das nicht), war froh, auch mal meine Seite geöhrt zu haben etc.
In einem kurzen Brief an die Ex habe ich dann dargelegt, dass eine Beratung sicher Sinn macht. Ich habe sie nicht angegriffen, sondern Ihre Mutterqualitäten gelobt und dargelegt, dass der Kinderarzt sicher irgendwas falsch verstanden hat und ich mir nicht vorstellen könnte, dass sie die Stories, so wie der Kinderarzt es an mich weitergegeben hat, diesem erzählt hat ("Sicher hat der Kinderarzt etwas falsch verstanden oder missverstanden, ich kann mir jedenfalls beim besten Willen nicht vorstellen, dass Du ihn mit Unwahrheiten bezüglich des Verhaltens von Kind bei mir versorgst"). Dann habe ich angeboten, eine Beratung zu machen, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden.
Nun gut. Nun hat sich unser Wortaustausch eben auf das minimalst notwendige beschränkt.
Jetzt meine Frage:
Habe ich eine gesetzliche Auskunftsplicht (also ein Grundsatzurteil, einen Paragrafen, das habe ich im Forum nicht gefunden), aus der sich ergibt, dass meine Ex auf meine Nachfrage hin sagen muss, in welchem Kindergarten sie ihn angemeldet hat, wann Sie bei welchem Arzt war etc?
(verheiratet, seit 9 Mon getrennt, 1 Sohn, 2 Jahre, 3 Monate, Umgang über 300 km one way alle 2 Wochen am WE, GSR, ABR bei uns beiden)
Gruß,
PP
§ 1686
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.
Die persönlichen Verhältnisse umfassen physische und psychische Entwicklung, sowie Kindergarten, Schule, Zeugnisse etc.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wobei die Gerichte sich angewöhnt haben, eine Auskunftspflicht zu verneinen, wenn der Vater Umgang hat und sich selbst vom ordnungsgemäßen Zustand des Zieh.., äh Kindes überzeugen kann.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo PaulPeter,
("Sicher hat der Kinderarzt etwas falsch verstanden oder missverstanden, ich kann mir jedenfalls beim besten Willen nicht vorstellen, dass Du ihn mit Unwahrheiten bezüglich des Verhaltens von Kind bei mir versorgst").
Damit hast Du sie der Lüge überführt, was in der Regel negative Folgen hat - sie wird vermutlich erst recht blockieren.
Über so etwas wie Unrechtsbewusstsein verfügen solche sorgenden Mütter eher selten.
Dann habe ich angeboten, eine Beratung zu machen, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden.
Natürlich lehnt sie ab, um nicht auch noch vor Dritten mit ihren Lügen konfrontiert zu werden.
Dieses Eingeständnis kannst Du kaum erwarten.
Jetzt meine Frage:
Habe ich eine gesetzliche Auskunftsplicht
Ja, bei gSR - § 1686.
Falls Du wirklich keinerlei Auskunft über den Kindergarten erhältst (beim Kinderarzt scheint es aber doch keine Probleme zu geben?) ist trotz des Hinweises von Beppo der juristische Weg wohl notwendig und nicht zwangsläufig erfolglos.
Spätestens nach der Einschulung stehst Du wieder an dieser Stelle.
Servus,
vielen Dank für die Hinweise, besonders midnight.
@ Diskurso, obs klug war, den Brief zu schreiben, ich weiß es nicht. Man kann da sicher geteilter Ansicht sein. evtl. war es taktisch unklug aber sachlich richtig. Wie dem auch sei, ich habe bewußt versucht, ihr goldene Brücken zu gehen, sie könnte ja eine Pattsituation herstellen in dem sie sagt: "Klar hat der Kinderarzt das alles falsch verstanden, sowas habe ich ihm niieee erzählt. "
Whatever, mir ging es eben auch darum ihr zu zeigen, dass ich nicht unbedingt ein dummer Kasper bin, der zu blöd ist um zu kapieren was läuft. Wie gesagt, obs klug war......?
@ diskurso
Der § 1686 gilt unabhängig vom GSR. Eher umgekehrt bei GSR wird häufig darauf verwiesen, dass der andere Elternteil sie Infos direkt holen kann und dazu nicht den betreuenden Elternteil benötigt.
Wichtig ist er gerade bei ASR. Da ist allein der ASR-Elternteil zusändig erfragte Infos auch weiterzugeben.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wie sieht es denn dann beim Kiga mit GSR aus?
Welche Infos muss der Kiga geben; Elterngespräche, Elternabend usw. ?