Gerichtstermin, was...
 
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Gerichtstermin, was brauche ich alles!

 
(@kboden)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Es ist (endlich und gleichzeitig leider) so weit! Am 08.11.11 habe ich einen Gerichtstermin zur regelung des Umgangs und der Elterlichen Sorge.
Ist der erste Termin nur eine Anhörung und es folgen weitere oder kann es danach schon alles erledigt sein?
Jetzt steht im Brief, dass kein Anwalt von nöten sei! Sollte ich zum ersten Termin trotzdem einen mitnehmen? Was muss ich an unterlagen mitnehmen?
KM und ich hatten bereits eine Vereinbarung getroffen, die sie aber gekanzelt hat. Ich hab das Gespräch noch auf dem PC sollte ich es ausdrucken und mitnehmen? Muss ich dann irgendwem vorher bescheid geben wenn ich das mitbringe?
Und allgemein, Schriftverkehr über icq und wkw! Sollte ich alles ausgedruckt mitnehmen? Ich hatte mich um eine Mediation bemüht sollte ich mir das vom JA bestätigen lassen?

Wäre echt nett, wenn ihr mir ein wenig helfen könntet, war noch nie bei gericht und hab echt keine Ahnung.

Danke
KBoden

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2011 23:50
(@thorsten70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Du solltest Dir am besten erst einmal total klar sein, was Du
umgangstechnisch willst und auch ob Du das hinkriegst.

Bei mir war es schon überraschend.Ich hatte alles verfasst, mein
Anwalt viel geschrieben und im Termin:

richter: "So Sie können sich jetzt einigen oder ich beschliesse die
Standardregelung" ... dann habe ich wie aufm Basar gehandelt...
fertig, diktiert und beschlossen mit Ordnungsgeldandrohung.

Sie Standardregelung war hinsichtlich Weihnachten dummerweise
eher KM freundlich - also nix mit Heiligabend im Wechsel und
Ferien auch fest, aber ich fands dann doch gut.

Also Gedanken machen, pokern und durchsetzen im Termin.
Mit Anwalt ist es sicherlich eine bessere Position.

Gruss Th

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2011 00:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Bei Deinem Wissensstand möchte ich behaupten:

Ist der erste Termin nur eine Anhörung und es folgen weitere oder kann es danach schon alles erledigt sein?

Das ist möglich, wenn keine "Komplikationen" auftreten. Dein fehlendes Wissen um die Führung eines solchen Verfahrens würde vermuten lassen, Du stehst anschliessend mit leeren Händen da.

Sollte ich zum ersten Termin trotzdem einen mitnehmen?

Ich würde Dir das empfehlen. Solch eine Empfehlung von mir kommt nicht oft vor, hier aber unbedingt. Und nehme Tuchfühlung zum (Spezialisten/Fachamwalt für Familienrecht) RA auf, nehme nicht den Erstbesten. Die Chemie muss stimmen, Du musst ihm sowas wie blind vertrauen können. Schliesslich hat er Prozessvollmacht, theoretisch jede Menge Wissen, und versteht es entweder einzulullen oder aufzuklären - oder auch teilsnahmlos zu sein. Und DU hast i.d.R. nur eine Chance. Daher, wähle klug und im guten Gewissen. Es schadet nicht, mehrere RA's zu konsultieren. Kostet Geld, nur - es ist Dein Kampf. An Dir liegt es, dass auch der für Dich richtige RA den Kampf aufnimmt.

Was muss ich an unterlagen mitnehmen?

Zum RA? Alles !!! Zum Gericht? Das sagt Dir der RA. Ich denke, mitnehmen kann man alles. Es ist eine andere Frage, ob man es aus der Aktentasche herausholt und präsentiert.

KM und ich hatten bereits eine Vereinbarung getroffen, die sie aber gekanzelt hat. Ich hab das Gespräch noch auf dem PC sollte ich es ausdrucken und mitnehmen?

Unbedingt. Sowas ist prozessrelevant.

Muss ich dann irgendwem vorher bescheid geben wenn ich das mitbringe?

Nö.

Und allgemein, Schriftverkehr über icq und wkw! Sollte ich alles ausgedruckt mitnehmen?

Ich würde es. Wie gesagt, mitnehmen schadet nicht. Vielleicht wird es noch gebraucht. Daher unbedingt eine ganz saubere Ordnung in alles bringen. Eine Mappe - ein Vorgang. Und alles sauber (mehrmals bzw. von allen Seiten) beschriftet. Nur keine Verwechslung aufkommen lassen.

Ich hatte mich um eine Mediation bemüht sollte ich mir das vom JA bestätigen lassen?

Ähm, was jetzt. In SR-Verfahren wird das JA m.W.n. zwingend gehört. Verwechselst Du eventuell etwas? Ansonsten: Ja, definitiv.

Gruss oldie

Edit: Ich verschiebe den Thread in die Rubrik "Sorgerecht". M.E. ist das der potentielle Schwerpunkt.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2011 03:04
(@bagger1975)

Servus KBoden,

ich bin etwas erstaunt ob Deiner neuen Nachfrage. Bereits Ende Juni 2011 hattes Du hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-22732.html

mitgeteilt, Dich wg. des Umgangs anwaltlich beraten zu lassen. Du wolltest sogar evtl. einen Kredit aufnehmen, um Deine Tochter endlich ausreichend und regelmäßig sehen zu können, was nachvollziehbar ist.

Sofern Du fachanwaltliche Hilfe bislang doch noch nicht in Anspruch genommen hast, solltest Du das spätestens jetzt endlich tun.

Ich empfehle Dir dieses Vorgehen genau wie @oldie und @Thorsten ausdrücklich, weil Deine Fragen offenkundig erkennen lassen, dass Du absolut keine Ahnung hast, was am 8.11.2011 auf Dich in der Anhörung zukommt und zukommen kann.

Diese Anhörung v.a. zum Umgang u. GSR ist zentral entscheidend für die weitere und künftige Beziehung zu Deiner Tochter. Das ist also ein ganz, ganz wichtiger Tag für Euer beide zukünftiges Leben, da würde ich an Deiner Stelle absolut nichts dem Zufall überlassen und mir dies ggfs. auch etwas kosten lassen.

Du hast seit Januar 2011 belegtermaßen sämtliche(!) Dir offenstehenden außergerichtlichen Möglichkeiten zur Einigung mit der KM ausgeschöpft, leider fruchtlos, so dass Du dies jetzt im Umgangsverfahren für Dich und Dein Kind knallhart nutzen musst, ohne dabei in prozeßtaktische Fallen oder ähnliches zu laufen.

Nimm Dir also sofort einen Fachanwalt(in) für Familienrecht und bereite Dich mit ihm/ihr auf die anstehende Anhörung vor. Das ist das einzig richtige, was man Dir aktuell empfehlen kann, denn sonst war es das nämlich vermutlich mit Eurem Umgang, der von Anfang an und aufgrund der Haltung der KM alles andere als ausreichend war, was nun gerichtlicher Klärung bedarf und zwar für das Kind und Dich.

Viel Erfolg

PS: @Oldie: Der Schwerpunkt liegt seit Januar 2011 beim Umgang! 
       

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2011 11:53
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
ich befinde mich gerade in der genau gleichen Situation wie du und ich muß sagen ein RA ist Goldwert in dieser Sache.....
meine EX blockiert das Umgansrecht mit meinem KInd usw. die Kosten belaufen sich bei einer Gerichtlichen Auseinandersetzung auf ca. 400 Euro!!!wir fordern jezt noch das GSR ohne RA würde ich keine wirkliche Strategie fahren können.
Aber du brauchst m.e. einen richtigen Familienanwalt sonst schlagen sie dir die Fakten um die Ohren und du verstehst nicht einmal um was es eigentlich geht.....

viel Glück Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2011 16:12
(@kboden)
Schon was gesagt Registriert

@bagger
ich war  dann auch direkt beim Anwalt, das treffen hatte keine 5min gedauert weil er mich darauf hinwies, dass ich zuerst den Antrag beim Familiengericht stellen muss und er mir vorher nicht helfen kann. Bin dann auch da hin und hatte einer Frau alle Unterlagen gegeben und mit ihr geredet. Ich hatte mich gewundert, dass sie sich nichts kopiert oder so hatte. Sie meinte, dass sie meinen fall weitergibt. Dann habe ich ganz lange nichts vom Gericht gehört. Vor zwei wochen hat es mir dann gereicht, weil ich einfach dachte dass es doch nicht so lange dauern kann. Bin nochmal hin und niemand wusste von etwas. Aber endlich hatte ich jemanden, der Ahnung hatte. Sie bat mich alles Schriftlich einzureichen. Also bin ich nochmal heim, hab einen Brief geschrieben und bin nochmal zum Gericht gefahren! Und Promt hatte ich auch einen förmlich zugestellten brief im Kasten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2011 18:02
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
du mußt ein Antrag selbst stellen????welche Unterlagen hast du welcher Frau gegeben ???
Ich kenne mich nicht wirklich aus aber SR, Umgansrecht scheint mir eine fremde Welt zu sein und genau aus diesem Grund bin ich zu einem RA!!!!Was hast du eigentlich genau eingereicht bei Gericht und wie????
Ich fürchte du wirst dich selbst oder mit einem lustlosen RA nicht wirklich verteidigen können!!!aber viel Glück

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2011 18:13
(@bagger1975)

Hallo KBoden,

mit Verlaub, es geht um das wohl wichtigste(!) in Deinem Leben, die Beziehung zu Deinem Kind.

Und Du lässt Dich von irgendeinem Anwalt abwimmeln und gibst ohne Dich genau zu informieren irgendwelche Unterlagen irgendwem bei Gericht, ohne Abschriften zu behalten, um so Deinen Umgang zu erreichen?

Mann-o-mann. Bevor hier noch alles den Bach runter geht und Dein (berechtigtes Anliegen: Umgang) von der Gegenseite, die bestimmt mit Anwalt zur Anhörung kommt, zerpflückt wird:

Schnappe Dir jetzt sofort ein Branchenbuchverzeichnis und suche Dir einen guten Fachanwalt(in) für Familienrecht bzw. höre Dich im Bekannten-, Verwandten- und Freundeskreis nach Empfehlungen um und mache schleunigst einen Beratungstermin.

Dort gehst Du dann hin, erzählst ihm Deine Ziele (Umgang und Sorge) und alles(!), was Du bis jetzt außergerichtlich versucht und angeleiert hast, inklusive, dass Du auch beim Familiengericht warst. Wenn er gut ist, wird er die richtigen Schritte einleiten, saubere Anträge stellen, diese für Dich dann auch begründen bzw. Deinen bisherigen Vortrag ergänzen und mit Dir die Anhörung vorbereiten. Darauf solltest Du übrigens auch bestehen.

Vorstehendes meine ich ganz ernst, denn bei der bisherigen mitgeteilten Vorgehensweise habe ich mehr als schwere Bedenken, ob diese ohne Anwalt erfolgreich sein wird. Entschuldige, dass ich so deutlich bin. 

Viel Erfolg 

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2011 19:04
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

ich war  dann auch direkt beim Anwalt, das treffen hatte keine 5min gedauert weil er mich darauf hinwies, dass ich zuerst den Antrag beim Familiengericht stellen muss

Bitte? Genau das ist Aufgabe des Anwalts. Oder hattest Du nur einen Beratungsschein? Denn auf die korrekte Formulierung des Antrages kommt es an. Klar, ich kann im Notfall auch zur Rechtsantragsstelle vom Gericht gehen. Ob dass dann wirklich zielführend ist, musst Du entscheiden. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2011 21:13
(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

Hinsichtlich des Sorgerechtsverfahrens sollte man in diese Studie eingearbeiutet sein:
http://www.familienbund.at/fileadmin/obsorge/Kurzfassung_Abschlussbericht_2002.pdf

Hinsichtlich des Umgangsrechts sollte man sich über die Umgangszeiten, die man verwirklichen kann und möchte, im Klaren sein. Als Verhandlungsgrundlage sind folgende Umgangszeiten möglich:

1. alle 14 Tage über das Wochenende von Freitag nach der Schule bis Sonntagabend 18.00 h oder bis Montag zu Beginn der Schule
2. Einen Nachmittag wöchentlich nach der Schule bis 19.00 h oder bis zum nächsten Morgen zur Schule
3. hälftige Schulferien (Achtung, das sind insgesamt drei Monate, das heißt, dass man insgesamt sechs Wochen Zeit für Ferien bzw. Kinderbetreuung haben muss, wenn man hälftige Ferien beantragt)
4. hohe kirchliche Feiertage jährlich wechselnd, so dass hl. Abend und Ostersonntag jährlich wechselnd bei beiden Elternteilen verbracht wird
5. Vatertagswochenende
6. Pfingswochenende als pauschaler Ausgleich für übrige Feiertage, an denen kein Umgang stattfindet, z.B. 6. Januar, 3. Oktober, Reformationstag, usw.
7. Besuchsrecht zum Geburtstag des Kindes, etwa zwischen Kindergarten- bzw. Unterrichtsende und 16.00 h zu Beginn des Kindergeburtstags
8. Umgangsrecht zum eigenen Geburtstag sowie der nahen väterlichen Familienmitglieder Oma, Opa, neue Partnerin, Halbgeschwister, usw.

Die Umgangswünsche sollten vor der Verhandlung schriftlich vorliegen, damit während der Verhandlung - oft wie auf einem orientalischen Basar - über die Umgansgzeiten gefeilscht werden kann.

On man einen Anwalt mitnimmt, ist Geschmackssache, aber jedenfalls dann unerlässlich, wenn die Mutter anwaltlich vertreten ist und/oder wenn absehbar ist, dass nicht über dem Umfang des Umgangs, sondern über das "Ob" des Umgangs gestritten werden wird. Will die Mutter den Umgang generell verhindern, benötigt man in der Regel einen in Kindschaftsrechtsverfahren erfahrenen Anwalt.

Viele Grüße
Marcus Gnau

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2011 13:13