Moin,
@wackelpudding:
Solange ein Sorgerechtsverfahren läuft, ist es schwer sich gegen Umgangsverweigerung - trotz bestehenden Umgangsbeschluss zur Wehr zu setzen. Denn im Sorgerechtsverfahren muss glaubhaft gemacht werden, gemeinsam Belange des Kindes wahrnehmen zu können. Es schließt sich also aus, gleichzeitig Einstweilige Verfügungen oder Zwangsgeldanträge zu stellen, um dem Umgangsrecht Nachdruck zu verleihen. Man muss sich sogar jede Email genau überlegen, da jede etwas deutlichere Formulierung dem Richter als Beleg für Kommunikationsschwierigkeiten bzw. Uneinigkeit im laufenden Sorgerechtsverfahren vorgelegt werden kann.
genau so
Servus,
ich bin der Meinung, dass ein freiwilliges Aufgeben des GSR nicht den Umgang förderd wird,
im Gegenteil, das Ziel wir dann sein den Umgang zu boykotieren.
Die KM ist damals ohne meines Wissen 350 km weggezogen, ich habe dann irgendwann zugestimmt, weil mir bewusst war kein Richter würde KM wieder zurück schicken.
Das Ergebnis, heute wird kommuniziert der KV war damals mit dem Wohnortwechsel einverstanden.
Den gleichen Fehler werde ich nicht noch mal machen.
Meine Entscheidung, ich werde einen neuen Rechtsanwalt nehmen, nicht das Spiel der Defensive sondern in die Offensive gehen,
mir ist auch bewusst, dass die Helferindustrie geschlossen hinter der KM steht.
Gruß Tim
**Quoting korrigiert. @Tim: um ein Zitat zu beenden darfst Du nicht /quote, welches zwischen zwei eckigen Klammern steht [...] löschen
Moin timtom,
wann hast Du denn zu letzen Mal Deine beiden Kinder gesehen und wann wirst Du wieder Umgang haben?
Wie willst Du Dich zu der vom Richter vorgeschlagenen Mediation positionieren?
LG,
Mux
Hi Mux,
ich habe meine Kinder zuletzt am Sonntag zum Umgangswochenende gesehen.(nächste Umgang findet wieder in 3 Wochen statt)
In 3 Wochen sollte der Umgangspfleger an start gehen, der Richter erwähnte in der Verhandlung " oh mal sehen wenn wir überhaupt dafür nehmen können" :knockout:
Der letzte Umgangspfleger ist im letzten Oktober bestellt, kam nie zum Einsatz, weil keine Akteneinsicht dem Umgangspfleger ermöglicht wurde. :rofl2:
Einen Termin zwecks Medidation habe ich jetzt abgestimmt, obwohl mir jetzt schon bewusst ist,
das es völlig verschenkte Zeit ist.
Wir hatten schon 2 Medidatoren, der letzte vom Jugendamt war nicht im Stande ein Protokoll anzufertigen,
Fazit wir hatten eine Urlaubsplanung erstellt, 10 Wochen später wusste der hässliche Vogel von nichts mehr.
Und die Pfeife vom Jugendamt, sagte noch lappidar, ich glaube nicht, dass Ihre Frau sich daran halten wird.
Gruß Tim
Servus Tim!
Wir hatten schon 2 Medidatoren, der letzte vom Jugendamt war nicht im Stande ein Protokoll anzufertigen,
In solchen Fällen kannst Du selbst ein Protokoll fertigen und versendest dies mit der Bitte um Gegenzeichnung bzw. Korrektur. In diesem steht als Schlusssatz: Wenn bis tt.mm.jjjj keine Reaktion erfolgt, gehst Du vom Einverständnis aller Beteiligten aus.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi Marco,
wenn ich das damals gewusst hätte .. 😉
aber man lernt nie aus.
Gruß
Hallo Tim,
hast Du schon... in die Begründungen zur Gesetzesänderung zum Sorgerecht sehen können?
Dort sind hinsichtlich Auslegung und Anwendung und zum neuen Leitbild und bezüglich Kom und Koop der Eltern recht gute Hinweise zu finden, die jeder Vater kennen sollte, der vor Gericht in die gES rein will oder raus soll.
Der Gesetzgeber reicht der Justiz einige recht harte Nüsse, was diese aber nicht daran hindert, so weiterzumachen wie bisher - soweit das die mir bekannten Verfahren und Beschlüsse nach neuem Recht erkennen lassen.
Man kann schon jetzt feststellen, daß die Bedenken der Kritiker der Reforn, darunter der Deutsche Familiengerichtstag (dfgt), berechtigt sind.
W.
PS: ... und >>hier<< geht es zum Gesetzentwurf und zur Verkündigung im Bundesgesetzblatt. Lesenswert!
PPS: ... ab Seite 22 des Entwurfes ... richtig spannend für uneheliche und sorglose Väter.
@wildlachs. Versuche Dich doch bitte soweit zu sammeln, mitteilenswertes in einem einzigen Beitrag unter zu bringen bzw. vorher ausführlicher zu recherchieren. 😉 Drei Beiträge mittels PS und PPS zusammengefasst. LG oldie
Moin.
In zwei nachgeschobenen Beiträgen hatte ich die Fundstellen genauer bestimmt, um Interessierten das Finden zu erleichtern, die weniger tief in der Materie stehen. Das Zusammenführen der Beiträge ist wohl vorteilhaft.
W.