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gemeinsames Sorgrecht Kommunikation

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(@timtom)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

die Verhandlung vor dem FamG, bezüglich des gemeimsamen Sorgerechts fand die Tage statt. (Kind 6 und 11 Jahre)

Die RA der KM hat über einen längeren Zeitraum, dass alleinige Sorgerecht gefordert, mit der Begründung es würde keine Kommunikation statt finden.
In der Vergangenheit kam es immer wieder dazu, dass Umgangstermine verschoben wurde seitens KM, obwohl ein richterlicher Vergleich statt gefunden hat.
Aus der letzten Verhandlung geht hervor, dass reichlich Kommunikation statt findet, per Mail, Tel, was belegbar war, aber zu keinem Zeitpunkt Verfahrensbeistand nocht den Richter interessierte, es wird ein Umgangspfleger eingesetzt, und es soll wieder mal eine Medidation statt finden.
Uns trennen 350 KM Distanz wurde damals ohne meines Wissen durch die KM gewählt, und jetzt soll genau da wieder eine Medidation statt finden, das FamG macht sich keine Gedanken, welcher Aufwand dahinter steckt!
Der Richter droht wenn keine Medidation statt findet, könnte sich dies auf die Sorgerechtsentscheidung auswirken.

Irgendwann stelle ich mir die Frage, ist es eigentlich die Sache Sorgerecht wert, um mich Jahre damit zu beschäftigen, wenn KM um die Ecke kommt sich irgendwas einfallen lässt, springen alle auf den Zug.
Selbst die Gutachterin im hohen Alter muss bei Gericht einräumen, dass Fehler dies bezüglich im Gutachten auftraten :gunman:

Ich denke wenn jemand nicht Kommunizieren will, dann wird er das auch nicht, und es steckt nur absicht dahinter!

Sonnige Grüße
Tim

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2013 13:57
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Geht es hier um den Entzug des GSR? Das erscheint mir aufgrund mangelnder Kommunikation doch sehr weit hergeholt...

Auch hat letztlich das Thema Umgangsregelung und Verstoß dagegen aufgrund mangelnder Kommunikation im SR-Verfahren nichts zu suchen. Vielmehr scheint Euer Vergleich zum Umgang nicht alle potenzielle Konfliktherde sauber zu regeln. Wie immer ist es bei einem Vergleich da allerdings schwer rauszukommen. Insofern könnte in diesem Fall eine Mediation schon sinnvoll sein.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2013 10:06
(@timtom)
Rege dabei Registriert

Moin,

wir hatten bis Dato schon Medidationen, und anschliessend wusste KM nicht mehr was besprochen wurde, und das zuständige Jugendamt hatte kein Protokoll angefertigt. :rofl2:

Seit einem längeren Zeitraum wird immer wieder erwähnt, dass keine Kommunikation statt findet, und ich bin in der Haltung alles zu dementieren, mit dem Hintergrund sie möchte das alleinige Sorgerecht.

Der Umgang ist klar geregelt, leider kam es in der Vergangenheit, immer wieder dazu das sie planlos Termine verschoben hat.

Gruß Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2013 12:08
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

M.E. musst Du hier sauber trennen:

Offensichtlich ist Umgang bzw. die Folgen eines Verstoßes gg die festgelegte Regelung eben nicht klar geregelt... Nicht unüblich, wenn die Regelung auf einem Vergleich fußt. Ob und wie man hier am Besten rauskommt, gerade wenn ihr offensichtlich nicht miteinander kommunizieren könnt, wäre ggf. in einem Thread zum Thema Umgang aufzuarbeiten.

Seit einem längeren Zeitraum wird immer wieder erwähnt, dass keine Kommunikation statt findet, und ich bin in der Haltung alles zu dementieren, mit dem Hintergrund sie möchte das alleinige Sorgerecht.

Das verstehe ich nicht. Was " alles" dementierst Du? Pauschal alles? das wäre dann tatsächlich keine Kommunikation.

Aber wie schon geschrieben, eingeschränkte Kommunikation, gerade wenn sie von KM ausgeht, ist kein Grund, Dir das GSR zu entziehen.

Wenn der gegnerische RA das fordert: who cares?
Den Kommentar des Richters würde ich gerne im Zusammenhang verstehen.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2013 16:47
(@timtom)
Rege dabei Registriert

Hi,

die Kommunikation hat bis jetzt immer statt per Mail, Tel bezüglich der Umgänge und sonstige Dinge.
KM kam dann auf den Gedanken, ständig die Umgänge zu verschieben, stellte es anschliessend in der Verhandlung so dar,
als hätte ich alles verschoben.
Dem Gericht war es egal, zumal vorher eine klare Entscheidung vor lag, wie die Umgänge geregelt sind, leider kam die KM um die Ecke das ich alle Termine verschoben hätte, was absolut aus der Luft gegriffen war, zumal es belegbar war, nur dem Gericht war das egal.

Der Richter meinte, wenn in der nächsten Zeit, nicht die Kommunikation sich verbessern sollte, dann wird in Betracht gezogen das GSR aufzuteilen.
Es wird wieder eine Medidation statt finden, und anschliessend geht das Spiel wahrscheinlich weiter :gunman:

Gruß Tim

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2013 17:34
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

dann wird in Betracht gezogen das GSR aufzuteilen.

Was meint der Richter damit?
Meine dringende Empfehlung ist, dass Du genauer schreibst und wahrscheinlich auch genauer argumentieren musst. Vieleicht ist das auch ein - sicherlich zweiseitiges - Problem in der Kommunikation mit der KM ???

Und nochmal sehr eindringlich: So schwer es leider immer noch erscheint, als nichtehelicher KV das GSR zu erhalten, so schwer ist es auch, einem KV das GSR zu entziehen. Hier müssten schon kindeswohlgefährdende Gründe vorliegen? Was soll dies sein?

Gruss, Toto

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Geschrieben : 03.09.2013 02:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich provoziere jetzt mal ganz bewusst.

die Kommunikation hat bis jetzt immer statt per Mail, Tel bezüglich der Umgänge und sonstige Dinge.

Was Du hier beschreibst, sind Kommunikationswege. Ob aber tatsächlich Kommunikation, also eine Art Austausch von Informationen bis hin zur Aufnahme bei der "Gegenseite", dabei stattgefunden hat, das wird nicht beantwortet. Lediglich ein Schlagabtausch eigener Auffassung ist keine Kommunikation. Der Richter sieht das anscheinend genauso. Positioniere Dich zu meiner Betrachtung, oder lass es von mir aus auch sein.

Und was die bisherige Umgangsregelung betrifft, also diesen gerichtl. Vergleich, da werde doch bitte etwas deutlicher. Dazu kann ich hier in diesem Thread nichts lesen. Allerdings vermute ich, Du hast längst Schlussfolgerungen in soweit gezogen, dass Deine Positionierung zu all dem klar ist.

Irgendwann stelle ich mir die Frage, ist es eigentlich die Sache Sorgerecht wert, um mich Jahre damit zu beschäftigen, wenn KM um die Ecke kommt sich irgendwas einfallen lässt, springen alle auf den Zug.
Selbst die Gutachterin im hohen Alter muss bei Gericht einräumen, dass Fehler dies bezüglich im Gutachten auftraten :gunman:

Ich denke wenn jemand nicht Kommunizieren will, dann wird er das auch nicht, und es steckt nur absicht dahinter!

Irgendwann? Blödsinn. Du tust es jetzt. Steh dazu und sage, was Du eigentlich wirklich willst. Nicht den Leuten hier, sondern vor allem Dir ggü.. So sehr ich Deinen Zynismus verstehe, sowenig bringt er Dich in der Sache weiter.

Wurden eigentlich die Kinder vor Gericht gehört? Wenn ja, was kam da heraus? Wenn  tatsächlich einseitig von Seitens der KM die Kommunikation boykottiert wird - was geschah bisher auf der Ebene eines Erziehungsfähigkeitsgutachtens bzgl die KM betreffend?

Provokation Ende.

Mit all dem möchte ich sagen: Dir fehlt eine grundsätzliche (und damit weitere) Neubetrachtung (also von einer anderen Warte aus) der Situation. Und in Deiner derzeitigen (verständlichen,aber hilflosen) Situation bist Du einfach zu unflexible, zu starr. D.h. nicht, Du sollst Prinzipien grundsätzlich aufgeben. Denke mal daüber nach, ob das zutreffen könnte.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2013 02:59
(@timtom)
Rege dabei Registriert

Moin,
es gibt eine klare Umgangsregelung die besagt,  KM muss alle 2 Wochen die Kinder mit dem ICE abholen. (Kosten werden von mir getragen))
Leider wurde dies von der KM ständig boykotiert, nach dem Motto " die Verbindung passt mir nicht! oder ein buchen von ihr selbst war einfach nicht möglich.
Die Umgangstermine sind alle 3 Wochen, die ständig verschoben wurden, Bsp. Fussballspiel, Geburtstatgsfeier usw.
Zum anderen wurde ein Gutachten erstellt, nach dem mir erst später bewusst wurde, das die Fragestellung im Gutachten von hoher wichtigkeit ist, war es schon zu spät. ( sollte hinsichtlich der Erziehung von der KM erstellt werden, der Richter ist mitlerweile in Pansion)
Nach dem die Gegenseite in der vorletzten Verhandlung, das alleinige Sorgerecht einforderte war die Fragestellung im Gutachten" entspricht das GSR dem Kindeswohl!.
Das Gutachten war ein völlig daneben, ich wurde gewaltätig hingestellt, meine Tochter würde alle Umgänge mit mir abstimmen, und die KM wäre außen vor.
Eine Kommunikation würde überhaupt nicht statt finden, wenn dann alles übert die Kinder...usw

In der Verhandlung , teilte der Richter mit, dann mit wir 2 tolle Kinder haben, zu dem Zeitpunkt wusste ich nicht, dass die Kinder 3 Tage vor der Verhandlung vom Richter befragt wurden.
Tochter hatte die Bitte auf Nachfrage, dass Sie keine Umgänge mehr regeln möchte!! Wo ich das gehört habe, bin ich fast vom Stuhl gefallen. ( es wurde nie Umgänge mit der Tochter geregelt)
Jetzt am Wochenende waren die Kids zum Umgang da, es stellte sich heraus, die Kinder haben gesagt bekommen von der KM, wenn Ihr nett zum Richter seit, bekommt Ihr eine Überraschung, Tochter hat noch am gleichen Tag 2 Hamster bekommen. :knockout:

In der Verhandlung ging natürlich auch um das Gutachten, wo die Gutachterin kleinlaut Fehler einräumte ,  konnte sich in Ihrem Alter von 69 Jahren einfach an gewisse Dinge auf einmal nicht mehr erinnern.

Die Gutachterin wollte das Sorgerecht auf den Umgangspfleger auf 1 Jahr verlegen, was natürlich völlig unschlüssig war, zumal das Gutachten gegen mich gesprochen hat.

" Fazit das Gutachten hätte ich mir alles sparen können, die Gutachterin hätte mich nicht mal besuchen brauchen, es hätte schon gereicht wenn sie nur die KM angehört hätte.

Oldie Du schreibst in bin unflexiebel, nein das bin ich nicht, ichn bin evenetuell manchmal zu gutgläubig!!

Manchmal überlege ich, eigentlich sollte ich das machen was sich die Dame ständig ausdenkt:-)

Sonnige Grüße

Tim

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2013 13:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Tim,

was Du schreibst klingt alles sehr nach aufgeben. Sicher versteht das hier jeder. Aber noch hast Du doch Möglicheiten.

So habe ich den Eindruck, dass Du nicht von einem Anwalt vertreten wirst. Das ist definitiv zu Deinem Nachteil.

Ein Umgangspfleger wäre durchaus eine Idee. Diese(r) kümmert sich um die Umgänge (nicht das Sorgerecht). Damit wäre zumindest belegbar warum die Umgänge nicht stattfinden und u.U. gibt es auch Vorschläge wie es besser werden kann.

Bezüglich des Sorgerechts, gibt es spezifische Gründe warum Deine DEF die Alleinsorge will? Hast Du irgendwas in Bezug auf die Kinder verweigert? Das wäre doch eigentlich der einzige Grund auf Alleinsorge zu entscheiden. Ansonsten liegtst Du natürlich nicht falsch, dass es bei dieser Sache letzlich auch um die Umgänge geht und Deine DEF es als eine Möglichkeit sieht Dich zu entsorgen.
Was ich damit sagen will, es wäre falsch jetzt auf das Sorgerecht zu verzichten, weil es nichts für Dich verbesert. Im Gegenteil es wird nur noch schlimmer.

Kopf hoch und auf zum Anwalt
Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2013 16:06
(@timtom)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi,

warum die Ex  auf das alleinge Sorgerecht aus ist, liegt wahrscheinlich in der Einstellung, der Bösewicht hat Sie verlassen.
Natürlich bin ich durch einen Anwalt vertreten, nur stelle ich mir immer öfters die Frage, ob die Konstellation die Richtige ist.

Alle Entscheidungen die bis jetzt bezüglich der Kinder gefallen sind, wurden von der KM getroffen und mir nur mitgeteilt, wechsel der Schule usw.
Ich stelle mir nur die Frage jetzt nach 4 Jahren den RA zu wechseln, und wieder Summen auszugeben, wo immer noch keine Ende abzusehen ist.

Gruß Tim

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2013 18:03




 Mux
(@mux)
Registriert

Moin timtom,

in jedem Deiner Statements sind dauernd Sorge- und Umgangsangelegenheiten vermischt. Offensichtlich nicht nur sprachlich und in Deinem Kopf, sondern auch - su stellt es sich für micht dar - auch real bei Gericht.
Unter den gegebenen Umständen solltest Du evt. daran denken, das Sorgerecht aufzugeben. Du beendest auf diese Weise eine Baustelle, die dauernd auch den Umgang beeinflusst. Desweiteren kannst Du hier nichts gewinnen. Deine Ex ist schon weggezogen und schert sich einen Dreck darum, ob Du das GSR hast oder nicht. Liste die "Rechte" mal auf, die Du gegen den Willen Deiner Ex gerichtlich durchsetzbar über eine Entfernung von 350 km ausüben kannst, und Du wirst erkennen, dass Du einen Kampf gegen Windmühlen führst.

Du solltest Dich auf den Umgang konzentrieren und versuchen hier eine klare Linie zu fahren. Deine Ex muss wie so viele Kinderbesitzerinnen lernen, dass es Folgen haben kann, Umgangsbeschlüsse nicht einzuhalten. Dies würde ich als Priorität sehen. Die Sorgerechtsgeschichte hindert Dich aber daran, hier für klare Verhältnisse zu sorgen.

An den beiden Fronten Umgang / Sorgerecht wirst Du absehbar untergehen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2013 19:27
(@wackelpudding)
Zeigt sich öfters Registriert

Unter den gegebenen Umständen solltest Du evt. daran denken, das Sorgerecht aufzugeben. Du beendest auf diese Weise eine Baustelle, die dauernd auch den Umgang beeinflusst.

Hast Du Informationen, die über das Gepostete hinausgehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, woher willst Du wissen, dass sich beim Umgang irgendetwas bessert, wenn der TO das Sorgerecht aufgibt? 

Desweiteren kannst Du hier nichts gewinnen. Deine Ex ist schon weggezogen und schert sich einen Dreck darum, ob Du das GSR hast oder nicht. Liste die "Rechte" mal auf, die Du gegen den Willen Deiner Ex gerichtlich durchsetzbar über eine Entfernung von 350 km ausüben kannst, und Du wirst erkennen, dass Du einen Kampf gegen Windmühlen führst.

Die Mutter meines Sohnes ist 400km weggezogen und ich hatte kein Sorgerecht. Dass ich es bekam war Voraussetzung dafür, dass ich meinem Kind helfen konnte, als seine Situation bei der Mutter prekär wurde. Insofern: Es geht nicht darum, ob ein Elternteil mit dem Sorgerecht etwas gewinnt - es geht darum, dass ein Kind mit zwei Sorgebrechtigten besser geschützt ist, wenn es darauf ankommt.

Du solltest Dich auf den Umgang konzentrieren und versuchen hier eine klare Linie zu fahren. Deine Ex muss wie so viele Kinderbesitzerinnen lernen, dass es Folgen haben kann, Umgangsbeschlüsse nicht einzuhalten.

Und das lernt sie am besten, wenn der TO sich aus der elterlichen Sorge drängen läßt? Das erklärst Du doch besser ´mal.

An den beiden Fronten Umgang / Sorgerecht wirst Du absehbar untergehen.

Noch einmal: Welche Informationen hast Du über das Gepostete hinaus?  Wenn Du keine weiteren Informationen hast, solltest Du darauf verzichten, Dich als Kindeswohlgefährdung zu positionieren.

Was ich damit sagen will, es wäre falsch jetzt auf das Sorgerecht zu verzichten, weil es nichts für Dich verbesert. Im Gegenteil es wird nur noch schlimmer.

Das halte ich für die zutreffendere Einschätzung.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2013 23:11
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Teilweise kann ich die Ausführungen von Murx nachvollziehen, dennoch bin ich mir sicher, das sich auch das Kämpfen an beiden Fronten lohnt.
Bei mir hat das damals funktioniert.
Ich bin heute froh das ich das damals durchgezogen habe und mein SG behalten durfte, auch der Umgang lief danach noch einige Jahre gut.

Heute habe ich meine Kinder seit zwei Jahren nicht mehr gesehen, aber ich kann immer noch die Zeugnisse etc. verlangen, die Ex mir nicht gibt, aber ich habe ja auch noch die Möglichkeit den Gerichtsweg einzuschlagen.

Damals hätte ich das SG nie abgegeben, ......heute schon, meine Kinder sind aber auch schon groß.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2013 01:15
(@fruchteis)
Registriert

Moin.
Verfahrenstaktisch sehe ich Sorge- und Umgangsrecht durchaus in Wechselbeziehung.

Wird vorrangig die Mitsorge oder deren Erhalt angestrebt, dann ist es ratsam, keine sonstigen Kriegsschauplätze zu betreiben. Stets besteht die Gefahr, daß Streit - ganz gleich wo und wie - dem Sorgerecht die Basis entzieht, sowohl rein in die gES als auch raus nach 1671 BGB.

Kinderbesitzerinnen, Mütter möchte ich sie nicht nennen, können locker Umstände herbeiführen, denen Väter nur im Verfahren entgegentreten können. Ein bisl Umgangsschwierigkeiten sind das Mittel der Wahl.

In den Stellungnahmen und Begründunen zum Sorgerecht wird es dann typisch heißen:
'Den Eltern fehlt ein Mindestmaß an Kommunkation und Kooperation, sie können sich nicht einmal über das Umgangsrecht einigen. Einer gemeinsamen Sorge fehlt daher die Grundlage...'

So einfach geht das, so einfach wird unv. Vätern der Weg in die gES versperrt, so einfach können ALLE Väter entsorgt werden. Auch nach der Reform.

Zwar hat der Gesetzgeber in seiner Gesetzesbegründung zur Reform deutliche väterfreundliche Hinweise zur Anwendung und Auslegung gegeben, mit dem unbestimmten 'Kindeswohl' machen Ämter und Gerichte dann doch alles platt, was nicht ins ideologische Bild paßt, das Ehe und Mutter bevorzugt.

Vatersein geht idR über den Umgang zum Kind, den guten Kontakt. Daher rate ich hier, zunächst den Umgang zu stabilisieren und auszuweiten und erst später dann die gES anzugehen, wenn überhaupt, denn wie oben geschrieben: In der Verhinderung der gES werden Mütter oft erfinderisch ...  Ämter und Gerichte stehen meist hinter ihnen.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2013 01:57
(@wackelpudding)
Zeigt sich öfters Registriert

Natürlich, wenn es darum ginge, ins Sorgerecht zu kommen, wäre gefestigter Umgang Priorität. Aber darum geht es nicht: Hier behindert die KM den Umgang und hat die aeS beantragt. Da der TO sein Vorgehen also nicht frei wählen kann, frage ich mich, was Dein Beitrag denn bewirken könnte, außer den TO zu verunsichern... 

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2013 08:48
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Bei allen, in großen Teilen nur sehr begrenzten Auswirkungen des GSR für den KV, sehe ich keinen Grund für einen Vater dies abzugeben bzw. sich es wehrlos abnehmen zu lassen! (anders wäre es, wenn ein großer Kampf gestartet werden müsste, es zu erlangen).

Gerade weil die Gründe für einen Entzug des GSR etwas im Unklaren bleiben.

Das Gutachten war ein völlig daneben, ich wurde gewaltätig hingestellt, meine Tochter würde alle Umgänge mit mir abstimmen, und die KM wäre außen vor.

Gerade was die Gewalttätigkeit betrifft, sollte der TO darauf achten, dass nichts hängen bleibt! Und dann stellt sich Frage, ob es überhaupt Gründe für den Entzug des GSR gibt ???

In jedem Fall sollte der TO sich auf einen funktionieren Umgang konzentrieren. Sowohl hier (ggf. einen separaten Thread hier!), also auch im Zuge der Kommunikation mit KM und evtl. einer gerichtl. Durchsetzung

Gruss, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2013 08:56
(@fruchteis)
Registriert

Moin Tim,

ich finde Deine Überlegungen zum Sorgerecht berechtigt. Ganz gleich, ob man in die gES hinein will oder -wie in Deinem Fall- die gES erhalten möchte, es droht eine Menge Schmutz, der sich auf alles legen kann.

Ich denke, es muß jeder für und mit sich ausmachen, um welchen Preis er an der gES festhalten (oder in diese einrücken) will. 

Mein letzter Absatz des vorherigen Beitrages ist unglücklich formuliert: Versuche eine gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht zu verzögern und stabilisiere inzwischen den Umgang, um die Chancen für den Erhalt der gES etwas verbessern zu können. 

Ich kann durchaus Väter verstehen, die auf das SR verzichten, wenn damit Ruhe in den Umgang, in ihre Familie einkehrt und sie Belastungen von sich und ihren Kindern fernhalten können. Das meine ich pragmatisch.

Rechtspolitisch setze ich mich für gES mit Feststellung/Anerkennung der Vaterschaft ein, 'Entsorgung' - wie in Deinem Fall - über den § 1671 BGB sollte NUR an der hohen Schwelle der Kindsgefährdung gem. § 1666 BGB möglich sein. Leider ließ der Gesetzgeber diese Norm in der Refom unangetastet - und schlimmer: Man muß davon ausgehen, daß er sie bewußt so gelassen und damit die niedige Eingriffsschwelle ins Elternrecht sogar bestätigt hat.
Das wird mE weiter für Wirbel bis nach Karlsruhe zum BVerfG und bis nach Straßburg zum EGMR sorgen. 

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2013 11:18
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

@wackelpudding:

Solange ein Sorgerechtsverfahren läuft, ist es schwer sich gegen Umgangsverweigerung - trotz bestehenden Umgangsbeschluss zur Wehr zu setzen. Denn im Sorgerechtsverfahren muss glaubhaft gemacht werden, gemeinsam Belange des Kindes wahrnehmen zu können. Es schließt sich also aus, gleichzeitig Einstweilige Verfügungen oder Zwangsgeldanträge zu stellen, um dem Umgangsrecht Nachdruck zu verleihen. Man muss sich sogar jede Email genau überlegen, da jede etwas deutlichere Formulierung dem Richter als Beleg für Kommunikationsschwierigkeiten bzw. Uneinigkeit im laufenden Sorgerechtsverfahren vorgelegt werden kann.

Wir haben hier alle die gleichen Informationen, leider wird - was das Typische für jeden Disput ist - Informationen, die nicht in die eigene Argumentation passen, ignoriert oder missinterpretiert.

Aus der letzten Verhandlung geht hervor, dass reichlich Kommunikation statt findet, per Mail, Tel, was belegbar war, aber zu keinem Zeitpunkt Verfahrensbeistand nocht den Richter interessierte, es wird ein Umgangspfleger eingesetzt, und es soll wieder mal eine Medidation statt finden.
[...] Der Richter droht wenn keine Medidation statt findet, könnte sich dies auf die Sorgerechtsentscheidung auswirken.

Aus Sicht des Verfahrensbeistandes und des Richters besteht keine Kommunikation zwischen den Eltern: -> normalerweise K.O.-Kriterium fürs Sorgerecht. Der Richter bietet noch eine Brücke an, sich in seiner Entscheidung beeinflussen zu lassen: die Mediation. Aus den Antworten des TO konnte ich nicht entnehmen, dass er hierzu bereit ist. Lehnt er die Mediation ab oder lässt sie scheitern, besteht die Gefahr, das ihm das Sorgerecht entzogen wird. (und entgegen der landläufigen Meinung muss keine Kindeswohlgefährdung vorliegen, der Richter braucht lediglich eine solche zu vermuten). Hier ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass weiterhin ein Gutachten vorliegt, welches dem TO Gewaltätigkeit bescheinigt. Lässt sich timtom auf die Mediation ein, nimmt er viel Mühe, Zeit und Kosten auf sich, sich mit der KM zu treffen anstatt Umgang mit seinen Kind zu haben. In dieser Mediation muss die KM nur Streit produzieren und timtom muss allen zeigen, dass beide eben sehr gut kommunizieren können und Einigungen treffen können. Es reicht auch nicht, wenn deutlich wird, dass die KM diejenige ist, an der eine gemeinsame Kommunikation scheitert. Anschließend besteht die Gefahr, dass die KM per Gericht durch das ASR belohnt wird. Ob das nun die Position von timtom beim Umgang verbessert sei mal dahingestellt.

Ich halte das Sorgerecht für sehr wichtig. Ich selbst bin bis vors OLG gegangen, um es zu erlangen (bei einer Entfernung zum Kind von 550 km). Ich bin gescheitert. Das Umgangsrecht konnte ich im Gegensatz zum Sorgerecht sehr gut durchsetzen. Es geht mir hier um eine "Überlegung" die offensichtlich immer schwieriger werdende Situation des TO zu vereinfachen und den Blick auf das Wesentliche zu lenken.

Viele Richter und Verfahrensbeteiligte und auch normale Menschen (z.B. aus dem eigenen Umfeld) halten eine Ausübung der gemeinsamen Sorge schon aufgrund der Entfernung für unmöglich.

Es ist hier meiner Meinung nicht einfach mit einem "Behalt doch das Sorgerecht!" getan, sondern es muss schon konkreter argumentiert werden, wie sich denn der TO zu der vom Richter "quasi" angeordneten Mediation positionieren soll und wie er gleichzeitig seinen Umgang durchsetzen soll. Oder ist ein monatelanger Sorgerechtsstreit dem Umgang mit dem Kind vorzuziehen?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2013 11:57
(@wackelpudding)
Zeigt sich öfters Registriert

@Mux

Die geS dient dem Kindeswohl - das ist seit dem 19.05.2013 Gesetzeslage. Dies hat auch Auswirkungen auf die Handhabung des §1671 BGB: Denn es wäre prozeßökonomischer Unsinn, wenn man leichter aus der geS ´raus- als ´reinkäme. Da Richter  intelligente Menschen sind, wird ihnen das i. d. R. auch aufgefallen sein. Insofern sehe ich Erfahrungen unter bisherigem Recht nur bedingt als verwendbar an.

Bei meinem Verfahren wg. alleinigem ABR ist der Mutter ihr Verhalten, dass drei vorhergehende Umgangsverfahren notwendig machte, sehr wohl um die Ohren geflogen. Beim letzten Umgangsverfahren hatte ich mit Hinweis auf den möglicherweise notwendigen Sorgerechtseingriff und meine Befürchtungen, dass die Mutter versuchen würde, dann den Umgang zu behindern, auf Termine und Regelungen ohne Interpretationsspielraum hingewirkt. Man muß sich also nicht zu Lasten seines Kindes nötigen lassen; es erhöht mMn auch nicht die eigene Glaubwürdigkeit, wenn man es tut.

Der Gutachter war bei mir übrigens auch der Meinung, dass das Kind zur Mutter gehört und hat reichlich phantasiert. Ich habe das dann richtig gestellt. Mein Kind lebt jetzt bei mir. Einen Anwalt hatte ich nicht.

Du siehst, es gibt unterschiedliche Erfahrungen. Bestimmt hatte ich auch das notwendige Quentchen Glück. Aber auch das Glück braucht eine Chance: Wer im Lotto gewinnen will, muß schon ´nen gültigen Tip abgeben...

Die geS der Mutter besteht uneingeschränkt weiter und das ist auch gut so: Wenn bei (fast) allen wichtigen Sachen das 4-Augen-Prinzip greift, ist es mMn eine unverschämte Geringschätzung von Kindern, wenn bei ihnen 2 Augen reichen sollen...  

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2013 14:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mein Gott, @Wildlachs,

Rechtspolitisch setze ich mich für gES mit Feststellung/Anerkennung der Vaterschaft ein,

hast Du es nicht auch mal 'ne Nummer kleiner? Wenn Du in der Kneipe "Freibier für alle" postulierst, hast Du auch nur eine Stammtischparole abgesondert, aber Dich noch lange nicht "ernährungspolitisch" betätigt.

Just my 2 cents
Martin
(der sich gerade überlegt, ob er sich heute nachmittag "finanzpolitisch" für eine Senkung der Mehrwertsteuer einsetzen soll)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2013 16:22




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