Gemeinsames Sorgerr...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Gemeinsames Sorgerrecht Auskunftsrecht

Seite 1 / 2
 
(@stinker3000)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,

gerade bin ich hier angekommen und habe auch schon ein paar Fragen.

Situation: Geschieden, 2 Kinder, gemeinsames/geteiltes Sorgerecht, Wechselmodell

Im Normalfall nehme ich die erforderlichen Arztbesuche mit den Kindern wahr. Die Kinder sind bei meiner Krankenkasse versichert, die Versichertenkarten verwahre ich. Die Mutter der Kinder hat ohne mich in Kenntnis zu setzten einen Beratungstermin beim Kinderarzt vereinbart. Nur durch den Umstand, dass sie die Versichertenkarten benötigt habe ich davon erfahren. Sie verweigert mir gegenüber, auch auf Nachfrage, jede Auskunft was der Grund bzw. Inhalt für dieses Beratungsgesprächs ist. Sie räumt maximal ein mich nach dem Besuch vielleicht in Kenntnis zu setzten. Die Kinder wissen auch nichts.

Muss die Mutter mir Auskunft über den Grund bzw. Inhalt des Beratungsgesprächs geben?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2021 18:48
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, kannst Du Dir die Auskunft vom Arzt selbst holen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2021 18:53
(@stinker3000)
Schon was gesagt Registriert

Verstehe ich dasrichtig, wenn sie mir keine Auskunft geben will kann ich mir die Information vom Arzt holen in dem ich auch einen Termin mache?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2021 18:55
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Jep

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2021 19:08
(@stinker3000)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmal.

Am Rand des Themas...

Die meisten Schulen, Ärzte und viele Andere hier in meiner Gegend haben das gemeinsame/geteilte Sorgerecht nicht auf dem Schirm. Ich habe daher die Erfahrung machen müssen, was die Mutter sagt ist automatisch verbindlich. Ja, ich weiß manche Dinge können die Eltern für sich entscheiden. Ich informiere die Mutter über alle Angelegenheiten und frage nach ihrer Zustimmung, sie selbtst handelt nicht so.

Kann ich eigentlich beim Kinderarzt die Information hinterlegen das gemeinsames/geteiltes Sorgerecht vorliegt und das die Zustimmung der Mutter nicht automatisch für alles ausreicht? Notfälle mal außen vor.

Aus bestimmten Gründen ist es im Sinne der Kinder erforderlich ihr Tun und Handeln auf den zulässigen Umfang zu beschränken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2021 19:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie habt ihr es denn bisher gehalten?

Du bist zum Arzt und hast sie dann informiert? Oder hast du ihr im Vorfeld die Termine mitgeteilt und sie hatte keine Lust mitzukommen?
Wie läuft denn eure Kommunikation sonst? Gibt es einen vermutbaren Grund für Verweigerungshaltung?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2021 20:13
(@stinker3000)
Schon was gesagt Registriert

Vor jedem Arztbesuch habe ich die Mutter informiert, über Termin und Grund, sogar schriftlich. Die Mutter interessiert sich im Regelfall nicht sonderlich dafür und ist froh wenn ich das mache. Die Kinder gehen auch mit mir lieber zu Arzt, bestehen sogar darauf. Sie kommt nie mit. Ab und Zu "überkommt es sie" (also die Mutter) doch mal tätig zu werden, dies dann meist hinter meinem Rücken. Der bisherige Grund für solche "heimlichen Termin" war meiner Erfahrung immer wenn sie der Meinung ist mal wieder gegen mich "sticheln" zu müssen. Leider stelle ich fest, einer Mutter hat erstmal grundsätzlich Vertrauensvorschuss. Ich muss dann versuchen an Hand von Fakten die Angelegenheit in ein anderes Licht zu rücken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2021 20:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie alt sind denn eure Kinder?

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2021 20:49
(@stinker3000)
Schon was gesagt Registriert

11 und 13

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2021 20:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

prinzipiell muss bei gemeinsamem Sorgerecht bei einer ärztlichen Behandlung die Zustimmung beider Eltern eingeholt werden. Allerdings kann der Arzt davon ausgehen, dass der Elternteil, der mit dem Kind erscheint, die Einwilligung des anderen hat bzw. auf Nachfrage die Wahrheit sagt.
Wenn Du also nicht willst, dass der Arzt behandelt ohne Deine Zustimmung, dann musst Du das mitteilen. Weiterhin hast Du das Recht auf Auskunft dem behandelten Arzt gegenüber und auch auf Einsicht/Herausgabe einer Kopie der Patientenakten.

Eine Ausnahme stellt es dar, wenn die Weitergabe der Information nicht im Interesse der Behandlung des Kindes ist und bei älteren Kindern, das 13jährige Kind könnte dafür alt genug sein, nicht will, dass Du bzw. die Eltern informiert werden. Aber das müsste der Arzt erst einmal so sagen.

Meine Meinung nach solltest Du zum Arzt gehen bzw. Kontakt aufnehmen und auf das gSR hinweisen und erklären, dass Du auf jeden Fall gefragt werden willst, dabei kannst Du dann Dich auch gleich um Auskunft bemühen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2021 21:07




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist vielleicht ein Mädchen dabei, was zum Gynäkologen soll/möchte?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2021 21:45
(@maxmustermann1234)
Registriert

Zur Info: Ich habe auch ein WM und informiere die Mutter auch erst nach dem Termin beim Arzt. Sie erfährt auch nichts davon, da privat versichert.

Wozu sollte ich sie denn auch informieren, wenn ich will, dass ein Arzt auf einen Leberfleck guckt o.Ä. Also warum so ein Stress. Je nach Alter des Kindes wirst du sowieso erfahren was Sache ist. Und vor umfassenden Behandlungen wird jeder vernünftige Arzt eh nach der Zustimmung beider fragen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2021 11:36
(@stinker3000)
Schon was gesagt Registriert

@MaxMustermann1234: Es hat was mit dem Schutz der Kinder vor Handlungen der Mutter zu tun. Wie schon geschrieben "Aus bestimmten Gründen ist es im Sinne der Kinder erforderlich ihr Tun und Handeln auf den zulässigen Umfang zu beschränken.".

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2021 11:53
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

"Aus bestimmten Gründen ist es im Sinne der Kinder erforderlich ihr Tun und Handeln auf den zulässigen Umfang zu beschränken.".

Sagt/schreibt...wer?

Grüßunng
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2021 12:07
(@stinker3000)
Schon was gesagt Registriert

Ich in Antwort #4...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2021 12:12
(@maxmustermann1234)
Registriert

@MaxMustermann1234: Es hat was mit dem Schutz der Kinder vor Handlungen der Mutter zu tun. Wie schon geschrieben "Aus bestimmten Gründen ist es im Sinne der Kinder erforderlich ihr Tun und Handeln auf den zulässigen Umfang zu beschränken.".

Das ist aber faktisch kaum möglich, weil viele Ärzte auch nicht wissen, wo Alltagssorge aufhört und Sorgerecht anfängt. Natürlich kannst du vorab beim Arzt anrufen und das kommunizieren, ob das am Ende auch so eintritt, ist halt was Anderes

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2021 12:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich in Antwort #4...

Das war mir schon klar...woher hast Du diese (Urteil, I-Net, usw.)? Ich frage wegen einer möglichen "Verbindlichkeit" der Aussage...
Unabhängig davon  schliesse ich mich Max an.

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2021 12:37
(@stinker3000)
Schon was gesagt Registriert

Zu meiner Aussage "Aus bestimmten Gründen ist es im Sinne der Kinder erforderlich ihr Tun und Handeln auf den zulässigen Umfang zu beschränken.".

Die Aussage stammt von einer Beratungsstelle die ich aufgesucht habe und hat leider ernsthafte Hintergründe. Auch wenn ich gleich in der Ecke Ex Bashing landen sollte möchte ich ein paar Dinge schreiben. Bis zum dritten Lebensjahr der Kinder war sie eine sehr liebevolle Mutter. Ab dem Zeitpunkt als die Kinder in den Kindergarten gekommen sind reduzierte ihr Interesse an den Kindern. Verbale Attaken gegen die Kinder und mich häuften sich über die Jahre und ja, zweimal wurde sie auch körperlich. Dann kam die Trennung.

Was habe ich getan? Ich habe verschiedene Beratungsstellen aufgesucht. Die Mutter der Kinder ist in der Lage sehr überzeugend zu reden und darzustellen was für eine gute Mutter sie doch ist. Die Wirklichkeit ist komplett anders. In ihrem Kopf ist sie davon auch felsenfest überzeugt und so gelingt ihr es die Gesprächspartner zu überzeugen/täuschen. Im Gespräch wurde mir dann geraten mich im Interesse der Kinder (das Wechselmodell nicht zu gefährden) möglichst zurückhaltend gegenüber der Mutter zu verhalten. Die nahezu einzige Möglichkeit wäre für mich meine Rechte zu nutzen, daher die Aussage, siehe oben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2021 13:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Würdest du meine Frage oben noch beantworten?

Das Problem ist Folgendes: Viele Eltern sind der Auffassung, dass der Andere in irgendeiner Art und Weise kindeswohlschädlich handelt. Und ich will auch nicht abstreiten, dass das so sein kann. Entscheiden kann das aber weder der andere Elternteil noch eine Familienberatung. Dann müsste konsequenterweise ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht im Bereich Gesundheitsfürsorge gestellt werden. Bis dahin darf die KM in Gesundheitsdingen genauso handeln wie du, egal wie sch**** du das findest.

Stell dir vor, die KM findet, dass du dich im Bereich Schule absolut katastrophal anstellst und sagt der Schule: "Ab sofort nur noch Infos an mich!" Das wäre ebenfalls eine nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2021 15:19
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ergänzend zu LBM möchte ich noch anführen, dass nur eine unterschiedliche Erziehungsansicht nicht automatisch eine Kindeswohlgefährdung darstellt.
Leider, dass muss man wirklich sagen, wird dieser Ausdruck viel zu oft genutzt (ähnlich wie das Thema Gewalt), so dass viele Beteiligte nicht mehr genau hinschauen, sondern nur noch mit den Augen rollen.

Zum Thema "körperlich angegangen" muss man verifizieren, wie und wann ist das passiert? Auch ob die Kinder dies mitbekommen haben und irgendwo (dritten) erzählt haben. Dann ist die Wahrnehmung eines körperlichen angehens recht unterschiedlich. War es ein Rempeln? Oder ein tatsächlicher Schlag? Dann wie heftig und wohin ... dann auch nur zweimal?

Erfahrungsgemäß ist es schwer, da wirklich Hilfe zu bekommen.
Da die Kinder nun 11 und 13 sind, können sie - vorausgesetzt es ist wirklich so schlimm - bald mit den Füßen abstimmen. Es sollte nur unbedingt verhindert werden, dass ein zerren um die Kinder anfängt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2021 15:31




Seite 1 / 2