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gemeinsames Sorgerecht vorhanden - Kosten Familiengericht bei Entscheidungen

 
(@eisbaer75)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich bin Vater einer 14-jährigen Tochter und seit 4 Jahren von der KM getrennt. Gemeinsames Sorgerecht besteht.

Nun kommt es in letzter Zeit häufiger vor, dass die KM "Alleingänge" fährt bei Dingen die einer gemeinsamen Entscheidung bedürfen (Kieferorthopäde) bzw. fordert sie Zustimmungen meinerseits für Dinge die so weit in der Zukunft liegen, dass es momentan absolut nicht notwendig ist (Urlaubsreisen ins Nicht-EU-Ausland in 10 Monaten).

Sobald ich ihrer Forderung nicht nachkomme bzw. Zeit für Entscheidungen benötige weil ich mir erstmal Informationen beschaffen muss, droht sie mit dem Gang vor das Familiengericht.

Ich bin mir recht sicher, dass ich bei vielen Dingen wahrscheinlich dort Recht bekommen würde, allerdings werden die Kosten ja fast immer hälftig geteilt, so dass solche "sinnlosen" Aktionen auch für den der Recht bekommen Geld kosten.

Ich weiß nicht, ob die KM eine RSV hat die solche Kosten abdeckt oder ab ihr das Geld egal ist. Ich jedenfalls habe keine Lust Geld für Gerichtskosten zu bezahlen obwohl ich (wahrscheinlich) im Recht bin. Deshalb bin ich bisher immer eingeknickt und habe ihre Forderungen erfüllt bzw. ihre einseitigen Entscheidungen "mitgetragen".

Wie kann man hier zukünftig am geschicktesten vorgehen um sich nicht mehr erpressen zu lassen mit "entweder du machst es so wie ich es will oder ich verursache dir Kosten indem ich vor Gericht gehe". Für mich jedenfalls fühlt sich das extrem unfair an wie da momentan die gerichtlichen Regelungen sind. Oder habe ich hier einen Denkfehler oder falsche Informationen?

Ich danke Euch vorab für Eure Hilfe,

viele Grüße


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2026 11:18
(@stronglife)
Rege dabei Registriert

Geschrieben von: @eisbaer75

Wie kann man hier zukünftig am geschicktesten vorgehen um sich nicht mehr erpressen zu lassen mit "entweder du machst es so wie ich es will oder ich verursache dir Kosten indem ich vor Gericht gehe".

Hinterfragst du, was die Mama veranlasst, sich mit dieser Dringlichkeit zu positionieren oder kategorisierst du das automatisch als Erpressung und Machtkampf? Bei deinem Beispiel mit der außer EU-Reise in 10 Monaten kann ich mir gut vorstellen, dass die frühe Buchung finanzielle Vorteile durch Frühbucherrabatte bringt. Was hindert dich an einer konkreten Zu- oder begründeten Absage, dass der Urlaub jetzt gebucht werden kann? Um dich nicht erpressbar zu machen, könntest du schriftlich zusagen, durch spätere Buchung eventuell anfallende Mehrkosten zu kompensieren. Oder deiner Ex mitzuteilen, welche Informationen dir fehlen, um eine Entscheidung zu treffen. Offen und transparent. Vielleicht hat sie die Antworten, die dir fehlen bereits recherchiert. 

Beim Thema Kieferorthopäde könntest du anbieten, den Prozess gemeinsam mit eurer Tochter selbst zu organisieren, die Termine wahrzunehmen und zu begleiten, so dass die Mutter ihr Zeitmanagement nicht nach deinen Rechercheplänen organisieren muss. Damit bist du dann weniger erpressbar und aktiv im Alltag eures Teenys präsent. 


AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2026 11:57
(@eisbaer75)
Rege dabei Registriert

Ich antworte dir nur kurz auf deine Fragen, weil es mir Kern tat- und hauptsächlich um das Thema der hälftigen Kosten beim Familiengericht (siehe oben) ging.

Von der kieferorthopädischen Behandlung habe ich erst erfahren, als es um die Kostenerstattung von zusätzlich gewünschten Leistungen ging und um die generelle Abrechnung, da das Kind über mich versichert ist. Da waren sämtliche Beratungs- und Aufklärungstermine bereits gelaufen und das Einsetzen der Spange stand in einigen Tagen vor der Tür. Von der KM wurde der Ärztin vom GSR nichts erzählt. Auch ist die KM in solchen Dingen sehr kontrollierend und misstrauisch, so dass alleinige Arzttermine (durch mich) von ihr ausgeschlossen werden.

Bzgl. der Reisebestätigung 10 Monate im Voraus ist es doch sicher so, dass die vor Ort herrschenden Verhältnisse in die Bewertung möglichst realitätsnah mit einfließen sollten. Sicher ist es besser das wenige Wochen im Voraus als 10 Monate im Voraus zu entscheiden. 10 Monate vorher ist sicher schlecht vorherzusagen ob vor Ort Auswirkungen aus Naturkatastrophen und/oder bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen. Das weiß ich wenige Wochen vorher auch nicht mit absoluter Sicherheit, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit höher. Ich verstehe dabei die pflichtbewusste und fürsorglich Ausübung des GSR derart, dass möglichst viele Umstände berücksichtigt und realitätsgetreu entschieden wird. Eine Bestätigung 10 Monate vorher kommt schon einem "Blanko-Einverständnis" gleich. So zumindest meine Ansicht. Zum Zeitpunkt der Anfrage war die Reise bereits gebucht, das kann also kein Grund der Anfrage gewesen sein.

Wie gesagt, mir ging es um eigentlich um das Thema der Gerichtskosten. Das andere sollten nur zwei Beispiele dazu sein.


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 6 Tagen von eisbaer75
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2026 14:06
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus @eisbaer75!
Lass sie doch erst mal drohen: wenn sie es ernst meint, muss zunächst erst mal ein Verfahren zur gerichtlichen Klärung von was-auch-immer beantragt werden.
Ob sie mit ihren Anträgen z.B. zu obigen Themen Aussicht auf Erfolg haben wird, wage ich zu bezweifeln.

Grüßung
Marco


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 6 Tagen von 82Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2026 15:34
(@eisbaer75)
Rege dabei Registriert

Hi Marco,

danke für Dein Feedback.

Sie droht mir regelmäßig damit, einen Antrag auf Übertragung der Entscheidungsbefugnis in einer Angelegenheit der elterlichen Sorge (§ 1628 BGB) beim Familiengericht zu stellen, wenn es nicht nach ihren Vorstellungen läuft.

Weißt du wie der Werdegang bei solchen Anträgen ist, was wann nach dem Antrag kommt und ab wann in solchen Angelegenheiten beim Familiengericht Gerichtskosten auflaufen?

Danke für deine Hilfe und viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2026 20:43