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Gemeinsames Sorgerecht und kein Mitspracherecht?!

 
 siob
(@siob)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forengemeinde!

Ich bin schon seit langem Registriert und lese aufmerksam das ein oder andere Thema durch.. Die vielen Probleme, die man als Vater nach einer Trennung hat,
spiegeln sich hier in diesem Forum wieder.
Daher schreibe ich nun auch ein Thema über mein Problem mit der KM..

Da wir einen gemeinsamen Sohn während unserer Ehe bekommen haben, gibt es ein gemeinsames Sorgerecht.
Durch das gemeinsame Sorgerecht haben beide Elternteile doch eigentlich gleiches Recht und müssen gemiensam Dinge erledigen udn entscheiden,
wie z.B. Kindergarten, Schule, etc.

Wie kommt es dann, das ich bei meinem fast 4 jährigem Sohn, nie für den Kindergarten etwas unterschreiben musste?!
Ich habe schon gehört das es sein kann, das sie das alleinige Sorgerecht behauptet, aber fragen Kindergärten nie nach? oder verlangen den Beschluss wenn dem so wäre?
Was mich außerdem beschäftigt, ist eine so genannte "Elternliste" wer das Kind abholen darf..
Dadurch das ich 300km von meinem Sohn entfernt wohne&arbeite ( das allein belastet schon psychisch und finanziell ;( )
komme ich wahrscheinlich nicht so oft in die Situation ihn vom Kindergarten abholen zu können..
Dennoch pflege ich pflichtbewusst den kontakt mindestens alle 14tage!

Da sie einen neuen Lebenspartner hat (unter anderem auch der grund der trennung/scheidung) hab ich die große befürchtung
das sie IHN als leiblichen Vater eingetragen hat und (eigentlich) unseren sohn als "nicht-eheliches-kind" von den beiden.

Wie geht ein Kindergarten dabei vor? Benötigt es keine beschlüsse?
Außerdem spiele ich mit dem gedanken den kindergarten anzuschreiben, aber ich hab keine ahnung was ich schreiben soll..?!
Wäre das überhaupt sinnvoll? Ich hab sie schonmal darauf angesprochen, aber sie sagte mir lediglich, das eine Unterschrift von beiden
Elternteilen nicht notwendig gewesen ist und der Kindergarten nicht nachfragte..

Was meint ihr? Ich wäre um Hilfe mehr als dankbar, da meine größte angst ist, von wichtigen entscheidungen
ausgeschlossen zu werden.. z.B. Schule, o.ä.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2011 23:42
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moin siob,

ich glaube hier:

hab ich die große befürchtung
das sie IHN als leiblichen Vater eingetragen hat und (eigentlich) unseren sohn als "nicht-eheliches-kind" von den beiden.

machst Du Dir viel zu viel Köppe  😉

dies:

Ich hab sie schonmal darauf angesprochen, aber sie sagte mir lediglich, das eine Unterschrift von beiden
Elternteilen nicht notwendig gewesen ist und der Kindergarten nicht nachfragte..

ist allgemein übliche Praxis. C'est la vie.

und:

Was mich außerdem beschäftigt, ist eine so genannte "Elternliste" wer das Kind abholen darf..

Hast Du denn euren Sohn schon mal vom Kiga abgeholt und gab es da Probleme?

denn grundsätzlich ist dies:

Durch das gemeinsame Sorgerecht haben beide Elternteile doch eigentlich gleiches Recht und müssen gemiensam Dinge erledigen udn entscheiden,
wie z.B. Kindergarten, Schule, etc.

zwar auf irgendwelchen Schriftstücken geschrieben, die Praxis richtet sich jedoch einen sch...dreck drum.

Du kannst natürlich mal den Kindergarten anschreiben und zum Beispiel darum bitten, dass man dich in die Verteilerliste für Feste etc mit aufnimmt. Wenn es eine Reaktion geben sollte, kannst Du u.U. erkennen in welche Richtung dies tendiert.

Das man(n)

von wichtigen entscheidungen ausgeschlossen zu werden.. z.B. Schule, o.ä.

ist auch gängige Praxis. Dies kann nur aufgebrochen werden durch ständige Präsens an schulischen Veranstaltungen (ich bin bsw. nun auch in der Schulkonferenz), aber ist natürlich auch nur bei relativ kurzer Schlagdistanz machbar.
Der einfachste Weg führt über Kommunikation mit der KM  🙂

grüßle
jo


AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 09:56
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus siob,

zerbrich Dir über solche Dinge nicht den Kopf, sondern mach Dich einfach mal auf den Weg.
Ruf beim Kindergarten an und frage einfach mal nach. Bitte darum (oder fordere), in deren Verteiler mit aufgenommen zu werden.

In sehr vielen Fällen legen Kiga`s und auch Schulen keinen gesteigerten Wert auf beide Unterschriften. Kann sein, dass es nicht ganz ok ist. Aber sie scheuen einfach den damit verbundenen Aufwand und denken sich "Wird schon passen. Wenn nicht, dann hören wir es schon".

Rede mit der KM darüber, wie es mal mit der Schule werden soll. Versuche Dich einfach, soweit bei der Entfernung möglich, aktiv in das Alltagsleben des Kindes mit einzubringen.

Oftmals ist es an den Wohnorten vieler Menschen eh so, dass nur ein KiGa bzw. eine Schule in Frage kommt. Erst bei der Entscheidung über eine weiterführende Schule wird es "interessanter".

Dein Sorgerecht aus der Entfernung von 300 km auszuüben ist eben nicht leicht. Und wenn KM bisher einen guten Job gemacht hat, dann darfst Du ihr sicherlich auch vertrauen.

Hast Du Anlass zur Sorge?

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 10:25
(@bagger1975)

Hallo siob,

ich kann mich den anderen nur anschließen.

ruhigen Kopf bewahren und versuch doch einfach am Alltagsleben Deines Sohnes, wozu v.a. der Kindergarten gehört, mehr teilzunehmen, d.h. bei Festen und Feiern -wenn möglich- präsent zu sein, ihn evtl. freitags auch dort abzuholen. Es wäre für ihn sicher schön und gut, wenn er nicht nur andere Papas sieht, die ihre Kinder dort abholen, sondern er den eigenen Papa dort auch einmal den anderen vorzeigen kann. Das ist wichtig!

Du hast das gemeinsame Sorgerecht und deswegen hast Du grds. kein Problem auf die Erzieher zuzugehen und Dich über Dein Kind zu informieren bzw. Beteiligung einzufordern.

Bitte doch darum -gerade wegen der Entfernung- in den Emailverteiler aufgenommen zu werden, damit Dir künftig die Termine (Feiern/Unternehmungen) bekannt sind. Evtl. gibt es auch ein Intranet, wo Elternlisten bzw. Protokolle der Elternabende abrufbar sind. Kümmer Dich und zeige Engangement. Es ist ganz wichtig, dass Du weisst was da läuft, gerade weil die Erfahrungen und Begegnungen im Kiga aktuell ein wesentlicher Bestandteil im Leben Deines Sohnes sind und er die täglichen Erfahrungen dort mit Dir sicher besprechen will und das natürlich nur kann, wenn Du Informationen über den Tagesablauf (Morgenkreis, etc) und die Gruppe hast.

Und zu Deinen sonstigen Sorgen, die ich sehr achvollziehen kann:

Manche Km sind vollkommen durchgeknallt und dafür gibt es nur eingeschränkte Abwehrmöglichkeiten.

Bei mir wurde die Elternliste schlicht gefälscht. Da stand im Kiga, obwohl ich dort ständig präsent war, einige Zeit ein falscher Mann als Vater meines Kindes drin, was mittlerweile korrigiert ist. Ich schaue der KM seitdem ganz genau auf die Finger, in allem, d.h. Impfen, Behörden, etc.; die ganze Fälschungssache kam übrigens bei den Erziehern und Eltern nicht gut an, insofern hat sie sich ein nicht nachvollziehbares Eigentor geschossen.

Und die Hol- und Bringliste im Kiga:

Frag doch einfach wer da drauf steht, dann weisst Du Bescheid! Ändern kannst Du da sowieso nichts groß. Dein Sohn lebt hauptsächlich bei der KM, insofern darf sie in Angelegenheiten des täglichen Lebens ohne Dich bestimmen, dazu zählt dann v.a. auch, ob Oma, Opa oder der neue Freund der KM Deinen Jungen in den Kiga bringen oder holen dürfen.

Viel Erfolg, zeig Fingerspitzengefühl und verlange nicht von heute auf morgen zuviel, denn man kann auch Erzieher und Eltern überfordern...

Vg Michi 

 

 


AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 11:58
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was die Abholliste angeht, ich habe damals etliche mit aufgenommen (Eltern von Freunden beispielsweise). Dies sorgt dafür dass das Kind zum Spielen gleich mitgenommen werden konnte und ich nicht immer einen Zettel mitgeben musste.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 14:07