Hatte gestern Termin beim Gericht in Hamburg.
Mutter und ich haben Meditation und den ganzen Kram schon alles gemacht. Selbst das Jugendamt hat dem Gericht geschrieben das sie nichts gegen gemeinsame Sorge haben.
Schon beim reingehen habe ich gemerkt das es nichts wird.Alter deutscher Richter.
Es gibt keine grossen Probleme zwischen der Mutter und mir. Ich hol mein Kind 3 j. 2 mal die Woche ab.
Mutter ist psychologisch noch nicht so weit. Das war der Grund für die Ablehnung.
Mehr nicht.Sie hat Angst das ich mich zu sehr einmische.
Am Ende habe ich gemeinsame Sorge nur bei Medezinischen Sachen bekommen.
Besser als nichts. Trotzdem bin ich richtig wütend. Was soll man den tun damit man Sorgerecht mitbekommt.
Wir verstehen uns einigermassen gut,die Mutter bezieht mich überall mit ein und ich solle es in 2 jahren wieder versuchen.So
Ich bin verwirrt. Wenn man sich nicht gut versteht kein gemeinsames, wenn man sich gut versteht auch nicht????
Der Richter sagte noch er hätte auch nach dem neuen Recht was bald kommt so entschieden.
Kann mir das jemand erklären bitte? Was soll ich jetzt tun?Meine Anwätin meinte cool bleiben und neuen Antrag stellen wenn neues Recht da ist.
Ich habe nicht ein schlechtes Wort über die Mutter gesagt.
Wie sieht das aus wenn ich Einspruch einlege gegen das Urteil?
Es wurde gar nicht über die fähigkeiten als Vater gesprochen, es ging nur um die Mutter, die sich dabei nicht gut fühlt. ????????????
Moin sascha,
wenn das Verhältnis zur Mutter Eures Kindes halbwegs gut ist und sie Dich auch in wichtige Entscheidungen einbezieht: Wo genau liegt der Sinn darin, jetzt mit Gewalt das GSR einzuklagen? Was würde sich dadurch verbessern?
Das GSR ist am Ende sowieso nur ein zahnloser Papiertiger - wenn Deine Ex anschliessend bockt, Dein GSR missachtet und Dich nicht mehr einbezieht, hast Du nichts gewonnen, sondern eine Menge verloren. Insofern: Lass ihr doch die Zeit; es brennt doch nichts an. Und pflege inzwischen den problemlosen Umgang zu Deinem Kind.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich würde Beschwerde gegen den Beschluss erhebgen, soweit er die Ausübung der gemeinsamen Sorge mit Ausnahme der Gesundheitsfürsorge verweigert. Macht man diese Einschränkung nicht, gilt die Beschwerde auch gegen die Anordnung der gemeinsamen Gesundheitsfürsorge - und das wollen Sie ja nicht.
Begründen würde ich die Beschwerde damit, dass die Bundesregierung in ihrem Referentenentwurf zur Reform des Sorgerechts nicht ehelicher Eltern ( http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/GE_Elterliche_Sorge.pdf?__blob=publicationFile) auf der dortigen Seite 22 seinen Willen darlegt, dass die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich angeordnet werden soll, wenn keine Gründe vorliegen, die gegen die gemeinsame Sorge sprechen. Auf Seite 23 des Referentenentwurfs wird insoweit dargelegt, dass "konkrete Anhaltspunkte dargetan werden" müssen, "dass eine gemeinsame Sorge sich nachteilig auf das Kind auswirken würde".
Diese Zeilen entsprechen auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 ( http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html), wonach die Verweigerung der gemeinsamen elterlichen Sorge ausschließlich vom Kindeswohl abhängen darf und ausdrücklich nicht von mütterlichen Befindlichkeiten, die nicht vom Kindeswohl getragen sind.
Die Bundesregierung hat also eine so genannte "Soll-Vorschrift" entworfen, von der Richter nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen dürfen. Gerade dies scheint mir in Ihrem Fall aber ausdrücklich nicht der Fall zu sein.
Diese Voraussetzungen müssen sowohl das derzeit gültige Richterrecht des Bundesverfassungsgerichts erfüllen, wie auch später das neue Gesetzesrecht, wenn dies einmal verabschiedet sein wird. Gerade das scheint in Ihrem Fall aber ausdrücklich nicht vorliegend zu sein. Denn die gemeinsame Sorge wurde verweigert, weil die Mutter noch nicht so weit ist, ohne dass insoweit - jedenfalls nach Ihrer Schilderung - gerichtlich ein Bezug zum Kindeswohl hergestellt worden ist. Damit hat der Hamburger Amtsrichter meiner Meinung nach massiv gegen bereits jetzt geltendes Recht verstoßen und wird dies - wie er selbst angekündigt hat - auch zukünftig nicht anders handhaben.
Meiner Meinung nach ist das ein Fall für das Hanseatische Oberlandesgericht, vor dem vorstehende Zeilen als Grundlage der Beschwerdebegründung dienen sollten.
Insoweit ist auch und insbesondere darzulegen und möglichst zu beweisen, dass faktisch eine gemneinsame Ausüpbung der elterlichen Sorge ja bereits jetzt erfolgt und in der Vergangenheit bereits erfolgt ist. Jedsenfalls erweckt Ihr Post einen solchen Eindruck.
Googeln Sie auch einmal nach dem Leitfaden "Das gemeinsame Sorgerecht über nicht eheliche Kinder".
Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Hi!
Auch ich würde bei selbigem Gericht Beschwerde einlegen und dann vors OLG ziehen. Was soll sich ändern wenn Du auf das neue Gesetz wartest? Dann sitzt Du ggf. bei demselben Richter.
Hast Du die Begründung schon? Wenn da keine kindeswohlgefährndenden Gründe drin stehen dann ab zum OLG. Mutter fühlt sich nicht gut dabei sind keine Gründe. Auch erst mal 2 Jahre zu warten finde ich blödsinnig. Gerade wenn Kinder klein sind ist das GSR umso wichtiger (Kiga-, Schulauswahl etc..).
Frist für die Beschwerde beträgt 4 Wochen nach Zustellung. Die kann auch erst mal unbegründet sein und kannst Du dann nachreichen.
Gruss
BP
@Bester Papa,
nein, Beschwerdefrist beträgt einen Monat nach Zustellung des erstinstanzlichen Beschlusses 😉
Stimmt :)!
Die lustige Diskussion hatte mit meinem Anwalt auch...
Weniger lustig der Ausgang vor dem OLG :thumbdown:
Viel Glück,
Mux
Moin sascha,
wenn das Verhältnis zur Mutter Eures Kindes halbwegs gut ist und sie Dich auch in wichtige Entscheidungen einbezieht: Wo genau liegt der Sinn darin, jetzt mit Gewalt das GSR einzuklagen? Was würde sich dadurch verbessern?
Das GSR ist am Ende sowieso nur ein zahnloser Papiertiger - wenn Deine Ex anschliessend bockt, Dein GSR missachtet und Dich nicht mehr einbezieht, hast Du nichts gewonnen, sondern eine Menge verloren. Insofern: Lass ihr doch die Zeit; es brennt doch nichts an. Und pflege inzwischen den problemlosen Umgang zu Deinem Kind.
Grüssles
Martin
Ich habe ihr 16 monate zeit gegeben. i8ch will klare verhältnisse und meine ruhe. mehr nicht
Moin
Ich habe ihr 16 monate zeit gegeben. i8ch will klare verhältnisse und meine ruhe. mehr nicht
Glaubst Du im Ernst, so erreichst Du Ruhe? Und die Verhältnisse ohne GSR sind genauso klar wie mit GSR. Verbleiben also 16 Monate Deiner "Unwissenheit" in Unruhe und in mir das Gefühl Deines Anliegens: "Ich will aber!" Grundsätzlich sehe ich es genauso, nur in Anbetracht der Folgen einer Durchsetzung würde ich an Deiner Stelle überlegen, ob Du hierdurch es nicht erst zu einem Streit kommen lässt mit dem Ergebnis, das Gegenteil zu bewirken all dessen, was Du bereits als selbstverständlich betrachtest.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Sascha,
Ich habe ihr 16 monate zeit gegeben. i8ch will klare verhältnisse und meine ruhe. mehr nicht
warum denkst Du, dass man sich "Ruhe" erklagen könnte?
Genau wie oldie meinte ich in meiner Antwort #1, dass Du doch alles hast, was Du brauchst - und mehr als die meisten Trennungsväter MIT GSR haben. Ob das auch so bleibt, wenn Du ein Gerichtsverfahren (vermeintlich) erfolgreich durchgezogen hast, kann heute noch niemand sagen. Möglicherweise erreichst Du damit das Gegenteil; zum Beispiel Umgangsboykott sowie Alleingänge bei Kiga- und Schulanmeldung, Arztbesuchen etc. Frei nach dem Motto "das wollen wir doch mal sehen, was der für Rechte hat".
GSR als Lösung aller Probleme zu betrachten ist etwa so naiv wie die Annahme, nur weil es ein Parkverbot gäbe, würde niemand mehr falsch parken. Ein Garant für "Ruhe" ist es jedenfalls sicher nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich würde erst mal abwarten, was der Richter sich als Begründung für seine Entscheidung aus den Fingern saugt.
Dann kannst du immer noch entscheiden, was du machst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Am Ende habe ich gemeinsame Sorge nur bei Medezinischen Sachen bekommen. Besser als nichts. Trotzdem bin ich richtig wütend. Was soll man den tun damit man Sorgerecht mitbekommt.
Ja das heisst, dass Richter Euer Problem nicht lösen können. Und nicht verantwortlich sein wollen, wenn Eure ungelösten Probleme bei unschuldigen Lehrern aufschlagen. Wahrscheinlich hat dieser Richter was gegen Ärtze, weshalb er Euch jetzt auf die hetzt. Du solltest einfach einsehen, dass ohne ein greifbares Problem man auch keins lösen kann.
Aber 0+x ist nicht dasselbe wie 1-y.
Kaum vorstellbar, das in dem Beschluss steht, Antrag abgelehnt, keine gemeinsame Sorge, nur medizinische Dinge sollen gemeinsam verantwortet werden. Müsste eher heissen, gemeinsame Sorge, mit Ausnahme Aufenthaltsbestimmung, schulische Belange und Vermögenssorge?
Weil es gibt paar Hard-Facts beim Sorgerecht, wo es nur ja oder nein gibt, nämlich die Regelungen bei Verhinderung oder Tod des anderen Elternteils (§1678 + §1680 BGB), die zur Adoption ( §1748 BGB, Absatz 4 ) oder zum Namensrecht ( §1618 ). Und wenn Du in diesem Sinne sorgeberechtigt bist, dann bist Du's. der Rest ist Kasperletheater.
Ja, ihr habt Recht. Ich warte erst mal was als genaue Begründung kommt.
In Wirklichkeit verstehen wir uns überhaupt nicht und nur sms Kontakt.
Ich halte sie wenn ich es deutlich sagen darf, für eine psychisch schwer kranke Schlampe. Bevor alle jetzt meckern vergisst nicht das ich sie so erlebt habe. Wahrscheinlich hält sie auch nix von mir.
Das wir uns gut verstehen habe ich nur so vor Gericht gesagt. Ich wollte sie nicht schlecht machen und wollte nicht den Eindruck vermitteln das wir uns nicht verstehen.
Sie hat das wohl auch so gesehen, hat bei Gericht auch gesagt das es keine grossen Probleme gibt.
Aber ich bin erstmal zufrieden. Nur der Grund das die Mutter nochnnicht soweit ist psychologisch, dass macht mich richtig krank und wütend.
Ich kann das so nicht akzeptieren, dass ist kein Grund einen Vater und selbst wenn er sich nicht so viel wie ich um sein Kind kümmert das gemeinsame nicht zu geben.
So oder so hab ich mehr als vorher. Dennoch, es muss alles gemeinsam sein, bei jeder Familie. Jetzt steht die sache immer noch zwischen uns und behindert einvvielleicht mal gutes Verhältnis wieder.
na vielleicht legt ja auch die KM Beschwerde gegen den Beschluss ein.
Teile des Sorgerechts nicht zu übertagen ist weder Fisch noch Fleisch. Mit welcher Begründung soll es in gesundheitlichen Dingen bei euch klappen, in schulischen Belangen aber nicht? Das ist in meinen Augen ein fauler Kompromiss des Gerichts.
Auch ist es für das GSR egal ob ihr euch mögt oder nicht. Entscheidend ist nicht die Paarebene, sondern die Elternebene. Und die scheint ja wohl in Ordnung zu sein.
Vielleicht wäre eine Mediation für euch das Beste.
LG
BP
na vielleicht legt ja auch die KM Beschwerde gegen den Beschluss ein.
Teile des Sorgerechts nicht zu übertagen ist weder Fisch noch Fleisch. Mit welcher Begründung soll es in gesundheitlichen Dingen bei euch klappen, in schulischen Belangen aber nicht? Das ist in meinen Augen ein fauler Kompromiss des Gerichts.
Auch ist es für das GSR egal ob ihr euch mögt oder nicht. Entscheidend ist nicht die Paarebene, sondern die Elternebene. Und die scheint ja wohl in Ordnung zu sein.
Vielleicht wäre eine Mediation für euch das Beste.
LG
BP
Mediation hab ich alles gemacht schon mit ihr. Umgang klappt, es klappt alles was mit Eltern sein zu tun hat. Nur sonst alles nicht. Aber wir haben nichts miteinander zutun. Es gibt kein Stress. Ich hab alles schon gemacht bevor ich den Antrag gestellt habe. 10 mal Meditation. Ihr genug zeit gegeben etc. Sie neues Kind und geheiratet und ich auch geheiratet.
Ich sage es euch ehrlich. Wenn ich kein Sorgerecht bekomme, bekommt es niemand.
Sogar als er im Krankenhaus war, war ich die ganze zeit bei ihm. 2 mal die Woche abholen. Nie was schlimmes passiert. Etc
Ich habe nur den falschen Richter erwischt glaube ich. Es gibt kein Grund für die Ablehnung. Wenn das schreiben da ist werd ich es hier genauer schreiben.
Ich habe nur den falschen Richter erwischt glaube ich. Es gibt kein Grund für die Ablehnung.
Wenn das so ist, würde ich mich keinesfalls mit dem Ergebnis abspeisen lassen. Die Begründung, auf eine Verfolgung des Ziels der gemeinsamen Sorge zu verzichten, weil doch jetzt alles super laufen würde und man sonst den Umgangsboykott riskieren würde, kann ich nicht nachvollziehen. Das ist in meinen Augen nichts anderes als die vorweggenommen Kapitulation vor einer möglichen Erpressung von der noch nicht einmal sicher ist, ob sie überhaupt stattfinden wird.
Es bleibt jedem selbst überlassen, wie weit er sich in seinen Entscheidungen erpressbar machen lassen will. Ich halte es jedenfalls für fatal, der KM zu signalisieren, dass man bereit ist sich erpressen zu lassen. Hat sie das erst einmal gelernt, wird die Versuchung groß sein, das bei jeder passenden Gelegenheit zu wiederholen.
Das schriftliche Urteil abwarten. Obwohl ich mich nicht wundern würde wenn da auch auf einmal was anderes steht.
Die Männer sind weicheier in der Sache. Mir ist es scheiß egal ob die Mutter ärger macht. Ich will wie ein kleiner Junge mein gemeinsamen Sorgerecht. Icb bestehe darauf. Und ich sag euch ehrlich das es nicht nu um das kKind geht.
Ich bin sein Vater, ich habe das recht mit zuentscheidet.
Die Frage warum jemand das gemeinsame will stellt sich erst gar nicht, das ist krank sowas uüberhaupt zu fragen.
Ich will der Mutter in keiner sache unterlegen sein. Gleichberechtigung kann ich gerade so noch akzeptieren.
Umgang boykottieren? Na und. Deswegen habe ich keine Angst.
Ich scheiß auf dieses Gesetz und auch auf das neue.
Ich werde es noch einmal in Ruhe versuchen in paar Monaten und wenn das auch verarschung ist lass ich mir was anderes einfallen.
Genau wie ein kleines, dummes Kind was sein lolli will. Ja so bin ich. Wenns sein lolli ist dann kann er auch solange heulen bis er ihn bekommt.
Ich werde nie locker lassen in der Sache. Diese Entscheidung war falsch und wird in meiner Situation das Verhältnis zur Mutter sehr verschlechtern. Alles hätte ich akzeptiert. Aber sicher nicht weil madame die nur scheiße ist noch nicht soweit ist. Interessiert mich überhaupt nicht. Die wird nie soweit sein.
Dieses Urteil bringt Eltern nur noch mehr ärger.
:gunman:
Ich beginne zu ahnen, warum das schief gegangen ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich beginne zu ahnen, warum das schief gegangen ist.
ich auch. Wenn "ich will das halt!", "es ist aber mein Recht!", "das steht mir doch zu!" oder eben
Genau wie ein kleines, dummes Kind was sein lolli will. Ja so bin ich. Wenns sein lolli ist dann kann er auch solange heulen bis er ihn bekommt.
das Motiv sind, wird eben auch das Ergebnis ausfallen wie beim Lolli an der Supermarkt-Kasse.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Sascha,
mit der peinlichen Trotzkopf- und Kraftmeier-Haltung wirst Du es dem Familiengericht auch beim nächsten Mal schön leicht machen, Dich außen vor zu lassen.
Gruss
Tarek