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Gemeinsames Sorgerecht nach Trennung

 
(@bmfire71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe zusammen mit meiner Ex Freundin (unverheiratet) eine 2 jähr. Tochter.
Es besteht urkundlich das gemeinsame Sorgerecht seit Geburt.
Wir leben jetzt seit gut 6 Monaten getrennt und hatten die Option, vielleicht nochmal zusammen zu kommen. Da das keine Zukunft mehr hat und ich jetzt endlich klare Verhältnisse schaffen will, kommt eine Sorge.
Sie hat schon mehrfach gedroht, daß ich meine Tochter dann nur noch nach dem gesetzlichen Sorgerecht (alle 2 Wochen?) sehen darf.
Nun meine Frage: Gibt es vom Gesetz her mehr Rechte, oder andere Rechte für mich?
ggf. andere Regelungen?
Sie würde auch weit weg ziehen, damit ich die Kleine nur noch selten sehen kann.
Was kann ich tun??? Ich Liebe mein Kind und will auch dafür Sorgen.

Ich bin auf Hilfe angwiesen, wenn jemand helfen kann, dann macht das bitte!

<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<danke und besten Gruß
Ronny

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2004 00:40
(@hjunghanns)
Zeigt sich öfters Registriert

ich denk es gibt hier leut die dir besser weiter helfen können, aber mit dem weit weg ziehen ich denk da geht was zu machen!!!

da kannst du dich gegen wehren, aber laß da bitte andere was zu sagen!
oder gugg ma etwas rum, hab da mal was gelesen, da hatte sich einer gewehrt und das funzte.

sonst sind deine rechte schonwie du sagst, aller 2 wochen das recht auf besuch, und sonst muß sie dich in alles einweihen, schule, kindergarten und so.

aber wie gesagt, da gibts hier leute die da besser bescheid wissen.

mfg hjunghanns

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2004 01:00
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo Ronny,

wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, ist das schon mal gut so. Dann kann sie nämlich nur Dinge des alltäglichen Lebens alleine bestimmen, einen Umzug weit entfernt mit K;Ind aber eigentlich nicht.

Nur leider ist es trotzdem so, das wenige Gerichte (und da müsstest du dann wohl hin, wenn sie wegzieht) gegen die MUtter entscheiden würde, wenn ihr den so genannten Lebensmittelpunkt bei der Mutter festlegt. Das wär z.B. so wenn das KInd überwiegend bei der Mutter lebt.

Zu der Wochenendregelung: Oft wird das so von verschiedenen Seiten durchgeführt (Eltern), empfohlen (JA, EB, Anwälte) und auch entschieden (Richter). Es gäbe aber ja auch andere Möglichkeiten, wenn ihr euch darauf einigen könnt. Im Prinzip ist alles offen (stundenweise bis zu Wechselmodell), ihr habt es in der Hand, eine Festlegung per Gesetz ist mir da eigentlich nicht bekannt.

Im übrigen empfehlen viele Personen bei relativ jungen Kindern (wie eures) das der umgangselternteil das Kind häufiger sieht, jedoch nur stundenweise und ohne Übernachtung.

An Dich / Euch der Tipp: Setzt euch zusammen und versucht gemeinsam etwas festzulegen. Mache Deiner Ex Vorschläge, wie Du es Dir vorstellst und lass dich vielleicht auch bereits jetzt beim Jugendamt beraten.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2004 15:30
(@butzemann)
Rege dabei Registriert

Hallo,
das mit dem Umzug so wie du es hier schilderst, kann ich mir nicht vorstellen das man nur wegzieht damit der Vater das Kind nicht mehr sehen soll. Lass dir mit sowas nicht drohnen - ein Umzug nur deshalb kann ich mir nicht vorstellen - kostet ja schließlich auch ne Stange Geld...lass sie einfach mal reden. Sollte sie es wahr machen, wird sie sicher andere Gründe für einen Umzug haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2004 16:54
 woto
(@woto)
Schon was gesagt Registriert

......sonst sind deine rechte schonwie du sagst, aller 2 wochen das recht auf besuch, und sonst muß sie dich in alles einweihen, schule, kindergarten und so.......

also da kann ich aus erfahrung nur sagen sch.... mir wird trotz ge. sorgerecht nichts gesagt
weder schule noch anderes, trotz das ein disziplinarverf. gegen die schule eingeleitet ist bekomme ich keine auskunft. muß aber ja nicht bei jedem so sein ich wünsche es keinem.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2004 17:02
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ronny!

Um den Gedanken von Biga noch mal aufzugreifen:

Eine gesetzliche Regelung ist mir auch nicht bekannt. Wenn es eine gäbe, was würde es denn bedeuten? Nichts! Das, was ihr vereinbart wird das Maß der Dinge sein!

Deshalb versuche das Gespräch mit ihr zu finden. Erkläre ihr, das du der Vater bist (hast ja auch das Sorgerecht) und das du diese Aufgabe auch wahrnehmen willst. Du willst dich um deine Tochter kümmern ... Wenn du es so verstanden hast, dass sie wegzieht, nur damit du deine Tochter nicht mehr sehen würdest (was ich persönlich auch nicht glaube), dann sprich sie direkt mal darauf an. Stell ihr die Frage, ob du es so richtig verstanden hast. Sie wird dir eine Antwort geben.Wenn sie es so gemeint hat, frage gleich hinterher, was sie damit erreichen will. Wenn du etwas geschickt argumentierst, kannst du sie dann evtl. umstimmen.

Es sind doch letztendlich nicht nur die Kosten, die ihr euch beide ersparen könnt, sondern allen voran das Wohl des Kindes, das Mutter UND Vater braucht.

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2005 10:22