wenn diese basis stimmt ist es fast egal ob man die frau mit oder ohne trauschein schwängert.
wo diese basis fehlt helfen auch keine paragrafen. ist mein eindruck je mehr ich hier lese.
Wenn die Basis stimmt, braucht man überhaupt keine Gesetze. Und dass bei fehlender Basis keine Paragrafen helfen ist ein Irrtum. Wenn die Paragrafen entsprechend gestaltet wären und die Gerichte diese auch umsetzen würden, dann könnte das sehr wohl helfen. Nicht immer, aber oft. Beim Unterhalt hilft es ja offensichtlich auch, denn hier kann sich niemand entziehen, der leistungsfähig ist.
Aber wenn GSR in Deutschland in vielen Bereichen schlicht inhaltsleer bleibt, dann helfen natürlich keine Paragrafen. Würde ich einem Dieb sagen, dass Diebstahl nicht erlaubt ist, aber am Ende kein Gericht etwas dagegen unternehmen wird, wieviele würden dann wohl der Versuchung nachgeben etwas zu tun, was zwar nicht erlaubt aber ohne Konsequenzen ist?
Man kann das schon anders machen: In Frankreich gibt es seit inzwischen 10 Jahren ein neues Familienrecht, bei dem beide Eltern immer gemeinsames Sorgerecht haben (außer ein Gericht entscheidet anders) und bei dem es umfangreiche Auskunftsansprüche gibt, um eine Ausgrenzung des UET zu vermeiden. Außerdem hat der französische Gesetzgeber Umgangsboykott als genauso schlimm anerkannt wie Unterhaltsverweigerung und bewertet beides als Straftaten. In Deutschland ist Umgangsboykott dagegen nur eine Lappalie, eine Ordnungswidrigkeit, wie falsch parken. Das Jugendamt als Behörde klagt auf Antrag auch nur für den BET Unterhalt ein, es klagt aber nicht Umgang für den UET ein. Auch dass ist eine Aussage, über das, was in Deutschland wichtig ist.
Trotzdem (oder gerade deswegen?) gibt es in Frankreich deutlich mehr Kinder und nicht weniger und dass obwohl in Frankreich die Abtreibungsgesetze noch liberaler sind als in Deutschland, keine Frau also gezwungen wird unter dieser ach so mütterfeindlichen Familiengesetzgebung ein Kind zu bekommen.