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Gemeinsames Sorgerecht für Tochter

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(@petersenius)
Schon was gesagt Registriert

HAllo zusammen,

meine Tochter ist vor kurzen 7 JAhre alt geworden. Seit ende letzten Jahrs geht meine Tochter zum Psychologen und ich habe nur durch Zufall davon erfahren und es sind auch noch jede Menge andere Dinge die mir verschwiegen werden. Jetzt habe ich den Entschluss gefasst das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen... Das wurde natürlich von der Mutter abgelehnt.

Jetzt geht es Wahrscheinlich vor Gericht. Meine Befürchtungen sind die Kosten, die auf mich zu kommen... Wie hoch können diese in etwa ausfallen? Muss ich den Anwalt der Kindsmutter auch noch bezahlen? Es handelt sich ja um einen Wert von 3000€ wo schon ca. 500 € Gerichtskosten auf mich kommen + mein Anwalt + ihren Anwalt ? Da bin ich ja mal gut bei 1500€... und es gibt keine Beihilfe oder ähnliches, da ich Normalverdiener bin. Wer trägt die Kosten bei gewinn oder verlieren der Angelegenheit?

Das macht mir ein wenig Panik.   

Eine weiter Frage ist... was ist ein Grund das Verfahren zu verlieren ? Ich habe Kontakt zum Kind mit der Mutter klappt es bei den Besuchszeiten zu kommunizieren. Mittlerweile sagt die Kindsmutter auch Dinge die das Kind angeht mit der Hoffnung das ich die Anklage zurück nehme...

Ich möchte einfach mehr Informiert werden und bei wichtigen Entscheidungen im leben meiner Tochter mitwirken können... und es ist einfach mein Recht auf gemeinsames Sorgerecht. ISt dies eine Begründung, wenn mich der Richter fragt warum ich das Sorgerecht möchte... also das Geteilte.

Habt ihr eine Meinung dazu.

MfG Peter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2015 12:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

ISt dies eine Begründung, wenn mich der Richter fragt warum ich das Sorgerecht möchte... also das Geteilte.

Dann sagst du: "Weil das GSR dem Kindeswohl dient!"
Genau so steht es nämlich im Gesetz und nicht du musst begründen, warum du es haben möchtest, sondern sie muss begründen, warum sie es nicht will.
Lass dich also nicht auf Diskussionen über deine Gründe ein, sondern fokussiere dich auf ihre Gründe.
Du musst und solltest auch keine anderen Gründe in deinem Antrag nennen, sie hingegen muss auch da schon ihre Gründe angeben, denn sonst müsste der Richter deinen Antrag schon ohne Verhandlung durchwinken. Zumindest theoretisch. In der Praxis kommt so etwas allerdings fast nie vor. Ich kenne jedenfalls keinen einzigen Fall.

Das solltest du auch genau so mit deinem Anwalt besprechen.

Zu den genauen Kosten kann ich dir nicht viel sagen, die 500,-€ scheinen mir aber etwas hoch.
Ich meine die Gerichtskosten liegen im 2 stelligen Bereich, dein Anwalt könnte allerdings bei um 800,- € liegen.

Wenn du verlieren solltest, wirst du auch alle Kosten tragen müssen, wenn du gewinnst, musst du darauf achten, dass der Richter nicht aus alter Gewohnheit die Kosten gegeneinander aufhebt, also jeder seine eigenen Kosten zu tragen hat, sondern dass das Verfahren ihr aufgelastet wird.

Es ist nämlich nicht unüblich, dass die Kosten entweder dem Mann oder beiden aufgeladen werden aber nicht der Frau.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2015 12:37
(@petersenius)
Schon was gesagt Registriert

Vielen dank für die superschnelle Antwort.

Das mit der Begründung ist eine sehr gute Aussage. Danke

Die einzigen Sachen, die sie vorbringen kann: Sind zum einen  das sie bei mir zuviel TV sieht... das war aber mal vor 3 Jahren oder 4. Als ich dachte meine Tochter darf  bei mir alles und waren dann bei einer Beratungsstelle und das Problem wurde aus der Welt geschafft. Zum anderen kann sie noch anbringen das meine Tochter an meinen Wochenende zuviel bei der Oma ist... da wir gemeinsam in einem Haus wohnen. Ich kann aber meiner Tochter nicht verbieten zu ihrer Oma zu gehen... Außerdem ist sie den großteil ihrer Zeit bei mir und sie schläft in meiner Wohnung usw...

Also muss ich bei einer Gerichtlichen Niederlage. Meinen Anwalt + Ihren Anwalt + Gerichtskosten tragen? Bzw bei Sieg muss sie alle Kosten tragen ? An deinem Beispiel: 2 mal 800€ plus Gerichtskosten... ca. 2000€.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2015 13:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau wegen solcher solcher Gründe ist es so wichtig, dass über ihre Gründe diskutiert wird und nicht über deine, denn mit solchen Gründen, wird es eine sehr kurze Verhandlung.

Selbst der letzte deutsche Mutterkreuzler kann dir bei solchen Begründungen das GSR verweigern.

Also muss ich bei einer Gerichtlichen Niederlage. Meinen Anwalt + Ihren Anwalt + Gerichtskosten tragen? Bzw bei Sieg muss sie alle Kosten tragen ? An deinem Beispiel: 2 mal 800€ plus Gerichtskosten... ca. 2000€.

Vielleicht.
Normalerweise zahlt vor Gericht der Verlierer die Zeche.
im Familienrecht wird aber immer versucht so zu tun, als gäbe es keine Verlierer und deswegen werden die Kosten aufgehoben.
Vor Allem, wenn die Frau verloren hat.

Das liegt aber alles im Ermessen des Richters.
Er könnte also, wie so oft, Mitleid mit der armen Mutter zu haben und sie überzeugen, deinem Antrag freiwillig zurück zu nehmen und deswegen eine Aufhebung festzulegen.
Und genau dagegen solltest du dich wehren.
Auch gegen deinen eigenen Anwalt, denn der könnte dir zu einer "Einigung" raten, da er daran noch mehr verdient.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2015 13:30
(@petersenius)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Vielen Danke!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2015 13:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lies dir auch mal das hier durch.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2015 13:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

So sollte es heißen:

Genau wegen solcher solcher Gründe ist es so wichtig, dass über ihre Gründe diskutiert wird und nicht über deine, denn mit solchen Gründen, wird es eine sehr kurze Verhandlung.

Selbst der letzte deutsche Mutterkreuzler kann dir bei solchen Begründungen das GSR NICHT verweigern.

Oder Beppo?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2015 13:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Natürlich.

Der alte Flüchtigkeitsfehlerteufel! 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2015 13:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Theoretisch könntest du auch ohne Anwalt hingehen aber da du scheinbar noch gar keine Erfahrung mit sowas hast, solltest du das nicht tun.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2015 13:48
(@bester-papa)
Registriert

Moin.

denn sonst müsste der Richter deinen Antrag schon ohne Verhandlung durchwinken. Zumindest theoretisch. In der Praxis kommt so etwas allerdings fast nie vor. Ich kenne jedenfalls keinen einzigen Fall.

Ja es ist schon traurig, dass trotz geänderter Gesetzeslage die Gerichte immer noch nicht dazu übergegangen sind, das GSR im vereinfachten Verfahren zu übertragen, wie man in diesem Fall erkennen kann:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-27960-start-msg335918.html#msg335918

Für den einfachen Antrag bei Gericht brauchst Du eigentlich noch keinen Anwalt. Da reicht ein 2-Zeiler. Erst wenn die KM widerspricht und das normale Verfahren eröffnet wird, solltest Du einen Anwalt haben.

Bei so banalen Gründen würde ich es dem Gericht um die Ohren hauen, wenn es danach das normale Verfahren eröffnet und nicht im vereinfachten Verfahren das GSR überträgt.

Stelle Dich aber darauf ein, dass nach Deinem Antrag die KM auch einen Anwalt nimmt und dann, so zeigt es die Forenerfahrung, mit Dreck nur so um sich geschmissen wird. Die üblichen Vorwürfe: Keine Kommunikation, keine Einigung bei wichtigen Entscheidungen, sind da noch die harmlosesten Vorwürfe.

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2015 16:50




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

BP hat völlig recht.

Der Anwalt wird erst nötig, wenn es zur mündlichen Verhandlung kommt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2015 17:16
(@petersenius)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Es gibt Neuigkeiten ... Keine guten.

Ich hatte mich ja recht lange mit der KM verstanden. Da haben wir oft per Whats app geschrieben und da habe ich auch den einen oder anderen Fehler bei der Erziehung zugegeben... Das sie zu lange fern sieht oder länger auf ist. Das ist auch alles wahr, darum waren wir auch bei einer Beratungsstelle und seit dem ist das Stück für Stück besser gewurden. Heute sagte sie... Ich hab Beweise das du ein schlechter Vater bist und das Sorgerecht nicht bekommst. Darin kann vorkommen zB. War länger wach, hat vergessen Zähne zu putzen... Das ist ja alles Vergangenheit. Frühe dürfte meine Tochter fast alles bei mir... Aber wie gesagt... Das hat sich mit der Zeit alles auf einen normalen Standard eingepegelt.

Ist das ein Grund die Verhandlung abzusagen, da das Risiko der Niederlage zu groß ist.

Ich weiß auch das alle Antworten "nur" Meinungen sind und ich werde darauf hin nicht alles übers Knie brechen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2015 18:24
(@bester-papa)
Registriert

Moin .
Mütter argumentieren gegen das Sorgerecht gerne mit unterschiedlichen Erziehungsstilen. Das ist aber unerheblich. Beim Sorgerecht kommt es darauf an, dass ihr euch bei wichtigen Dingen wie Kiga, Arztbesuche etc einigen könnt.

Diese Argumente, die Du da aufzählst, sind unerheblich.

Tue Dir selbst den Gefallen und diskutiere mit der Mutter nicht schon im Vorfeld per Whatsapp über das Sorgerecht. So lieferst Du ihr unnötig Munition.

Stelle den Antrag, warte ihre Gründe ab und antworte erst dann.

VG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2015 18:47
(@petersenius)
Schon was gesagt Registriert

Danke.

Ich diskutiere prinzipiell nicht mit ihr. Das sind Sachen die sie mir an den Kopf wirft und die nehme ich ohne Kommentar hin.

Das neueste ist... Ich solle mir überlegen ob das Kind wirklich von mir ist. Ich bin sicher das es von mir ist... Sie weis nur das sie mich damit treffen kann. Natürlich nehme ich das gelassen hin und ärgere mich zu Hause darüber.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2015 19:00
(@bester-papa)
Registriert

Noch ein Nachtrag:
Das stattgefundene Beratungsgespräch kannst Du auch gut für Dich nutzen, zeigt es doch, dass ihr miteinander redet und zum Wohle eures Kindes zu wichtigen Einigungen kommen könnt.

Also kein Grund, schon im Vorfeld zu resignieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2015 19:03
(@petersenius)
Schon was gesagt Registriert

Wir hatten noch so ein Gespräch vor 2 Wochen und die Frau meinte das sie kein Grund sieht das zu verweigern. Weiß ja nicht ob die Meinung da zählt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2015 19:06
(@bester-papa)
Registriert

Wenn das die Meinung der JA Mitarbeiterin ist, zählt das sehr wohl, denn das JA wird auch um eine Stellungnahme gebeten, wenn das normale Verfahren eröffnet wird. Aber soweit sind wir ja noch nicht.

Leider neigen die Gerichte dazu, trotz neuer Gesetzeslage das JA um eine Stellungnahme  zu bitten, noch bevor die Stellungnahme der KM vorliegt. Und das ist eigentlich nicht rechtens.

Lass dich durch ihre Drohungen nicht abschrecken. Da kann noch mehr kommen, ist aber oft nur heisse Luft.

Bist Du mit dem neuen Gesetz und dem Ablauf vertraut?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2015 19:14
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist das ein Grund die Verhandlung abzusagen, da das Risiko der Niederlage zu groß ist.

Nein, definitiv nein ...

Ein kleiner Exkurs aus meinem Leben.
Ich weiß, dass unsere Kinder Filme sehen, die a) nicht ihrem Alter entsprechen, b) zu einer nachtschlafenden Zeit komsumiert werden. Was glaubst Du, wen und wieviel dass interessiert hat? Genau, niemanden.
Um es noch ein wenig zu dramatisieren ... Es gibt Meldungen aus Schule und Kindergarten an das JA, dass die KM die Mutter die Kinder geschlagen hat. Es existieren sogar Fotos, die von der Schule, die Verletzungen aufzeigen ... Das JA hat genau .... nichts gemacht. Das gesetzliche Verbot, Kinder keiner Gewalt auszusetzen setze ich beim JA als bekannt voraus ... ich musste eine Dokumentation erstellen, in dem alle Zeiträume hervorgehen, es hat mich erschreckt, wie ich die Daten mal auf einem Blatt gesehen habe ... Wenn man es genau nimmt, dann läuft es seit 2005, bis zur Trennung immer noch 7 Jahre ... (ich bin ein Idiot) ... Und warum? Nur wegen der Kinder, wegen nichts anderem.

Das SR ist laut Gesetzentwurf auch bei Kommunikationsschwierigkeiten zu beschließen, also kein Ausschlusskriterium.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2015 21:17
(@petersenius)
Schon was gesagt Registriert

Ihr seit Top! Vielen Dank!

Ihr nehmt mir ein bisschen die Aufregung und Angst wie die ganze Sache abläuft.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2015 10:14
(@petersenius)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

Bis jetzt gibt es keine Neuigkeiten... Bin jeden Tag in Briefkasten und so eine sorgerecht Sache belastet schon.

Was ist wenn sie vor Gericht sagt... Das Kind ist evtl nicht von mir? Alles Mist...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2015 22:35




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