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Gemeinsames Sorgerecht beantragen, wie mache ich das?

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(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

habe heute den Anruf vom Jugendamt erhalten, das sich meine Ex auf eine Regelung verständigt habe

Das wäre fast lustig, wenn's nicht so traurig wäre. "Verständigen" tun sich 2 Menschen, schön, wenn Deine Ex das auch alleine kann. Und da Du sagst, dass das JA ja eigentlich nur vermittelt, wärest eigentlich ja Du der zweite Mensch. Halten wir also fest, es hat keine Verständigung stattgefunden.

Was würdet Ihr mir jetzt raten zu tun

Einen Antrag auf eine gerichtliche Umgangsregelung beim zuständigen Familiengericht stellen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2007 17:43
(@kaempfender_vater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ne, Sie hat sich nur mit der Dame vom JA unterhalten und Ihr gesagt, was Sie will und möchte und die vom JA hat es so hingekommen, mehr kann Sie leider auch nicht machen. Sie lässt sich auch nicht ein, das ich mein Sohn vor dem 18.06 sehen kann.

Die vom Ja meinte ich sollte es einfach mal versuchen einen neuanfang.

Was meint Ihr?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2007 17:55
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Die Tante vom JA hat recht - sie können/dürfen nichts tun ausser Euch beraten und VermittlungsVERSUCHE starten. Funzt das nicht, dann müssen sie die Akte zu machen. Sie dürfen sie erst wieder aufmachen, wenn denen ein Gerichtsbeschluss vorliegt und sie zu etwaigen Aufgaben auffordert.

Daher mein Rat - Antrag ans Gericht.

das ich mein Sohn ab dem 18.06.07 jeweils alle 14 Tage sehen darf, Tag wäre Montag oder Mittwoch von 9 - 11:30.

Ist das jetzt ein Witz? Oder eine Beleidigung? Alle 14 Tage 2,5 Stunden das eigene Kind sehen - das ist absolut INAKZEPTABEL.

Du solltest zum Gericht, Umgangsregelung erklagen. Auch wenn Du anfangs wenig bekommen solltest, so ist ziemlich sicher, dass Dein Umgang dann successive auf die "übliche Norm" angehoben wird. Das wären alle 14 Tage ein komplettes Wochenende.

Lass Dich nicht zum Hampelmann machen!!

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2007 19:23
(@kaempfender_vater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Milan,

das ist wirklich ein Witz und die Dame vom Ja erzählt mir auch nichts was dort besprochen wurde und meinen Vorschlag hat Sie auch nicht auf den Tisch gelegt und meinte, das ich es Probieren sollte ohne den Gerichtlichen weg zu gehen, da es ein neuanfang wäre.

Werde morgen Früh das Gespräch bei der ÖRA suchen und sollen mir einen guten Anwalt nennen.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2007 19:31
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

das ist wirklich ein Witz

Also ab zum RA!

und die Dame vom Ja erzählt mir auch nichts was dort besprochen wurde

Sie darf Dir das auch nicht erzählen, weil sie unter Schweigepflicht steht. Andersherum darf sie der Exe auch nichts von den Gesprächen mit Dir erzählen.

das ich es Probieren sollte ohne den Gerichtlichen weg zu gehen, da es ein neuanfang wäre

Klar, pauschal gesehen hat sie ja auch recht.

Die Leute von den JAs haben das Problem, dass sie einerseits fast nichts tun dürfen/können ohne Gerichtsbeschluss - da leidet die Motivation natürlich. Andererseits gehen sie unter in Arbeit, sitzen zumeist an völlig veralteten Computersystemen und oft wird ihre Arbeit von den Gerichten ignoriert.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass "meine" Leute vom JA sehr gut und eigentlich auch willens sind, aber dass ihre Arbeit eine Farce ist. Denn die Richter beschliessen sowieso was sie wollen und wenn ihnen das JA nicht in den Kram passt, dann übergehen sie es.

Die Wege über das JA sind ein guter erster Versuch aber entpuppen sich leider meistens als Zeitverschwendung und Sinnlosigkeit. Zumindest dann, wenn wir es mit solchen Exen zu tun haben, wie wir hier im Forum.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2007 20:08
(@kaempfender_vater)
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Da hast du recht. Werde mir morgen einen guten nennen lassen und dann wird alles sein Weg gehn.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2007 20:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin KV,

Da hast du recht. Werde mir morgen einen guten nennen lassen und dann wird alles sein Weg gehn.

Das ist ok so. Nur: Verabschiede Dich von der Sorgerechtskiste; das wäre von vornherein aussichtslos und bringt Dich nur in den Verruf der sinnlosen Prozesshanselei. Wenn Ihr nicht verheiratet wart, hat und behält sie als Mutter das alleinige Sorgerecht, und kein deutsches Gericht kann und wird daran etwas ändern. Ein entsprechender Antrag wäre also so aussichtslos als wolltest Du Deine Ex per Gerichtsbeschluss dazu zwingen, sich die Haare grün zu färben.

Das Umgangsrecht nach § 1684 BGB (Wortlaut unter http://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html) kann die Ex dagegen nicht nach Gutdünken beschneiden. Alle zwei Wochen zwei Stunden wird daher nicht funktionieren; gerade bei einem Kleinkind sehen die Gerichte die Notwendigkeit eines häufigeren Umgangs. Etwa zu Beginn des Kindergartenalters - evtl. auch schon früher - sind dann auch Umgänge inklusive Übernachtung möglich. Kann ein harter Kampf werden, weil es "Kinderbesitzerinnen" gibt, die glauben, das Kind fiele tot um, wenn es mal eine Stunde nicht bei seiner Mutter ist, aber das muss Dich ja nicht interessieren.

Nur wie gesagt: Verkneife Dir unsinnige Anträge wie diese Sorgerechtsnummer; damit verbaust Du Dir nur die Sympathien des angerufenen Gerichts.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2007 20:26
(@kaempfender_vater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

danke dir für deine Antwort.

Mir geht es momentan nur darum, das ich mein Sohn sehe und das nicht nur alle 14 Tage auf ein Montag und das zu unnormalen Zeiten von 9 - 11:30 wo man Arbeiten tut.

Werde den Kampf gerne annehmen und alles für geben, das ich mein Recht auf den Umgang bekomme und meiner Pflicht als Vater nach kommen kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2007 20:32
(@hamburger jung)

Hi Kämpfer,

Werde den Kampf gerne annehmen und alles für geben, das ich mein Recht auf den Umgang bekomme und meiner Pflicht als Vater nach kommen kann.

Dann mach Nägel mit Köppen, und sieh zu, dass Klage eingereicht wird. Und zwar Pronto. Je länger (und damit meine ich Tage, nicht Wochen!!!) Du wartest, desto schlechter werden Deine Chancen. Hör auf, zu sabbeln, schnapp Dir umgehend ´nen Anwalt, sag ihm, dass Du über die "homöopathische" Phase weg bist und er bitte sofort Klage einreichen soll. Und keine Angst, die gewinnst Du.

Klar kannst Du Dich hier ausheulen, tut ja auch gut, aber dein Kind wirst Du dadurch nicht sehen.

Zeig Exe, wo der Hammer hängt!!

Sorry für den ...schtritt, ist gut gemeint.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2007 20:59
(@kaempfender_vater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke dir und weiß das es gut gemeint ist.

Werde ich machen. Muss morgen nur zur ÖRA und mir einen guten nennen lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2007 21:02




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und keinen Schiss haben - in der Umgangsrechtsklage wirst Du zu 99% der Gewinner sein. Und wie Martin schon schrieb - Kleinkinder bekommen Umgang häufig aber dafür kürzer. Z.B. jeden 3ten Tag für 2 Stunden oder so. Ab etwa 3 Jahren wirds dann seltener aber dafür länger. Die Norm wäre hier Sa. 10:00Uhr bis So. 18:00Uhr. Manchmal sogar mehr. Liegt im Ermessen des Richters UND NICHT IN DEM DER MUTTER!!!

Sorgerecht hak erstmal ab. Etabliere einen guten Umgang, pflege diesen einige Monate und dann denk noch mal über SR nach. Vorher hast Du Null Chance.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2007 21:08
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn Ihr nicht verheiratet wart, hat und behält sie als Mutter das alleinige Sorgerecht, und kein deutsches Gericht kann und wird daran etwas ändern. ...damit verbaust Du Dir nur die Sympathien des angerufenen Gerichts.

Brille, Du hast wie immer Recht, aber ich will's trotzdem nicht so stehen lassen. Wer bitte sonst als ein deutsches Gericht kann es denn ändern? Die Regierung jedenfalls nicht. Es scheint ja ganz prima zu funktionieren, wer nicht nach seinen Grundrechten fragt, kann dann vielleicht auch mal Hilfe erwarten. Und auch die Anwälte denken so. Als ich meinen gebeten habe, mir die OLG-Beschwerde für den abgelehnten Sorgerechtsantrag zu schreiben, hat sein Chef es ihm verboten. Ja, wir treten ja öfter am OLG auf und wollen ernst genommen werden etc. Da hab' ich die OLG-Beschwerde selbst geschrieben. Ging auch, gibt wohl doch kein Anwaltszwang.

Wahrscheinlich werden fast überhaupt keine solchen Anträge gestellt, also ist auch noch keiner durchgekommen seit dem Skandal-Urteil vom 29.1.2003. Aber diese Nummer mit einfach auf dieses BVerfG-Urteil verweisen und die Rechtslage sei klar, die wird nicht mehr lange funktionieren. Das BVerfG spricht ja auch neue Urteile, z.B. das vom 28.2.2007, da steht z.B.:

"Auch führt die Vielgestaltigkeit nichtehelicher Beziehungen nicht zu unterschiedlicher Elternverantwortung dem Kinde gegenüber. Jedem rechtlich ausgewiesenen Elternteil kommt das in Art. 6 Abs. 2 GG verankerte Elternrecht zu, welches ihm auch die umfassende Verantwortung für die Lebens- und Entwicklungsbedingungen des Kindes auferlegt, egal, ob das Kind ehelich oder nichtehelich geboren ist oder ob es einer flüchtigen oder festen Verbindung seiner Eltern entstammt"

Also nochmal, Du hast völlig Recht,  kaempfender_vater soll einen Umgangsbeschluss beantragen und sonst nichts, aber so pauschal zum Duckmäusertum zu raten halte ich für zu arg.

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Geschrieben : 06.06.2007 21:10
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Papasorglos!

Verstehe Deinen Ansatz aber er haut nicht hin. Ich selbst habe (mit GSR) das OLG hinter mir zusammen mit einem der besten Anwälte aus der Väterszene. Gesetze oder Kindeswohl sind schnurz, interessiert keine Sau dort. Erst wenn die Mutter dermassen schlecht ist und das Kind nachweislich (!) bei ihr leidet, gibts ne Chance. Psychische Leiden sind ausgenommen, weil sie schwer bis gar nicht zu greifen sind. Oder wenn sie andere massive Fehler macht - Kommunikationsverweigerung gepaart mit Umgangsboykott, etc pp.

In meinem Fall war sich sogar der OLG-Senat einig, dass ich über die höhere Erziehungseignung verfüge, durch Homeoffice 24 Stunden Betreuung sichern kann und das Kind eine ebenso enge Bindung zu mir hat wie zur Mama. Ein Wechsel wäre demnach völlig unproblematisch für den Lütten bzw er würde davon profitieren. Aber Mama ist eben nicht schlecht genug um das gemeinsame Kind dort weg zu urteilen.

"Einfach so" nimmt niemand -bzw ganz, ganz wenige- einer Mutter das SR oder ABR weg.

Greetz,
Milan

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Geschrieben : 06.06.2007 21:22
(@pappasorglos)
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"Einfach so" nimmt niemand -bzw ganz, ganz wenige- einer Mutter das SR oder ABR weg.

Darum geht's ja garnicht. Ich will niemandem etwas wegnehmen. Ich will lediglich meiner Elternverantwortung nachkommen. Kann ich aber nicht, wenn ich nicht mal nach einem Zeugnis fragen darf.

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Geschrieben : 06.06.2007 21:31
(@kaempfender_vater)
Schon was gesagt Registriert

Mir geht es nicht anders.

Ich bekomme von meiner Ex überhaupt nichts mitgeteilt, wo Sie eigentlich eine Informationspflicht gegen über mir hat.

Mein kleiner soll sogar was mit dem Herzen haben und bekomme nur zu hören, müssen zum Arzt und das wars. Frage ich genauer nach, bekomme ich nichts zuhören, weil Sie keine Lust hat drauf zu Antworten oder wie Sie immer sagt " Ist mein Bier auf was ich antworte und auf was nicht"

Es kann nicht sein, das man als Vater nur gut ist, zum rein halten und Unterhalt zahlen, das kann es nicht sein.

Aber habe ja reichlich sms von Ihr, wie Sie so denkt und das ich ja keine Rechte habe, etc.

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Themenstarter Geschrieben : 06.06.2007 21:36
(@hamburger jung)

Aber habe ja reichlich sms von Ihr, wie Sie so denkt und das ich ja keine Rechte habe, etc.

Tut mir leid, dass ichs so sagen muss, aber auch die interessieren keine Sau! Vergiss das alles und steck Deine Energie in aussichtsreiche Dinge!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2007 21:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pappasorglos,

Brille, Du hast wie immer Recht, aber ich will's trotzdem nicht so stehen lassen. Wer bitte sonst als ein deutsches Gericht kann es denn ändern? Die Regierung jedenfalls nicht.

naja, Gerichte sind keine gesetzgebenden Organe; insofern KANN nur der Gesetzgeber selbst die rechtlichen Voraussetzungen ändern. Selbst wenn morgen 1.000 nichteheliche Väter gleichzeitig einen Sorgerechtsantrag stellen, wird sich dadurch nichts ändern - es werden dann einfach 1.000 Anträge kostenpflichtig abgeschmettert - aus die Maus.

Richter können immer nur auf der Basis bestehender Gesetze urteilen; die sind ihr Handwerkszeug. Würde morgen ein besonders fortschrittlicher Richter einem nichtehelichen Vater das GSR zuteilen oder ein Elternpaar zum Wechselmodell verurteilen, würde dieses Urteil umgehend von der nächsthöheren Instanz wieder kassiert. Insofern ist es unsinnig, Verfahren anzuleiern, die von vornherein aussichtslos sind.

Greetz
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2007 23:01
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Darum geht's ja garnicht. Ich will niemandem etwas wegnehmen. Ich will lediglich meiner Elternverantwortung nachkommen. Kann ich aber nicht, wenn ich nicht mal nach einem Zeugnis fragen darf.

Ich bekomme von meiner Ex überhaupt nichts mitgeteilt, wo Sie eigentlich eine Informationspflicht gegen über mir hat.
Mein kleiner soll sogar was mit dem Herzen haben und bekomme nur zu hören, müssen zum Arzt und das wars. Frage ich genauer nach, bekomme ich nichts zuhören, weil Sie keine Lust hat drauf zu Antworten oder wie Sie immer sagt " Ist mein Bier auf was ich antworte und auf was nicht"

Ihr habt beide so gesehen vollkommen recht. Aber das, was Ihr wollt, ist völlig unabhängig von SR, GSR oder ABR. Ich HABE das GSR und erfahre trotzdem nichts, muss das JA bitten meiner Exe hinterher zu rennen und bekomme trotzdem Null Info. Ob Kiga-Ummeldung, Umzug in andere Stadt oder auch bei mir steht eine OP für den Kleinen an. Ich weiss bis heute nicht wann, wo und von wem er operiert werden soll.

Was ich sagen will - die Gerichte werden und können nicht dafür sorgen, dass Ihr (wir) Eure Vaterrollen so ausfüllen könnt, wie es richtig ist. Das liegt am Goodwill der KMs. So böse es klingt.

Freilich will ich nicht sagen, dass man das so hinnehmen soll. Man soll für seine Rechte kämpfen und ich denke deswegen treffen wir uns auch hier im Forum. Aber ich will sagen, dass man sich keine Illusionen machen soll, der Realität in die Augen blicken muss und dann auf dieser Basis seine Kämpfe führen.

Brille hat mir oft zurecht gesagt "Du kannst nicht am Gras ziehen, es wächst dadurch nicht schneller!" Wir müssen in Etappen denken, Stück für Stück weiter machen. Nicht nur das große Ganze anstreben sondern uns in vielen kleinen Schritten nähern.

Ums wieder on-topic zu kriegen: kämpfender_vater kann das GSR derzeit nicht erstreiten. No way. Aber es spielt auch keine Rolle. Denn so wie seine Exe derzeit gestrickt ist, wäre ein GSR-Urteil für ihn ein zahnloser Papiertiger mit dem er nix anfangen könnte. Dadurch hätte er weder seinen Umgang gesichert noch würde er mehr Infos durch die KM bekommen. Also erstmal Umgang erstreiten und dann pflegen. Dann muss man sehen wann er wie weiter gehen kann.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2007 02:48
(@kaempfender_vater)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

wichtig ist mir erstmal, das ich einen geregelten Umgang mit meinen Sohn habe, mehr will ich momentan erst mal nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2007 09:37
(@hamburger jung)

wichtig ist mir erstmal, das ich einen geregelten Umgang mit meinen Sohn habe, mehr will ich momentan erst mal nicht.

So ist das richtig, immer Eins nach dem Anderen!

Und jetzt sattel die Hühner, Du hast heute viel zu tun. :rofl2:

Morgendlichen Frühaufstehergruss

HHJung

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2007 09:57




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