Hallo Ihr lieben,
meine Exparterin hast sich vor 6 Monaten während der Schwangerschaft von mir getrennt, weil ich angeblich Fremdgegangen sein soll etc., was aber nie der Fall ist und seit dem 26.04.07 ist unser gemeinsamer Sohn auf der Welt und würde gerne das gemeinsame Sorgerecht mit Ihr haben, weil ich Angst habe, wenn mit Ihr mal was sein sollte, das ich den kleinen dann nicht bekommen werde oder nicht für alles hinterlaufen möchte bzw. Sie sich einfach so absetzten tut Irgendwo hin.
Könnt Ihr mir sagen, wie ich das Gemeinsame SR beantragen kann? Eine Vaterschaftsanerkennung liegt vor.
Momemtan verweigert Sie mir alles, hauptsache ich Zahle.
Liebe Grüße.
Björn
Hallo Björn,
willkommen auf Vatersein.de. Zunächst gratuliere ich Dir mal zur Geburt Deines Sohnes und wünsche Dir für die Zukunft, dass Du ihn aufwachsen erleben wirst.
Was das Sorgerecht angeht, wirst Du dieses leider nur mit der Zustimmung der Kindesmutter bekommen, da ihr nicht verheiratet wart.
Dass sie Dich so abserviert hat macht mich nachdenklich. Ist es möglich, dass Du nur zeugen solltest? Oder hattet ihre eine längere Beziehung davor?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
danke dir für deine Glückwünsche.
Wir waren über 1 Jahr zusammen und hat sich von mir getrennt, weil ich angeblich mehrfach Fremdgegangen sein soll und Sie nur ausgenutzt habe, was überhaupt nicht stimmt.
Habe sogar für den kleinen alles angeschaft, wie Bett, Kinderwagen, Autositz, etc.
Ich würde Ihn gerne aufwachsen sehen und bis zum 16.05 durfte ich Ihn auch noch sehen, wie ich Zeit habe, was ich auch gemacht habe, da Sie in Mecklenburg wohnt und ich in Hamburg, aber danach hat Sie wieder einen anfall gehabt und darf ihn seit dem nicht mehr sehen.
Kann ich nicht einfach einen Antrag beim Ja stellen und dann muss Sie sich doch dazu äußern warum Sie es nicht will oder? Sie selber hat mir ja nie einen vernüftigen Grund gegeben, selbst während unserer Beziehung wo noch alles klar war, wollte Sie es nicht.
Sie hat mich sogar nach der Geburt noch nicht mal irgendwo als Vater angegeben, sondern sollte erst die Vaterschaftsanerkennung machen und dann.
Brauche sogar vor kurzen die Geburtsurkunde des kleinen für die Behörde, diese hat Sie mir sogar verweigert und Verweigert sogar die Nachtragung, das ich als Vater mit auf die Geburtsurkunde rauf komme. Habe dies aber alles selber in die Hand genommen und bin zum zuständigen Standesamt und habe mich dort als Vater nachtragen lassen und mir eine Geb ausstellen lassen, was Sie nicht weiß und denke auch nicht von Begeistert sein wird.
Wichtig ist Ihr, das ich mein Unterhalt pünktlich zahle und gut ist.
LG Björn
Moin,
Habe sogar für den kleinen alles angeschaft, wie Bett, Kinderwagen, Autositz, etc.
Die Erstausstattung hast du gem. gesetzlicher Bestimmungen zu tragen.
Kann ich nicht einfach einen Antrag beim Ja stellen und dann muss Sie sich doch dazu äußern warum Sie es nicht will oder?
. Keine Chance. Das BverfG hat befunden, dass die Alleinsorge der Mutter eine nicht ehelichen Kindes verfassungskonform ist (>hier<). Deine Ex muss sich also in keinster Weise rechtfertigen oder verteidigen. Sie sagt "Nö!" und das reicht.
Sie hat mich sogar nach der Geburt noch nicht mal irgendwo als Vater angegeben, sondern sollte erst die Vaterschaftsanerkennung machen und dann.
Sicher, dass du der leibliche Vater bist?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
der kleine schaut aus wie ich, sagen zumindest alle, nur langsam bekomme ich so meine zweifel.
Die VSA ist bereits erfolgt.
der kleine schaut aus wie ich, sagen zumindest alle, nur langsam bekomme ich so meine zweifel.
Ich bekomme immer Lachkrämpfe, wenn die Familie sich um das Neugeborene herum versammelt und die Ähnlichkeit von Körperteilen feststellt. Es gibt Untersuchungen aus UK, dass Adoptivbabies sich dem Aussehen der Adoptiveltern in gewissem Maße anpassen. Muss was mit Überlebensstrategie zu tun haben. Die Natur ist rätselhaft.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Das sagen auch die aus dem KH, wo ich einmal da war.
Was soll ich den nach deiner Meinung nun machen?
Hi,
Das sagen auch die aus dem KH, wo ich einmal da war.
Was soll ich den nach deiner Meinung nun machen?
Was ist VSA ? Ein Vaterschaftstest? Wenn ja, den erstmal abwarten.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Mit VSA ist Vaterschaftsanerkennung gemeint, diese ist bereits erfolgt.
Ich glaub VSA steht für Vaterschaftsanerkennung
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo kaempfer,
Was soll ich den nach deiner Meinung nun machen?
Rechtlich wirst du nichts ausrichten können. Allerdings könntest du versuchen an das Verantwortungsgefühl der KM zu appelieren. Führ ihr vor Augen, das wenn ihr etwas passiert das Kind in eine fremde Familie muß und bei GSR erstmal der Vater gefragt ist.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
habe ich ja schon alles gemacht, aber es bringt nichts.
Bei der Abgabe der Vaterschaftsanerkennung, haben wir mit der Dame vom JA besprochen, das Sie ein Schriftstück fertig macht, falls ihr was passiert, das der kleine dann zu mir kommt oder wenn Sie im Kh ist, das ich ihn vorübergehend habe und auch berechtigt bin zu Unterschreiben, falls was mit ihn ist, aber daran hat Sie sich nicht gehalten und verweigert es komplett, da es ja rechtliche Konzeqenzen für Sie haben kann, daher will Sie es nicht.
Sei auch bei einer Anwältin gewesen, wie Sie meint.
Hallo,
wie bereits gesagt, rechtlich ist nichts zu machen.
Wenn ihr etwas zustößt, was wir nicht hoffen wollen, siehe 1680 BGB
[...]
(2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs. 2 allein zu, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
(3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil, dem die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder gemäß § 1626a Abs. 2 allein zustand, die elterliche Sorge entzogen wird.
Die Mutter müsste mit einen Testament oder einer Verfügung schon schwerwiegende Gründe vortragen, wenn das Kind nicht zum Vater soll. Es entscheidet das FamG.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Keine Chance. Das BverfG hat befunden, dass die Alleinsorge der Mutter eine nicht ehelichen Kindes verfassungskonform ist
Es hat vor 4 (in Worten: vier) Jahren entschieden, dass §1626a möglicherweise verfassungskonform ist unter Annahmen, die mittlerweile falsifiziert sind und zusammen mit einem Beobachtungs- und Handlungsauftrag an den Gesetzgeber, den dieser nicht erfüllt hat.
Ich habe so einen Antrag gestellt, in erster Instanz abgelehnt (mit der üblichen Begründung), zweite Instanz läuft und die Verfassungsbeschwerde kommt noch. Sorry Jungs, aber wenn's jeder einfach so hinnimmt wird sich nie was ändern.
Hallo,
wie darf ich das Verstehen, mit dem Antrag?
Habe nur große Angst, das ich den kleinen dann nicht bekomme oder so.
Was kann ich den machen, da die KM zu nichts bereit ist.
Hi,
als erstes kannst Du mal Umgangsklage einreichen lassen, wenn sie weiter boykottiert, und mach das schnell, das Kind ist klein und da interpretieren Richter wohl gerne hinein, dass die Vater- Kind- Beziehung nach mehrmonatigem Nicht- Kontakt schlicht nicht mehr vorhanden ist.
Ein Umgangsrecht hast Du als Vater nämlich allemal. Und wenn es nur ein paar Stunden in der Woche sind, das ist besser als nix.
Das JA ist bereits eingeschaltet und versucht zu vermitteln. Termin ist morgen für meine Ex-Partnerin und bekomme dann Bescheid.
Könnt Ihr mir sagen, wie ich das Gemeinsame SR beantragen kann? Eine Vaterschaftsanerkennung liegt vor.
wie darf ich das Verstehen, mit dem Antrag?
Kommt jetzt drauf an, ob Du das gemeinsame Sorgerecht beantragen willst oder einen Umgangsbeschluss. Ersteres ist, wie Deep bereits sagte, ziemlich chancenlos. Kannst Du aber trotzdem machen. Ist ganz einfach, einfach ein formloses Schreiben ans zuständige Amtsgericht, Begründung ist Artikel 6, Absatz 2 des Grundgesetzes, da steht drin, dass für die Erziehung der Kinder die Eltern verantwortlich sind. Kostet halt die Gerichtskosten. Normalerweise gilt in Deutschland das Grundgesetz. Nur eben nicht für Väter.
Was Du aber wahrscheinlich dringender tun solltest, ist einen Umgangsbeschluss beantragen. Ist genauso einfach, geht auch ohne Rechtsanwalt, aber besser ists schon, Du nimmst Dir einen. Ob Du die JA-Vermittlung noch arbwarten solltest weiss ich nicht, aber das weiss ein Rechtsanwalt besser, so Du einen nehmen willst.
Die Dame vom JA will sich morgen bei mir melden und sagen was nun Sache ist. Sie hat mich nach meinen Vorstellungen gefragt, und sagte Ihr, das ich meinen Sohn gerne ein bis zwei mal die Woche für mindestens 1 Stunde sehen möchte. Das will Sie morgen vortragen.
Das gemeinsame Sorgerecht würde ich schon gerne beantragen, da ich keine Lust habe, wenn mit Ihr was ist, das ich den kleinen dann nicht bekomme oder die großen lauferein habe.
Aber wie Ihr schon sagt, ist das recht schwer. Frauen haben einfach viel mehr rechte, was dringend geändert werden müsste.
Wollte morgen den Termin noch abwarten und dann zum RA gehen, aber vorher heute Abend zur Öra und mich dort nach einen guten erkundigen.
Hallo Ihr lieben,
habe heute den Anruf vom Jugendamt erhalten, das sich meine Ex auf eine Regelung verständigt habe und die Besagt, das ich mein Sohn ab dem 18.06.07 jeweils alle 14 Tage sehen darf, Tag wäre Montag oder Mittwoch von 9 - 11:30.
Habe mein Sohn seit dem 16.05.07 nicht mehr gesehen und sagt war immer noch, das ich Ihn sehen darf und Vater sein kann, aber das ist doch kein Zustand für das Kind.
Habe wirklich das gefühl, das Sie mir den kleinen Wegnehmen will, auch wenn Sie es nicht sagt.
Was würdet Ihr mir jetzt raten zu tun, da ich mein Sohn gerne öfters sehen möchte, so einmal die Woche, um eine Vater + Sohn Beziehung aufzubauen und vorallem ab der nächsten Woche und nicht erst Später.
Das JA weiß bescheid, aber mehr als zu Vermitteln können Sie nicht, meint die zuständige Sachbearbeiterin.
Desweiteren möchte ich auch gerne das gemeinsame Sorgerecht haben bzw. Irgendwas schriftliches, was besagt, das im Falle eines Unfalles der kleine zu mir kommt bzw. ich Unterschriftsberechtigt bin, wenn Sie nicht Unterschreiben kann.
Was kann ich nun machen. Kann langsam nicht mehr und weiß nicht mehr weiter.
LG ;(