Hallöchen,
habe mal eine Frage bezüglich des Gemeinsamen Soregrechts.
Undzwar ist es so das meine Ex das ASR über unsere gemeinsame Tochter hat.
Was Gessundheit und sowas angeht werde ich über nichts informiert. Auch habe ich die kleine Maus noch nie gesehen (außer Foto).
Ich habe mal beim Standesamt die Sorgeerklärung unterschrieben. Da weigert sich aber die KM diese zu unterschreiben.
Kann man es irgendwie durchsetzen das sie gezwungen wird, das GSR zu unterschreiben? Mir gehts es im Vorfeld nur darum das die Ex nicht mehr machen kann was sie will. Außerdem möchte ich auch, aufgrund eines gutartigen Tumors, selber mit der kleinen Maus zum Doc und wirklich abklären ob eine OP hier zwingend erforderlich ist.
Bitte teilt mir eure Erfahrungen mit.
Vielen Dank und sonnige Grüße aus dem Süden der Bananenrepublik.
Cyberbaer
Moin Cyberbaer,
die Antwort lautet darauf schlicht und einfach: NEIN.
Ohne die Zustimmung der Mutter bekommst Du kein GSR, zwingen kann man sie dazu nicht, weil die Rechtsgrundlage fehlt.
Das heißt, die Mutter trifft alle Entscheidungen alleine.
Auch habe ich die kleine Maus noch nie gesehen (außer Foto).
Deine Baustelle lautet: Kläre den Umgang. Lerne Deine Tochter kennen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Zumindest noch nicht.
Das EGMR Urteil vom letzten Jahr zwingt die Regierung sich zu bewegen.
Sie suchen zwar noch händeringend nach Möglichkeiten, die Beseitigung von Diskriminierungen und die Zulassung von Menschenrechten auch für Väter zu verhindern, aber zumindest ein Klagerecht wird es wohl geben.
Bleib dran!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Morgen, und vielen Dank für die schnellen Antworten.
Natürlich möchte ich erstmals die kleine kennenlernen. Garkeine Frage.
Dennoch möchte ich mich schon im Vorfeld über alternative Wege und Möglichkeiten erkundigen.
Sprich laut EGH Urteil heisst es hier in diesem Bananenstaat noch abwarten und Tee trinken, was die Politiker wieder für Schikanen planen richtig?
Hallo Cyberbaer,
Sprich laut EGH Urteil heisst es hier in diesem Bananenstaat noch abwarten und Tee trinken, was die Politiker wieder für Schikanen planen richtig?
In der Praxis hat das Sorgerecht weniger Bedeutung als du vielleicht glaubst. Falls du also zu viel Zeit übrig hast, dann nerve ruhig das Jugendamt, schreibe den Bundestags- und den Landtags-Abgeordneten deines Wahlkreises an, verfasse Leserbriefe usw. - aber deine eigentliche Baustelle heißt UMGANG, darauf solltest du dich konzentrieren, und zwar JETZT! Hier hilft kein "abwarten und Tee trinken", dein Umgangsrecht mit deiner Tochter sowie das Umgangsrecht deiner Tochter mit dir sind nämlich vollkommen unabhängig von diesem EMGR-Urteil.
Die KM betreibt anscheinend illegalen Umgangsboykott, d.h. dieser Dame solltest du so schnell wie möglich wieder in die Spur helfen 😉
Wie alt ist deine kleine Maus?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi Malachit,
sie wird im August 2
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Malachit.
Danke erstmal für die offenen Worte =) Die kleine wird im August 2 Jahre alt.
Ich denke nicht das die KM den Umgang boykottiert. Bzw. kann ich verstehen das sie den Umgang nicht wünscht solange die kleine nicht vollständig genesen ist. Dies ist auch was ich sagte. Danach soll auf meinen Wunsch hin der betreute Umgang stattfinden (Ich bin noch sehr Jung, ja 21 ist kein alter) und habe eben die befürchtung selber noch nicht all zu recht zu kommen. Auch ist es aufgrund der bisher stattgefundenen Aggresionen meine Entscheidung gewesen.
Der Richter fasste im Beschluss zusammen, das meine Ex einen Termin bis zum 30.06. nennen muss. Bisher habe ich nichts weiter bekommen. Auch stellte er eine Ugangspflegerin zur Seite. Daher sehe ich schon einen gewissen Teil bzw. Mutmaße mal das der Richter glaubt es findet ein Boykott statt seitens der KM.
Werde bis Mittwoch warten, sollte bis dahin nichts vom Amtsgericht kommen, werde ich meinen Anwalt bitten einen Eilantrag zu stellen. Ich halte dies für eine angemessene Frist.
Sonnige Grüße
Cyber
Hallo Cyberbär,
Die kleine wird im August 2 Jahre alt.
Merci für die Info. Ich weiß, ich hätte erst mal in deinen anderen Thread gucken sollen. Hab' ich inzwischen getan, ein paar Sachen sind mir dadurch klarer geworden, aber dennoch ...
Hallo Malachit.
Danke erstmal für die offenen Worte =)
... ich mach' trotzdem weiter mit den klaren Worten 😉
Ich denke nicht das die KM den Umgang boykottiert. Bzw. kann ich verstehen das sie den Umgang nicht wünscht solange die kleine nicht vollständig genesen ist.
Und ich denke, wenn du deine Tochter mit fast zwei Jahren noch nicht einmal in echt gesehen hast, sondern nur auf dem Foto, dann liegt hier schon ein Umgangsboykott vor. In diesem Fall allerdings anscheinend ein Umgangsboykott, der auch von dir ausgeht! Was zum Geier hindert dich daran, ein krankes Kind zu sehen? Wenn die Fahrerei zu belastend für sie ist, dann findet der Umgang halt in einer noch näher zu bestimmenden Weise dort statt, und nicht bei dir - oder welches Problem übersehe ich gerade?
Dies ist auch was ich sagte. Danach soll auf meinen Wunsch hin der betreute Umgang stattfinden (Ich bin noch sehr Jung, ja 21 ist kein alter) und habe eben die befürchtung selber noch nicht all zu recht zu kommen.
Erde an Cyberbär: Hallo, du bist PAPA!
Da gibt's keine Ausreden, und schon gar nicht die faule Ausrede, dass du "erst" seit drei Jahren volljährig bist! Nebenbei bemerkt, wie alt war auch gleich wieder die Mutter eures Kindes? Ja - ist 'ne rhethorische Frage, ich kenne die Antwort bereits; aber dir scheint nicht ganz klar zu sein, wie schäbig in diesem Fall der Verweis auf dein eigenes zartes Alter ist!
Was das "selber noch nicht zurechtkommen" mit deiner Tochter betrifft: Wir reden hier über ein inzwischen fast zweijähriges Kind, und nicht etwa über einen Atomreaktor kurz vor der Kernschmelze. Falls du wirklich Zweifel hast - gibt's in deinem Verwandten- und Bekanntenkreis denn wirklich niemanden, der ein Kind in einem halbwegs passenden Alter hat, wo du dir das ein oder andere abschauen kannst? Oder solche mit älteren Kindern, wo du fragen kannst, wie es mit einem zweijährigen Bambino war?
Und ja, ob du es glaubst oder nicht, du kannst mit Kindern umgehen. Die allermeisten Menschen wissen instinktiv, wie sie mit Kindern umgehen müssen (so halbwegs wenigstens): Wenn es anders wäre, wäre die Menschheit nämlich schon vor zigtausend Jahren ausgestorben ... 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi,
also ich muß auch mal genauer nachfragen, Was hast Du in den letzten zwei Jahren gemacht?
Bin auch der Meinung das erst mel der Umgang stattfinden sollte, bevor man über Sorgerecht nachdenkt.
Ich kann ja verstehen das wegen dem "gutartigen" schon ein GSR erforderlich sein muß, schon allein wegen Arzt Besuchen usw. trotzdem erstmal kennenlernen.
Und ich bin davon überzeugt das wenn ein Kind "endlich" seinen Papa kennenlernt, es ihr bestimmt nicht schaden wird. 😉
MfG Dibaa
Moin Moin,
also in den vergangenen 2 Jahren hatte ich 5 Gerichtstermine. 1 wegen Vaterschaftsfeststellung (ich reichte damals die Klage ein obwohl laut Papier Vater unbekannt, viele rieten mir davon ab und sagten "hau ab solang du kannst" aber hab mich irgendwie verantwortlich gefühlt) und 4 wegen Regelung des Umgangs mit dem Kind.
Wie gesagt wurde der betreute Umgang nicht nur aus Denken an irgendwas falsch zu machen von mir gewünscht, sondern auch aufgrund des Gewalt und Aggresionspotentials der geg. Familie (mehrere Strafanzeigen gegen Schwager und Schwester,2 kaputte Autoscheiben, 2 zerstochene Reifen, mal die ganzen Morddrohungen, Belästigungen, Hausfriedensbrüche abgesehen).
Die Fahrerei ist denke ich auch nicht das große Problem (5 km sind in meinen Augen nicht wirklich ein weiter weg). So das es hierbei keine bzw. "geringe" Strapazen für die kleine wären. Ich möchte noch vor meinem Jahresurlaub die kleine zumindest kennenlernen und auch mal auf den Händen halten dürfen. Dies werde ich aber alles mit dem Anwalt am Mittwoch besprechen.
Wie bereits erwähnt, warte ich bis Mittwoch mal ab was vom Amtsgericht ob nun endlich ein OP-Termin feststeht. Sollte es nicht der Fall sein, wird ein Antrag vor Gericht gestellt wo dann einige dinge mal in etwas deutlicheren Tönen gesprochen wird ( Umgang etc.).
Sonnige Grüße aus KA
Der hofft das sich doch noch alles bessert
Cyber
Ach du Sch...!!!
Und bei den vier Terminen wegen Umgang ist nichts rausgekommen?
Ich nehmke mal an dann bist Du auch mal "negativ" aufgetreten, oder?
Weißt Du genaueres über den "gutartigen"?
Denn so wie das klingt könnte es ja auch möglich sein das alles nur erfunden wird um die Umgänge zu verhindern.
MfG Dibaa
Moin dibaa,
das negative auftreten äußerte sich durch Gerüchte der Familie der KM.
U.a.: Herr M. versuchte wiederholt eine Abtreibung zu erzwingen, Er versuchte das Kind aus dem Bauch rauszuschneiden / treten. etc. pp. Lauter absurditäten die aber das zuständige JA nicht bestätigen konnte sondern gegenteilig beweisen konnte, dass ich fürsorge Zeige, Verantwortungsbewusststein und das diese Aussagen hirngespinste der Familie seien. Dies konnte damals auch die Polizei bestätigen. (Wieso nur bekam ich vor Gericht Personenschutz!?)
Die Möglichkeit das deren Attest eine Fälschung sei, fasst im Grunde jeder momentan so auf. Nach eigentsändiger Recherche und auch selber Beratungsterminen mit Ärzten (ohne Diagnose) sei hier eine OP nur nötig wenn eine weitere Wucherung oder eine Ausbreitung auf Organe nicht ausgeschlossen sei. Vorher werden normal 3 andere Therapien bevorzugt (Laser, Kälte oder einfach auf natürliche Weise zurück gehen lassen).
An der Misere mit den 4 Terminen bin ich nicht grade unbeteiligt. Leider hatte ich damals einen Anwalt der sich im FamR nicht sehr gut auskannte. Dieser wurde aber durch jemanden ersetzt, der dafür bekannt ist hier im Landkreis die Väter aktiv zu unterstützen.
Hämangiom: Gutartiger Tumor der dadurch entsteht das Blutgefäße unkontrolliert wuchern und in 80 % der Fälle von alleine verschwindet. Auch Blutschwämmchen oder Feuermal genannt. Ursachen sind bisher zur Entstehung nicht bekannt.
Wie bereits weiter oben erwähnt, warte ich noch bis Mittwoch ab. Sollte ich bis dahin nichts vom zuständigen Richter haben, werde ich meinen Anwalt anrufen und wieder mal einen Eilantrag stellen.
Sonnige Grüße
Cyber
PS: Nebenfrage: Kann man die KM irgendwie zwingen ein unabhängiges Ärztliches Attest beizbringen bzw. sie auffordern zu einem Amtsarzt zu gehen?
Hi Cyber, ich kann mich gut in deine Lage versetzen, bin 20 Jahre jung und habe auch eine Ex die mich angezeigt hat und jede Woche Terror macht ohne Ende.
Inzwischen habe ich Umgang jeden Sonntag 9.30-17.00 Uhr.
Was ist mit deiner Familie? Kannst du die Termine nicht im Haushalt von Oma und Opa machen? Die kennen sich doch aus mit dem, was so ein kleines Sonnenscheinchen braucht. Das hat bei mir prima funktioniert und inzwischen kann ich Sohni allein betreuen.
Mein Schatz wird im September 2 Jahre und ich möchte keine Minute mit ihm missen.
Gruß Willi
Moin Cyber,
Kann man die KM irgendwie zwingen ein unabhängiges Ärztliches Attest beizbringen bzw. sie auffordern zu einem Amtsarzt zu gehen?
Zumindest Du als Nicht-Sorgerechts-Mitinhaber kannst das nicht; so wenig wie Du Deine Nachbarin verpflichten kannst, mit ihrem Kind zum Arzt zu gehen.
Angesichts des Titels Deines Threads frage ich mich allerdings: Warum willst Du Deine Ex ständig zu etwas zwingen? Auf der einen Seite traust Du Dir nicht einmal zu, Dich ein paar Stunden eigenständig um Euer Kind zu kümmern; auf der anderen willst Du ständig Druck per Zwang auf Deine Ex ausüben. Euer Problem liegt eher im kommunikativen Bereich und im fehlenden Aufbau von Vertrauen und nicht darin, dass Deine Ex nicht tut, was Du willst: Das muss sie nämlich nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moinsen,
also wieso ich meine Ex zu diesen 2 (mit Umgang 3) Sachen zwingen will? Ganz einfach, damit sie nicht mehr das tut was sie eh schon macht: Alles was sie will. Das sie mal merkt es geht hier nicht um sie oder mich, sondern um die kleine. Das da noch einer ist der sich sorgen macht und der eben auch genau wissen will was sache ist.
Kommunikation ist mit Ihr leider in keinsterweise möglich, da die Familien-Gang sie total abschottet.
Mein Vater lebt seit 2007 leider nicht mehr. Meine Mutter (bei der ich noch lebe) würde mich unterstützen. Die KM hat aber nun leider was dagegen das meine Mutter die kleine sieht.
Man merkt also die Situation ist festgefahren. Daher hole ich mir Ratschläge für Schritte die ich später mal machen kann. Es ist definitiv sicher: Bis Mittwoch kein Brief vom AG ergeht ein Eilantrag. Gleichzeitig stelle ich auch das Attest in Frage (komscherweise von dem Datum ausgestellt wie letzte Verhandlung).
Grüße
Cyber
Moin,
Ganz einfach, damit sie nicht mehr das tut was sie eh schon macht: Alles was sie will. Das sie mal merkt es geht hier nicht um sie oder mich, sondern um die kleine.
In D wird von den Gerichten üblicherweise nur den Vätern erklärt, was sie alles nicht dürfen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moinsen,
leider weis ich das all zu genüge. Aber anscheinend bin ich doch an einen Rcihter geraten der es nicht so handhabt wie der Deutsche Richter Standard. Hier hat er mal gesagt was die Mutter nicht darf und was sie zu machen hat.
Ich denke aber dass ich explizit zu deiner Aussage (wie der Mehrheit hier) nur eines sagen kann: Dies muss dringend von Politikern erkannt und beseitigt werden. Ein Kind braucht beide Eltern und dahingehend sollten auch die Gesetze lauten.
Hallo, unsere Fälle ähneln sich ein wenig, nur dass ich Gericht und Umgang schon hinter mir habe. Meine Ex hat auch was gegen meine Eltern, trotzdem hat der Richter bei der letzten Verhandlung sogar deren Umgangsrecht mit einbezogen. Es gibt auch Richter die Mütter in die Schranken weisen. Das war bei mir auch so und den Kampf ums GSR werde ich auch antreten.
Meine Ex muss übrigens im Krankheitsfall ein ärztliches Attest vorlegen, das wurde in der Verhandlung festgelegt und Ordnungsstrafe ist auch schriftlich vereinbart.
Gruß Willi
Hi,
also wie schon geschrieben, hätte das -denk ich mal- überhaupt keinen Sinn in Deinem Fall das Sorgerecht zu beantragen. Erst mal muß "Umgang" her. Und da wird sich auch kein Richter finden lassen der das dann regeln soll.
Die Gesetze sind schon -fast- so geregelt, nur es traut sich keiner sie auch anzuwenden und durchzusetzen.
Mit meinem Beschluss könnt ich das machen, nur ich trau mich nicht so ganz. Wegen einer mögl. Reaktion der KM.
http://www.bz-berlin.de/bezirk/umland/mutter-erdrosselt-kinder-erhaengt-sich-article872872.html
um nur ein Beispiel zu nennen.
@JW: So isses bei mir auch, nur wer sperrt heutzutage schon eine KM ein???
Mfg Dibaa
Moinsen,
und genau aufgrund einiger solcher Zitate kämpfe ich nicht darum der KM die kleine komplett weg zu nehmen. Außerdem wäre es momentan noch unsinnig die kleine komplett bei mir zu haben, da ich 3 Schicht Arbeite und daher mich nicht ausreichend kümmern könnte.
Ich sags mal so wie es ist: Viele Kerle in unserem Alter (18-24) machen Kinder und hauen ab. Jungs die sich wirklich kümmern wollen werden noch ausgenutzt und schamlos links liegen gelassen. Sei es rechtlich gesehen oder durch die KM. Dieser Umstand hat sich mal zu ändern.
Nur meine Meinung
Sonnige Grüße aus dem Süden
Cyber