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gemeinsames Sorgerecht - Alleingang eines Elternteils

 
(@kindesvater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an Alle,

ich brauche ein paar Infos, Ratschläge und Meinungen.
Der Fall ist bisher folgender: Zwei Kinder, 10 und 13 Jahre, Trennung vor vier Jahren, gemeinsames Sorgerecht, Aufteilung der Kinder formal: das Jüngere ist mit Hauptwohnsitz bei der Mutter gemeldet, sie bezieht dafür das Kindergeld. Das Ältere Kind beim Vater mit Hauptwohnsitz, Vater Kindergeldbezieher, Umgangsvereinbarungen: etwa gleiche Betreuung der beider Kinder in beiden Haushalten. Keine Unterhaltszahlungen

Nun hat die Mutter heute bekannt gegeben, dass sie bei der Familienkasse
beantragt hat, das Kindergeld an sie auszuzahlen, dass sie am Montag das zweite Kind mit Hauptwohnsitz bei sich anmelden wird, und dass sie einen Rechtsanwalt damit beauftragt hat, beim Familiengericht zu erwirken, dass eine neue Umgangsregelung gerichtlich festgelegt wird.

Nun Fragen über Fragen. Kann die Mutter diesen Alleingang einfach durchziehen? Braucht sie bei gemeinsamen Sorgerecht nicht unterschriften und Zustimmung vom Vater.? Was sollte der Vater im Moment tun?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2007 19:00
(@PhoeniX)

Moin

Sowohl für die Ummeldung als auch für das Kindergeld, braucht deine Ex deine Unterschrift. Sollte Sie angeben, das sie alleiniges Sorgerecht hat, kannst du das durch ein kurzes Gespräch an betreffender Stelle klären. Die Mutter muß nachweise, das sie das SGR hat und nicht du das gemeinsames besteht.
Deine Ex wird das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) beantragen. Nimm dir hierfür einen Rechtsanwalt (RA= männlich). Der Lebensmittelpunkt liegt bei dir und somit wird sie es schwer haben.

Sollte deine EX das Kind einbehalten, sofort den RA bemühen!!!! Polizei bringt nix. Vorläufiges ABR beantragen, bis zur Kärung.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2007 20:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

sorry, PhoeniX, ich muss dich komplett korrigieren.

Die Ummeldung geht wie allgemein bekannt auch ohne die Unterschrift beider SR-Inhaber. Und mit der Ummeldebescheinigung kann KG beantragt werden, denn KG bekommt, wer das Kind beherbergt. Derjenige, der das KG nach Meinung der Familienkasse zu Unrecht erhielt, muss es zurück zahlen. Entweder direkt oder in Verrechnung mit weiterem KG. Es würde dann das KG, für das tatsächlich Anspruch besteht, so lange um die Hälfte gekürzt, bis das zu viel erhaltene KG abgetragen ist.

Also: Ja, sie kann es machen. Das ist dann zwar ein Verstoß gegen das SR, weil sie über den Aufenthalt des Kindes einseitig bestimmt, aber, wir wissen es doch nur zu gut: Es wird das Gericht nicht zwangsläufig jucken.

Umgangsvereinbarungen: etwa gleiche Betreuung der beider Kinder in beiden Haushalten. Keine Unterhaltszahlungen

Ist das in Richtung Wechselmodell zu verstehen, also waren die Kinder jeweils zu 50 % bei dem einen und die weiteren 50 % bei dem anderen Elternteil? Oder meinst du, dass der Umgang gleichwertig statt fand?

Da das Kind bei dir gemeldet ist, greift der sog. Lebensmittelpunkt. Das ist die abgeschwächte und nur leicht justiziable Form des ABR. Sollte die KM tatsächlich das Kind bei sich belassen, so ist umgehend Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zwecks Kindesherausgabe zu stellen.

Die ganz harte Nummer geht sehr wohl mit der Polizei. Das Kind ist bei dir gemeldet. Sollte die KM es nicht vom Umgang zurück geben, so fährst du mit einem verlässlichen und der KM unbekannten Zeugen zu ihr, um das Kind abzuholen. Gibt sie es nicht raus, rufst du die Polizei. Die werden kommen, du hältst denen die Meldebescheinigung bei dir vor die Nase und die mögen doch bitte versuchen, das Kind auf gefühlvolle Weise dort rausholen.

Wie kommt eigentlich diese plötzliche Entwicklung? Ich meine, sowas kommt doch doch nicht von heute auf gestern. Geht es tatsächlich nur um Geld?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2007 21:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag: Du kannst auch gern anrufen - Tel-Nr. im Impressum.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2007 21:20
(@PhoeniX)

Moin Deep

Die Ummeldung geht wie allgemein bekannt auch ohne die Unterschrift beider SR-Inhaber.

Und wieso mußte ich beim Bürgerbüro das Gerichtsurteil vorlegen in dem mir das alleinige ABR zugesprochen wurde?? Mir wurde erklärt, das für die Ummeldung beide Aufenthaltsbestimmungsberechtigten unterschreiben müssen, ansonsten wäre die Ummeldung nicht rechtskräftig.

Die ganz harte Nummer geht sehr wohl mit der Polizei.

Sowohl mir (wärend eines Umgangsboycotts) als auch meiner Ex (als ich meine Tochter einbehielt) wurde beim Telefonat mit der Polizei gesagt, das die bei GSR nichts machen können und wir das über das Gericht klären müssten. Begründung: Die Polizei ist da um Recht zu schützen. Nicht um über Recht zu entscheiden. Damit würden sie sich strafbar machen.

Da das Kind bei dir gemeldet ist, greift der sog. Lebensmittelpunkt. Das ist die abgeschwächte und nur leicht justiziable Form des ABR. Sollte die KM tatsächlich das Kind bei sich belassen, so ist umgehend Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zwecks Kindesherausgabe zu stellen.

Des meinte ich. War leider nur etwas kurz angebunden.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2007 21:49
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Phoenix,
bei mir ging es ohne, bei Deep und bei vielen anderen auch.

Ich hätte da ne Idee, warum du das vorlegen musstest. So als Minderheit....

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2007 21:52
(@PhoeniX)

Moin Michael

Da kannst du Recht haben.....

Aber wieso konnte meine Ex die Polizei nicht dazu überreden das Kind von mir wieder zu holen?? Zu diesem Zeitpunkt noch GSR komplett und meine Tochter war bei ihr gemeldet. Und sie hat es versucht.

Gruß

Martin

Edit: Hat es denn mal einer Versucht der Ummeldung beim Bürgerbüro schriftlich zu widersprechen??


AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2007 22:11
(@rick67)
Rege dabei Registriert

Hallo kindesvater,

ich kenne beide seiten, erst war ich wochenendvater, da ging es mit der ummeldung auch ohne meine unterschrift, trotz gsr ...

umgekehrt gings dann aber auch - ohne probleme 😉

du kannst im einwohnermeldeamt bzw. der kindergeldkasse vorab deine nicht-zustimmung mitteilen.

von polizei würd ich in jedem falle abraten, du solltest das jugendamt, ggf. erziehungsberatungsstellen der wohlfahrtsverbände einschalten, und dir da rat holen.

was auch immer du machst, mach es schnell.

viel erfolg

rick

p.s. sorry PhoeniX


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2007 22:21
(@PhoeniX)

Ähhm rick

Ich bin nicht Themenstater. Bei mir ist alles im Lot.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2007 22:29