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Gemeinsames Sorgerecht

 
 gerd
(@gerd)
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Hallo an allen Leidesnsgenossen

Erst einmal möchte ich mich entschuldigen das ich mich in letzter Zeit sehr rahr hier gemacht habe, aber ich war Psychisch und Physisch nicht in der lage, einfach nur fertig, so das ich mich in Medikamentöser Behandlung begeben musste  ;(  ;(

Einige können sich bestimmt noch an meine Geschichte erinnern??
Nun ist es schon mehr al 1 1/2 Jahre her das ich über das OLG-Schleswig mir das Gemeinsame Sorgerecht erstreiten konnte, aber geändert hat sich nicht`s :exclam:
Ich habe meine 2 Kinder letztmalig für 2 Wochen in den Sommerferien 2005 gesehen, da ich der zum Umgang Begährende Elternteil bin wurden mir sämtliche kosten dafür aufgedrückt vom Gericht, da ich aber von anfang an Hartz IV bekomme hatte ich bis dahin meine Mieten jeweils aufgebracht um den Umgang aurecht zu halten, dadurch wurde ich allerdings 2 mal meine wohnung los, seit dem zahlt das Jo-Center meine Miete direkt,
Antrag auf Fahrkostenzuschuss wurde im Dezember 05 Gestellt (Antrag ist immernoch in Bearbeitung) dieses nur als nebeninformation,
aber nun zu meinem Problem:

Wie oben schon erwähnt aben ich die gemeinsame Sorge für meine Kinder erstritten, nach dem letztmaligen Besuch meiner Kinder bei mir herscht Funkstille  ;(
Da zwichen mir und meiner Ex nicht das beste Verhältniss herrscht (war von anfangan so),musste ich  meistens die wege übers Jugendamt gehen  :gunman:, selbst alls  meine Ex einfach Umgezogen war musste ich über Dritte erfahren da Sie mich nicht davon Informierte, nun versuche ich schon seit einiger Zeit Informationen über meine Kinder zu Bekommen, ich hatte vor 6 Monaten das dortige Jugendamt (RD) um mithilfe gebeten und um einen Jugendamtsbericht gebeten, da aber gerade in SH Sommerferien waren wurde ich vertrösten bis diese zu ende sein OK, ende August 06 erinnerte ich die Sachbearbeiterin nochmals Telefonisch, aber bisher ohne erfolg :gunman:
Ich habe auch nach einigen Recherchen rausbekommen in welche Schulen (beide Sonderschule) meine Kinder gehen
auch dort bat ich um Hilfe und Informationen bzw ein Schulpsychologisches Gutachten??? aus der einen Schule bekam ich nach einigen Wochen das damalige letzte Zeugnis zugesant ohne weiteren Komentar,

so aber nun zu meinen Fragen an euch in Sachen Gemeinsames Sorgerecht:
wie sehen die Rechte und Plichten aus??
Alleinentscheidung der Ex ???
wobei bedarf es meine Zustimmung??
ist Sie verpflichtet es anzugeben das sie nicht Allein Sorgeberechtigt ist??
besonders welche Rechte kann ich durchsetzten??
und so weiter,
für jede Information bin ich euch sehr dankbar

Ps
bevor ich es vergesse auf beschwerde von mir beim AG wurde sie zu einer Geldstrafe von 200€ wegen Umgangsverweigerung Verurteilt  :rofl2: :rofl2:

lg
gerd


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2007 11:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hai Gert,
zu Deinen Fragen
alltägliche Entscheidungen (z.B. Kind hat Schnupfen, was tun?) kann/darf sie alleine treffen; nicht-alltägliche (z.B Kind braucht Zahnspange, was tun? oder welche weiterführende Schule, etc.) sollte sie Dich miteinbeziehen. Tut sie das nicht, könntest Du wegen einseitiger Verletzung der elterlichen Sorge klagen (Aussicht auf Erfolg: sehr großes Fragezeichen).
Theoretisch wäre sie verpflichtet, z.B. beim Kinderarzt, Schule,etc. bekannzugeben, daß GSR vorhanden ist ... auch hier gehen Theorie und Praxis auseinader.
Ich habe es zuächst so gelöst, daß ich diesen Stellen einen freundlichen Brief mir entsprechendem Hinweis geschickt habe.

Wie Deine Rechte aussehen stehen in jedem Gesetzesbuch, ob Du Recht kriegst, das ist ein ganz anderes Thema (sonst gäbe es diese Site gar nicht, gell?)

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2007 14:34
(@melmi)
Rege dabei Registriert

Hi Gerd,

da kann ich leider Marco nur zustimmen. Habe auch das GSR und die KM hält sich in keinster Weise dran... ja das interessiert leider in unserem schönen Land niemanden  :gunman: Auch hier habe ich die Schule angeschrieben, bin vorstellig geworden etc. Das hilft meistens auch wenn die Institutionen nur einseitige Informationspflicht haben, weil sonst wäre der Aufwand ja zu gross  :rofl2:
Ansonsten hab ich das Thema Ausübung des GSR auch mit in meine UGR Klage mit aufgenommen und lasse dies nun also gerichtlich niederschreiben, tja mehr Möglichkeiten bleiben uns da nicht und die KM dieses Landes legen es nahezu darauf an  :gunman:
Hab am 18. Anhörung und lasse Dir ein Update zukommen.
Viele Grüsse
Melmi


Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 19:13
 gerd
(@gerd)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Melmi 

Das währe sehr nett von dir,
Ich kann leider nicht vorstellig werden in den Jeweiligen Schulen da sie 350 km weg sind von mir ;(
Was mich daran noch ärgert ist das das Jugendamt nicht auf meine Anfragen Reagiert  :gunman: 😡

lg
gerd


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 20:35
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Gert,

komm mal n bisschen runter von Deinem Hass in den Postings.

Hier haben alle Verständnis für den Groll, auch wenn er vielleicht mal (nicht speziell von Dir) überzogen sein sollte.

Wir reden hier etwas nüchterner über die Situation.

Mach mit.

Es hilft.

Was mich - und andere bestimmt auch - interessiert, ist, wie es zu dem Ordnungsgeld kam.

Gib uns mehr Informationen, dann können wird auch etwas mehr kommentieren, was DIr dann die Möglichkeit gibt, Dir etwas rauszuziehen. . . .

LG E.


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2007 03:12
 gerd
(@gerd)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Elternteil_m

Ich denke nicht das meine Postings mit Hass erfüllt sind, den den hab ich schon lange abgelegt?! und ich betrachte das alles sehr Nüchtern, vieleicht zu Nüchtern,
Aber nun zu seiner Frage:

Das mit dem Ordnungsgeld kamm so, wir haber per Beschluss vom OLG ein Geregelten Umgang der mit einigen Auflagen seitens meiner Ex verknüpft sind, zum Beispil:
1)
Bei Abholung der Kinder darf der Lebensgefährte meiner Ex nicht anwesend sein, da er immer wieder für Streit gesorgt hatte,
2)
Es würden Abhol,- und Bringezeiten festgelegt sowie festen Ort (Haustüre) die eingehalten werden müssen (Abholen Fr. 9:00 Uhr / Bringen So 20:00 Uhr)
3)
Termine müssen mindestens 24 Std, vorher abgesagt werden und ersatztermin genannt werden,

und da es immerwieder von seiten meiner Ex zu verstüßen kam (siehe auch andere Tread`s) legte ich (auch auf anraten von anderen hier) Beschwerde ein beim OLG die es an das AG-RD weiterleiteten, diese dort veranlasste diese Geldbuse oder wie mann es auch immer nennen mag,

Hier nur ein beispiel:
Ich musste Freitags um 3 Uhr früh los fahren damit ich gegen 7:00 Uhr in RD bin, den Ruhte ich mich noch aus für die Rückfahrt, sonst währe es unverantwortlich von mir wenn ich unausgeruht zurückfahren würde, nun kam es oft vor das den von seitens meiner Ex dieser Termin per sms o. Telefonisch aus mir nicht glaubhaften gründen 1 Std, vor abholung abgesagt wurden und ich bin somit hin und zurück rund 700 km umsonstgefahren, und das einige male hintereinander. 😡

solltest du andere weitere Fragen haben gerne 🙂

lg
gerd


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2007 14:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Gerd,

Ich kann leider nicht vorstellig werden in den Jeweiligen Schulen da sie 350 km weg sind von mir

Ein freundlicher Brief tuts auch... 😉

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2007 10:59