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gemeinsames sorgerecht

 
(@badgirl)
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ich habe mit dem vater meiner beiden kelinen söhne ein gemeinsames sorgerecht.

ich möchte die beiden jetzt gerne taufen lassen....... hat er da ein mitsprache recht??

den größeren möchte ich im kindergarten anmelden, da er nächstes jahr im okt. drei jahre alt wird. es git bei uns 24 kindergärten. hat er da auch ein mitsprache recht?

ich habe ihn sowohl wegen der taufe und der wahl des kindergartens angesprochen....... aber er zeigte keinerlei interesse......... was ist nun, wenn ich das alles anleiere und ihm was nicht passt, kann er sich dann quer stellen????

gruß bad girl

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2004 18:43
 mel
(@mel)

hi Badgirl ,
schreibe ihn direkt und persönlich mit deinem vorliegen an.
kindergarten genau benennen, taufe, datum und uhrzeit.

du setzt ihm im schreiben eiine frist von max. 14 tagen. dein schreiben bitte per einschreiben mit rückantwort und bestätigung von ihm dass dein schreiben bei ihm eingegangen ist.
wenn er sich nicht meldet kannst du auch ohne seine zustimmung handeln.
wenn er sich nicht meldet würde ich ( auch als feind vom JA ) eine kopie an dass JA schicken.
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2004 18:56
(@badgirl)
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wir tel täglich mehr mal miteinander und sehen uns auch recht häufig. da kann ich ihn doch nciht anschreiben. kann ich das nicht irgenwie anders regeln?? das sieht gleich so nach krieg aus und den will ich ja nicht haben.

gruß bad girl

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2004 21:02
 mel
(@mel)

hi Badgirl,

wir tel täglich mehr mal miteinander und sehen uns auch recht häufig. da kann ich ihn doch nciht anschreiben. kann ich das nicht irgenwie anders regeln?? das sieht gleich so nach krieg aus und den will ich ja nicht haben

dann suche doch nicht nach tipss wie du vorgehen kannst.

habe eher dass gefühl du willst dich ausweinen ( ist ja auch nicht schlimm )

verstehe solche menschen einfach nicht. bin wohl zu blond
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2004 12:31
(@badgirl)
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nein ich will mich nicht aus weinen. ich will mich nur ab sichern. die sache ist nicht so einfach wie sie sich für dich im moment vielleicht anhört....................

ich bin hier ganz alleine und kenne nur ihn. also bin ich auf ihn angewiesen und er nutz das im moment auch sehr aus. wenn ich ihm jetzt einen brief schriebe, ist gleich wieder krieg an gesagt......... und darauf habe ich keine lust........

darum ja auch meine frage. reicht es nciht aus, dass ich ihn ündlcih oder per email frage oder informiere und wenn er darauf nciht reagiert, einfach mache was ich für richitg halte??

wofür haben wir denn ein gemeinsames sorgerect,w enn ich dann doch alles alleine entscheiden muss??

unsere telefonste laufen sehr seltsam ab. einer von beiden ruft an und dann kann es sein, dass wir uns bis zu einer stunde nur anschweigen. unterbrochen von belanglosen floskeln...... es ist ja nciht so, dass wenn wir tel. auch mit einander sprechen. auch wenn er uns besuchen kommt, reden wir nciht wirklich mit einander...........

gruß bad girl

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2004 16:44
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

hi, bad girl,

warum ruft ihr euch denn dann noch gegenseitig an, wenn's nix zu sagen gibt :question: schweigen bei aufgelegtem hörer ist billiger...

im ernst: ich bitte dich, nochmal über mel's vorschlag nachzudenken. klar, dass du keinen 'krieg' willst. aber doch hast du die befürchtung, der KV könnte querschiessen. also musst du dich absichern (und das willst du ja auch!). das geht aber in unserem 'rechtssystem' nur mit nachweisen - eben schriftlich.

eine zwischenlösung wäre: du schreibst deine punkte quasi als brief an 'ihn' auf (auch per hand), machst eine kopie, gibst ihm das original und lässt ihn auf deiner kopie den empfang quittieren mit datum (sozusagen eine art 'privates einschreiben'). du kannst ihm ja sagen, dass du das für ihn sozusagen als 'gedankenstütze' notiert hast...

selbständig entscheiden UND durchführen würde ich in deinem fall nicht einfach so!!!! egal wie 'gut' deine gründe sind.

übrigens: haben kindergarten und kirche bislang nicht nach 'seiner' zustimmung gefragt?? das war bei mir (kiga und schule) das erste, als sie von der situation erfuhren. habe dann übrigens eine vollmacht bezgl. schule von der KM unterschrieben bekommen, die zwar widerrufen werden kann, und eine info-pflicht habe ich natürlich auch, aber ich brauche nicht wg. jedem klein-sch... kontakt aufzunehmen/zu fragen. vielleicht wäre das ein denk-/gesprächs-ansatz??? wenn er schon den eindruck des 'nicht interessierten' macht, soll er das doch auch unterschreiben. falls er das nicht tut, nimm ihn beim wort und löchere ihn - entweder er macht konstruktiv mit oder er gibt 'genervt' auf.... 😉

gruss
ulli

@mel: ich versteh' beim 'anderen geschlecht' auch nicht viel, aber es gibt doch meistens mehr als nur schwarz und weiss (und ich meine nicht nur grau in grau...) 😉 ??!!

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2004 16:37
(@badgirl)
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hallo ulli,

danke für diene antwort.

das mit den telefonaten ist eine längere geshichte und "schweigen kann auch eine art der kommunikation sein."

ich wollte mich bei 24 kindergärten erts mal vorab informeiren, welcher kidnergarten bzw. welche tagesstätte überhaupt in frage kommt. da gibts je die möglichkeit eines religioösen oder enes städtischen kindergartens.

von daher habe ich in die richtung noch gar keinen kontakt zum kidnergarten auf genommen.

für mich ist das mit dem gem. sorgerecht alles neu, da ich bei meinem großen sohn das alleinige sorgerecht habe.

gruß bad girl

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2004 18:03