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Gemeinsamen Sorgerecht KM will alleiniges SG

 
(@nervlich_am_ende)
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Hallo liebe Väter und auch Mütter,

ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll, wenn ich ehrlich bin.

Meine noch Frau und ich haben einen gemeinsamen Sohn der jetzt 3 Jahre ist. Sie hat derzeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht, was bis dato auch soweit i.O. WAR.
Am Anfang habe ich in der Nähe von meinem Sohn gelebt und konnte Ihn so alle 2 Wochen am WE abholen. Jetzt ist es allerdings seit 3 Monaten so, dass ich beruflich
weiter wegziehen musste. Das heißt wenn es hoch kommt, dann kann ich meinen Sohn 1x im Monat sehen.

Sobald ich den kleinen abholen möchte tut die KM alles dafür, dass ich den kleinen nicht sehen kann. Sprich er ist krank, es ist deren Wochenende usw.
Sollte es doch einmal so sein, das ich den kleinen abholen kann, dann wird während der Übergabe mit Schimpfworten und Drohungen der KM und ihren neuen
Lebensgefährten nur so um sich geschmissen. Das schlimme daran ist, das der kleine dieses Fehlverhalten der KM + Lebenspartner mitbekommt.

Wenn der kleine bei mir ist, dann genießen wir die Zeit so gut es geht. Gegen Ende des Wochenendes wo der kleine nun mal zurück muss, sitzt er hinten im
Auto und weint.... er weint so sehr und sagt mir das er bei mir bleiben möchte.... Das ganze ist extrem schlimm für mich und noch viel schlimmer für den kleinen
Mann. Ich versuche ihm dann zu erklären, dass er und ich uns bald wieder sehen.... doch bei der Übergabe am Ende des Wochenendes kommen dann wieder diese
extremen Beschimpfungen, die dem kleinen dann noch zusätzlich schaden....

Das letzte mal habe ich ihn am letzten August Wochenende diesen Jahres gesehen. Jetzt möchte ich ihn gerne sehen aber die KM tut alles dafür, dass es dazu nicht kommt.
Wenn ich versuche den kleinen anzurufen (was in der Regel alle 2-3 Tage ist) dann geht die KM nicht an das Telefon und wenn doch dann manipuliert sie den kleinen so sehr,
dass er gar nicht mit mir sprechen möchte. Sie lenkt ihn mit diversen Sachen ab. Sollte es dann doch einmal zu einem KURZEN Gespräch mit meinem Sohn kommen, dann
fängt er an zu weinen und möchte das ich ihn abhole... Das ist so verdammt schmerzhaft und mir zerreißt es das Herz.. in diese Momentan kann ich leider nichts für ihn tun, obwohl
ich alles tun möchte um ihn zu sehen.

Seit ca. 3 Monaten beschimpft die KM mich so dermaßen und unterstellt mir Sachen, die nicht im geringsten der Realität entsprechen.
Vor kurzem war das Gespräch mit der Anwältin (nur sie und ich) meines Sohnes (Verfahrenspflegerin) welches sehr gut gelaufen ist.

Am folge Tag war wohl das Gespräch mit der KM + Sohn mit der Verfahrenspflegerin.

Nach diesem Gespräch habe ich eine SMS erhalten, in der steht, warum ich mich gegen meinen Sohn wende und das sie sowas niemals von
mir gedacht hätte.

Ich verstehe die Welt nicht mehr... Ich tue alles für meinen Sohn weil er mir alles bedeutet....

Ich bin auch dazu bereit mit der KM ein klärendes Gespräch zu führen.... doch man kann leider mit ihr nicht reden,
da diese gleich wieder in den Trott mit Beleidigungen und Beschimpfungen fällt.

Nervlich macht mich diese ganze Situation so dermaßen kaputt, dass ich überlege die Nr. der KM zu sperren. Allerdings habe ich dann
keine Möglichkeit mehr Informationen zu bekommen und mit meinem Sohn zu telefonieren. Auch könnte ich dann (was ich ja eig. eh nicht
kann) keine Termine für die Abholung vereinbaren.

Beruflich wurde ich von meinem Arbeitgeber freigestellt, damit ich wieder zur Ruhe kommen kann, allerdings funktioniert das nicht, wenn dieser
Terror immer weiter geht.

Ich habe keine Ahnung was ich machen kann, um diesen Hass der KM zu besänftigen. Hier ist ein riesiges Problem in der Kommunikation.
Auch habe ich Sie mehrfach darum gebeten das ganze normal zu klären und sich wie Eltern zu benehmen ... leider erfolglos.

Ich wünsche mir so sehr für den kleinen, dass die KM bald ein einsehen hat... Aber das scheint mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich zu sein.

Ich hoffe das Ihr mir ein paar Ratschläge geben könnt. Wie ich mit dem "Terror" besser zurecht komme, denn das nagt doch sehr arg an meiner Substanz.
Ich bin für alles offen auch für Ratschläge wie man die Abholungen vereinbaren kann (mit einer KM mit der man nicht reden kann)

Danke fürs lesen und natürlich im Voraus danke für die Antworten.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2014 03:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nervlich_am_Ende
Herzlich Willkommen im Forum

Ich habe ein Verständnisproblem:
Ok, Du überschreibst Deinen Thread mit " Gemeinsamen Sorgerecht KM will alleiniges SG", erzähltst dann was davon, dass die KM das ABR hat, machst aber keinerlei weitere und konkrete Ausführungen.
Ich vermute mal, dass anfangs das GSR erklärt wurde, also ihr beide zusammen das SR ausübt. Wie kam es dann dazu, dass sie (anscheinend das alleinige) ABR hat? Diese Entscheidung ist nach GSR-Erklärung nur einem Gericht zuzuschreiben. Und hier dann wären spätestens weitere Erklärungen von Dir notwendig. Im Moment würde ich sagen wollen:  :bahnhof:

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2014 03:36
(@nervlich_am_ende)
Schon was gesagt Registriert

Hi und danke!

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat die Dame weil mein Sohn bei Ihr lebt, dies wurde mit unseren Anwälten so vereinbart.
Da ich erst umgezogen war und viel um die Ohren hatte bezüglich: Arbeit, Wohnung etc, war es damals das
beste, wenn mein Sohn vorerst bei der KBM bleibt.

Das eigentliche Problem ist;

-A. die KM möchte das alleinige SR
-B. die KM manipuliert bewusst das Kind, damit hier eine ENTFREMDUNG entsteht.
-C. die KM fördert das Kind in keinster Weise, wodurch das Kind sich nicht weiterentwickelt.

-D. Ich nicht mehr weiß was ich machen soll. Da mich das ganze nervlich ziemlich mitnimmt. Gesundheitlich kommen ebenfalls einige Sachen dazu

Ich hoffe ich konnte dir das ein wenig besser verdeutlichen?! 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2014 03:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nur kurz zu später Stunde

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat die Dame weil mein Sohn bei Ihr lebt, dies wurde mit unseren Anwälten so vereinbart.

Vergiss es. Das ist rechtlich, also vor dem Gesetzgeber, Unfug. Eine solche Erklärung kann höchstens eine Absichtserklärung sein, vor dem Gesetz hast Du dennoch ebenso das ABR. Wenn das Dir Dein eigener RA so vermittelt hat, dann rate ich Dir schnellstens zu einem Wechsel. Schon allein das Ansinnen, sowas in einen Vertrag giessen zu wollen, ist rechtswidrig. Lediglich der gewöhnliche Aufenthalt - der hat aber nichts mit dem rechtlichen Begriff ABR zu tun - kann so vereinbart werden. Oder verwechselst Du gerade etwas oder hast es falsch verstanden?

Gruss oldie und gute Nacht

PS: Ich denke mal, Du brauchst erst einmal eine Schulung (ist garantiert nicht abwertend gemeint oder so), was so familienrechtlich Bedeutung hat. Begriffe, Rechte, Pflichten. Da wird Dir hier garantiert geholfen. Versprochen.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2014 04:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich sehe noch nicht ganz durch. Wie kommt eine Verfahrenspflegerin ins Spiel? Hast Du auf Umgang geklagt?

Ansonsten, mache einen Plan wie Du Dir den Umgang vorstellst, also welches Wochende, welche sonstigen Tage, Feiertage,  Ferien, ...
Wenn es einen Plan gibt, ist es für Deinen Sohn auch leichter. Er kann z.B. im Kalender sehen, wann er wieder bei Dir sein kann. Der Plan sollte zwischen Dir und der KM abgestimmt sein.
Da die Übergabe so belastend ist, könntest Du auch versuchen, dass Du das Kind bei der Oma, Freundin der KM oder einer anderen Bezugsperson abholst und wieder hinbringst.

Wenn nichts geht, dann ist der erste Weg der zum JA und dort um Vermittlung bitten. Dabei kannst Du Deine Vorstellungen durchaus schon zu Anfang erläutern und auch das Problem der Enfernung.
Hilft das JA nicht, dann bleibt nur die Klage auf Umgang vor Gericht.

Dass 3järige sehr anhänglich sind ist normal und kann auch unter normalen Umständen zu Belastungen führen weil die Kleinen eben im hier und heute leben und wenn es ihnen gut geht, dann soll sich das nicht ändern.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2014 10:58
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Hi,

schließe mich den beiden Vorschreibern an - da fehlen Informationen um die Zusammenhänge begreifen zu können.
Man kann sein ABR nicht einfach so per Wisch übertragen - das ist Teil des Sorgerechts, das kann nur ein Gericht. Möglich, dass du zugestimmt hast, dass der Lebensmittelpunkt bei der Mutter sein soll, das nimmt dir aber noch lange nicht das ABR..

Kannst du die Ereignisse ab Trennung vielleicht mal chronologisch darlegen inklusive aller passierten Gerichtsverfahren inkl. der zugehörigen Beschlüsse - also was jeweils raus kam?

Gruß
Hampel


AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2014 01:56
(@igor70)
Schon was gesagt Registriert

Soweit ich weiß, ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht kein Teil des Sorgerechts. So steht es auch auf diversen Webseiten, wie zum Beispiel hier: Link und Hinweise darauf entfernt oder hier: Link und Hinweise darauf entfernt . Daher kann die Vereinbarung bei der Rechtsanwältin über den Aufenthalt des Kindes schon korrekt sein. Dabei habt ihr euch ja über den Aufenthalt bei der Mutter geeinigt. Nur wenn ihr euch dabei nicht geeinigt hätte, hätte das Familiengericht entscheiden müssen.

EDIT: Sorry: Deine fehlende Kompetenz rechtfertigt keine Verlinkung, da werde ich eher sauer bzgl. der verlinkten url's. Nicht perönlich nehmen, aber vorab vielleicht sich besser informieren wäre empfehlenswert. Das BGB reicht da bereits völlig aus.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2014 17:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Aufenthaltsbestimmungrecht ist sehr wohl Teil des Sorgerechts.

Bei GSR liegt es auch bei beiden Eltern und kann auf Antrag auf einen von beiden übertragen werden.

Einigen sich die Eltern bei GABR darauf ,dass das Kind (übewiegend) bei einem Elternteil lebt ist keine Entscheidung über das ABR notwendig. Beide Inahber des ABR haben dann gemeinschaftlich über den gewöhnlichen Aufenthalt des gemeinsamen Kindes entschieden.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2014 18:14
(@bester-papa)
Registriert

Soweit ich weiß, ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht kein Teil des Sorgerechts. So steht es auch auf diversen Webseiten, wie zum Beispiel hier: gelöscht oder hier: gelöscht.

Das kommt halt dabei heraus, wenn man irgendwelche inoffiziellen Webseiten als Quelle angibt oder alles glaubt, was in der Bild-Zeitung steht!!!!

Guckst Du hier:

§1626 BGB (Elterliche Sorge):

Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

§1631 BGB (Inhalt der elterlichen Sorge):

Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1631.html

VG
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2014 19:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

lesen bildet:

"Vielmehr ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Sorgerecht unterstellt. .... Wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Sorgerecht getrennt werden soll, muss dafür ein eigener Antrag gestellt werden. ... Gibt es jedoch keinen Antrag auf ein getrenntes Aufenthaltsbestimmungsrecht, dann haben Eltern mit einem Sorgerecht auch gleichzeitig das Aufenthaltsbestimmungsrecht."
(aus: gelöscht - auch wenn klarstellend, diese Seite möchte ich hier jetzt i.M. nicht erwähnt wissen - Gruss  oldie)

Also auch dieser Quelle geht hervor, dass das ABR Bestandteil des Sorgerechts ist (untergeordnet bedeutet genau das).
Eltern können sich aber über den gewöhnliche Aufenthalt des Kindes einigen (auch schriftlich und mit Anwalt), trotzdem hat derjenige, bei dem das Kind nicht wohnt, nach wie vor das ABR.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2014 19:30




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich glaube nicht, dass User @Igor70 uns an irgendeinem profunden Wissen zum Thema Familienrecht teilhaben lassen möchte; ich vermute eher ein paar Alibi-Postings, um das Forum demnächst mit irgendwelchen Werbelinks zu beglücken.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2014 20:52