Hallo zusammen
ich habe eine Frage zur Verwaltung von Geldanlagen der Kinder bei GSR bzw. zum Bankenrecht. Kurz zu mir, Scheidung ist durch, 2 Kinder, leben bei der KM, Sorgerecht gemeinsam, Es wurden bereits für die Kinder von den Großeltern (von beiden Seiten) Geldbeträge fest angelegt, Unterlagen dazu sind bei der KM.
Darf die KM die fälligen Anlagen ohne meine Unterschrift neu anlegen ? Könnte Sie das Geld auch einkassieren ? Bei GSR fällt ja die Verwaltung der Finanzen eindeutig unter die Dinge, die gemeinsam entschieden werden müssen, nur was nützt das wenn die Banken nur eine Unterschrift verlangen ?
Hoffe ich habe das richtige Unterforum erwischt ...
Gruß Willi
... vergessen, darf ich ohne Unterschrift der Ex auf meine Kinder Geldanlagen abschliessen ?
Moin,
beide Fragen sind mit "Nein" zu beantworten. Allerdings, um deine erste Frage aufzugreifen, ist den Bankern das GSR leidlich egal. Um einer Zweckentfremdung entgegenzuwirken, solltest du bei der Bank vorsprechen und einen Sperrvermerk einrichten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!