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Fragen zum Sorgerecht

 
(@punchy)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend,

ich habe Probleme mit meiner Ex Freundin und unserem gemeinsamen Kind.
Wir haben uns vor mehr als einem Jahr getrennt und haben zusammen einen Sohn der bald 3 wird. Die Probleme begannen eigentlich schon nach der Geburt unseres Sohnes. Sie war mit ihm völlig überfordert und kam nicht alleine mit ihm zurecht. Eines Tages rief sie mich auf Arbeit an weil sie Selbstmordgedanken hatte und mit der Situation total Überfordert war. Doch langes einreden auf sie sich Psychologische Hilfe zu holen brachte nix. Selbst nachdem die mit Ihrem Arzt darüber geredet hatte und er ihr eine Überweisung für Psychologische Hilfe und ein Rezept für Beruhigungsmittel ausgestellt hat machte sie nichts. Nach mehr als 1 Jahr weiterem einreden nahm sie endlich die Hilfe einer Mutter-Kind-Kur in Anspruch, wobei sie diese auch kurz vorher wieder abbrechen wollte.
Leider wurde unser Sohn in der ersten Woche der Kur krank so dass ich ihn abholen musste. Nachdem er wieder gesund war und auch die Ärzte der Kur meinten er könne wieder mit hin kommen und die 1 Woche noch da bleiben weigerte sie sich wehement dagegen ihn wieder dort zu behalten. Nach Beendigung der Kur rieten ihr die Ärzte eine sich weiter Psychologisch betreuen zu lassen und sich weiter Hilfe zu suchen, was sie aber nicht tat weil sie der Meinung ist sie sei Gesund und bräuchte keine Hilfe. Danach lief es etwas ruhiger aber die Trennung verkraftete sie nie wirklich. Sie wohnte nach der Trennung mit unserem Kind bei ihren Großeltern obwohl ich die gemeinsame Wohnung verlassen hatte. Beim Jugendamt redete sich  damit raus das sie Angst hätte das ich Nachts in die Wohnung kommen könnte. Ich hatte zwar noch einen Schlüssel aber sie hatte kurz nach dem ich Ausgezogen war das schloss der Wohnungstür austauschen lassen. Danach war ein paar Monate wieder Ruhe bis sie jetzt wieder anfängt Stress zu machen. Sie schiebt unseren Sohn jedes Wochenende zur seinen Urgroßeltern ab damit sie feiern gehen kann. Sie sind beide schon über 70 und der Uropa hatte schon 2 Schlaganfälle. Sie kommt nicht mal auf die Idee mich zu fragen ob ich ihn über Nacht nehmen könnte sondern beschließt immer gleich er schläft bei Oma. Er hat bis jetzt erst 2-mal bei mir Übernachtet. Sie lässt ihn auch über Nacht bei ihrem neuen Freund der nach eigener Aussage keine Ahnung von Kindern hat. Genauso wie sie die Krankheit am Auge unseres Sohnes 3 Wochen hat schleifen lassen und erst nach dem ich beim Jugendamt war und die Sachbearbeiterin ihr telefonisch Mitteilte das sie schnellst möglich mit ihm zum Arzt gehen sollte. Ihr ist es auch egal wie im jetzigen Fall das unser Sohn eine Bronchitis hat und eigentlich zuhause schlafen sollte. Ich hatte ihr nach dem ich meinen Sohn heute abgeholt habe angeboten das wenn sie unbedingt weg muss er bei mir schlafen kann und nicht bei Uroma. Dieses lehnte sie ab und mit der Aussage das hätte ich mir auch früher überlegen können. Was kann ich machen damit sie endlich mal was macht und sich Ausreichend um unseren Sohn kümmert und ihn nicht immer abschiebt? Könnte ich auf Grund der ganzen Tatsachen ( obwohl noch einiges fehlt ) das alleinige Sorgerecht oder das Umgangsrecht beantragen? Haben im Moment das geteilte Sorgerecht. Oder gibt es sonst noch Möglichkeiten was ich machen könnte?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2014 00:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ihr habt das GSR? Da ihr ja nicht verheiratet ward die obligatorische Frage, ob ihr gemeinsam beim JA eine Sorgerechtserklärung abgegeben und unterschrieben habt oder nur eine Vaterschaftsanerkennung (leider wird das immer mal wieder verwechselt)

Dann zum anderen. Sorgerecht und Umgang haben erstmal nicht miteinander zu tun. Wenn es Probleme beim Umgang gibt und du diesen ändern (ausweiten, Übernachtungen)willst, dann steht dir der Dreisprung bevor: 1.Gespräch mit der Ex, falls erfolglos 2. gemeinsamer Termin beim JA, ist auch das erfolglos 3. Umgangsklage.

Für das ASR wird das Verhalten der KM nicht ausreichen. Es wäre da auch sinnvoller erstmal über das ABR zu gehen. Aber auchdas ist derzeit fast unmöglich, solange du keinen regelmäßigen Umgang mit Übernachtung hast, wird niemand das Kind zu dir verfrachten, sondern erstmal andere Wege (Familienhilfeu.s.w.) ins Auge fassen

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2014 00:36
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Punchy,

sehe auch das Problem, dass Tina angesprochen hat. Bei Euch besteht ein Umgangsproblem, in der Form, dass ihr keinen geregelten Umgang habt. Der "Standart-Umgang" wäre zumindest Freitag Nachmittag bis Sonntag-Abend alle 2 Wochen - und das verbindlich, incl. Übernachtung. Dies würde auch der KM mehr Freirraum geben, dass Tun zu wollen, was sie will (was Dich übrigens dann auch nichts mehr anzugehen hat, genauso wie sie Dich in Ruhe lassen muss).

Wie schon von Tina beschrieben, setz den Umgangsdreisprung um und formuliere ersteinmal schriftlich, wie Du dir den Umgang mit Eurem Sohn vorstellst. Gerne helfen wir auch beim formulieren bzw. schauen uns Deine Entwürfe an. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2014 02:02
(@punchy)
Schon was gesagt Registriert

Mahlzeit

Danke erstmal für die schnellen Antworten.
Bin der Meinung das wir das wir beim Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung und eine Sorgerechtserklärung unterschrieben haben.Muss mir aber nochmal die Unterlagen raussuchen dann kann ich das genauer sagen.

Also Probleme mit dem Umgang haben wir eigentlich nicht. Ich habe ihn jedes Wochenende von 15 bis 18 Uhr.
Hatten es nach der Trennung so geklärt das ich ihn Dienstag, Donnerstag und Samstag von 15 bis 18 Uhr habe. Durch Arbeitsaufnahme mussten wir das jedoch ändern so das ich ihn jeden Samstag und Sonntag von 15 bis 18 Uhr habe.

Bin ich nicht aber trotzdem der erste Ansprechpartner wenn sie weg will und nicht auf unseren Sohn aufpassen kann und nicht ihre Oma?
Mit den  Leuten vom Jugendamt reden bringt hier nicht viel. Die Bearbeiterin stand vom ersten Tag her auf ihrer Seite hatte ich das Gefühl.
Wenn ich da war und Probleme angesprochen habe hat sie sich weder Notizen gemacht noch die Sache wirklich ernst genommen ( war mein empfinden). Wenn sie da war wurde alles genau unter die Lupe genommen und immer wieder nachgefragt ob das auch wirklich so ist.

Ich habe ja nicht mal unbedingt was dagegen das er bei seiner Uroma schläft aber es ist jedes Wochenende von Freitag bis Sonntag nur da außer wenn ich ihn habe. Genauso ist es in der Woche. Er ist von 7:30 bis 15 Uhr in der Krippe und dann holt sie ihn ab und fährt mit ihm bis 18 Uhr zu Oma weil sie sich dann auch nicht wirklich um ihn kümmern muss. 18 Uhr fährt sie dann mit ihm nach hause, da bekommt er dann noch Abendbrot und geht dann ins Bett.

Mir ist es ja egal was sie macht nur sie soll den kleinen nicht darunter leiden lassen. Das ist das wichtigste.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2014 02:33
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Punchy,

in der Umgangszeit der KM kann diese selbst entscheiden, wie sie betreuen lassen möchte (das kannst Du auch in Deiner Zeit so handhaben).

Wenn ihr eine für Euch passende Umgangssituation hab, ist das ja schon mal okay. Trotzdem fällt mir der fehlende Übernachtungsumgang auf, der schon wünschenswert wäre. So könntest Du auch noch mehr Zeit kontinuierlich mit Eurem Sohn verbringen.

Normalerweise halten es getrennte Elternteile auch so, dass die Wochenenden für ein Elternteil auch mal komplett "kinderfrei" sind, damit dort auch das berühmte "Party machen" oder auch der Aufbau einer neuen Beziehung (für die Väter) möglich wird. Hier wäre es vielleicht mal sinnvoll, Euren Umgangsplan noch etwas nachzujustieren. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2014 02:54
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Abend, Punchy.

Bin ich nicht aber trotzdem der erste Ansprechpartner wenn sie weg will und nicht auf unseren Sohn aufpassen kann und nicht ihre Oma?

Wenn ihr Beide als Eltern das so miteinander vereinbart, dann ist das so. Wenn nicht, dann nicht.

Mein geschiedener Mann und ich haben das vor 5 Jahren, als der Vater ausgezogen ist, genauso schriftlich vereinbart.

Das heißt nicht, dass ich jedesmal den Kleinen (8 ) abhole, wenn der Vater am Wochenende joggen geht oder Brötchen holt. Kein Ding, dass dann die Next meines Ex mal ein paar Minuten auf den Kurzen aufpasst, bis der Vater wieder Zuhause ist. Wenn unser Sohn bei mir ist, springt die große Schwester (19) ein, wenn ich mal kurz weg muss. Oder eine Nachbarin.

Das heißt aber, wenn er oder ich längere Zeit verhindert sind, unseren Sohn wie vereinbart selbst zu betreuen, wir zuerst den anderen Elternteil fragen. Und erst wenn er/sie absagt, fragen wir Dritte. Es fragt dann der/die, bei dem/der das Kind eigentlich gewesen wäre zum fraglichen Zeitpunkt. Unser Sohn ist an 3 von 4 Tagen pro Woche bei seinem Vater und übernachtet dort auch. Wir wohnen beide in fußläufiger Entfernung zur Grundschule (auch früher zur KiTa) und gehen zu Elternabenden so, wie es zeitlich hinhaut: Ist Junior bei Papa, geht Mama abends in die Schule - oder umgekehrt. Je nachdem, wie die Schule den Termin legt. Wenn in der Schule Zoff ist, bitten wir die Große oder die Next als Babysitter und treten gemeinsam beim Elternabend an. Zuletzt mussten wir als Eltern der Schulleitung mal ein bisschen auf die Füße treten, weil zu viele Stunden ausgefallen waren. Da sind wir dann im Doppelpack erschienen und haben mit anderen Eltern das Vorgehen abgestimmt. Bei normalen Elternabenden reicht es, wenn einer hingeht. Das haben wir bei der Großen (als die noch klein und unsere Ehe intakt war) auch so praktiziert.

Wir sind und waren stets beide Vollzeit berufstätig und sehen selbstverständlich als Anprechpartner Nummer 1 bei Betreuungsengpässen den anderen Elternteil an. Wenn der Arzt dem Vater oder mir einen gelben Schein gibt, weil er oder ich zu krank sind, um arbeiten zu gehen, werden wir nicht ohne Not den Kleinen anstecken und auch nicht den Heldenvater oder die Märtyrermutter spielen: Dann klingelt beim anderen das Telefon und die Vertretung hat bislang jedes Mal geklappt. Auch bei Dienstreisen oder Meetings in der Firma nach Feierabend. Das war bei uns schon während der Ehe so und hat sich nach der Trennung nicht geändert. Wenn auf der Helferliste deiner Ex seit der Geburt des Kleinen die Oma an erster Stelle steht, ist an dem Punkt schon seit der Geburt etwas schief gelaufen bei euch. Angesichts eurer Umgangszeiten sogar sehr gründlich schief. Mit ein paar Stunden nachmittags sehe ich dich nicht als gleichrangigen Elternteil mit der Mutter. Es liegt an dir, die Vaterrolle umfangreicher zu leben. Es müssen ja nicht gleich (wie bei uns) drei von vier Tagen pro Woche sein - aber zwei Tage pro Woche finde ich schon recht verbreitet und normal: Freitagnachmittag bis Montagfrüh zur KiTa bzw. Schule alle 14 Tage sowie 1 Nachmittag nach der KiTa/Schule bis zum anderen Morgen ist in vielen Familien in zwei Haushalten und vernünftiger Entfernung zu KiGa bzw. Schule eine recht übliche Variante.

LG  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2014 01:29
(@punchy)
Schon was gesagt Registriert

Nein haben nix schriftlich so geklärt das ich der Ansprechpartner bin. Bin ja davon ausgegangen das es "normal" läft und es nicht so ein Theater gibt.
Ich meine es gibt Väter die kümmert es einen Dreck was mit ihrem Kind ist oder wie es ihm geht.
Sie weis ganz genau das ich mein Sohn nehmen würde wenn sie fragt aber sie will es ja nicht mal von sich aus habe ich das Gefühl, weil sie mir ja dann entgegen kommen würde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2014 15:29