Fragen zum Aufentha...
 
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Fragen zum Aufenthaltsbestimmungsrechte

 
(@tom79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin seit 1 Jahr geschieden, meine Tochter ist fast 3 Jahre alt und meine Ex-Frau hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (Sorgerechte ist weiterhin geteilt). Da unser Verhältnis nicht allzugut ist hätte ich 2 Fragen, bevor ich zu weiteren Schritten greifen.
1. Meine Ex-Frau möchte mit dem Kind in Urlaub fahren, darf sie das ohne meine schriftliche Zustimmung?
2. Meine frau verweigert mir, dass ich unser Kind vom Kindergarten abhole, darf sie das? Bzw. haben die Kindergärtnerinnen das Recht dazu mir mein Kind nicht mitzugeben, obwohl ich der leibliche Vater bin und das Sorgerecht habe?
Vielen, vielen Dank schonmal im voraus!!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2014 18:57
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

zu 1.) ja, darf sie. Solange es nicht nach Afghanistan od Somalia geht...

zu 2.) da sie das alleinige ABR hat, denke ich schon, dass das rechtens ist.

Warum hat KM das alleinige ABR?

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2014 19:08
 Mux
(@mux)
Registriert

ergänzend zu @TotoHH

Zu2) Ja, darf sie. Ich vermute mal, dass Du keinen Vertrag mit der KITA hast, also den Vertrag nicht unterschrieben hast, oder?
Das GSR hat mit der Problematik nur bedingt zu tun. Die Mutter kann der KITA Personen mitteilen, die berechtigt sind an ihrerstatt
das Kind abzuholen und sie kann denen ausdrücklich untersagen, Dir das Kind rauszugeben.

Ein Weg ist, die KM gerichtlich dazu zwingen, dies zu gestatten (so z.B. einen Umgangsbeschluss erwirken, der die Abholung von der
KITA vorsieht). Aber selbst hier muss die KM kooperieren. Der Weg ist immer, nicht gegen die KITA vorzugehen, sondern gegen die KM,
um ihr Verhalten zu ändern.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2014 19:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu @Toto und @Mux:

2. Meine frau verweigert mir, dass ich unser Kind vom Kindergarten abhole, darf sie das? Bzw. haben die Kindergärtnerinnen das Recht dazu mir mein Kind nicht mitzugeben, obwohl ich der leibliche Vater bin und das Sorgerecht habe?

eine Kindergartenabholung findet ja nicht im "luftleeren" Raum statt; ich gehe davon aus, dass Du Euer Kind nicht am KiGa abholen würdest, um es anschliessend umgehend seiner Mutter zu übergeben (schon gar nicht, ohne dass das so mit ihr abgesprochen wäre). Also muss die Abholung in einem ursächlichen Zusammenhang mit Eurer Umgangsregelung stehen; zum Beispiel "ich hole das Kind am Freitagnachmittag zum vereinbarten Wochenendumgang am Kindergarten ab und/oder bringe es am Montagfrüh wieder dort hin."

Wenn es keine Umgangsregelung gibt, die etwas vorsieht, was unter Deiner Verantwortung direkt nach dem Kindergarten stattfindet, vorsieht, ist das Herumräsonieren über Kindergartenabholungen graue Theorie ohne praktischen Nutzen. "Es ist aber mein Recht" ist vor diesem Hintergrund kein einwendbarer Grund.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2014 21:31
(@tom79)
Schon was gesagt Registriert

Vielen dank für die vielen Antworten. Ja, dass sie das alleinige ABR hat war ziemlich blöd von mir. Sie wollte eigentlich das alleinige Sorgerecht, hat das auch erst beantragt, hat es dann aber zurückgezogen. Ich denke mal weil ihr Anwalt ihr klargemacht hat, dass sie das nicht bekommt. Anschließend hat sie das alleinige ABR eingeklagt, hierbei hat mir mein Anwalt dazu geraten es ihr zu überlassen um im Gegenzug mehr Umgangsrecht zu bekommen (da ich anfangs nur sehr wenig hatte). Im nachhinein würde ich das als klaren Fehler bezeichnen. Gäbe es eine Möglichkeit das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder zurückzuerlangen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2014 21:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ein einmal verlorenes ABR zurückzubekommen wäre sich schwierig, aber nicht unmöglich.

Allerdings wäre die Richtung "mit dem ABR kann ich ihr und dem Kind den Urlaub verbieten" sicher für so einen Antrag nicht förderlich.

Warum möchtest du eigentlich nicht, dass sie mit eurem Kind in den Utlaub fährt? Oder umgekehrt, willst du nicht auch mal mit eurem Kind wegfahren?

Und zu guter letzt, wie glaubst du findet es euer Kind, wenn es zu hören kriegt "du darfst nicht mit Mama in den Urlaub fahren, weil Papa es verbietet"

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2014 21:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

Gäbe es eine Möglichkeit das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht wieder zurückzuerlangen?

wie @midnightwish schon schrieb: Mit der sinngemässen Begründung "...dann kann ich Dir endlich Probleme machen, die Du nicht hast, wenn ich kein ABR habe" dürfte das ziemlich schwierig werden. Warum sollte ein Gericht Dir diese Munition liefern, wenn es damit rechnen muss, dass Du dort anschliessend zum Dauerkunden wirst, der seine Verbote durchsetzen oder deren Nichtbeachtung ahnden lassen möchte?

Ihr seid Eltern und solltet Euch nichts verbieten (wollen), was Eurem Kind gut tut, sondern Euch im Gegenteil darauf verständigen, das Kindeswohl gemeinsam im Blick zu haben. Vielleicht wäre es ein gangbarerer Weg, Deiner Ex vorzuschlagen, das Kriegsbeil nach drei Jahren zu begraben und nur noch nach vorne zu blicken. Und nein: Dieses erste Gespräch ist NICHT das Gespräch, in den Du das ABR oder ihre Fehler aus der Vergangenheit thematisieren solltest.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2014 22:05
(@tom79)
Schon was gesagt Registriert

Ihr versteht mich da leider komplett falsch. Ich will ihr den Urlaub nicht verbieten, ich freu mich ja für die kleine. Mir geht es darum, dass ich vor vollendete Tatsachen gestellt werde und keineswegs bei irgendwelchen Planungen miteinbezogen werde. Dass ich mit meinen Kind in Urlaub fahre ist undenkbar, das würde meine Ex-Frau niemals zulassen. Ich bekomme sie nicht mal über Nacht. Das mit dem Kindergarten war eine rein theoretische Frage, da sie letztens in ihrer Pause die kleine vom Kindergarten geholt hat, sie mir übergeben hat und anschließend zurück in die Arbeit gefahren ist. Daraufhin habe ich den Vorschlag gemacht das Kind selber abzuholen, wo sie wehement dagegen war.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2014 22:09
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Wenn Du mit dem Einbeziehen in Planungen Absprachen meinst, wer wann wielange Ferienumgang hat, dann sollte dies in Eurer Umgangsregelung vereinbart sein. Wielange und wohin der Urlaub in seiner Ferienumgangs- Hälfte geht, braucht man nicht mit dem anderen ET zu teilen  oder gar abzustimmen.

Auch dass Du das Kind über Nacht bekommst, solltest Du regeln (lassen).

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 01:42
(@psoidonuem)
Registriert

So wie ich das sehe, ist Dein Problem nicht das ABR sondern der Umgang. Du bist vor Gericht offenbar gründlich rasiert worden und Dein Anwalt ist eine Flasche.

Du hast das ABR abgegeben gegen mehr Umgang und dieser "Mehr Umgang" beinhaltet nicht mal Übernachtungen? Sorry.

Hier ist ganz klar der Umgangsdreisprung gefragt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 12:47




(@tom79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.
Ferienumgang? Naja den gibts bei mir nicht... Ich habe die Kleine einmal unter der Woche 3 Std. und jeden zweiten Samstag 9 Std. Natürlich wollte ich mehr. Ich habe es auch mehrmals vor Gericht versucht. Beim letzten mal war auch eine Vertreterin vom Jugendamt mit dabei und hat ganz klar gesagt, dass aus sicht des Jugendamtes nichts dagegen einzuwenden ist wenn das Kind bei mir übernachtet. Sogar der Richter sagte wörtlich zu ihr: "Der Vater wird doch mal nen Wochenende auf das Kind aufpassen dürfen". Es gab aber kein einlenken ihrerseits. Der Richter hat genau das bestimmt was sie wollte, mit der Begründung: Das Kind ist noch so klein, da liegt es im ermessen der Mutter wieviel Kontakt es zum Vater bekommt.
Um das zu verstehen muss man wohl etwas die Vorgeschichte kennen, darum eine ganz grobe Kurzfassung. Ich war 10 Jahre mit der Frau zusammen, davon 3 verheiratet. Dann kam unser Wunschkind zur Welt. Als die beiden aus den Krankenhaus zuhause waren habe ich bei ihr sofort eine drastische Veränderung festgestellt. Sie hat das Kind von mir ferngehalten, total an den Kind geklammert. Sie hat mich keine Sekunde mit der Kleinen allein gelassen, im Gegenzug hat sie das Kind nie aus der Hand gegeben, keine Sekunde war sie ohne Kind. Meine Eltern durften gar keinen Kontakt mit ihren Enkelkind haben. Sie hatte duzende Tabellen, in dehne sie Trinkmenge, Gewicht, Stuhlgang usw. akkurat notierte. Das Kind musste nach einen minutengenauen Zeitplan Essen und Schlafen. Es war wirklich total krank. Nachdem ich dann einmal mein Kind nahm und einfach mit ihr auf ein Kinderfest gefahren bin ist die Situation eskaliert. Wenige Tage drauf, als ich nicht zuhause war, ist sie in einer Nacht- und Nebelaktion ausgezogen. Hat das gemeinsame Konto geplündert, mein Auto mitgenommen, alles Bargeld und einen tag drauf hab ich schon den Brief vom Anwalt bekommen. Seitdem lebt sie bei ihrer Mutter (ebenfalls geschieden und Männerhasserin). Mein Kind hat zwar ein eigenes Zimmer, dort schläft aber nur ihre Puppe, sie schläft jede (!) Nacht komplett bei der Mutter. Das gibt die KM auch zu und da ist sie auch Stolz drauf. Unser Umgangsrecht sieht so aus, dass es feste Zeiten gibt, an die ich mich minutengenau halten muss. Sie beredet Dinge nur mit mir bei sich vor der Haustür im beisein ihrer Mutter. Ich habe wirklich unendlich oft den Vorschlag gemacht sich mal an einen neutralen Ort zu treffen um einiges aus der Welt zu schaffen. Ohne Erfolg. Ansonsten kommuniziert sie nur über schriftverkehr mit mir, das heisst sie legt Briefe in die Tasche ihrer Tochter. Z.B. mit Anweisungen wie: "Wenn sich das Kind verletzt, Globoli geben und SOFORT bei mir anrufen, ich entscheide dann wie weiter verfahren wird".
Traurige Wahrheit...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2014 18:07
(@psoidonuem)
Registriert

Dann mache einen Termin beim Jugendamt und wenn das nicht fruchtet, klagst Du auf mehr Umgang

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 18:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

das klingt ja schrecklich; für meine Begriffe hat Deine Ex ordentlich einen an der Waffel. Allerdings: Du läufst an einem Nasenring hinterher und versuchst, Madame auch ein Jahr nach Eurer Scheidung auf keinen Fall zu erzürnen; das ist nicht besser, zumindest für Eure Tochter nicht: Die bräuchte einen Vater, der sich auf die Hinterbeine stellt und dafür sorgt, dass sie wenigstens zeitweise aus diesem Käfig herauskommt. Ansonsten ist auch bei Eurer Tochter in wenigen Jahren ein Psycho-Schaden vorprogrammiert.

Was soll sie denn lernen und von wem? Dass das Leben aus minutengenauem Essen, Kacken und Medikamenteneinnahme besteht? Dass man keinesfalls allein schlafen, sich nicht von Muddi und Oma entfernen und sich nicht dreckig machen darf?

Ich an Deiner Stelle sässe längst beim Anwalt. Man kann nämlich auch durch blosses Unterlassen viel falsch machen - und das machst Du: Zum tatenlosen Zusehen, wie das eigene Kind verkorkst wird, braucht man kein Sorgerecht.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 28.05.2014 19:00
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Schlimm, schlimm ...

Aber dann sind Deine zwei Eingangsfragen das geringste Problem was Du hast. Oder deutlicher: Wenn Du Dich mit der Situation arrangiert hast und das Umgangsrecht Deiner Tochter mit Dir nicht durchsetzen kannst, dann frage ich mich, was Du mit den von Dir aufgeworfenen Themen (Info über Urlaubsreise der KM und Abholung vom KiGa willst...  :question:

Mitleidige Grüße, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 19:03
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Natürlich wollte ich mehr. Ich habe es auch mehrmals vor Gericht versucht. Beim letzten mal war auch eine Vertreterin vom Jugendamt mit dabei und hat ganz klar gesagt, dass aus sicht des Jugendamtes nichts dagegen einzuwenden ist wenn das Kind bei mir übernachtet. Sogar der Richter sagte wörtlich zu ihr: "Der Vater wird doch mal nen Wochenende auf das Kind aufpassen dürfen". Es gab aber kein einlenken ihrerseits. Der Richter hat genau das bestimmt was sie wollte, mit der Begründung: Das Kind ist noch so klein, da liegt es im ermessen der Mutter wieviel Kontakt es zum Vater bekommt.

Auch mein Beileid zu einer solchen Mutter. Kannst Du trotzdem für uns hier das obige mal mit Fakten präzisieren? Was wurde genau wann gerichtlich beantragt mit welchem Ergebnis? Wenn hier die Infos nur stückchenweise kommen, gehen die Ratschläge ins Leere.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 19:09
(@tom79)
Schon was gesagt Registriert

Also, wie gesagt, ich sehe nicht tatenlos zu. Ich versuche schon ihr klarzumachen, dass die Situation geändert werden muss. Nur hat sie halt auch kein Interesse daran mit mir Gespräche zu führen. Ich habe auch gerichtlich versucht etwas am Umgang zu ändern, ohne Erfolg. Gleich nach der Trennung waren wir vor Gericht, da wurde "vereinbart", dass ich sie 1 mal die Woche Nachmittag bekomme. 2.Gerichtsverhandlung habe ich das ABR abgegeben und sie 2 mal die Woche Nachmittag bekommen und bei der Scheidung wurde dann der aktuelle Stand festgelegt. Ich habe auch vor kurzem das Jugendamt zur Hilfe gerufen, die halten sich da jetzt raus. "Es tut ihnen leid, aber der Umgang ist gesetzlich geregelt, da ist nichts dran zu rütteln." Wenn das Kind 3 Jahre ist kann ich versuchen sie übernacht zu bekommen (laut Jugendamt). Da mich meine Ex-Frau aber auch finanziell in den Ruin getrieben hat ist das nicht so einfach mit Anwalt nehmen und Umgang einklagen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2014 21:12
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Da mich meine Ex-Frau aber auch finanziell in den Ruin getrieben hat ist das nicht so einfach mit Anwalt nehmen und Umgang einklagen.

Manchmal muss man das System mit seinen eigenen Waffen bekämpfen.

1) beantrage VHK, wegen jedem Scheiß. Wenn Du eh kein Geld hast, dann wird Dir dies für die sinnvollen Sachen bewilligt.
2) beantrage für jeden Kleinkram Hilfe bei der ARGE. Auch hier gibt es viele Möglichkeiten, insbesondere für Umgänge.

Dem JA sagst Du ab jetzt nichts mehr. Reiche eine weitere Klage über den Umgang ein und geh bis zum OLG. Eine Übernachtung, sowie ein Minimumumgang ist in jedem Fall heraus zu schlagen. Gleichzeitig mit Zwangsmittelandrohung. Punkt.

Andernfalls wird Dir nicht viel übrig bleiben, wie ein leidiger Zahlvater zu bleiben.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2014 00:51
(@tom79)
Schon was gesagt Registriert

Vielen, vielen Dank für die ganzen Antworten!!! Wo bekomme ich den Information über das alles?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2014 21:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wo bekomme ich den Information über das alles?

Über was denn?
Was fehlt dir denn noch?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2014 21:45