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 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

Einmal mehr... Fragen:

 

Gemeinsames Sorgerecht, die Kinder bei der Mutter.

 

Ein Kind erkrankte (leicht) an Corona,

einem Kind wurde eine Brille verschrieben,

ein Kind hatte eine Klassenfahrt mit Übernachtung,

ein Kind erhielt in der Grundschule (noch) kein Halbjahreszeugnis, sondern "nur" eine Art Protokoll, wo seine Leistungsfähigket usw. festgehalten wurde,

ein Kind wurde zur Erstkommunion angemeldet

usw.

 

Alles, ohne daß ich je darüber informiert wurde. Diese Liste erhabt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei "offiziellen" Stellen meinte man leichthin dazu, ich wäre ja oft jeweils vom Kind darüber informiert worden ("Papa, stell dir vor, ich hab Corona!").

 

Muß ich das eigentlich so hinnehmen oder kann man das etwas gegen machen?

Danke für Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2022 08:46
(@mirko999)
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Hallo, 

Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt kannst du dich genauso über die schulische Entwicklung bei den Lehrern informieren wie deine Ex. Schildere denen eure Situation und dass du in Zukunft die Zeugnisse zugeschickt bekommen willst und genauso mit den Elterabenden. Dann muss deine Ex deine Anwesenheit ertragen wenn sie es sich so wünscht. 

Genauso mit den Ärzten. Gibt sie freiwillig keine Infos dann hast du auch hier das Recht sich über alle Befunde Infos zu holen.

Bei uns war es direkt nach der Trennung wegen der Zahnspange ein riesiges Theater. Die KM hat mich damals auch nicht informiert, dass das Kind in Behandlung ist und bald eine neue Zahnspange braucht. Sie wollte mir damals noch eins auswischen und hat alles im Alleingang entschieden und auch alles alleine unterschrieben. Irgendwann hat sie mich dann vor vollendete Tatsachen gestellt und mir einfach eine Rechnung geschickt, die ich natürlich nicht bezahlt habe. Ende vom Lied war, dass sie die ganzen Kosten alleine tragen musste und es eine schöne "Erziehungsmaßnahme" war. Seitdem teilt sie mir jede Kleinigkeit.

So würde ich das an deiner Stelle auch machen. EINMAL bittest du sie sehr höflich, dass du gerne informiert werden möchtest. Macht sie es nicht dann holst du dir die entsprechenden Infos selbst und dann gibt es halt keine freiwilligen finanziellen Zuwendungen mehr von deiner Seite 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2022 09:02
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@mirko999 

 

Hallo mirko,

 

vielen Dank, und im Grunde hast Du ja recht. Nur: Sie ist reich und ich bin arm. Daher kann sie alles selbst zahlen - und macht es auch. Nicht, ohne jeden wissen zu lassen, daß sie arme alleingelassene Mutter alles selbst zahlen muß.

 

Hier ist ein Spezialfall, leider keine Handhabe. Ich wünschte, ich könnte es so machen wie Du.

 

Danke, nochmals. Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2022 09:54
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

@afk

Dann hole dir einfach alle Infos selbst und bewahre dir deine Würde als ein ernstzunehmender Mann!!! Das was sie anderen erzählt kann dir egal sein. Jede Reaktion in dieser Richtung bedeutet, dass du dich damit beschäftigst. Ich weiß ja nicht wie dein Verhältnis zu den Kindern ist. Ist es gut dann konzentriere dich weiterhin darauf alles andere ist doch völlig nebensächlich. Und arm bleibst du ja nicht immer. Auch die Unterhaltspflicht endet irgendwann und dann muss die KM zusehen wie sie mit sehr viel weniger Geld auskommt.

Gemeinsames Sorgerecht wird etwas überschätzt. 

Sie wird für einige Sachen Deine Unterschrift benötigen. Das ist das einzige wie z. B. Ein Reisepass. Untetschreibst du es nicht (weil du sie ärgern willst) wird es halt eingeklagt und dann unterschreibst du es trotzdem 😂

Warum bist du denn arm? Wieso änderst du das nicht? 

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2022 10:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @mirko999

Gemeinsames Sorgerecht wird etwas überschätzt.

Sie wird für einige Sachen Deine Unterschrift benötigen. Das ist das einzige wie z. B. Ein Reisepass. Untetschreibst du es nicht (weil du sie ärgern willst) wird es halt eingeklagt und dann unterschreibst du es trotzdem 😂

 

Nein, auch den Reisepass bekommt sie ohne Unterschrift des Vaters. Den darf der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, allein beantragen. 

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2022 10:28
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

@lausebackesmama

Nein, bekommt sie nicht. Musste diese Woche unterschreiben 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2022 10:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann hat das Amt seine eigenen Vorschriften missachtet. 

Einen Faden hierzu gibt es in der Kategorie Sorgerecht.

"Leben Eltern getrennt (verheiratet, geschieden, unverheiratet)
Bei Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die nicht nur vorübergehend getrennt leben, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratet minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. In diesen Fällen bedarf es einer Zustimmung des anderen Elternteils nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Bei Zweifeln kann die Passbehörde auch das Einverständnis des anderen Elternteils verlangen."

https://service.berlin.de/dienstleistung/121469/

Hier unter PassVwV Punkt 6.1.3.4 auch nachzulesen.

Grüße LBM

 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2022 11:38
(@wasserfee)
Registriert

@mirko999 

bekommt sie.

Deine Unterschrift war unnötig.

Ich bin da auch mit der von LBM zitierten Verwaltungsvorschrift hin und es ging problemlos.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2022 15:33
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn ich nochmal kurz nachfragen dürfte, kann die KM sich einfach so so verhalten oder habe ich Möglichkeiten, Maßnahmen oder was auch immer einzuleiten? Auch so etwas wie Kürzung des Unterhaltes zur Not? Denn da werden ihrerseits Forderungen kommen. Oder kann ich sie dazu "nötigen", mir alle nötigen Informationen unmittelbar zu machen?

Schon, damit ich nicht aus allen Wolken falle, wenn wieder mal eine Corona-Meldung kommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2022 15:56
(@wasserfee)
Registriert

und an den TO:

Ob das Kind irgendeine Infektion hat oder einen Ausflug macht und irgendwo anders übernachtet, ob es eine Brille bekommt oder nicht muss für KM nicht mit dir absprechen.

Sie darf auch in den Urlaub, ohne dir Bescheid zu geben.

Sind alles Angelegenheiten des täglichen Lebens und bedürfen werde deine Zustimmung noch musst sie dich darüber unterrichten.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2022 15:59




 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@wasserfee 

Oh, tatsächlich? Eine Corona-Infektion ist nicht mitteilenswert? Wie auch ein Protokoll eines Zeugnisgesprächs (anstelle eines Zeugnisses)? Selbst eine Brille? Echt jetzt?

Das überrascht mich, denn bisher hätte ich das anders gedacht. Kann man sowas irgendwo nachschlagen? Denn die Quellen, die ich zu dem Thema fand, sind wohl eher ungenau.

Vielen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2022 16:34
(@wasserfee)
Registriert
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@wasserfee 

Prima, dankeschön. Ohne Dich ausnutzen zu wollen, aber Du kennst nicht zufällig genauso informative Seiten, die den Unterschied zwischen gemeinsamem Sorgerecht und, wie soll man es nennen, solchem Sorgerecht aufzeigen, was nur eine Person hat? Damit man sehen kann, wo die Unterschiede liegen. Ich befürchte, da gibt es selbst nach Jahren noch einiges zu lernen.

Bisher bekannt:

Wer das alleinige Sorgerecht hat, kann mit Kindern umziehen, ohne fragen zu müssen. (Muß er das dann dem anderen Elternteil mitteilen?) und darf das Vermögen der gemeinsamen Kinder alleine verwalten.

Ist das sonst noch was? Oder, wie gesagt, eine ähnliche Website, die das vielleicht sogar in Tabellenform erklärt?

PS Ich würde nicht so dumm fragen, wenn ich selbst etwas gefunden hätte. Sorry.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2022 17:51
(@wasserfee)
Registriert

naja, das ergibt sich ja.

Mir alleinigem Sorgerecht darfst du eben alles alleine entscheiden.

Alles! Auch Umzüge Schule, psychologische Behandlung...einfach alles.

 

Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen die Dinge mit erheblicher Bedeutung (das kannst du in den links nachlesen was das ist, da gibt es aber auch Abweichungen) mit dem anderen Elternteil abgesprochen werden.

Alle anderen Dinge, also die alltäglichen, darf der Betreuungselternteil alleine entscheiden.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 12.06.2022 18:01
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Schreib doch mal die schule an und frag was in den nächsten Jahren alles noch so wann ansteht... dann hast du die Termine. 

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2022 18:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dinge von erheblicher Bedeutung sind zB:

Namenswahl, Wahl der Kita und Schulen, Religionswahl (interessiert die Kirche aber einen Sch...), medizinische Eingriffe erheblicher Bedeutung, Berufswahl bei Minderjährigen, Eröffnung eines Kontos.

Bei Urlauben streiten sich die Geister. Nordsee und Malle sind unproblematisch, Ägypten kann schon schwierig werden. 

Bei vielen anderen Dingen kann man ebenfalls streiten, zB Impfungen. Recht bekommt meist der, der sich an die Stiko-Empfehlungen halten will.

Faktisch kann ich dir sagen, dass ich lediglich bei der Eröffnung eines Bankkontos wirklich eine Unterschrift brauchte. Alles Andere klappte immer ohne Unterschrift des Vaters, auch die Anmeldung an der weiterführenden Schule. Nur zur Info: Vater hatte kein Interesse an all diesen Dingen.

Mein Rat: kümmere dich selbst um Dinge, die dir wichtig sind. Stell dich dort vor, bring dich ein. Sie muss dir nichts hinterhertragen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 12.06.2022 18:03
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

Dankeschön dafür. Es ist wohl besser, gewisse Dinge pragmatisch anzugehen, ich hätte nur nicht gedacht, daß ein Elternteil, der sich so destruktiv verhält, damit so locker durchkommt. Dann wohl selber kümmern, das hatte ich bisher vermieden, da ich der KM nicht durch Fragen bei Dritten quasi in den Rücken fallen wollte. "Hinterhertragen" ist etwas, was mir von dieser Dame ohnehin nie widerfuhr...

Rein theoretisch: Der alleinsorgeberechtigte Elternteil eines minderjährigen Kindes stirbt. Wer ist dann für das Kind zuständig? Das Jugendamt oder der andere Elternteil oder wer sonst?

Und wie verhält es sich bei gemeinsamen Sorgerecht, da geht das alleinige Sorgerecht automatisch auf den anderen Elternteil über oder kann da noch was vom Jugendamt kommen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2022 18:21
(@wasserfee)
Registriert

@afk 

warum befasst du dich mit solch hypothetischen Fragen? Du hast doch das GSR.

 

WF

nicht mein Zoo
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AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2022 18:30
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@wasserfee 

Weil ich ein später und deshalb alter Vater bin, der möglicherweise keine sehr hohe Lebenserwartung hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2022 19:03
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Wenn du stirbst geht alles auf die KM über da das kind ja dort wohnt. Stirbt sie bekommst du alleiniges Sorgerecht evtl ist das Jugendamt mit im Boot. 

Wird dir vor ihrem Tod das Sorgerecht entzogen ist das FamG mit im Boot um die alleinsorge zu bekommen. Das dürfte dann aber schwerer werden als wenn du nie mitsorge hattest. Ich denke mal das dann das JA oder ne Pflege Familie die Sorge bekommt.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1680.html

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Jahren von Ruffys
AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2022 21:39




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