Exfreund will Sorge...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Exfreund will Sorgerecht

Seite 2 / 3
 
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lumia.
Danke, für Deine Atwort. Aber, hier widersprichst Du Dir:

Mir ist das GSR eher unwichtig.Erst wenn ich wirklich sehe das der KV auch wirklich zu seinem Kind steht,dann werde ich das GSR
teilen.

Du hast nichts zu verlieren, wenn Du Dich großzügig zeigst und dem KV Eures Kindes keine Steine in den Weg legst, wenn er sich um das GSR bemüht. Ob er dann hoffentlich mehr Umgang wahrnimmt oder Verantwortung für Euer Kind wahrnimmt, wird die Zeit zeigen. Wenn nicht, schade - für Euer Kind. Für Dich - eigentl egal. Aber Es wird Dir  Lebenszeit und Nerven kosten, wenn Du Dich wehrst. Und es ist Dir ja unwichtig.

Deshalb:

Vor diesem Hintergrund würde ich an dich appellieren, ihm das GSR ohne wenn und aber zu gewähren.
Zum Einen verlierst du dabei nichts denn es handelt sich um gemeinsames Sorgerecht und nicht etwa geteiltes Sorgerecht und die Rechte die sich für ihn daraus im täglichen Leben ergeben sind sowieso mittlerweile stark marginalisiert
und zum Anderen kann es gut sein, dass sich das positiv auf seine Vaterschaft auswirkt.

:thumbup:

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 22:36
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Noch einfacher:

jetzt mal ohne Witz, das betrifft doch die Kindergartenanmeldung und die Schulanmeldung, viel mehr ist es nicht.

Da suchst du zwei drei aus, schreibst ihm welche, mit ner Fristsetzung bis wann er antworten muss. Wenn er das nicht tut, gehst du schnell zum Gericht und lässt eine EA machen und seine Unterschrift ersetzen.

dann machst Du einfach. Kräht kein Hahn danach!

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 22:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

und wenn Er es nicht macht...bin ich diejenige die hinterher rennt

Ja aber auch an dich die Frage:
Was soll das sein, dem du nachlaufen musst?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 22:40
(@andreas1985)
Zeigt sich öfters Registriert

Huhu zusammen,

ich hab mir den ganzen Thread bis hierher mal durchgelesen. Zu dem ganzen Thema bin ich eher zweigeteilter Meinung.

Klar ist das für dich alles ich nenns einfach mal ärgerlich wenn wie du sagst der KV sich vor deinem Wegzug in die Schweiz auch schon 1,5 Jahre nicht gekümmert hat.
Aber vielleicht versuchst du auch diesen Zeitpunkt mal von einer anderen zu betrachten, was vielleicht auch damals EURE (nicht die des Kindes) Probleme waren. Die Antwort aber er, aber er bringt eurer Kind auch nicht weiter.
Genau so wenig hilft es ihm etwas "aufzuzwingen" und ihm ständig hinterherzulaufen. Vielleicht kann es auch sein dass er sich damals schon von dir mehr als nur in die Ecke getrieen gefühlt hat?

Nach eurem Wegzug in die Schweiz ist es noch um so verständlicher, dass das ganze umso weiter abflacht.

Und noch dazu sehe ich das eher weniger kritisch an das er sich da ans JA gewandt hat wegen dem GSR. Seh das mal eher als ein erster Schritt in die richtige Richtung, die werden da eher beraten, bzw. auch versuchen mit euch zu reden. Ein Dritter bei so einer verzwickten Lage ist da nicht mal so verkehrt. Auch wenn er hier doch sicherlich mehr in der Beweispflicht ist.

und wenn Er es nicht macht...bin ich diejenige die hinterher rennt !wenn er es jetzt nicht macht ,wieso sollte er sich um den kleinen kümmern wenn er das GSR hat ?!?!

Meine Güte, genau das kann aber auch zur Problemverschärfung führen diese Ablehnung auf Mutterseite. Schon mal überlegt, das es bis vor kurzem für Uneheliche Väter UNMÖGLICH war ohne Einverständnis der Mutter überhaupt das GSR zu erhalten, bzw. zu beantragen?
Und ja, du bist diejenige die ihm hinterherrennt auch in wichtigen Angelegenheiten in Bezug auf euer Kind. Du bist auch dazu verpflichtet ihm Auskunft über die gesundheitliche, schulische, usw. Entwicklung eures Kindes zu geben, Ämter dürfen das so nicht. Hat er das GSR musst du ihm nirgends hinterherlaufen und er kann dies selber tun, was du ihm dann auch sagen kannst.

Für dich ergeben sich dadurch keinerlei Nachteile! Im Gegenteil, vielleicht entschärft es eure Lage und ihr könnt beide eurem Kind bieten was es braucht: Beide Eltern!!!!

Grüße

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 22:44
(@Brainstormer)

Moin,

Eben. Wenn der KV tatsächlich an seinem Kind interessiert ist, sollte das GSR doch erst mal zweitrangig sein. Anderenfalls hinterlässt es nämlich den Eindruck, dass es ihm nur um sein vermeintliches Recht geht. Zumal leider des öfteren vergessen wird, dass Rechte (gleich welcher Art) immer auch Pflichten beinhalten.

Das alles ist vollkommen irrelevant und eine Diskussion darüber überflüssig wie ein Kropf,
denn:

Genau das war bis vor Kurzem der Stand der Gesetzgebung:

Die Mutter bekommt das Sorgerecht automatisch, der Vater kann es von der Mutter erbitten und wenn sie der Meinung ist, dass er es nicht verdient hat, konnte er es nicht bekommen.

Genau diesen Umstand hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für menschenrechtswidrig erklärt.
Und kurz danach ist dem Bundesverfassungsgericht aufgefallen, dass es nun plötzlich auch dieser Meinung ist.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 22:56
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Welche sollen das denn sein?

Ich kenne keine die praktische Wirkung entfalten.

Geplante OP, Ausweisbeantragung, Kontoeröffnung...das sind jetzt mal nur die, die mir spontan einfallen - es gibt sicher noch einige mehr. In manchen Städten/Gemeinden ist die Unterschrift des 2. Sorgeberechtigten übrigens auch bei der Wohnsitzanmeldung des Kindes erforderlich (selber erlebt).

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 23:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Forum hier wimmelt von Beispielen die zeigen, dass diese Dinge ganz wunderbar auch ohne Zustimmung gehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 23:29
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Moin,

Das alles ist vollkommen irrelevant und eine Diskussion darüber überflüssig wie ein Kropf,
denn:

Gruß
Brainstormer

Irrelevant ist das für den Richter, der diese Entscheidung zu treffen hat, ganz sicher nicht. Ich finde es übrigens auch vollkommen richtig, dass die KM nun nicht mehr alleine darüber zu entscheiden haben, ob der KV das GSR bekommt...insofern sind wir da gar nicht ganz so weit voneinander entfernt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 23:29
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Das Forum hier wimmelt von Beispielen die zeigen, dass diese Dinge ganz wunderbar auch ohne Zustimmung gehen.

Ich kann nur von meinen eigenen Erfahrungen berichten...

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 23:30
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

eckchen, das sind doch aber alles Dinge über die ich als KM den KV sowieso informieren muss (ob nun GSR oder nicht)
und ob ich da noch den einen Satz mit der Fristsetzung drunterknalle oder nicht.

Und ja ich würde mit dem Anschreiben mit der Bitte um Einverständnis auch zum Doc/Amt/Bank gehen und denen sagen "Schaut er ist informiert und er hat nicht widersprochen...
Wo ist da also der Mehraufwand?

Wie gesagt ich sehe eher geringeren aufwand, weil dadurch der KV sich selber kümmern muss und darf und damit viele dinge, die ihm sonst noch zusätzlich hinterher getragen werden müssen, eben entfallen.
Ich kann sogar den doc bitten das er wegen einer OP den KV anschreibt, weil er kann das viel besser als ich erklären. -> wieder weniger Nerv für mich
In dem Zuge kann der doc dann auch gleich familäre Vorbelastungen auf KV Seite abklären, die zu einer vollständigen Anamese gehören, ohne das ich erst das Jungendamt einschalten muss, damit Bio-Papa endlich mal die Infos rausrückt. Ohne GSR weigern sich die Ärzte mit dem Bio-Papa zu sprechen, da sie ihm auf Nachfragen ja nicht antworten dürfen -> entfällt mit GSR

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 23:39




(@wedad)
Rege dabei Registriert

Also Lumia,

Ich als KV mit GSR kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, es wird sich für Dich nicht viel ändern. Des Weiteren beinhaltet das GSR auch die Pflichten. Das heisst, dass Du ihm nicht alle Informationen hinterhertragen musst.

Was die Dinge des alltäglichen Lebens angeht kannst Du ohnehin weiterhin alles allein entscheiden und was andere Dinge angeht, wie z.B. Schulanmeldung, Wohnortwechsel etc. bei denen eigenlich eine zweite Unterschrift benötigt würde ist es in der Regel auch so, dass nicht nachgefragt wird.
Und da wäre es dann nur eine faire Geste den KV mit ins Boot zu holen. Denn das Kind hat zwei Elternteile und auch ein Recht auf diese.

Gruß
Ole

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 23:55
(@Brainstormer)

Irrelevant ist das für den Richter, der diese Entscheidung zu treffen hat, ganz sicher nicht.

Doch, es ist vollkommen irrelevant aus welchen Gründen ein KV sein Recht einklagt, denn das Familiengericht soll regelmäßig die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht. Aber dieser Sachverhalt muss vermutlich erst noch in den Köpfen vieler KMs ankommen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 23:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ich es richtig verstehe, wohnen BEIDE in der Schweiz, nämlich Lumia sowieso und Ex eine Straße weiter. Da ist doch ganz egal, wie sich HIER die Gesetze geändert haben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 11:01
(@Brainstormer)

Moin LBM,

Wenn ich es richtig verstehe, wohnen BEIDE in der Schweiz, nämlich Lumia sowieso und Ex eine Straße weiter. Da ist doch ganz egal, wie sich HIER die Gesetze geändert haben.

Schilderungen über Beistandschaft und rückständigem Unterhalt in Euro lassen mich nicht darauf schließen, dass die TO immer noch in der Schweiz lebt. Doch selbst das würde keinen Unterschied machen, denn auch dort wird das Sorgerecht der gesellschaftlichen Realität angepasst.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 12:59
(@lumia)
Schon was gesagt Registriert

Nein ich wohne nicht mehr in der schweiz-
ich wohne in Deutschland.

Ok,ich werde mal schauen was sich machen lässt.

Ich habe nur den eindruck,als wenn ihr denkt ich würde dem KV nur Steine in den Weg legen.
Dem ist aber nicht so.

Ich werde eure Vorschläge zusammen mit dem KV mal ansprechen und beim Jugendamt einen Termin machen.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 13:02
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ok,ich werde mal schauen was sich machen lässt.

Das ist gut! Da geht sicherlich was!  😉

Ich habe nur den eindruck,als wenn ihr denkt ich würde dem KV nur Steine in den Weg legen.
Dem ist aber nicht so.

Jein - (bitte jetzt nicht falsch verstehen): Bei manchen Deiner Statements bekommt man den Eindruck, dass Du verlangst, der KV müsse sich erst beweisen. Und das lesen wir hier schon ab & an mal, dass KVs sich die Vaterschaft, den Umgang oder - wie es hier eben durchklingt - das GSR "verdienen" sollen.  😡

Und dazu gibt es hier eine deutliche Meinung: Vater ist man(n) ab Geburt. Mit allen Pflichten (ja, da schludern manche), aber auch mit allen Rechten (eben GSR!). Und um jetzt kein Henne-Ei-Problem draus zu machen, lautet eben der Hinweis die Themen zu trennen:

GSR: wenn der KV dies nicht hat, sollte - bis auf wenige krasse, begründete Einzelfälle (liegt hier offensichtlich nicht vor) - die KM dem KV keine Steine in den Weg legen.

Umgang: sollte selbstverständlich sein - von beiden beiden Seiten in Abhängigkeit der persönlichen Gegebenheiten. Und da fällt in Deinem Fall eben auf, dass der Umgang durch Deinen zwischenzeitlichen Wegzug zumindestens mal erschwert war. Allerdings, der KV sich auch offensichtlich nicht wirklich verantwortungsbewusst und präsent gezeigt hat. Da gibt es dann auch einiges "nachzuholen"

naja, um KU ist selbstverständlich. Was die Höhe angeht, kann man imEinzelfall sicherlich streiten. Oft ist es erschreckend, dass der Kampf um den KU eher einem Vernichtungsfeldzug eines ET gg den anderen gleicht, und dabei aus den Augen verloren wird, dass es schlicht weg nur um (einen Teil) des Geldes geht, was das Kind zum Leben benötigt.

Was ich gut finde, dass Du - trotz tw. Gegenwind - noch hier bist. Und ich hoffe, dass wir Dir hier Anregungen, Ideen mitgeben können, die im Sinne des Kindes dazu dienen, bei Elternteile präsent zu bekommen!

LG, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 14:03
(@bester-papa)
Registriert

Das Gespräch beim JA scheint mir doch das einzig Sinnvolle zu sein.
Es nimmt Dir hoffentlich die Angst vor dem GSR und dem Vater vielleicht die überzogenen Erwartungen. Ich denke mal, dass ihr beide falsche Vorstellungen davon habt, was GSR überhaupt bedeutet.

Und wenn er wirklich bisher nicht auf Deine Einladungen zu Elternabenden oder Arztbesuchen eingegangen ist, dann soll er es mal erklären.

Oft hilft es, wenn Eltern miteinander reden. Zur Not mit Hilfe eines externen Mediators.

Gruss
BP 

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 14:40
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Gespräch beim JA scheint mir doch das einzig Sinnvolle zu sein.

Noch sinnvoller (und einfacher) wäre es, das Thema GSR einfach zu gewähren und zum Thema Umgang zunächst einmal das direkte Gespräch mit dem KV zu suchen, ggf. in einem zweiten Schritt unter Mitwirkung eines neutralen Dritten (zB Mediator).

Ob das JA hier positiv, sprich ausgleichend, mitwirken kann, ist sehr stark vom jew. Sachbearbeiter abhängig. Der Schuss kann durchaus auch nach hinten losgehen!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 19:09
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Wahrscheinlich kann mir immer noch niemand erklären, warum ein Vater, der nicht am Umgang mit seinem Kind interessiert ist, das Sorgerecht haben sollte?

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2013 18:27
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@eckchen:

Wahrscheinlich kann mir immer noch niemand erklären, warum ein Vater, der nicht am Umgang mit seinem Kind interessiert ist, das Sorgerecht haben sollte?

Die Mutter bekommt das Sorgerecht automatisch, der Vater kann es von der Mutter erbitten und wenn sie der Meinung ist, dass er es nicht verdient hat, konnte er es nicht bekommen.

Genau diesen Umstand hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für menschenrechtswidrig erklärt.
Und kurz danach ist dem Bundesverfassungsgericht aufgefallen, dass es nun plötzlich auch dieser Meinung ist.

Vater ist man(n) ab Geburt. Mit allen Pflichten (ja, da schludern manche), aber auch mit allen Rechten (eben GSR!). Und um jetzt kein Henne-Ei-Problem draus zu machen, lautet eben der Hinweis die Themen zu trennen

Ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen, wenn man es schafft, nicht die moralische Keule zu schwingen und erfolgreichen Umgang als Voraussetzung für GSR zu definieren.

Es steht außer Frage, dass der KV sich (in der Vergangenheit?) nicht mit Ruhm bekleckert hat - angefangen mit dem Thema "Abtreibung". Aber jetzt ist jetzt und hier...

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2013 18:35




Seite 2 / 3