Exfreund will Sorge...
 
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Exfreund will Sorgerecht

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(@lumia)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

ich habe hier ja schon einen Beitrag geschrieben,allerdings zu einem anderen thema.
Vorgeschichte sieht so aus,(für die die den anderen thread nicht gelesen haben) ,das der Vater meines Kindes von mir eine Abtreibung verlangte ,sich danach und während der Schwangerschaft nie gekümmert hatte und sein Kind seit über 4 1/2 nicht gesehen hat.
Ich muss dazu sagen,das ich nach 1 1/2 weg gezogen bin,da ich solange schon alleinerziehend war und mein Ex absoulut kein Interesse zeigte.
Ich bin dann in die Schweiz gezogen und habe mit meinem  neuen Partner dort 3 Jahre gelebt.In dieser Zeit ,hat mein EX überall erzählt er dürfte sein Kind nicht sehen !!!*Kopfschüttel* Die Akte beim Amt sagt was anderes !!

Als unser Sohn geboren wurde,fing mein Ex an ,zu behaupten es wäre nicht sein Kind.
Daraufhin habe ich das Komplette Sorgerecht bekommen ,er hat nochnicht mal eine vaterkind beziehung aufgebaut.
.Er ist sehr unzuverlössig.(Einige haben das schon in einem anderen Thread gelesen)

Ich fühle mich echt veräppelt von ihm..ich weis nicht was ich noch machen soll.
Er möchte aufeinmal alles und viel,aber ohne dafür was zu tun.
Ich habe mit der Sozialpädagogin aus dem Kindergarten gesprochen und diese meinte das unser Sohn in seinem Vater einen fremden Mann sieht und da kann der Vater nicht einfach so von ihm verlangen das er Papa sagt und ihn umarmen usw usw...das muss langsam vollzogen werden.

Kann er wirklich so einfach das Sorgerecht beantragen nur aus dem Grund weil er der Vater ist?

Danke fürs lesen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2013 10:24
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Beantragen kann er alles, ob er es bekommt ist etwas anderes. Nach der neuen Gesetzgebung steht ihm dieser Weg durchaus offen aber zur Zeit dürfte ihm die Begründung einige Schwierigkeiten bereiten.

Fakt aber ist, es ist sein Kind und egal was bisher gelaufen ist, wenn er sein Verhalten ändern will und in Zukunft die Verantwortung für sein Kind übernehmen will, solltest du dich nicht in den Weg stellen.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 10:38
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lumia,

Kann er wirklich so einfach das Sorgerecht beantragen nur aus dem Grund weil er der Vater ist?

Ja, beantragen kann er es ... ob er es erhält, steht auf einem anderen Blatt.

Zum Thema "Gemeinsames Sorgerecht" (und den rechltichen Regelungen/Veränderungen hierzu) gibt es im Forum zahlreiche Diskussionen.

Und eine Gegenrfrage sei erlaubt:
Kann man Dir einfach so das Alleinige Sorgerecht geben nur aus dem Grund, dass Du Mutter bist ?

Meine Meinung (daran ändert auch Dein Fall nichts):
Das Sorgerecht sollte automatisch an beide Elternteile gegeben werden (einen Unterschied zum Wahlrecht mit 18 kann ich nicht erkennen).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 10:41
(@lumia)
Schon was gesagt Registriert

nein,das werde ich sicherlich nicht tun.Denn es ist auch im interesse von unserem sohn.
Die frage ist,ob er lust hat sich zu ändern..denn ich habe wirklich kein vertrauen mehr ...er hat schon öfters gelogen..
und wer weis was er unserem sohn alles erzählt wenn ich nicht da bin...

ich habe letztes jahr ,mich bei ihm immer gemeldet und im naachhinein kam raus das er mich belogen hatte.
Er sagt treffen und termine ab wegen bauchweh oder keine zeit und seinen freunden erzählt er das ich mit mir nicht reden liesse!
Meinem jetztigen Partner hatt er erzählt ,das er sein Kind nicht sehen darf !

Wieso sagt er sowas zu meinem freund ?mein freund kennt mich ,er weis das mein ex den kleinen immer sehen kann wann er möchte.
ich komme mir hier vor wie im kindergarten.ehrlich-

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2013 10:50
(@lumia)
Schon was gesagt Registriert

Moin Lumia,
Ja, beantragen kann er es ... ob er es erhält, steht auf einem anderen Blatt.

Zum Thema "Gemeinsames Sorgerecht" (und den rechltichen Regelungen/Veränderungen hierzu) gibt es im Forum zahlreiche Diskussionen.

Und eine Gegenrfrage sei erlaubt:
Kann man Dir einfach so das Alleinige Sorgerecht geben nur aus dem Grund, dass Du Mutter bist ?

Meine Meinung (daran ändert auch Dein Fall nichts):
Das Sorgerecht sollte automatisch an beide Elternteile gegeben werden (einen Unterschied zum Wahlrecht mit 18 kann ich nicht erkennen).

Gruß
United

Also der Vater steht mit in der Geburtsurkunde.
Ich denke,wenn ein Vater sich für sein Kind nicht interessiert,dann hat er auch kein Sorgerecht.
Aber ich habe ja schon Pferde kotzen sehen und warte immernoch auf ein wunder...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2013 10:53
(@bester-papa)
Registriert

Hi!

Wenn Dein Ex keinen Umgang hat, wirds schwierig für ihn, das GSR zu erlangen.

Sollte er aber seine Einstellung geändert haben, solltest Du ALLES versuchen, ihm entgegen zu kommen. Dein Kind hat ein Recht auf beide Eltern, egal was in der Vergangenheit war. Das könnte folgendermaßen aussehen:

In einer ersten Phase ermöglichst Du Deinem Ex, Umgang mit Deinem Kind wahrzuunehmen. Dass die Kennenlernphase schwierig ist, dürfte allen klar sein. Auch wenn Dein Kind vielleicht am Anfang nicht will, würde ich es ermuntern, Zeit mit dem Vater zu verbringen.

In einer zweiten Phase würde ich Deinen Ex zu Arztbesuchen und Elternabenden einladen.

Erst wenn Phase 1 und 2 einigermaßen klappen, setzt ihr euch zusammen und beredet das GSR.

Alternative: Du lädst ihn zu einem unverbindlichen Elterngespräch beim Jugendamt oder einer anderen Erziehungsberatungsstelle ein. Dann könnt ihr alle offenen Punkte in Ruhe und unverbindlich besprechen.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 17:26
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lumia.

Mir ist noch nicht ganz klar: Hat der KV denn schon nach dem GSR gefragt?

Wenn ja: Hast Du ihn denn gefragt, warum ihm das wichtig ist?
Und hast Du Dich gefragt, warum Dir das ASR wichtig ist?

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 18:22
(@lumia)
Schon was gesagt Registriert

Moin Lumia.

Mir ist noch nicht ganz klar: Hat der KV denn schon nach dem GSR gefragt?

Wenn ja: Hast Du ihn denn gefragt, warum ihm das wichtig ist?
Und hast Du Dich gefragt, warum Dir das ASR wichtig ist?

Gruß, Toto

Hallo 🙂
der KV hat das Jugendamt gefragt nach dem GSR.
Klar,hätte er erstmal mit mir drüber sprechen sollen..hat er aber nicht.Er ist gleich zum JA gegangen.
Aber vorher sich nicht um das Kind kümmern.
Mir ist das GSR eher unwichtig.Erst wenn ich wirklich sehe das der KV auch wirklich zu seinem Kind steht,dann werde ich das GSR
teilen.
Phase 1 und 2 vollziehe ich schon seit über 1 Jahr.
Ich komme einfach nicht ran an den KV-

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2013 18:58
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Meine Meinung (daran ändert auch Dein Fall nichts):
Das Sorgerecht sollte automatisch an beide Elternteile gegeben werden (einen Unterschied zum Wahlrecht mit 18 kann ich nicht erkennen)

Was hat das Sorgerecht mit dem Wahlrecht zu tun? Und warum sollte ein Vater, der sich nicht kümmern (geschweige denn Umgang mit dem Kind) will, das Sorgerecht automatisch bekommen? Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn...

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 19:00
(@lumia)
Schon was gesagt Registriert

Sollte er aber seine Einstellung geändert haben, solltest Du ALLES versuchen, ihm entgegen zu kommen. Dein Kind hat ein Recht auf beide Eltern, egal was in der Vergangenheit war. Das könnte folgendermaßen aussehen:

Ich versuche wirklich alles um ihn den Umgang mit dem Kind zu gewähren,aber ihr müsst mich auch verstehen das ICH
nicht verpflichtet bin ihm hinterher zu rennen.Unser Sohn freut sich wenn der Vater da ist,aber genauso schnell ist er auch wieder weg.Ich habe im Februar eine Geburtstagparty für meinen Sohn gestartet.Mit Geburtstagskinder,ect.pp habe dann den Vater eingeladen und wer kam nicht? Er.
Ich versuche ihn wirklich immer mit einzubinden...er kommuniziert einfach zu wenig mit mir.

*edit: Vollquoting gekürzt; @Lumia: bitte nur das zitieren, worauf Du antworten möchtest oder Du Dich beziehst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2013 19:01




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ist zwar wieder Grundsatzdebatte, aber ich will dazu dennoch etwas sagen:

Was hat das Sorgerecht mit dem Wahlrecht zu tun?

Beides basiert auf unserem Grundgesetz - Art. 6(2) bzw. Art. 38(2) .

Dass es Männer gibt, die sich in Bezug aufs Vatersein nicht mit Ruhm bekleckern, ist unbestritten.
... , aber ebenso kann wohl kaum abgestritten werden, dass es durchaus auch Rabenmütter gibt.

Was einen verheiratetem Mann als vermeintlich besseren Vater qualifiziert und ein automatisches GSR rechtfertigt, bzw. eine verheiratete Frau als vermeintlich schlechtere Mutter mit GSR "bestraft", bleibt das Geheimnis des Gesetzgebers und des VAMV.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 19:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Was hat das Sorgerecht mit dem Wahlrecht zu tun? Und warum sollte ein Vater, der sich nicht kümmern (geschweige denn Umgang mit dem Kind) will, das Sorgerecht automatisch bekommen? Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn...

ich werfe mal noch einen anderen Vergleich zum Thema "Rechte" in den Raum: Stellen wir uns vor, in die Nachbarwohnung einer Familie mit Kindern möchte ein verurteilter Pädophiler einziehen, der seine Strafe abgesessen hat und der jetzt als resozialisiert gilt. Das ist ohne Zweifel sein gutes Recht und es gibt keine juristischen Mittel, ihm das zu verbieten - aber wie wohl fühlt sich die Familie mit dieser Nachbarschaft? Möchte sie ihre Kinder dem Experiment aussetzen, ob das mit der Resozialisierung des neuen Nachbarn wirklich geklappt hat? Vermutlich eher nicht. Und jeder (auch hier im Forum) wird sie verstehen.

Es geht mir mit diesem Vergleich ausdrücklich NICHT darum, nicht sorgeberechtigte Väter auch nur entfernt mit Pädophilen gleichzusetzen - aber um eine etwas differenziertere Betrachtung des so gerne dahingeworfenen "es ist aber mein Recht!" Ein Vater, dessen erste Reaktion auf die Mitteilung seiner Vaterschaft ein "mach's weg!" war und der seit der Geburt des Kindes weder durch finanzielles noch durch persönliches Engagement geglänzt hat, kann sicher dazulernen und seine Meinung ändern. Er verpasst aber auch nichts, wenn man ihm das GSR nach 4-jähriger Abwesenheit nicht gleich auf dem Silbertablett hinterherträgt, sondern erst einmal vertrauensbildende Massnahmen sehen möchte. Genauso, wie ich die Familie in meinem o. a. Beispiel verstehen könnte, kann ich auch die Openerin verstehen, wenn sie ihr Kind nicht wegen irgendwelcher Gerechtigkeitsexperimente gleich irgendwelchen Risiken aussetzt.

Wenn es bis jetzt vier Jahre lang ohne GSR ging, geht es auch noch ein fünftes ohne; da brennt nichts an. In dieser Zeit kann man sehen, ob der Vater sich wirklich um sein Kind kümmern will - oder ob er seine Kohle weiterhin lieber in sein Motorrad stecken und durch Abwesenheit glänzen will.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 19:34
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Wenn es bis jetzt vier Jahre lang ohne GSR ging, geht es auch noch ein fünftes ohne; da brennt nichts an. In dieser Zeit kann man sehen, ob der Vater sich wirklich um sein Kind kümmern will - oder ob er seine Kohle weiterhin lieber in sein Motorrad stecken und durch Abwesenheit glänzen will.

Eben. Wenn der KV tatsächlich an seinem Kind interessiert ist, sollte das GSR doch erst mal zweitrangig sein. Anderenfalls hinterlässt es nämlich den Eindruck, dass es ihm nur um sein vermeintliches Recht geht. Zumal leider des öfteren vergessen wird, dass Rechte (gleich welcher Art) immer auch Pflichten beinhalten.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 19:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Lumia.

Kann er wirklich so einfach das Sorgerecht beantragen nur aus dem Grund weil er der Vater ist?
...
nein,das werde ich sicherlich nicht tun.Denn es ist auch im interesse von unserem sohn.
Die frage ist,ob er lust hat sich zu ändern..denn ich habe wirklich kein vertrauen mehr ...er hat schon öfters gelogen..
und wer weis was er unserem sohn alles erzählt wenn ich nicht da bin
...
Also der Vater steht mit in der Geburtsurkunde.
Ich denke,wenn ein Vater sich für sein Kind nicht interessiert,dann hat er auch kein Sorgerecht.
Aber ich habe ja schon Pferde kotzen sehen und warte immernoch auf ein wunder...

Genau das war bis vor Kurzem der Stand der Gesetzgebung:

Die Mutter bekommt das Sorgerecht automatisch, der Vater kann es von der Mutter erbitten und wenn sie der Meinung ist, dass er es nicht verdient hat, konnte er es nicht bekommen.

Genau diesen Umstand hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für menschenrechtswidrig erklärt.
Und kurz danach ist dem Bundesverfassungsgericht aufgefallen, dass es nun plötzlich auch dieser Meinung ist.
Vor dieser spontanen Eingebung war es auch auf der Seite der Menschenrechtsgegner.
Aber solch ebenso spontanen wie wundersamen Wandlungen hat es Ende der 40er des letzten Jahrtausends ja schon mal gegeben.
Besonders viele in der Justiz.

Und endlich hat sich auch der Gesetzgeber durchgerungen, an der eigenen Menschenrechtsfront Minimalstandards einzuführen.
Ab sofort liegt es nicht mehr im alleinigen Ermessen der Mutter über das Sorgerecht des Vaters  zu entscheiden, sondern in der Hand eines Richters und dieser ist gehalten die üblichen Ausreden sorgerechtsverweigernder Mütter nicht mehr als Hinderungsgrund anzunehmen.

Auch wenn wir mal davon ausgehen, dass dein Ex kein Prachtvater ist, so ist sicher unstrittig, dass er der (einzige) Vater eures Kindes ist und es genauso sein natürliches Recht ist, sich um euer Kind zu sorgen, wie es deines ist.

Die Forderung, er möge sich aktiv am Leben eures Kindes beteiligen ist zumindest seit deinem Wegzug in die Schweiz schwierig und auch das "großzügige Angebot" er könne ja sein Umgangsrecht ausüben ist auf diese Distanz für jemand der nur 100,-€ KU zahlen kann, nicht ganz einfach oder übernimmst du die Kosten dafür?

Und mal ganz unabhängig von §§ halte ich es immer für sinnvoller, dem anderen erstmal zu erlauben, zu was man ihn zwingen oder auch nur überreden möchte.

Vielleicht wäre er ja ein besserer Papa wenn man (du) ihn nicht zum Papa zweiter Klasse von Mamas Gnaden machen würde.

Vor diesem Hintergrund würde ich an dich appellieren, ihm das GSR ohne wenn und aber zu gewähren.
Zum Einen verlierst du dabei nichts denn es handelt sich um gemeinsames Sorgerecht und nicht etwa geteiltes Sorgerecht und die Rechte die sich für ihn daraus im täglichen Leben ergeben sind sowieso mittlerweile stark marginalisiert
und zum Anderen kann es gut sein, dass sich das positiv auf seine Vaterschaft auswirkt.

Ob er dadurch vom Saulus zum Paulus wird, bleibt abzuwarten aber schlechter wird es nicht werden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 20:27
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Die Forderung, er möge sich aktiv am Leben eures Kindes beteiligen ist zumindest seit deinem Wegzug in die Schweiz schwierig und auch das "großzügige Angebot" er könne ja sein Umgangsrecht ausüben ist auf diese Distanz für jemand der nur 100,-€ KU zahlen kann, nicht ganz einfach oder übernimmst du die Kosten dafür?

Er hatte anderthalb Jahre Zeit, sein Interesse am Kind zu zeigen, bevor die TE in die Schweiz gezogen ist...und da kam ja wohl nix (sonst wäre sie vermutlich nicht weggezogen).

Vor diesem Hintergrund würde ich an dich appellieren, ihm das GSR ohne wenn und aber zu gewähren.
Zum Einen verlierst du dabei nichts denn es handelt sich um gemeinsames Sorgerecht und nicht etwa geteiltes Sorgerecht und die Rechte die sich für ihn daraus im täglichen Leben ergeben sind sowieso mittlerweile stark marginalisiert
und zum Anderen kann es gut sein, dass sich das positiv auf seine Vaterschaft auswirkt.

Kann aber auch sein, dass sie ihm ständig nachlaufen muss, wenns um irgendwelche Angelegenheiten geht, die seine Zustimmung erfordern. Und, ganz ehrlich, dieses Risiko würde ich bei einem KV, der sich in der Vergangenheit als unzuverlässig bzw. desinteressiert erwiesen hat, eher nicht eingehen. 

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 21:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann aber auch sein, dass sie ihm ständig nachlaufen muss, wenns um irgendwelche Angelegenheiten geht, die seine Zustimmung erfordern.

Welche sollen das denn sein?

Ich kenne keine die praktische Wirkung entfalten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 22:04
(@lumia)
Schon was gesagt Registriert

Er hatte anderthalb Jahre Zeit, sein Interesse am Kind zu zeigen, bevor die TE in die Schweiz gezogen ist...und da kam ja wohl nix (sonst wäre sie vermutlich nicht weggezogen).

Kann aber auch sein, dass sie ihm ständig nachlaufen muss, wenns um irgendwelche Angelegenheiten geht, die seine Zustimmung erfordern. Und, ganz ehrlich, dieses Risiko würde ich bei einem KV, der sich in der Vergangenheit als unzuverlässig bzw. desinteressiert erwiesen hat, eher nicht eingehen.  

das sehe ich auch so...
ich bin über 1 Jahr ihm hinterher gelaufen ,habe ihm Angeboten das er jederzeit vorbei kommen kann.
auch gestern habe ich ihm wieder eine sms geschrieben ob er nicht lust hat,vorbei zu kommen.
Nach ein paar mal hin und her ,von seiner seite aus muss er ja immer so viel und lange arbeiten ,wäre es im am Freitag abend recht.
Mal schauen ob es auch so bleibt...oder ob ich nicht doch eine sms bekomme mit einer absage.
Vom 26.12.2012 bis zum 31.01.2012 hat der Vater sich nicht 1x gemeldet.weder sms noch sonst was.(Er wohnt 1 querstrasse weiter !!!!!) ;( ;(
Erst auf meinen Anruf hin ,kam er dann mal in die pötte.Soviel zum Thema ich würde ihm was aufzwingen oder bedrängen... 😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2013 22:09
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Moin

Also wir haben auch so ein Prachtexempla von Bio-Papa und jaaaa ich würde ihm sofort das gemeinsame Sorgerecht geben, die Drei/Vier Entscheidungen bei denen er dann was mit zu sagen hat, bekommen wir schon hin.
Es hat aber auch nen entscheidenen Vorteil, Er kann sich dann problemlos selber informieren (Kinderarzt/Nachsorge) etc und der doc ghat weniger Hemmungen Bio-Papa direkt anzurufen, wenns um Fragen der familären Vorbelastung geht.

Stell dir doch mal vor, wie schön das ist, Du musst ihm endlich nicht mehr alles hinterhertragen, weil er das Recht hat selber Auskünfte einzufordern.

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 22:16
(@lumia)
Schon was gesagt Registriert

Moin

Also wir haben auch so ein Prachtexempla von Bio-Papa und jaaaa ich würde ihm sofort das gemeinsame Sorgerecht geben, die Drei/Vier Entscheidungen bei denen er dann was mit zu sagen hat, bekommen wir schon hin.
Es hat aber auch nen entscheidenen Vorteil, Er kann sich dann problemlos selber informieren (Kinderarzt/Nachsorge) etc und der doc ghat weniger Hemmungen Bio-Papa direkt anzurufen, wenns um Fragen der familären Vorbelastung geht.

Stell dir doch mal vor, wie schön das ist, Du musst ihm endlich nicht mehr alles hinterhertragen, weil er das Recht hat selber Auskünfte einzufordern.

Gruß Zwergnases Mama

und wenn Er es nicht macht...bin ich diejenige die hinterher rennt !wenn er es jetzt nicht macht ,wieso sollte er sich um den kleinen kümmern wenn er das GSR hat ?!?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2013 22:27
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Moin

jetzt mal ohne Witz, das betrifft doch die Kindergartenanmeldung und die Schulanmeldung, viel mehr ist es nicht.

Da suchst du zwei drei aus, schreibst ihm welche, mit ner Fristsetzung bis wann er antworten muss. Wenn er das nicht tut, gehst du schnell zum Gericht und lässt eine EA machen und seine Unterschrift ersetzen.
Und für alles andere wie Ärzte/ Informationen aus der Schule, ist er dann automatisch berechtigt sich Infos abzuholen, es ist aber alles nicht mehr dein Bier und du musst es ihm nicht mehr hinterhertragen. Im Endeffekt ersparst du dir dadurch nen Haufen Nerv.

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 22:32




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