Hallo, meine Exfrau hat ohne mein Wissen die Sparbücher der Kinder geplündert.
Wir haben gemeinsames Sorgerecht und auch die Sparbücher laufen über beide Elternteile.
Das Jugendamt interessiert sich da recht wenig für, was aber ja auch nichts neues für mich ist.
Da wird immer nur geredet ... ja, wie kann man es in Zukunft den besser machen.... usw.
Ob es um Schulzeugnisse geht, die einen nicht ausgehändigt werden und wo sich am Ende herausstellt das mein Sohn die Klasse wiederholen musste...
was kann ich tun? Welche Möglichkeiten bezüglich der Sparbücher habe ich ....
hallo,
was für ein armseliges Verhalten der KM...
Ich kann dir nur raten bei ETs die so ticken, Konten auf deinen Namen für die Kids anzulegen, wo das Geld, was für die Kinder ist gespart wird.
Gruß
mmm
Hallo, meine Exfrau hat ohne mein Wissen die Sparbücher der Kinder geplündert.
Hat meie Ex vor 13 Jahren, kurz bevor die Kids zu mir kamen auch so gemacht. Das Geld haben sie nie wieder gesehen.
Wie Mimamause schon schrieb: alle Konten auf deinen Namen führen. Hat auch weitere Vorteile. So gibt es später u.U. keine Kollisionen mit BaföG-Amt, usw.
LG, Uli
ja ok, aber kann man nicht Gerichtlich erwirken das sie die Konten wieder in den Urzustand herstellt. Und dann gemeinsam über Ausgaben entscheidet diesbezüglich ?
Wie kann man da vorgehen?
gar nicht.
bei gsr haben beide die vermögenssorge und können für das Vermögen der Kinder sorgen oder es verpassen.
Je nach Gesinnung.
Das Geld ist nun futsch, du kannst nur dafür sorgen, dass die nicht noch mehr bekommt.
mmm
Moin,
ja ok, aber kann man nicht Gerichtlich erwirken das sie die Konten wieder in den Urzustand herstellt.
unabhängig von der konkreten rechtlichen Beurteilung, verursacht jegliches gerichtliche Vorgehen zunächst
Kosten (Anwalt / Gerichtskosten) und das bei Dir! Diese Kosten ersetzt Dir auch keiner, sondern Deine RA-Kosten
und die hälftigen Gerichtskosten hast Du selbst bei einem für Dich positiven Gerichtsbeschluss zu tragen, da i.d.R. die Kosten
gegeneinander aufgehoben werden.
Daraus folgt, dass manche Verfahren keinerlei Sinn machen und nur Kosten verursachen. Betracht man den Sachverhalt
selbst, so kann ich auch nicht erkennen, warum denn die Mutter nicht die Konten "plündern" sollte. Sie hat die Vermögens-
sorge inne und muss sicherlich nicht gemeinsam die Ausgaben mit Dir abstimmen. Wenn ich meiner Freundin Zugriff auf mein
Konto einräume und sie räumt es ab, kann ich mich auch bei niemanden beschweren und mir das Geld wiederholen.
Das GSR betrifft nur solche Entscheidungen, die für die Zukunft der Kinder unabänderliche Folgen haben; das halt ich bei einem
Sparbuch nicht gegeben.
Ich kann mich nur dem Rat von mimamause anschließen und so mache ich das selbst auch, da ich kein Sorgerecht besitze,
eigenes Konto eröffnen oder einfach eine Spardose nehmen, so dass die geldgierige KM ihre Krallen nicht danach ausstrecken kann.
LG,
Mux
Edit: div. Fehler
naja, es ist aber ja nun mal das Geld der Kinder und nicht das der Exfrau.
Und da kann man dann einfach das Geld entfremden ohne den anderen zu fragen?
Das wäre ja so, als ob ich kurz nach der Trennung einfach das Geld der Kinder abhebe und verbrate und sage dann Pech gehabt oder wie?
Das unsere Rechtssprechung das wohl auch wie so vieles andere als nichtig erklärt kann ich mir sehr gut vorstellen.
Ja kannst du auch.
Es gibt per Definition keinen Diebstahl in der Ehe.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Das unsere Rechtssprechung das wohl auch wie so vieles andere als nichtig erklärt kann ich mir sehr gut vorstellen.
Bitte nicht allgemeines Lamento. Schau lieber nochmal genau in den Bankunterlagen nach, was Du da eigentlich abgeschlossen
hast. Ob ihr als Elternteile "alleinig bevollmächtigt" oder "gemeinsam bevollmächtig" eingetragen seid. Im zweiten Fall hätte sie
Deine Unterschrift gebraucht. Das kann man also vertraglich regeln, ist also ein Versäumnis von Dir und nicht unserer Recht-
sprechung.
Des Weiteren ist und bleibt es das Geld der Kinder. Sie kann es also nicht abräumen und "verbraten". Dazu gibt es auch Urteile.
Nur wie oben ausgeführt, ist für die Durchsetzung dieser Rechte ein Prozess zu führen. Und wie bei jedem Kampf sind vorher Kosten
für möglichen Sieg / Niederlage zu kalkulieren und abzuwägen.
Hast Du sie selbst mal zur Rede gestellt? Wie alt sind die Kinder? Was sagen die dazu?
LG,
Mux
Die Sparbücher liefen sicherlich auf eure Namen und es war nur ein frommer Wunsch, dass das Geld für die Kinder gedacht ist. Oder habt ihr das schriftlich vereinbart? Es wäre sicher "nett" gewesen, wenn sie das vorher angekündigt hätte, aber das Geld ist nun weg.
Nur wie oben ausgeführt, ist für die Durchsetzung dieser Rechte ein Prozess zu führen. Und wie bei jedem Kampf sind vorher Kosten
für möglichen Sieg / Niederlage zu kalkulieren und abzuwägen.
Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Kinder diesen Prozess führen müssten und dabei nicht von den Eltern gemeinsam vertreten werden könnten.
Das Gericht würde also sehr wahrscheinlich einen Ergänzungspfleger bestellen, der die Kinder in der Sache vertreten und über Massnahmen entscheiden würde. Die Kosten dafür könnten übrigens auf Euch als Eltern zurückfallen.
Gruss von der Insel
Des Weiteren ist und bleibt es das Geld der Kinder. Sie kann es also nicht abräumen und "verbraten". Dazu gibt es auch Urteile.
Ist das so? Wir haben seinerzeit auch Sparbücher "für die Kinder" eröffnet. In Anführungszeichen, weil wir de facto in unserem Namen (die Kinder waren ohnehin noch nicht geschäftsfähig) Sparkonten eröffnet haben. Letztendlich war keinem außer uns bekannt, dass das Geld für die Kinder gedacht seien soll, in sofern hätten wir auch jederzeit über das Geld verfügen können. Etwas anderes wäre es natürlich, wenn die Konten auf den Namen der Kinder liefen, aber wir das bei michxo aussieht wissen wir nicht.
Egal, ob Konten auf den Namen der Kinder laufen oder nicht bleiben die Eltern verfügungsberechtigt. Einzeln oder gemeinsam, steht ja weiter oben schon.
Unabhängig davon ist das Sparbuch ein Spezialfall, das ist nämlich ein Inhaberpapier, dh wer immer es physisch in der Hand hat, kann es abräumen.
Ja, abgeräumt ist es.
Ich kam da erst hinter als ich von der Bank Post bekam und sie meine Unterschrift forderten. Es ging um die Umstellung von einen Sparbuch auf ein Loseblattkonto oder so. Wo ich unterschreiben sollte, erst da viel mir auf das da einfach Geld abgehoben wurde.
Also ich bin es ja schon gewohnt das Frau so gut wie alles machen kann. Ob es Schulzeugnisse waren die einen nicht ausgehändigt wurden und sich später heraus kam das er die Klasse noch mal machen muss... oder der jüngste einfach in einen Kindergarten gesteckt wird. Oder Umgangstage einfach ausfallen, weil Madame nicht da ist und lieber mit den Kindern zu ihren Freund fährt übers Wochenende.
Aber wem interessiert es... also dem Jugendamt definitiv nicht... Persönliche Erfahrung....
Also könnte ich eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen und die würden dann im Interesse der Kinder klagen um das Geld wieder zu bekommen.
Also theoretisch... in der Praxis sieht es bestimmt anders aus....
Also ehrlich gesagt das einzige wo ich ein Mitspracherecht hatte, wie albern auch immer da ging es darum ob Bilder in der Zeitung von meinen Sohn unsere Zustimmung fanden. Da gab es wirklich einen Zettel wo beide zustimmen mussten. Aber auch da war es so, das ich den Zettel bekam weil ich ihn abholte. Ansonsten hätte da auch kein Hahn gekräht wenn nur sie unterschrieben hätte.
Also könnte ich eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen
Nee. Du müsstest beim Familiengericht beantragen, Dir in dieser Angelegenheit die elterliche Sorge alleine zu übertragen, §§ 1628, 1629 BGB.
Das wird aber wahrscheinlich dazu führen, dass das Gericht dem Antrag nicht folgt sondern Euch beiden die elterliche Sorge entzieht und einen Ergänzungspfleger einsetzt. Ob dazu das Jugendamt oder eine Einzelperson bestellt wird, lässt sich nicht vorhersagen.
Gruss von der Insel
ich würde vors Gericht nicht ziehen, weil man diese Sache gar nicht gewinnen kann.
Wenn deine Ex behaupten wird, dass sie das Geld für die Bildung oder Wohlergehen der Kinder ausgegeben hat, und es noch nachgewiesen wird, dann werden für dich noch zusätzliche Kosten entstehen.
Lass es lieber.
Das Geld ist ja ohnehin weg.
Schaut doch mal hier
bzw. da
http://www.schuldnerberatung-diskret.de/sparbuecher-der-kinder
wobei michxo natürlich Recht hat (ohne Kläger.....)
Wäre natürlich die Frage, wie alt die Kinder sind, bzw. ob es in Aussicht steht, dass sie in absehbarer Zeit (bevor Verjährung o.ä. zuschlägt) noch selbst klagen könnten, bzw. ob dann noch was zu holen ist.....
Die Frage zielt vermutlich eher in die Richtung, was der TO JETZT noch was machen könnte... (das mit dem JA ist vielleicht doch zumindest mal eine Frage dort wert?)
LG
4xV
Moin 4xV,
in dem erstem Link heißt es u.A.:
Das Vater war der Meinung, über das Geld verfügen zu können [...] Das Gericht verneinte mit dem Argument, dass es sich vorwiegend um Geldgeschenke dritter Personen an die Tochter handele. [...]
Etwas anders sieht die Sache aus, wenn Angehörige [...] auf einem Festgeldkonto oder Sparbuch Geld für das Kind anlegt, ohne dass dieses davon weiß, beziehungsweise ohne bei der Bank erklärt zu haben, dass das Kind über das Geld verfügen kann. So lange bleibt der Einzahler der Gläubiger und behält das Verfügungsrecht über das Geld.
Im Fall des TO laufen die Konten über die Eltern, wenn Kinder davon gar nichts wissen, ist das Geld weg. Wenn es den Kindern bekannt war, ist das Geld auch erstmal weg und muss von ihnen (nicht vom KV) offiziell zurückgefordert werden.
Hallo Michxo,
was kann ich tun? Welche Möglichkeiten bezüglich der Sparbücher habe ich ....
meiner persönlichen Erfahrung nach kann man in so einem Fall nichts tun. Mein geschiedener Mann hat sich auch mit den Ersparnissen meiner Tochter den Neuanfang ohne (Stief-)Familie versüßt. Mein Fehler war, dass ich ihm bei der Eheschließung das Sparbuch, das zuvor auf meinen Namen gelaufen war, ausgehändigt hatte. Zwar wussten alle Geber (Großeltern, Paten etc.), dass das Geld für die Tochter angespart und dieser bei Volljährigkeit als Starthilfe (Führerschein, Abi-Fahrt, Studienbeginn o.ä.) dienen sollte. Das nützte aber gar nichts, weil das Sparbuch
a) gekündigt (kurz nach der Eheschließung) und
b) verschwunden war (beweis mal, das etwas existiert, worüber selbst die Bank keine Unterlagen mehr hat).
Die Kündigung hatte er mit meinem Einverständnis durchgeführt, da ein Fondssparplan lukrativer als ein Sparbuch sei. Das stimmte zwar, war aber für meine Tochter witzlos, weil der Fondssparplan auf den Namen des Stiefvater lief und er ganz legal darüber verfügen konnte. Dass alle Geber und die Tochter selbst im guten Glauben bis kurz vor der Trennung Geld eingezahlt hatten, war und ist schlichtweg nicht beweisbar.
Meine volljährige Tochter zieht es vor, selbst jobben zu gehen, statt "den Papa" zu verklagen, mit dem sie aufgewachsen ist und der "das Geld bestimmt brauchte", wie sie sagt. Außerdem hat sie als Scheidungskind recht realistische Vorstellungen vom Kosten_nutzen-Verhältnis einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Den verlorenen Ersparnissen auch noch Anwaltshonorare hinterher zu werfen (mit oder ohne VKH) hält sie für wenig aussichtsreich, zumal die Mehrheit der Geber zwischenzeitlich verstorben sind oder sich nicht erinnern können / wollen bzw. in keine Familienstreitigkeiten hineingezogen werden möchten.
Mein Tipp: Mach einen Haken dran und verbuch es als "Lehrgeld" für die Zukunft.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)