Hallo Leute,
meine Tochter (7) lebt nun schon seit 4 Monaten bei mir.
Die Vorgeschichte:
Vor über einem Jahr gab es erste Anzeigen, dass die KM und Tochter ziemliche Probleme miteinander haben.
Und weil die KM natürlich nicht auf die Idee kam, dass es mit ihrer Person zusammenhängen könnte, wurden gleich einige, ärztliche Untersuchungen für das Kind eingeleitet.
Schließlich wurde ich zu einem Termin beim Kinderarzt eingeladen. Der fand natürlich nichts physisches - gab aber den Tipp, dass KM mal zusammen mit der Tochter zu einer Kinderpsychologin gehen soll.
In den Gesprächen der Therapeutin mit der Tochter stellte sich sehr schnell heraus, dass die Tochter im Haushalt der Mutter massiv unter Druck gesetzt und "erpresst" wurde. Dadurch auch das zurückhaltende Auftreten und die schlechten Schulleistungen.
Die Therapeutin hat mich dann sukzessiv in die Gespräche eingebunden, bis mal ein Punkt erreicht war, an dem sie für einen Wechsel der Betreuung war.
Noch bevor wir tätig werden konnten, erhielt ich von meiner Ex von 4 Monaten einen Anruf, ich solle meine Tochter sofort abholen. Sie möchte ihre Tochter nur noch alle 2 Wochenenden sehen.
Die Therapie habe ich bisher weiter fortgeführt. Und die Effekte der Therapie und meine Betreuung sind deutlich sichtbar.
Nun hat meine Ex der Therapeutin die Zustimmung für die Therapie entzogen und sie kann (wegen gem. Sorgerecht) die Behandlung nicht fortführen!
Dies wäre aber sehr wichtig, weil sie noch immer häufig Alpträume hat und beim Besuch ihrer Mutter weiter einem Druck ausgesetzt ist. So fürchtet die KM wohl nun die finanziellen Nachteile und versucht das Kind regelmäßig zu bearbeiten, damit es wieder zurückkommt.
Die Therapeutin meint, dass die KM auf diesem Weg verhindern möchte, dass weitere Details über die Zustände bekannt werden.
Nun meine Frage:
Macht in meinem Fall der Gang zum Jugendamt einen Sinn? Könnten die dort versuchen, meine Ex vom Gegenteil zu überzeugen?
Ich habe es gestern noch einmal versucht und bekam als Antwort nur, dass es dem Kind gut gehe und ich selbst zum Psychiater gehen soll :exclam:
Währe Euch für eine Einschätzung dankbar.
Koala
Das ist von hier aus nicht einzuschätzen, denn das kann nur Erfolg haben, wenn deine Ex sich vom JA überzeugen lässt.
Wenn nicht, kann dir nur ein Gericht helfen.
Andererseits würde ich es ruhig versuchen, denn es kostet dich nichts und könnte was bringen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Beppo,
eigentlich hat mich ja sogar die Therapeutin selbst auf diesen Schritt aufmerksam gemacht.
Zuerst dachte ich auch, es könnte sich wieder mal nur um Gespräche handeln, bei denen nichts herauskommt.
Sie hat mir aber deutlich signalisiert, dass das JA in solchen Fällen (auch nach Rücksprache mit der Therapeutin) der Mutter durchaus mit Sanktionen drohen kann (bis hin zum Teilentzug des Sorgerechts).
Hat sie dabei zu dick aufgetragen?
Koala
Ja. Drohen kann das JA.
Auch damit, dass sie der Blitz beim sch* trifft.
Nur vollziehen nicht.
Wenn deine Ex weiter mauert, kann das JA auch nichts machen, als dich zum Gericht zu schicken.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Beppo,
ich hab´s mir gerade bildlich vorgestellt und konnte mich kaum auf dem Stuhl halten.
Die Wahrscheinlichkeitsrechnung wird mir da aber eh ein Strich durch die Rechnung machen, dass es ausgerechnet sie trifft :rofl2:
Ich werde morgen mal beim JA anrufen. Ich habe ohnehin noch ein Thema offen, weil Ex sich bisher nicht auf eine bilaterale Elternvereinbarung zur Betreuung überreden lies.
Koala
Hi,
ich würde zeitnah ein Gespräch beim JA führen und wenn sie nicht einlenkt, die Übertragung der Gesundheitsfürsorge beantragen.
Therapien sollten stringent durchgezogen werden. Wenn du den Zustand lange zulässt, erweckt das den Eindruck, sie sei doch nicht so nötig.
Daher würde ich einen Dreisprung ähnlich dem bekannten Umgangsdreisprung befürworten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."