Erziehungspflicht
 
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Erziehungspflicht

 
(@olli5155)

Guten Tag,

ich mich vor längerer Zeit angemeldet, aber noch nie etwas zu fragen gehabt.

Bin nichtehelicher Vater und habe kein Sorgerecht und es findet aus besonderem Grund seit drei Jahren kein Umgang und keine Kommunikation mit der Kindesmutter statt.

Die Kindesmutter ist verpflichtet, mir immer die Zeugnisse zu schicken. Mein Sohn ist seit diesen drei Jahren in der Schule sehr schlecht  geworden.

Deshalb habe ich das Jugendamt angerufen, die haben das geprüft und mir mitgeteilt, dass die Kindesmutter sich in der Art geäußert hat, es wäre ein Junge und der solle seine Kindheit in Ruhe ausleben und wenn es nicht lernen will, dann würde sie das auch nicht erzwingen.

Nun habe ich auf Wikipedia folgendes über Fürsorge- oder Erziehungspflicht folgendes gefunden:

Die objektiven Tatbestandsmerkmale des Grunddelikts nach § 171 StGB sind das Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglich geschuldeten Fürsorge- oder Erziehungspflicht. Geschützt sind des Weiteren nur Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auch wenn z. B. das gesetzliche Sorgerechtsverhältnis noch darüber hinaus, meist bis zur Volljährigkeit andauert.

Der Täter muss eine Fürsorge oder Erziehung schulden. Dies ist nach Art. 6 Grundgesetz i.V.m. § 1626 BGB zuvörderst Aufgabe der Eltern oder des alleinsorgeberechtigten Elternteils.

Hat jemand hier auch schon so etwas erlebt?

Für eine sachdienliche Antwort Dank in voraus.

Olli

Zitat
Geschrieben : 16.02.2013 22:27
(@Inselreif)

Hi Olli,

ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung...

Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Anforderungen an die fett markierte Voraussetzung sind hoch. Schlechte Noten zählen da lange nicht zu.
Mach Dir lieber Gedanken dazu, wie Du Dich in die Erziehung einbringen kannst.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2013 22:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin olli,

wenn Du weder zu Mutter noch zu Deinem Sohn Kontakt hast, ist es natürlich überaus schwierig für Dich, Dich in die Erziehung und Förderung von Sohnemann einzubringen. Ungeachtet Deines fehlenden Sorgerechts ist ja durch nichts bewiesen, dass Du da irgendwas besser könntest (falls Deine Frage in diese Richtung gezielt gewesen sein sollte).

Ich kann Dir für mich (und viele andere) versichern, dass elterliches "sich kümmern" kein Garant für gute schulische Leistungen ist. Meine Eltern haben nichts ausgelassen, um mich zu fördern - aber Schule war trotzdem nicht meins; meine Noten waren entsprechend grottig.

Viel sinnvoller als die "Erziehungspflicht" Deiner Ex in Frage zu stellen wäre es, auf eine noch zu findende Weise den Kontakt zu Sohnemann (wieder) anzubahnen. Denn warum willst Du Dir Gedanken über die Schullaufbahn und die Zukunft eines jungen Menschen machen, den Du gar nicht (mehr) kennst?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2013 22:58
(@olli5155)

Moin olli,

wenn Du weder zu Mutter noch zu Deinem Sohn Kontakt hast, ist es natürlich überaus schwierig für Dich, Dich in die Erziehung und Förderung von Sohnemann einzubringen. Ungeachtet Deines fehlenden Sorgerechts ist ja durch nichts bewiesen, dass Du da irgendwas besser könntest (falls Deine Frage in diese Richtung gezielt gewesen sein sollte).

Der Sohn wir in Kürze 14 und dass ich es kann ist bereits bewiesen. 3. Grundschuljahr = schlecht, 4. GSJ = bombig durch meine Förderung. Beste Empfehlung fürs GYM.
Ausserdem könnte ich Nachhilfe sehr gut finanzieren, denn Geldlich habe ich kein Problem, Gott sei Dank, anders, wie sicherlich manch anderer hier.

Ich kann Dir für mich (und viele andere) versichern, dass elterliches "sich kümmern" kein Garant für gute schulische Leistungen ist. Meine Eltern haben nichts ausgelassen, um mich zu fördern - aber Schule war trotzdem nicht meins; meine Noten waren entsprechend grottig.

Er wollte ja, weil er keine Zukunft mehr bei seiner Mutter sah.
Dann Mutter bei Nacht und Nebel weit weg.

Viel sinnvoller als die "Erziehungspflicht" Deiner Ex in Frage zu stellen wäre es, auf eine noch zu findende Weise den Kontakt zu Sohnemann (wieder) anzubahnen. Denn warum willst Du Dir Gedanken über die Schullaufbahn und die Zukunft eines jungen Menschen machen, den Du gar nicht (mehr) kennst?

Glaube schon, dass er mich nach den drei Jahren noch kennt, denn dafür gibt es einen Vorfall, was aber zu umständlich wäre, hier niederzuschreiben.

Warum kein Umgang mehr ist im Moment nicht so relevant.

Gruß
Olli

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2013 00:21
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen Olli,

die KM hat dir gegenüber eine Informationspflicht. Das war es auch im Moment. Von Aussen über JA fadenscheinig irgendwo "drauf kloppen"  :knockout: hat immer was von "ich machs nicht besser aber kritisieren kann ich gut".

Du hast im übrigen eine Umgangspflicht und eine Sorgepflicht als Vater. Selbst letzteres lässt sich bald leichter durchsetzen. Dann kannst du sogar persönlich mit den Lehrern deines Sohnes über dessen Leistungen sprechen.
Bring dich doch einfach wieder aktiver in das Leben deines Sohnes ein. Der Rest kommt dann von selber. Wenn dein Sohn es möchte ist das doch eine gute Sache. Es ist auch nicht gerade immer gravierend und fortschrittlich auf vergangene Geschehnisse hinzuweisen, welche alles schwerer machen können. Bald ist der Junge ein Mann und dann bringst du aktiv sowieso nicht mehr viel in sein Leben ein, was seine Zukunft strahlender aussehen lässt.

Also gib Gas.

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2013 10:56
(@olli5155)

Hi Olli,

ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung...

Hallo Insel,

den Gestzestext hatte ich bereits gelesen, hatte durch meine Frage gehofft, dass hier einer ist, der so etwas auch schon einmal hatte.

Gruß
Olli

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2013 11:21
(@olli5155)

Hallo Sputnik,

danke für Deinen Beitrag.

Guten Morgen Olli,

die KM hat dir gegenüber eine Informationspflicht. Das war es auch im Moment. Von Aussen über JA fadenscheinig irgendwo "drauf kloppen"  :knockout: hat immer was von "ich machs nicht besser aber kritisieren kann ich gut".

So einfach ist das mit der Informationspflicht bei nichtehelichen Kindern leider nicht, denn die Informationspflicht musste ich erst gerichtlich erwirken und habe bereits schon 2 x das Zeugnis vollstrecken lassen müssen.  :gunman:

Du hast im übrigen eine Umgangspflicht und eine Sorgepflicht als Vater. Selbst letzteres lässt sich bald leichter durchsetzen. Dann kannst du sogar persönlich mit den Lehrern deines Sohnes über dessen Leistungen sprechen.

Die Sorgepflicht wollte ich ja wahr nehem, deshalb habe ich mich an das JA gewendet, aber dass die Kindesmutter so denkt und das JA dem auch noch zustimmt hatte ich nicht mit gerechnet.

Bring dich doch einfach wieder aktiver in das Leben deines Sohnes ein. Der Rest kommt dann von selber. Wenn dein Sohn es möchte ist das doch eine gute Sache. s ist auch nicht gerade immer gravierend und fortschrittlich auf vergangene Geschehnisse hinzuweisen...............

Einbringen möchte ich mich im Moment nicht, da ich derjenige war, der dem Kind Ruhe geben wollte. Vergangene Geschehnisse habe ich hier nicht angeführt, außer das mit der Grundschule.

Die tieferen Gründe sind eine einzige Kathastrophe und würde mich nur wieder an emotionale Grenzen bringen, denn durch die Situation bin ich vor 2 Jahren bereits mit totaler Burnout-Erschöpfung aus dem Berufsleben ausgeschieden.

Ich möchte noch ein wenig leben und kann das z.Zt. auch ohne meinen Sohn bewältigen.

Gruß
Olli

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2013 11:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Einbringen möchte ich mich im Moment nicht, da ich derjenige war, der dem Kind Ruhe geben wollte.

Das ist normalerweise Blödsinn.

Die tieferen Gründe sind eine einzige Kathastrophe und würde mich nur wieder an emotionale Grenzen bringen, denn durch die Situation bin ich vor 2 Jahren bereits mit totaler Burnout-Erschöpfung aus dem Berufsleben ausgeschieden.

Ich möchte noch ein wenig leben und kann das z.Zt. auch ohne meinen Sohn bewältigen.

Das kann natürlich im Notfall akzeptabel sein aber dann musst du auch hinnehmen, wie deine Ex ihn erzieht.
Damit nimmst du dir den letzten Rest an Einflussmöglichkeit.

Nur durchs Fenster rein schauen und meckern aber ansonsten die Hände in Unschuld waschen geht nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2013 11:43
(@olli5155)

Hallo,

danke für die Antworten.

Meine Frage war ja eigentlich, ob jemand auch schon so etwas gehabt hat.

Leider hatte scheinbar keiner bisher mit so etwas zu tun gehabt, was ja eigentlich auch gut ist.

An verscheidenen Beiträgen fand ich allerdings die Angriffe bezügl. Umgang nicht gut, denn ich  hatte mitgeteilt, dass aus besonderen Umständen kein Umgang stattfindet, bzw. ich dem Kind Ruhe geben wollte und das wird schon seinen Grund gehabt haben. Also bitte negative Urteile abgeben, wenn man nicht genau den Fall kennt.

Trotzdem nochmals danke und

viele Grüße
Olli

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2013 10:57
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

An verscheidenen Beiträgen fand ich allerdings die Angriffe bezügl. Umgang nicht gut, denn ich  hatte mitgeteilt, dass aus besonderen Umständen kein Umgang stattfindet, bzw. ich dem Kind Ruhe geben wollte und das wird schon seinen Grund gehabt haben. Also bitte negative Urteile abgeben, wenn man nicht genau den Fall kennt.

Es mag zwar nicht das sein, was du hören willst aber wenn man sich Rat holt, und gerade hier, muss man sich auch die Frage gefallen lassen warum kein Umgang mehr statt findet. Du findest hier keinen der ähnliche Situationen durchlebt hat? Warum meinst du verhält sich der Sachstand denn so? Weil hier alle redlich bemüht sind stetig Kontakt zum Kind zu haben und dort Prioritäten ansetzen.

Alleine aus dem Sachverhalt musst du dir vielleicht auch mal kritische Fragen und Anmerkungen gefallen lassen, welche weniger den Umstand des nicht vorhandenen Umgangs sondern mehr deine Meinung des Abstands und der Zurückhaltung im Gegensatz zum Kommunikationsmaß der KM dir gegenüber darlegt. Selbst wenn du weißt, wo es hakt, selbst wenn du Erkenntnis darüber hast wo die Probleme liegen.... Was willst du dann tun? Dein emsiges Festhalten an Information und Erziehungspflicht und dein Distanzieren vom Kind an sich in gleicher Zeit lässt nunmal Zweifel und Fragen bei Dritten auf.....

Auch die Aussage im Gegensatz zu sehen:

Die tieferen Gründe sind eine einzige Kathastrophe und würde mich nur wieder an emotionale Grenzen bringen, denn durch die Situation bin ich vor 2 Jahren bereits mit totaler Burnout-Erschöpfung aus dem Berufsleben ausgeschieden.

und dann die Aussage

bzw. ich dem Kind Ruhe geben wollte

lassen mich eher darauf schliessen, dass DIR Ruhe mehr gut tut als dem Kind........

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2013 14:57




(@olli5155)

Es mag zwar nicht das sein, was du hören willst aber wenn man sich Rat holt, und gerade hier, muss man sich auch die Frage gefallen lassen warum kein Umgang mehr statt findet.

Mir muss jeder selbst überlassen, warum und weshalb.

Ich habe mich ja auch bedankt für die Antworten und weiß jetzt nicht,w arum das Thema noch einmal aufgegriffen wird.

lassen mich eher darauf schliessen, dass DIR Ruhe mehr gut tut als dem Kind........

Da JA sieht es nicht so und ich auch nicht, auch das habe ich, so glaube ich, geschrieben.

Nun sollten wir es hiebei belassen.

Gruß
Olli

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2013 15:20