Entzug des Sorgerec...
 
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Entzug des Sorgerechts, nächste Runde

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(@pappaleo)
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Hallo liebe Gemeinde,

es gibt wieder Neuigkeiten in dieser Sache hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-25081.html

Freu Freu Freu!!!! Am 4.8. erhielt ich den Gerichtlichen Beschluss, das die KM KEINE PKH bekommen wird, weil das Gericht der Klage der Mutter keine Erfolgsausichten einräumt, mir also Recht gibt.  Es überlässt allerdings der KM die Entscheidung, den Antrag aufrecht zu erhalten oder zurück zu ziehen. Bis zum 4.8. ist der Anhörungstermin sage und schreibe schon 4 mal auf Antrag der Gegenseite verschoben worden. Hammer!
Ich frag mich wirklich, wieso manche Menschen den Rechtsstaat von vorne bis hinten veräppeln dürfen, und die Juristen das auch noch mitmachen.

Jetzt sollte man doch eigentlich denken, das die KM den Antrag zurück zieht. Allerdings hab ich dann am 10.08. eine erneute Umladung erhalten, vom 22.8. auf den 29.08.  Hort sich für mich so an, als ob die KM den Antrag trotz fehlender Erfolgsaussichten durchziehen will. Ehrlich, da fehlen mir doch die Worte. Sorry, aber ist die Frau tatsächlich so Geisteskrank?????  

Wenn ich jetzt tatsächlich vor Gericht geschleppt werde, gibt es dann die Möglichkeit, der KM meine Kosten anzuhängen? Es kann doch nicht sein, das sie mir Mutwillig finanziellen Schaden zufügen kann, ohne dafür aufkommen zu müssen.

P.s. Mediation? - Keine Chance, KM will nicht.

liebe Grüße

pappaleo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2012 00:23
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Leo,

das sie mir Mutwillig finanziellen Schaden zufügen kann, ohne dafür aufkommen zu müssen.

Das Erleben wir doch hier jeden Tag, dass das oft ohne Probleme geht. Bzw. das "das steht mir zu" eine sehr starke Motivation auslöst, auch alles mitzunehmen was geht. Und wenn vielleicht die "liebe Oma" oder sonst wer noch Geld dazuschießt, kann sie ja ihr Glück vor Gericht versuchen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 00:55
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Ingo,

ja, versuchen kann sie.  Auch wenn´s nicht zu verstehen ist. Die lieben KM haben ja zur Not auch den Kindsunterhalt zum verprassen. Kommt mir vor, als ob ich die Schlange füttere, von der ich dann gefressen werde.

Trotzdem, ich kann doch nix dafür, das ich zu Unrecht vor Gericht geschleppt werde. Im Umkehr Schluss müßte man doch annehmen, das ich ihr meine Anwaltskosten anhängen kann?

Gruß

pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2012 01:08
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

hab´s heute schriftlich bekommen. Ex will mich auch ohne Verfahrenskostenhilfe vor Gericht schleppen. Die RA der KM kündigt in einem Schreiben vom 6.08. an,

das weiteres Vorbringen kurzfristig erfolgt

.

Na da bin ich schon gespannt, was da auf mich zu rollt. Ich hab zwar ein reines Gewissen, gleichzeitig aber auch die schlimmsten Befürchtungen.

Geht so was überhaupt? Ich finde das schon heftig dreißt, das man einen Antrag stellt, diesen dann "begründet", und wenn man merkt, das das nicht reicht, schiebt man noch irgendwelche Argumente hinterher.
Ich hab schon ein bisschen Angst, das ich mit irgendwas "überrumpelt" werde.

Gruß

pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2012 21:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pappaleo,

Dein Denkfehler liegt möglicherweise hier:

das die KM KEINE PKH bekommen wird, weil das Gericht der Klage der Mutter keine Erfolgsausichten einräumt, mir also Recht gibt. 

das Gericht hat damit auf der Basis der verkürzt vorgetragenen Fakten nur über die VKH entschieden. Das hat zwar eine gewisse Indizwirkung; ist aber keine keine Vorwegnahme eines späteren Urteils und kein Ersatz für ein trotzdem auf eigene Kosten zu führendes Gerichtsverfahren.

Wenn der Anwalt Deiner Ex keine Schlafmütze ist, legt er jetzt eben nach, damit die Fakten bei genauerer Prüfung für höhere Erfolgsaussichten reichen. Das ist kein Verstoss gegen die Prozessordnung und auch nicht verboten. Und dreist ist es auch nicht; Deine Ex ist nicht verpflichtet, sich auf das zu beschränken, was sie in ihren VKH-Antrag geschrieben hat.

Warte die Klageschrift ab, stell sie hier anonymisiert ein; dann sehen wir weiter.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2012 21:22
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Martin,

danke für Deine Denkanstöße,
trotzdem:
mag sein, das der Antrag verkürzt dargestellt war, dennoch war er soweit vollständig und enthielt bereits alle Fakten. Gerade wenn jemand auf VKH angewiesen ist, sollte der Antrag ja auch möglichst "stichhaltig" sein.
Dann zwei Monate später anzukommen, und weitere Argumente präsentieren zu wollen, finde ich schon dreist, nämlich in der Hinsicht, das alles was jetzt noch kommt, an den Haaren herbei gezogen sein muss und in großen Teilen nicht der Realität entsprechen kann. Und: Der Termin wurde ja nie aufgehoben, immer nur verschoben. Somit hätte sie das ja schon längst tun können. Das die RA tin dann auch nur etwas ankündigt, aber nix sagt, gehört vielleicht nach Hollywood, aber nicht in einen Familienprozess.

Sobald ich was erhalte, werde ich das hier kund tun.

Gruß

pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2012 21:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pappaleo,

mag sein, das der Antrag verkürzt dargestellt war, dennoch war er soweit vollständig und enthielt bereits alle Fakten. Gerade wenn jemand auf VKH angewiesen ist, sollte der Antrag ja auch möglichst "stichhaltig" sein.

das mag ja sein, aber es kann in Deutschland nun einmal jeder jeden verklagen. Auch wenn ihm die Haarfarbe des Nachbarn nicht passt. Und wenn's dafür keine VKH gibt, kann er es auf eigene Rechnung versuchen. Was "alle Fakten" sind, entscheidet der Antragsteller.

Dann zwei Monate später anzukommen, und weitere Argumente präsentieren zu wollen, finde ich schon dreist, nämlich in der Hinsicht, das alles was jetzt noch kommt, an den Haaren herbei gezogen sein muss und in großen Teilen nicht der Realität entsprechen kann.

das wird sich ggf. in der anzuberaumenden Hauptverhandlung herausstellen. Dreistigkeit wird dort nicht beurteilt; nur die Stichhaltigkeit der vorgetragenen Argumente und Fakten: Daraus bildet sich das Gericht ein Bild über "seine" Realität. Deine Ex klagt nicht, um bei Gericht Sympathiepreise einzuheimsen; insofern ist es verschwendete Zeit, Dich darüber aufzuregen, dass sie es überhaupt tut.

Halte Dich an die Fakten, widerlege sie kühl und sachlich.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2012 22:29
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Schönen Tag zusammen,

ab sofort gibt es beim JA eine neue Sachbearbeiterin, da die bisherige ihren Wohnsitz wechselt.
Jetzt frag ich mich, ob ich mich bei Ihr "vorstellen" bzw. bekanntmachen soll. Vielleicht inform eines Gespräches oder eines Hausbesuches.

Mein Gedanke dabei ist, das sie mich schon vor der Anhörung kennenlernt. Also in einem ruhigen Umfeld, in dem ich mich auch "positiv" darstellen kann. Die Alternative wäre eben in der Verhandlung, nur fürchte ich, das die KM dort wieder ihre übliche Show abziehen wird, von wegen arme geknechete Mutter, die vom KV nur super mies behandelt wird und der ein lotterleben seinem Kind vorlebt.

Themen gäbe es auch genug, zb. würd ich gerne ab und zu mal mit meiner Tochter telefonieren, oder vermittlung einer Mediation.

Was haltet Ihr davon?

Gruß

pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 18:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Im Prinzip nicht schlecht, es hängt nur ein bisschen davon ab, dass du einen vernünftigen Aufhänger findest, der nicht klingt wie:
"Schönen guten Tag, ich möchte mich mal bei Ihnen einschleimen."

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2012 20:42
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

zur Info:

noch zwei Tage bis zur Anhörung, bis jetzt hab ich noch keine neuen "Vorträge" der Gegenseite bekommen. Vielleicht kommt ja noch was. Wenn nicht, wär´s mir auch recht.

Wahrscheinlich ist aber, das die Gegenseite am Tag der Anhörung dem Gericht noch irgendetwas überreicht. Bin mal gespannt.

Ich jedenfalls hab mir jetzt vorgenommen, den Umgang etwas auszuweiten. Ich werde versuchen, das ich meine Tochter Montag Morgens in den Kindergarten bringen kann, und nicht Sonntag Abends zu Mama. Das entspricht auch dem Wunsch meiner Tochter.

Ich werd mal versuchen, das in der Anhörung unterzubringen. Scheint mir vom jetzigen Standpunkt aus zwar fast unmöglich, aber versuchen kann ich´s ja mal.

liebe Grüße
pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2012 13:42




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Nur ein kleiner Hinweis am Rande:

Ich jedenfalls hab mir jetzt vorgenommen, den Umgang etwas auszuweiten. Ich werde versuchen, das ich meine Tochter Montag Morgens in den Kindergarten bringen kann, und nicht Sonntag Abends zu Mama. Das entspricht auch dem Wunsch meiner Tochter.

Leg' Dir bessere Argumente zurecht als den Wunsch eines Kindergartenkindes... falls man eine solche (legitime) Forderung überhaupt begründen muss.
Vielmehr: Verzichte auf Nennung dieses Arguments! Das ist (leider) nicht viel besser, als die gängige Argumentation der Exen "Kind will aber lieber bei Mama bleiben".

Gruß und viel Erfolg, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2012 14:01
(@nadda)
Registriert

Hi,

deine Argumente für eine Übergabe morgens im Kindergarten:

1. du möchtest gerne deine Kontakte zum Kindergarten intensivieren und am normalen Leben deines Kindes teilnehmen wozu eben auch bringen in den KIGA gehört.

2. eine Übergabe im Kiga erspart eurer Tochter die angespannte Stimmung zwischen euch beiden als Eltern.

weitere Ideen gibts sicher auch noch

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2012 14:11
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Leg' Dir bessere Argumente zurecht als den Wunsch eines Kindergartenkindes...

Du hast vollkommen recht, das war auch nur die ungeschminkte Kinderwahrheit, als Argument werd ich es ungefähr so formulieren:

"Im Erlebnishorizont eines 3 1/2 Jährigen Kindes ist es völlig normal, und positiv für *kind* von papa in den Kindergarten gebracht zu werden. Leider kann *kind* mit der momentanen Regelung das so nicht wahrnehmen."

@nada, danke, mindestens punkt 1 deiner Vorschläge werd ich auch so vortragen, auch, weil es einfach so ist.
Bei Punkt 2 bin ich etwas vorsichtiger, den würd ich erst rausholen, wenn die KM von ihrer Seite aus erkennen lässt, das es mit den Spannungen auch so ist. Da Spannungen zwischen den Eltern wohl nie vor Deutschen Amtsstuben irgendwie positiv ausgelegt werden, zumindest wenn der Vater damit von sich aus Argumentiert.

Noch ein Argument:

*Kind* freut sich sehr auf KG, ist also ein schönes Erlebnis für sie. D.h. Kindergarten wirkt als Puffer für sie. Der Übergang von Papa zu Mama sollte so etwas leichter fallen.

liebe Grüße
pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2012 16:13
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Leute,

die neue Sachbearbeiterin des JA hat sich bei mir bzw. uns gemeldet, und uns ein gemeinsames Gespräch im JA angeboten. Sie hat sich wohl gemeldet, weil exilein anscheinend mal wieder beim JA irgendwas gepetzt hat. Das geht aus ihrer mail hervor.

hiermit möchte ich mich schon einmal bei Ihnen vorstellen, da ich durch das Zusenden von Ihrer Kommunikation per Mail vor dem anstehenden familiengerichtlichen Termin involviert werde.

Ich kann Ihnen erst nach der familiengerichtlichen Vereinbarung konkret Vorschläge zu einem sinnvollen Angebot bezüglich einer begleitenden Beratung machen. Vielleicht ist es auch möglich, dass Sie sich von Ihrer Seite Gedanken machen, ob Sie in einem moderierten Gespräch gemeinsam Lösungen finden können, die Bestand haben. Gerne spreche ich nach dem Termin beim Amtsgericht mit Ihnen dies kurz an und biete Ihnen einen gemeinsamen Termin im Jugendamt, falls es für Sie in Frage kommt.

Was haltet Ihr davon? Sollte ich mich auf ein gemeinsames Gespräch beim JA einlassen? Ich hab ein schlechtes Gefühl dabei, auch weil dieses JA keinen besonders guten Ruf im Sinne der Väter hat.

Gruß

pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 23:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geh auf jeden Fall hin und sei aufgeschlossen.
Vielleicht kannst du sie durch Besonnnenheit auf deine Seite ziehen und wenn nicht, ist es gut, seinen Gegner zu kennen.

Lass dich nur nicht auf irgendwelche Diskussionen mit ihr ein.

Wenn sie deinen Standpunkt vertritt, stimmst du ihr zu.
Und wenn sie den feministischen oder sonstwie falschen Standpunkt vertritt, stimmst du ihr auch zu.
Schließlich musst du ihr ja nicht vorzeitig verraten wo du stehst.

Sieh es wie ein Verkaufsgespräch:
Eine gewonnene Diskussion ist ein verlorener Kunde!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 23:49
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

bin soeben zurück aus der Anhörung. Per Beschluss wird der Antrag der Gegenseite abgewiesen. Es bleibt also so wie es ist.  Die Elterliche Sorge wird nicht angetastet.

:luxhello: :luxhello: :luxhello: :luxhello: :luxhello: :luxhello: :luxhello: :luxhello: :luxhello: :luxhello: :luxhello: :luxhello:

kleiner Bericht:

die neue Anwältin meiner Ex ist eine von der allerübelsten Sorte. Die ist wirklich, wirklich schlimm, und heitzt die Situation richtig an. Die versucht wo es nur geht Öl ins Feuer zu gießen. Sie und meine Ex haben versucht die Richterin davon zu überzeugen, das mit mir keinerlei Verständigung möglich ist. Dafür haben beide auch nicht davor zurückgeschreckt, die Unwahrheit zu sagen. Unfassbar. Das ging von totaler Zustimmungsverweigerung bis zu Ausländerfeindlichen Aüßerungen meinerseits. Also sich da nicht zu empören ist schon schwierig und mir auch nicht immer ganz gelungen. Die Frau war richtig Asozial. Sie haben auch behauptet, die vorherige Sachbearbeiterin hätte wegen mir das Handtuch geschmissen, dabei ist sie nach Süddeutschland gezogen. Ich glaube auch, das da noch was bezüglich allgemeinen Sorgerechts kommt. Irgendwas haben die zwei von "bereits beantragt" geflüstert. Am Ende wollte die Rättin einen Vergleich, sah mein Anwalt und die Richterin aber anders.

Mein lichtblick ist die neue Sachbearbeiterin beim JA. Sie scheint zu verstehen, das es wichtig ist, das Kinder beide Eltern wahrnehmen, und zwar nicht nur über ein Umgangswochenende. Sie hat meine Ex dazu bewegen können, mich bei der nächsten Untersuchung bezüglich einer OP mitzunehmen. Sie hat auch viel davon gesprochen, das es wichtig für Kinder ist, beide Eltern bei wichtigen Entscheidungen auch mal gemeinsam zu erleben, und das das natürlich ein großes Stück Arbeit ist.  Wie z.b. eine Eventuelle OP, das hat die Rechtsanwältin meiner Ex zu sehr abfälligen, und wie ich finde auch beleidigenden Aussagen verleitet. Sie macht nun auch Termin vorschläge für gemeinsame Gespräche beim JA.

Nachtrag:

Obwohl die Sache eigentlich klar war, hat es über eine Stunde gedauert. Dabei hab ich nicht viel geredet. Ihr könnt euch ja denken, wieso.

Gruß
pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2012 13:42
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Halllo zusammen,

ein paar Stunden nach der Anhörung überkommen mich doch erhebliche Zweifel, um nicht zu sagen "Zukunftsängste".
Noch mehr als sonst sowieso schon ist mir heute bewusst geworden, das die KM das unbedingte Ziel verfolgt, mir zuerst das SG zu entziehen und in weiteren Schritten das Umgangsrecht zu kippen.
Die Argumentation hat mich da wirklich hellhörig werden lassen. Beispiel: KM: "Kind sagt Mama ist böse, wenn sie von papa zurück kommt, so geht das nicht weiter".

Oder das leidige Thema mit der Kleidung. Die KM macht ein Drama draus. Vielleicht erinnert ihr euch ja noch. Zuerst behauptet die KM ich würde ihr die Kleidung nur unvollständig zurück geben, oder sie sagt ich würde die Sachen wegwerfen. Natürlich um sie zu schikanieren und fertig zu machen. Das hat sie auch dem JA gegenüber behauptet. Also hab ich ihr mitgeteilt, das sie mir keine Kleidung mehr mitgeben soll. Das Akzeptiert  sie aber nicht und sagt, das es für das Kind emotional wichtig ist, ihre Kleidung mitzunehmen.

Dann redet sie heute auf die Dame vom JA und die Richterin eine gefühlte Ewigkeit ein, das sie jetzt doch eine Liste in den Koffer legt, um mir das leben leichter zu machen. Zitat der Richterin: "Ja, das ist ja ganz einfach, was mitgeht, muss auch zurückkommen". Klar, aber so einfach ist das eben nicht. Als ich was dazu sagen wollte, sagte die Richterin nur, "ich will davon nichts mehr hören, irgendwann schalt ich ab". Aus.
Also muss ich das Sch..ß ding wohl wieder mitnehmen. Resultat: Mama wird auch in Zukunft behaupten, ich geb ihr die Sachen nicht zurück.
Dabei hab ich das Ding die letzten male eh nicht mehr geöffnet.

Was soll ich nur machen? Nehm ich das Ding nicht mit, bin ich der Dickkopf, der nicht Nachgeben kann und seiner Tochter schadet. Nehm ich ihn mit, bin ich der Hass erfülllte beleidigte Mutter-fertig-macher.  Das ist doch echt krank.  :gunman: :gunman: :gunman: :gunman:

Man leute, ich bin ratlos.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2012 22:41
(@nadda)
Registriert

Hi,

wenn KM das so haben will dann nimmst du ihn selbstverständlich mit - aber erst nachdem du in ihrem Beisein jedes Kleidungsstück anhand ihrer Liste abgehakt hast. Dann unterschreibt ihr beide die Liste und gut ist. Eventuelle, rein zufällige Fehler werden dabei korrigiert.
Ja das ist Affentheater, aber genau das möchte sie doch haben also kriegt sie es.

Nur so kann sie dir nichts, am Ende des Umgangs gleiches Spiel zurück.

Vermutlich macht sie nach dem ersten Wochenende von deinem Angebot gebrauch die Kleidung nicht mehr mitzugeben.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2012 22:50
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi nadda,

danke für deinen Denkanstoß.
Leider aber nicht so simpel. Ich hol unsere Tochte im KG ab. Da steht das "Ding" meiner Albträume schon rum und wartet. KM ist also gar nicht da, und den KG Damen kann ich das nicht zumuten.

Ja, Mama ist eine ganz ausgebuffte.

LG
pappaleo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2012 22:55
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Leo,

tricky, tricky... der "Bekleidungstrick" ist ja auch im fiktiven Kindsbesitzerinnenhandbuch ziemlich weit oben angelegt.

Varianten davon:
- "Da sind Brandflecken in der Kleidung vom Grillen - ihr beschädigt die Kleidung mutwillig / Deine LG hat die Sachen mutwillig beschädigt"

- Es werden bewußt nur hochwertige, leicht zerstörbare Kleidungssachen eingepackt, um eine Zerstörung dieser schnell herbeiführen zu können.

- Es werden bewußt nur minderwertige, abgenutzte Stücke eingepackt um den KV zu drangsalieren und zum Kauf neuer Anziehsachen und Schuhe zu nötigen.

Vielen KVs reagieren darauf so, dass die Sachen natürlich mitgenommen werden, diese Sachen zu Hause aber natürlich nicht angerührt werden und dann so wieder mitgegeben werden. Es liegt hier aber auch an Deinem Selbstbewußtsein, dieses Spiel zu unterbinden.

Als (krasse) Alternative könntest Du unter Beziehung eines Zeugen noch ein Sicherheitssiegel auf den Koffer aufbringen und somit dokumentieren, dass Du den Koffer ab Übernahmezeitpunkt nicht mehr geöffnet hast. Ein wirklicher Schutz vor Unterstellungen bietet allerdings nur die Annahmeverweigerung der Kindersachen.

Wenn die KM es wirklich so will, würde ich auch Naddas Plan so durchziehen. Das ist aus meiner Sicht auch ein gutes Argument bei Nichteinhaltung diese Forderung auch die Annahme des Koffers zu verweigern. Auch bei anderen Bekleidungsübernahmen (z.B. Bundeswehr) war und ist es üblich, Material bei der Annahme immer körperlich auf Vollständigkeit zu zählen. So wie es in den Wald hineinruft... Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2012 23:31




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