Elterngeld: Das ist...
 
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Elterngeld: Das ist ja auch ne "tolle" Idee....

 
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

.... hab gerade gefunden:

ALLEINERZIEHENDE: Weil allein Erziehende die Erziehung des Kindes ohne Partner bewältigen, können Sie die zwei Partnermonate zusätzlich zu ihren zwölf Monaten in Anspruch nehmen, wenn sie in dieser Zeit ihre Erwerbstätigkeit reduzieren und das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind haben.

Da wird wohl gerade ein neues Argument gegen gemeinsames Sorgerecht bei getrennten unverheirateten Eltern geboren.

PS: Welche Auswirkungen hat das eigentlich auf den mütterlichen BU im ersten Jahr??

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2006 17:17
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da wird wohl gerade ein neues Argument gegen gemeinsames Sorgerecht bei getrennten unverheirateten Eltern geboren.

Hab's gerade nochmal nachgelesen in dem Entwurf, den der Bundestag am Freitag beschlossen hat, und es steht tatsächlich noch so drin, zwar mit einer UND-Bedingung (ASR und keine gemeinsame Wohnung), aber hiermit ist ASR jetzt offiziell notwendige Voraussetzung zum Bezug von Sozialleistungen. Klasse.

Ist nich der einzige handwerkliche Fehler in dem Gesetz - das mit der Einkommensermittlung entsprechend der gewählten Steuerklasse zeugt von noch weniger Sachverstand.  Und die Stichtagsregelung erst! Hi Noon in deutschen Geburtskliniken zum Jahreswechsel. Man versetze sich mal in die Rolle eines Gynäkologen, der zum Schutz des Lebens eines Kindes eine Geburt einleiten muss, aber die Eltern es verweigern, weil sie sonst eine fünstellige Summe an Elterngeld verlieren und sich das nicht leisten können.  So ist das, wenn Ideologen Gesetze machen, dann müssen anschliessend die Fachleute Bereinigungsgesetze machen um die Trümmer wegzuräumen. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat, aber der wird wohl auch nichts mehr reissen.

PS: Welche Auswirkungen hat das eigentlich auf den mütterlichen BU im ersten Jahr??

Unterhaltsverpflichtungen werden durch die Zahlung des Elterngeldes und vergleichbarer Leistungen der Länder nur insoweit berührt, als die Zahlung 300 Euro monatlich übersteigt. Das ist vergleichbar wie beim Erziehungsgeld, aber immerhin nurnoch für 14 Monate, weil bisher wars ein echter Trennungsanreiz.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2006 14:03