Elternabend, Schull...
 
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Elternabend, Schulleben

 
(@ipolil)
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Liebe Teilnehmer am Forum!
Ich komme mit einem Thema, mit dem der eine oder andere hoffentlich bereits Erfahrung hat:
Ich bin geschieden, habe drei eheliche Kinder mit gemeinsamem Sorgerecht, die 20 km entfernt bei ihrer Mutter leben.
Nun ist es so, daß die Mutter versucht, mich mehr und mehr aus dem Alltag der Kinder, in den ich während unserer Ehe immer
integriert war und wegen meiner günstigen Arbeitszeiten auch engagiert, herauszudrängen.
Es fing damit an, daß die Kinder plötzlich zu ihren Papawochenenden nicht mehr ihre Schulranzen mitbringen durften.
So habe ich keinen Einblick mehr, wo die Kinder mit dem Lehrstoff sind.
Dann wurde ich von Schulaktivitäten wie Weihnachtsbäckerei ausgeschlossen - auch mit Konsequenzen in der Art, daß mir dann z.B. ein Wochenende gestrichen wurde, wenn ich doch auftauchte.
Der Höhepunkt kam dann gestern, als mir die Mutter beim ersten Elternabend unseres mittleren Sohnes auf dem Gymnasium
mitteilte, es sei ein "Unding", daß ich hier überhaupt auftauchte, das wäre Schulalltag, ich hätte hier nichts zu suchen und das hätte Konsequenzen.
Wenn ich jetzt mal so weit gehe, daß ich einsehe, daß der Alltag von dem Elternteil geregelt wird, bei dem das Kind lebt,
fällt denn ein Elternabend nicht trotzdem unter die Ausübung des Sorgerechtes? Er findet maximal zweimal im Halbjahr statt.
Habe ich als gemeinsam Sorgeberechtigter nicht einmal drauf ein Recht?
Abgesehen von Schulfesten, Klassenfesten, Wandertag, Konzerte in der Schule u.ä.?
Ich sollte vielleicht noch dazu sagen, daß ein Motiv der Verletzung der Mutter ausscheidet, weil sie mich wegen eines üngeren verlassen hat.
"Normalerweise" höre ich solche Geschichten meinst von Müttern, die ihrereseits betrogen bzw. verlassen wurden.
Liebe grüße, ich freue mich auf "erfahrene" Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2007 09:18
(@sandgren)

hy ipolil,

grundsätzlich steht es dir bei GSR zu elternabende zu besuchen.
auch ist dir deine ex verpflichtet dich über schulische belange wie zeugnise und ähnliches auf dem laufenden zu halten.
schulfeste gelten als öffentlich und so kann jeder sie besuchen.

soweit die graue theorie.

deine ex versucht dich,aus welcher motivation auch immer,aus dem leben deiner kinder auszugrenzen.
als strafe für dein erscheinen wird dir einfach umgang gestrichen.

ich rate immer wieder den umgang gerichtlich fixieren zu lassen damit man im falle eines boykotts eine handhabe hat.
stelle deiner ex gegenüber klar das du nichts anderes tust als von deinem recht als vater gebrauch zu machen und du gegen einen weiteren boykott gerichtliche schritte einleiten wirst!

das sollte sie erstmal etwas "zahmer" werden lassen sofern sie nicht wirklich
auf grösseren streit aus ist.

was schulfeste und ähnliches angeht solltest du dich aber selber auf dem laufenden halten,
deine ex ist nicht dazu verpflichtet dir dieses ständig zu übermitteln.

gruss sandgren 8)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 10:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine Ex weigert sich jetzt auch mich zu informieren.

Da ich wärend der Woche in einem anderen Ort bin, kann ich nicht an Elternabenden teilnehmen.

Kann ich von ihr neben Zeugnissen auch Auskünfte über Elternabende verlangen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 11:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ beppo: Ja kannst du laut § 1686.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 11:47
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Ex weigert sich jetzt auch mich zu informieren.

Da ich wärend der Woche in einem anderen Ort bin, kann ich nicht an Elternabenden teilnehmen.

Kann ich von ihr neben Zeugnissen auch Auskünfte über Elternabende verlangen?

Hallo!
Ist das jetzt Euer Ernst, laut § irgendwas Auskünfte von der Exe zu verlangen? Oder verstehe ich da was falsch.
Zeugnisse können die Kids doch ab einem gewissen Alter selber mitbringen. (am obigen Beispiel Gymnasium!) Wenn sich Papa dafür interessiert, sind sie auch noch stolz drauf.
Auch die Schule kann man heute ohne Probleme darauf hinweisen, auch mal das Fax zu benützen.
Und die Ergebnisse der Elternabende lassen sich wunderbar über das Telefon kurz zusammenfassen - oft werden Lehrersprechstunden sogar im Intranet der Schule veröffentlicht.
Sollte ich jetzt zu sehr von meinen Erfahrungen auf die Allgemeinheit schließen, die dann so ganz anders wäre - dann ... schlagt auf mich ein! 🙂
Einzige Voraussetzung ist natürlich, in der Schulakte des Sohnes/ Tochter vermerken zu lassen, dass Gemeinsames Sorgerecht besteht.

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 11:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi nichtaufgeer,

Einzige Voraussetzung ist natürlich, in der Schulakte des Sohnes/ Tochter vermerken zu lassen, dass Gemeinsames Sorgerecht besteht.

Das ist nun die erste Hürde (der § zeiht übrigens auch bei ASR der KM), die andere ist das sich viele Schulen entweder durch Unwissenheit oderschlicht und einfach aus Faulheit auf den Standpunkt stellen das es reicht einen Elternteil zu informieren, der ja (selbstverständlich) den anderen Elternteil ausreichend informiert.
Leider hat nicht jede Schule einen Internetauftritt und Telefonnummern rücken die auch nicht gerne raus.

Wenn du andere Erfahrungen gemacht hast ist das toll und zeugt von einer verantwortungsvollen Schule, ist aberleider nicht die Regel  :exclam:

Tina

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 12:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Tina,

du nimmst mir die Worte aus dem Mund und formst die richtige Antwort draus.  😉

Wobei ich den Weg über die, mittlerweile 3, Schulen noch nicht gegangen bin aber dennoch der Meinung bin, dass meine Frau auch mal an ihre moralischen oder zumindest die (wenigen) juristischen Pflichten erinnert werden muss.

Der Hinweis mit dem $ äh, ich meine natürlich § ist leider mittlerweile das Einzige worauf sie noch hört. Wenn überhaupt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 12:33
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo!

Ich würd mich von der Exe nicht ins Boxhorn jagen lassen. Schlussendlich schiesst sie ohne Pulver. Du darfst überall erscheinen. Ob Elternabend oder Schulausflug. Und selbst wenn sie vor Gericht ziehen sollte, so würde sie doch ggf ne Klatsche bekommen.

Ich hatte das auch. Dann hab ich im Kiga gebeten mir alle diesbezüglihen Einladungen in Kopie zu geben. Und so machen die das auch. Ich würde mich niemals von Exe daran hindern lassen an so etwas teilzunehmen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 13:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry Milan,

Das kommt davon, dass ich mich in einen fremden Faden eingemischt habe.

ipolil ist der dem der Besuch verboten werden soll.

Mir wird der Besuch nicht verboten, ich kann bloss nicht teilnehmen, weil 400 Km weg.
Ich möchte von ihr Protokolle. Dass heisst ich will dass sie etwas tut.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 13:29
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry Beppo!

War natürlich an Ipolil gerichtet!!!

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 13:35




(@ipolil)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die vielseitigen Ratschläge.
Ich habe inzwischen auf einer Seite mit Trennungs-FAQ auch gefunden, daß man sogar ohne Sorgerecht zum Elternabend darf.
Unlängst wurde mir jedoch noch zusätzlich Wochenenden-Streichen und Streichen der Tage, die die Kinder allein ohne die Geschwister bei mir verbringen dürfen (die ich ebenfalls vor Gericht erstreiten mußte) angedroht.
Darf sie denn bestimmen, daß mein Ältester nicht zu seinem Freund darf in der Zeit, in der er bei mir ist?
Wenn ich mit den Kleinen etwas vorhabe, wofür er schon zu groß ist, ist das doch meine Sache, wohin er dann in der Zeit darf, oder?
Ich sehe zwar immer wieder, daß es vielen Vätern schlimmer ergeht, aber belasten tut es mich dennoch.
Viele Grüße in die Runde
ipolil

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2007 10:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus ipolil!

Darf sie denn bestimmen, daß mein Ältester nicht zu seinem Freund darf in der Zeit, in der er bei mir ist?

Ganz klares NEIN. Die Gestaltung des Umganges ist Deine und Sohnis Sache, solange das Kindswohl dadurch nicht gefährdet wird.

EX würde Dir sicherlich was husten, wenn Dir einfiele, ihr Vorschriften machen zu wollen, was sie in ihrer Betreuungszeit machen darf oder nicht...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2007 11:05