Da der Bericht des JA wo z.Z. meine EXE wohnt noch nicht dem Gericht vorlag, konnte der Richter keine eindeutige Entscheidung treffen.
Wir sind uns erst einmal einig geworden (meine EXE hatte so'nen Hals) das der Kleine erst einmal wieder zu seiner alten Schule gehen sollte.
Um ihn nicht gänzlich an mich zu "verlieren" hat sie sich bereit erklärt, in jeden morgen ca. 30 km, um 8 Uhr bei der Schule abzugeben und um 16 Uhr von der Tagesstätte abzuholen.
Der einzige Wermutstropfen ist, die Tatsache das ich leider alle 14 Tage einen Tag weniger mit unserem Sohn habe. Damit wie der Richter sagte auch die KM den kleinen mal sehen sollte. Er hat ihr auch nahegelegt sich doch mal ne Wohnung in der Nähe zu finden.
Soviel zu dem was bis jetzt war.
Nun zu meinem eigentlichen Betreff. Die Schule (bei mir) sagte, das der kleine in meiner Stadt gemeldet sein muss damit er sie besuchen kann. Daraufhin war ich beim Schulamt.
Der Herr sagte mir das es 2 Möglichkeiten gibt.
1. Wir müssen beide einen Antrag stellen, das der kleine bei der Mutter lebt aber bei mir die Schule besuchen soll.
=> kommt für mich nicht in betracht, weil ich alles Verleugnen würde wofür ich Kämpfe, nähmlich das unser Sohn bei mir wohnen soll.
2. Anmeldung als Wohnsitz bei mir.
=> Hier weigert sich aber das Einwohnermeldeamt (die hat sich aber nicht geweigert als meine EXE ihn ohne mein Wissen abgemeldet hat), da ich nur eine Vereinbahrung vom Gericht vorlegen konnte, wo steht das er die Schule besuchen soll. Als zweiten Punkt aber das die Mutter den kleinen bringen wird. Also in der Woche die Zeit bei ihr verbringt und im Wechsel am WE bei mir.
Was kann ich nun tun? Wie kann ich argumentieren. Ich kann nicht mehr klar denken.
Grüße
NO
Hey!
Also, so weit ich derzeit weiß, ist z.B. in NRW auch die freie Wahl der Grundschule möglich, unabhängig vom Wohnort, d.h. es gibt keine örtliche Zuständigkeit der Grundschulen mehr...was wiederum heißt das kein Antrag mehr auf abweichende Einschulung in eine andere Grundschule als in die für den Wohnort zuständige erfolgen muß..was auch den Besuch der Grundschule ansich eben befriftt..
Also mach dich da nochmal schlau..würde doch heißen das der Wohnort eh völlig egal ist..
Gruß
Jens
Hey!
Also, so weit ich derzeit weiß, ist z.B. in NRW auch die freie Wahl der Grundschule möglich, unabhängig vom Wohnort, d.h. es gibt keine örtliche Zuständigkeit der Grundschulen mehr...was wiederum heißt das kein Antrag mehr auf abweichende Einschulung in eine andere Grundschule als in die für den Wohnort zuständige erfolgen muß..was auch den Besuch der Grundschule ansich eben befriftt..
Also mach dich da nochmal schlau..würde doch heißen das der Wohnort eh völlig egal ist..
Gruß
Jens
Hallo Jens.
Anscheinend ist es wohl nicht ganz egal.
Mir wurden, wie geschrieben, zwei Möglichkeiten klargemacht.
Erklärend muss ich hinzufügen, das meine EXE beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, unseren Sohn nicht mitgenommen hat.
Ich habe ihn wie gewohnt 1,5 Monate zur Schule gebracht und abgehollt bzw. die Großeltern, Rentner, abgeholt.
Am 30. kam dann so gegen 10 Uhr ein Anruf vom Sekretäriat, das meine EXE unseren Sohn abgemeldet hat, ohne mein Einverständnis. Sie hat ihn bei sich an einer Grundschule angemeldet. Ich hab auch hier keine Unterschrift geleistet.Wir haben geteiltes Sorgerecht. Beide Anträge, von meiner EXE und von mir, bei Gericht auf ABR und Sorgerecht wurden mit dem "Vergleich", was ich am Anfang geschrieben habe, erst einmal auf Eis gelegt.
Grüsse
NO
Hm - das Einwohnermeldeamt hat sich hier gar nicht zu weigern, die haben den Zwerg auf dich umzumelden und basta. Das Spielchen kannst du endlos treiben (wir haben es selbst erlebt, dass die Kinder von der KM ständig auf ihren Wohnsitz umgemeldet wurden, obwohl sie bei uns wohnten!). Ich würde nochmal aufs Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) gehen, vielleicht zu einem anderen Sachbearbeiter, und den Kleinen bei dir anmelden und zwar ohne daraufhin zu weisen, dass er bisher bei der Mutter etc. ... du verstehst? 😉 Völlig normal tun.
Die Grundschule ist ein anderes Problem. Ich gehe davon aus, dass Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt? Dann müssen formal in der Tat beide Unterschriften vorliegen (ok, erlebte Praxis sah anders aus, aber darum geht's ja nicht). Wir mussten für die Kinder meines Lebensgefährten einen Antrag stellen, da es zwar ihre "alte" Schule war, aber weder die Mutter noch wir blieben im Einzugsbereich der Schule. Diesen Antrag hat der Schuldirex "zum Wohle der Kinder" nur vom Vater akzeptiert, obwohl eigentlich die Mutter hätte beteiligt werden müssen.
Probier's einfach nochmal. Zumindest mit dem Ummelden DARF es kein Problem geben.
Jungs, mein aufrichtiges Beileid, dass die deutsche Rechtsprechung so männerfeindlich ist.
2. Anmeldung als Wohnsitz bei mir.
=> Hier weigert sich aber das Einwohnermeldeamt (die hat sich aber nicht geweigert als meine EXE ihn ohne mein Wissen abgemeldet hat), da ich nur eine Vereinbahrung vom Gericht vorlegen konnte, wo steht das er die Schule besuchen soll. Als zweiten Punkt aber das die Mutter den kleinen bringen wird. Also in der Woche die Zeit bei ihr verbringt und im Wechsel am WE bei mir.Was kann ich nun tun? Wie kann ich argumentieren.
Du gehst auf das EMA, nimmst deine Sorgerechtsurkunde mit, bittest die Damen oder im unwahrscheinlicheren Falle die Herren ganz freundlich, die Falscheintragung bezüglich des Hauptwohnsitzes zu korrigieren. Der Sohn hat seinen Hauptwohnsitz noch bei dir. Einer Ummeldung müssen bei GSR beide ET zustimmen, oder das Gericht entscheidet. Das EMA hat also einen Fehler gemacht, wenn es die Abmeldung akzeptiert hat, die ohne deine Unterschrift ungültig ist.
Der momentane Aufenthalt ist zwar zZ überwiegend bei der KM, was aber durchaus vorrübergehender Natur sein könnte, auf das Jahr gesehen ist der Hauptaufenthaltsort trotzdem die alte (deine) Adresse.
die haben den Zwerg auf dich umzumelden und basta. (...). Ich würde nochmal aufs Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) gehen, vielleicht zu einem anderen Sachbearbeiter, und den Kleinen bei dir anmelden und zwar ohne daraufhin zu weisen, dass er bisher bei der Mutter etc. ... du verstehst? 😉 Völlig normal tun.
Das würde ich nicht tun. Ich würde keinen neuen Meldeakt inszenieren, auch kein Formular ausfüllen, NICHTS unterschreiben - das wird dir im Sorgerechtsstreit auf Garantie als Kriegstreiberei ausgelegt. Ich würde nur das Amt freundlich bitten, die zu Unrecht erfolgte Ummeldung zu korrigieren.
Die Tatsache, daß er momentan seine Mutter besucht, hat keine Auswirkungen auf den Hauptwohnsitz. Es ist nicht Aufgabe des EMA, einer Gerichtsentscheidung vorzugreifen.
Ganz freundlich!
Du gehst auf das EMA, nimmst deine Sorgerechtsurkunde mit, bittest die Damen oder im unwahrscheinlicheren Falle die Herren ganz freundlich, die Falscheintragung bezüglich des Hauptwohnsitzes zu korrigieren. Der Sohn hat seinen Hauptwohnsitz noch bei dir. Einer Ummeldung müssen bei GSR beide ET zustimmen, oder das Gericht entscheidet. Das EMA hat also einen Fehler gemacht, wenn es die Abmeldung akzeptiert hat, die ohne deine Unterschrift ungültig ist.
Der momentane Aufenthalt ist zwar zZ überwiegend bei der KM, was aber durchaus vorrübergehender Natur sein könnte, auf das Jahr gesehen ist der Hauptaufenthaltsort trotzdem die alte (deine) Adresse.
Es ist ein Herr der sich querstellt 😉
