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Einvernehmliche Klärung mit KM, Sorgerecht und Co.

 
(@baldvater)
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Hallo Gemeinde,

würde mich gerne mit EX/KM einvernehmlich einigen. Ob sie es auch möchte ist noch offen...

Gibt es so etwas wie Musterschreiben, welche Sorgerecht und Co. umfassen?!

Hatte mir vorgestellt, vielleicht Utopie, dass sie und ich gemeinsames Sorgerecht haben, allerdings bekommt sie das ABR, und bestimmt somit wo sich das Kind aufhalten soll, ergo auch das Besuchsrecht. Damit hätte sie ja keinerlei Nachteil.

Ist es legitim, dies alles "außeramtlich" festzuhalten?

Auch wollte ich die Vaterschaftsanerkennung auf dem Standesamt ablegen, damit das JA gar nicht erst mit ins Boot geholt wird.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2010 21:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Sorgerechtserklärung muss vor dem Jugendamt abgegeben werden. Das Muster haben die parat. Stell dich darauf ein, dass irgendsoein Unbehandelteschafswollepulloverträger versuchen wird, es deiner LGin auszureden.

Die Abspaltung des ABR gibt es hierbei nicht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2010 21:17
(@baldvater)
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danke für die Antwort. Also hätte ich, selbst wenn KM mir teiliges Sorgerecht gewährt, keine "Rechte"?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2010 21:26
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorgerecht und Co.

Vergiss das "und Co." !!!!! Das ist das Grundübel, dass immer wieder das Sorgerecht als Verhandlungsmasse gesehen wird, wenn nicht so viele Väter sich auf diesen Scheiss einlassen würden gäbe es das Problem garnicht.

Also entweder sie unterschreibt den Wisch oder nicht, praktische Auswirkungen hat das ohnehin keine. Aber denke nicht mal an eine Kopplung an andere Fragen!

Nächstes Jahr gibt's eh ein neues Gesetz, dann sind die Regeln ohnehin wieder andere.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2010 21:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

danke für die Antwort. Also hätte ich, selbst wenn KM mir teiliges Sorgerecht gewährt, keine "Rechte"?

doch. Aber geteiltes Sorgerecht bedeutet gleiche Rechte. Wenn Du es mathematisch brauchst: 50:50. 60:40 oder 70:30 gibt es da nicht.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2010 21:37
(@baldvater)
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Ein neues Gesetz, welches die KV noch mehr einschränkt?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2010 21:42
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi BaldVater

Nächstes Jahr gibt's eh ein neues Gesetz, dann sind die Regeln ohnehin wieder andere.

Ein neues Gesetz, welches die KV noch mehr einschränkt?!

Ich beschreibe das mal mit Karies,

Wer seine Zähne nicht pflegt und putzt, bekommt irgendwann Karies.
Der Zahn ist durchlöchert und man muss zum Zahnarzt.
Der Zahnarzt bohrt und stopft die Löcher mit irgendwelchen Dingen.
Lässt die Pflege des Zahnes dann wieder nach, kommt Karies zurück.
Irgendwann ist der Zahn dann so vollgestopft, das keine Füllung mehr hilft, er muss gezogen werden.

In diesem Vergleich sind wir Väter die bösen Bazillen die Karies verursachen, der Zahn das Gesetz und die Zahnärzte die Richter.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2010 22:40