Moin moin,
ich bin mir mal wieder unsicher, was ich machen soll. . .
Wir haben GSR für unseren 5,5jährigen. Sie das ABR. Er lebt 60% bei ihr. Er will bei mir eingeschult werden. Sie will ihn dort einschulen. Ich will ihn hier einschulen.
Soweit so gut, mir ist klar, das wir keine Unterstützung für unsere Wünsche von Dritten erhalten können.
KM sagte mir vor zwei Monaten, das sie mir die Zustimmung zur Einschulung geben wolle.
Ic hsagte ihr, das unser SOhn und ich dagegen seien, aber sie solle es mir geben.
Gestern erfuhr ich von ihr:
Sie hat den Sohn eigenmächtig ohne meine Unterschrift zur Grundschule angemeldet.
Ich sagte ihr, das ich meine Unterschrift selbst dirket bei der Schule nachholen werde.
Als ich mit der SChulleiterin sprach, sagte die mir zu, das sie mir die Unterlagen zuschickt.
1 Stunde später:
Ein Anruf vom Sekretariat der Grundschule:
Ja, sie hätte da ein Problem. . .sie kann mir das Formular nicht zusschicken, da sie ja nicht wüsste, ob das GSR vorliegen würde,
und deshalb müsste ich erstmal den GSR Nachweis zuschicken, dann würde sie mir das Formular schicken.
Ich fragte noch, ob die KM mich denn nciht angegeben hätte.
Doch, ich sei als "Erziehungsberechtigter" von der KM genannt worden.
Ich habe dem Sekretariat im ersten Schock zugesagt, die unangetastete GSR Vereinbarung zuzusenden.
Nun aber grollen Fragen in mir:
1.) Hat die Schule die Pflicht, das anmeldende Elternteil zu fragen, ob GSR vorliegt , und bei Ja, auf beide Unterschiften zu bestehen?
2.) Die Diskriminierung, das die KM OHNE Vorlage des Sorgerechtsnachweises alleine anmelden darf, möchte ich nicht hinnehmen, WAS KANN MAN MACHEN ?
Nun möchte ich weder direkt bei der Schule als "auf Krawall gebürstet" eingestuft werden, noch diskriminiert werden.
Gab es nicht mal einen Schirftsatz, das Schulen grundsätzlich das SR bei der Anmeldung prüfen müssten?
Ach so, ich verag? Angemeldet ist das Kind in NRW , ich bin hier in NDS . . .
Vielen Dank vorab
E.
P.S. Den Tornister haben der Sohn und ich hier bei mir gekauft, Kind möchte, das der hierbleibt, da er hier eingeschult werden möchte, und zweitens sein grosser Bruder den nur kaputtmachen würde. . .
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Hi du,
ich kann dir nur aus meiner Erfahrung berichten (Bayern und Hessen).
In den Anmeldebögen die mir vorgelegt wurden waren die Daten der Eltern gefragt und es wurde explizit nach ASR oder GSR gefragt. Die Grundschule ind Bayern wollte sogar die Anmeldung für meine Größte nicht entgegennehmen bis ich das ASR nachgewiesen hatte. Aber ich bin mit bewußt das so ein Verhalten eher die Ausnahme ist und aus Faulheit von den Schulen meist nicht "nachgefragt" wird.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Elternteil_m
Das Ganze liest sich, wie Machtgeplänkel. Ich kann dich verstehen, dass dir die Eigenmächtigkeit von EX
gegen den Strich geht. Wenn ich mir aber die Fakten ansehe, verstehe ich nicht, warum Kiddy bei dir
zur Schule gehen soll.
Zuständig ist die Grundschule, wo das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Jede Grundschule hat einen festen
Einzugsbereich. Alle Kinder dieses Bereiches gehen in eine bestimmte Schule.
Solange das Kind bei der Mutter gemeldet ist, wirst du auch mit ihrer Unterschrift Probleme haben, dass Kind
bei dir zur Schule zu schicken.
Was GSR und ASR angeht, musst nicht du nachweisen, dass das GSR besteht, sondern die Schule muss sich
von EX nachweisen lassen, dass ASR besteht und sie somit keine Unterschrift von dir benötigt. Kann EX das
nicht, muss die Schule von der EX deine Unterschrift verlangen. So viel zu dem, wie es sein soll. Leider kümmern
sich viele Schulen nicht darum.
und zweitens sein grosser Bruder den nur kaputtmachen würde. . .
Das ist natürlich ein Grund, warum Kiddy bei dir zur Schule gehen sollte. :rofl2:
Ich hoffe doch, du hast noch ein paar gewichtigere Gründe.
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
@ Jemmy
Unser Kind war bislang 50/50 bei uns beiden.
Unser Kind hat hier in der Grundschule 3 Cousinen und einen Cousin.
Unser Kind sagt: Papa ich geh nicht bei Mama zur SChule, das kann sie vergessen.
Unser Kind sagt ihr (in meiner Anwesenheit) das er bei mir zur Schule möchte.
Unser Kind wurde im OLG Verfahren im Juni07 befragt, wo er lebe nmöchte, da machte er nur ambivalente Aussagen, woraufhin das ABR bei der KM blieb.
Unser Kind sagt auf meine Frage: Nanu, warum zählst Du Mama nicht mit auf, als ich Dich fragte, wen Du alles lieb hast?
"Mama frisst immer die Schokolade auf, die hab ich nicht lieb, das sag ich ihr nur, wenn sie es hören will!!"
Ich: " Hey hey, Sohnemann, Tiere fressen, Menschen essen!"
Er:: "Nein Papa, wenn Mama sich abends DREI Tafeln Schokolade reinschuafelt und uns nichts abgibt, dann ist das Fressen, das macht die immer so.
Ich: "Hey hey, Sohnemann, da hat Mama Euch bestimmt andere Süssigkeiten gegeben oder so!"
Er.: "Nein Papa, das stimmt!"
Mehr möchte ich hier als Gründe dafür, warum unser Sohn bei mir und nicht bei ihr eingeschult werden will, lieber nicht ausführen.
@all
Das Kultusministerium NRW ist mit der Frage, ob beide Unterschriften verlangt werden sollen überfordert, recherchiert und will mich zurückrufen.
Die hiesige Grundschule sagt: Sowie eine kleine Ungereimtheit zwischen den Eltern vermutet wird, wird Klarheit beim SR und entsprechende Unterschriften eingeholt. Dies aber nach Bauchgefühl. Mütter können alleine anmelden, Väter würden prüfend angeguckt. Rechtsgrundlagen würden in NDS fehlen. (vertrauliche Aussage der Grundschulsekretärin hier)
(( Ich soll mir das ABR geben lassen, dann ginge das ganz einfach. :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: )))
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Hallo Elternteil_m
@ Jemmy
Unser Kind war bislang 50/50 bei uns beiden.
Unser Kind hat hier in der Grundschule 3 Cousinen und einen Cousin.
Woher soll ich das wissen ?
Unser Kind sagt: Papa ich geh nicht bei Mama zur SChule, das kann sie vergessen.
Unser Kind sagt ihr (in meiner Anwesenheit) das er bei mir zur Schule möchte.
Interessiert leider keinen. Die Erfahrung habe ich jedenfalls machen müssen.
Unser Kind wurde im OLG Verfahren im Juni07 befragt, wo er lebe nmöchte, da machte er nur ambivalente Aussagen, woraufhin das ABR bei der KM blieb.
Unser Kind sagt auf meine Frage: Nanu, warum zählst Du Mama nicht mit auf, als ich Dich fragte, wen Du alles lieb hast?
"Mama frisst immer die Schokolade auf, die hab ich nicht lieb, das sag ich ihr nur, wenn sie es hören will!!"
Ich: " Hey hey, Sohnemann, Tiere fressen, Menschen essen!"
Er:: "Nein Papa, wenn Mama sich abends DREI Tafeln Schokolade reinschuafelt und uns nichts abgibt, dann ist das Fressen, das macht die immer so.
Ich: "Hey hey, Sohnemann, da hat Mama Euch bestimmt andere Süssigkeiten gegeben oder so!"
Er.: "Nein Papa, das stimmt!"
Was hat das mit der Schule zu tun ?
(( Ich soll mir das ABR geben lassen, dann ginge das ganz einfach. :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: )))
Du hast es aber nicht und laut deiner eigenen Aussage ist Kiddy zu 60% bei der EX.
Bitte vergiss nicht, dass EX im Notfall deine Unterschrift per Gericht ersetzen lassen kann.
Dank Schulpflicht geht das sehr schnell, wenn die Schule sich sperrt. Bei mir hat gereicht, das ich
eine EV über das ABR hatte und schon konnte ich nach ein paar deutlichen Worten zum Rektor
meinen Kleinen hier auf der Grundschule anmelden (Niedersachsen).
Mir ist klar, dass meine Art, in diesem Fall, etwas provokant ist. Leider werden der Schulbehörde
oder einem Richter noch wesentlich provokantere Fragen einfallen. Das die Mama keine Schokolade
abgibt wird da nicht reichen.
LG Thomas
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Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Hey
Ersteinmal die Fakten:
Bei der Einschulung müssen eigentlich beide Elternteile unterschreiben...die Schulen gehen aber meist vom Einverständnis des anderen Elternteils wohl aus. Bei Alleinerziehenden, müßte erst recht die zweite Unterschrift her wenn GSR besteht.
Frage ist nur welche Angaben werden vom anmeldenden Eltenrteil gemacht, bezüglich Familienstand u Sorgerecht...
Und die weitere Frage ist, ob die Schule sich die Frage des SR`s auch belegen lässt, eher oftmals unwahrscheinlich.
Weiterhin zur zuständigen Schule.
Bisher war e so das letztendlich die nächstegelegene Grundschule am Wohnort des Kindes zuständig war. Meines Wissens nach ist das zwischenzeitlich nicht mehr so u es besteht die Möglichkeit auf Wunsch das Kind auch ohne weiteres an einer anderen Grundschule anzumelden.
Sorry..aber das ist jetzt nicht alles dein Ernst?! Was ist denn mit dir los?
Es erweckt im Augenblick absolut nur das es dir um Machkampf geht u um nichts anderes..u wer hier jetzt recht bekommt.
Deine Gründe das euer Kind bei dir in der Schule eingeschult werden soll sind:
Das Cousinen etc. in der Schule sind, das euier Kind gesagt hat das KM das mit der Schule bei ihr vergessen kann, das der große Bruder den Schulranzen kaputt machen würde, den DU mit ihm gekauft hast, das die KM Abends Schokolade ist u das gar 3 Tafeln, bisher es eine 50/50 Regelung gab jetzt aber das ABR bei der KM ist, das sind deine Gründe, u von denen gibt es noch mehr in dieser Art??
Mal ehrlich das jetzt nicht dein Ernst!!!
U warum woltest du dann jetzt erswt doch unterschreiben?
1.) Hat die Schule die Pflicht, das anmeldende Elternteil zu fragen, ob GSR vorliegt , und bei Ja, auf beide Unterschiften zu bestehen?
Ansich hat es die.
2.) Die Diskriminierung, das die KM OHNE Vorlage des Sorgerechtsnachweises alleine anmelden darf, möchte ich nicht hinnehmen, WAS KANN MAN MACHEN ?
Das was du schon getan hast, du hast Kontakt zur Schule aufgenommen..u man will dir die Formulare zusenden, allerdings fordert man von dir den Sorgerechtsnachweis, was man eigentlich schon von der KM hätte fordern müssen..
So u nun kannst du der Einschulung zustimmen oder eben nicht...
Was dann aber folgt wenn du nicht zustimmst ist doch klar..
Und jetzt würde ich empfehlen erstmal etwas wieder runter zu konmen..und nochmal ruhig pber alles nachdenken u entscheiden welche Schule für euer Kind die beste wäre...u dabei solstest du deine Emotionen bezüglich Groll über die Anmeldung u das man dich dort nicht gefragt hat aussen vor lassen.
Gruß
Jens
Moin!
Das ist eigentlich ganz einfach: Die Schulbehörden sind verpflichtet, die Sorgerechtsfrage zu prüfen. Hier in Hessen erhalten die Schulämter von den Einwohnermeldeämtern die Daten der Kids. Es wird immer auch der Vater als Elternteil angegeben. Wenn dann versäumt wird, ihn in das Einschulungsprocedere einzubinden, haben die ein Problem.
Einschulung gehört nach gängiger Rechtssprechung nicht mehr zur Alltagssorge des betreuenden Elterteils. Die KM muss den Vater beteiligen. D.h. sie muß auf die Frage der Sorgerechtsreglung wahrheitsgemäß antworten. Tut sie das nicht, könnte eine Straftat vorliegen, auf jeden Fall eine OWI.
Der betreffenden Schulbehörde gegenüber würde ich sehr selbstbewusst auftreten, und denen ein Schriftstück zu deren Verpflichtungen Dir gegenüber zukommen lassen.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
@ Jemmy
Ich weiß schon ganz gut Beschied um meine (Nicht)Rechte als nicht ABR Inhaber 😉 , das das GSR nur auf dem Papiere steht, merke ich ja hier wieder. . .
Die Aufzählungen meinerseits, die niemanden Interessieren, sind für das Kind genau die Gründe, warum es sich vom anderen Elternteil während der Schulzeit unterstützen lassen möchte.
Er fühlt sich einfach hier unterstützt und dort nicht.
Genau dieses Kindeswohl ist es eigentlich, das gem BGB dabei beachtet werden müsste.
Mir ist deutlich bewusst, das ich keine Chance habe, das Kindeswohl unseres Sohnes ohne ABR zu verteidigen,
denn das wird durch die KM bestimmt.
Ich werde weiterhin den Sohn unterstützen, zu lernen. . . . Er lernt schnell.
Gruß
E.
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Hallo Tom,
jepp, so sehe ich es auch.
Nur verflickxst: Welche Straftat oder OWI soll denn vorliegen? §§§§??
P.S.
Das NRW Schulministerium hat sich nicht mehr gemeldet, und nu is WE.
Gruß E.
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Evtl. eine Falschbeurkundung als Straftat, sicher aber eine Falschangabe zum Personenstand als OWI. Dies ist allerdings von Land zu Land unterschiedlich geregelt.
Ganz sicher läge aber ein Verstoß gegen Deine Rechte und ihre Verpflichtungen aus dem BGB vor, soweit das GSR betroffen ist. Und wenn Du ganz grell drauf bist, könnte man der Schulbehörde noch einen Verstoß gegen Art. 6 GG ( Schutz von Familie..... ) anhängen. 😉 :yltype: :knockout:
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Den 6 GG hatt ich nciht auf dem Plan.
Ich tendiere momentan zu,
a) der Schule der geforderte Sorgerechtsvereinbarung zuzuschicken
b) der Schule einen Denkzettel zu hinterlassen, das sie wissen, das sie mich nicht übergehen sollten.
Wer a sagt soll auch b sagen.
Montag werd ich mich entscheiden.
Danke erstmal und Gruß
E.
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Hey!
b) der Schule einen Denkzettel zu hinterlassen, das sie wissen, das sie mich nicht übergehen sollten.
Und mal ehrlich , was hast du davon??
Das einzigste was es bewirkt ist eher das man sich seinen Teil über dich denkt..
Nämlich genau das :
Nun möchte ich weder direkt bei der Schule als "auf Krawall gebürstet" eingestuft werden,
Beleg der Schule das GSR besteht u gut is..die Schule weiß dann bescheid, und letztendlich passiert eh nicht mehr auch in der Regel nicht in der Zukunft..wenn etwas sein solte wird sie eh die KM informieren u gut is..u letztendlich gibt es nahc der Einschulung auch nichts groß mehr was deiner Zustimmung noch bedarf..ausser z.B. euer Kind solte vielleicht einmal eine Klasse wiederholen müssen...und dann sei dir sicher nach der jetzigen Sache wird man dich dann schon um Zustimmung bitten..
Gruß
Jens
moin, 'E.',
die von dir zitierte grundschulsekretärin liegt (wie leider solche damen öfters), falsch, auch wenn sie noch so vertraulich tut :rofl2:.
auf die schnelle habe ich jetzt den niedersächsischen erlass o.ä. bezgl. der einschulung nicht gefunden, aber schau mal >hier rein< (ist allgem. auf den kontakt mit eltern bezogen): 3. absatz, satz 1. => nicht DU hast der schule das GSR nachzuweisen, sondern DIE haben davon auszugehen, dass es besteht, und erst wenn KM das ASR 'beansprucht, muss SIE dieses nachweisen!
und genau das in der dortigen anlage 1 aufgeführte formular wurde mir (ABR-inhaber bei GSR) bei der einschulung abverlangt, sonst nichts.
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hi,
@ Jens
hm, mit Denkzettel meinte ich eher nur soviel, das denen im Hinterköpchen bleibt, mich zu invovieren, und nicht mehr. . .
eben auf gar keinen Fall, das ich Krawallmacher sei.
@ Ulli
Danke, der Link der Bez.-Reg. Hannover sagt ja deutlich, was sie tun sollten. . . wenn ich sowas nun noch für NRW hätte. . .
Das Kultusministerium in D tat sich da echt schwer mit . . .und ich hab nix ergooglen können.
Na mal sehen was noch kommt.
Gruß
E.
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Bisher war e so das letztendlich die nächstegelegene Grundschule am Wohnort des Kindes zuständig war. Meines Wissens nach ist das zwischenzeitlich nicht mehr so u es besteht die Möglichkeit auf Wunsch das Kind auch ohne weiteres an einer anderen Grundschule anzumelden.
Doch, das ist noch so. Es ist eine Grundschule zuständig. Eine eingeschränkte Wahl gibt es bei der
Realschule und freie Wahl beim Gymnasium, wobei die Schulen den Schüler nicht annehmen müssen.
Was soll dieses rumzicken. Du wirst es nicht verhindern können, es sei denn, du lässt dir das ABR übertragen.
Solltest du der Meinung sein, dass du die Schule durch derlei Aktionen dazu bringst, dir in Zukunft Informationen
zukommen zu lassen, muß ich dich entteuschen. Dazu sind sie nicht verpflichtet. Sie setzen voraus, dass Eltern sich
auf dem laufenden halten, was die schulische Entwicklung der Kinder angeht.
Das mag dir jetzt gefallen oder auch nicht, aber so ist es nunmal. Sie werden dir weder Zeugniskopien noch seperate
Einladungen zu Elternabenden schicken.
Du bist hierbei völlig auf den "good will " der Schule angewiesen und blinder Aktionismus bringt dich da nicht weiter,
genausowenig, wie " das ist aber mein Recht " oder " die sind doch aber verpflichtet".....
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World