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eingeschränktes alleiniges Sorgerecht ?

 
(@nur-vater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @all
habe mich hier gerade neu angemeldet und eine für mich grundsätzliche Frage, bevor ich auf das eigentliche Thema genau eingehe.

Besteht die Möglichkeit das alleinige Sorgerecht unter Berücksichtigung von Schule, Vermögensfragen, aussereuropäische Reisen etc. für die Kindesmutter einzuschränken, wenn man sich in Fragen des täglichen Lebens einig ist ?
Bisher haben wir noch das gemeinsame Sorgerecht.

Zunächst Danke für Tipps und Antworten

Nur Vater

Gefragt ist immer wieder Kompromissbereitschaft und Kooperationsfähigkeit, auch wenn es schwer fällt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2007 20:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Besteht die Möglichkeit das alleinige Sorgerecht ...einzuschränken

Du meinst das GSR?!

Grundsätzlich können einzelne Elemente des GSR (z.B. ABR) einem Elternteil auf dessen Antrag alleinig zugesprochen werden. Das passiert aber nicht einfach mal eben, sondern muss schon klar begründet werden.

Solltest du doch das ASR gemeint haben: Mir ist kein Fall bekannt, bei dem dem ASR-innehabenden Elternteil ein SR-Element entzogen und auf den ansonsten nicht SR-innehabenden Elternteil übertragen würde. Dann wird schon eher auf das JA übertragen. Die Entscheidungskriterien sind identisch anspruchvoll wie oben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2007 20:52
(@nur-vater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep
ich stehe zur Zeit mit meiner getrennt lebenden Frau in Gesprächen ihr das ASR im Scheidungsverfahren zu übertragen.
Habe aufgrund verschiedener Verhaltensweisen ihrerseits aber Bedenken das in vollem Umfang zu tun.
Sie ist 20 jahre jünger als ich und Recht leicht von ihren "Beratern" zu beeinflussen.
Ich denke daran ihr die Chance zu geben, dass gemeinsame Sorgerecht für eine bestimmte Zeit von meiner Seite ruhen zu lassen, oder aber auf bestimmte Punkte zu begrenzen.  Sie hätte somit die Möglichkeit zu beweisen verantwortlich zu handeln.
Ein gänzlich gemeinsames Sorgerecht lehnt sie komplett ab.

Aber gibt es diese Möglichkeit, da bin ich etwas am zweifeln. ?

Nur Vater

Gefragt ist immer wieder Kompromissbereitschaft und Kooperationsfähigkeit, auch wenn es schwer fällt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2007 21:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

ist nicht nett, einen neuen User gleich so zu verschrecken - vielleicht musst du aber aufgerüttelt werden.

ich stehe zur Zeit mit meiner getrennt lebenden Frau in Gesprächen ihr das ASR im Scheidungsverfahren zu übertragen.

Habe aufgrund verschiedener Verhaltensweisen ihrerseits aber Bedenken das in vollem Umfang zu tun.
Sie ist 20 jahre jünger als ich und Recht leicht von ihren "Beratern" zu beeinflussen.

Bist du wahnsinnig?!?

Du hältst sie nur für eingeschränkt erziehungsfähig und willst ihr das ASR zugestehen? Rufst du einem Bankräuber hinterher: "Halt, junger Mann, sie haben da was verloren!" ?

Ich denke daran ihr die Chance zu geben, dass gemeinsame Sorgerecht für eine bestimmte Zeit von meiner Seite ruhen zu lassen, oder aber auf bestimmte Punkte zu begrenzen.  Sie hätte somit die Möglichkeit zu beweisen verantwortlich zu handeln.

Das kann sie auch so!

Ein gänzlich gemeinsames Sorgerecht lehnt sie komplett ab

Sie hat keine andere Wahl. Das GSR besteht bei ehelich geboren Kindern automatisch und die Messlatte zur gerichtlichen Übertragung ist verdammt hoch.

Wenn du auf das GSR verzichtest, hast du verloren. Einen zeitliche einschränkten Verzicht gibt es nicht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2007 21:09
(@nur-vater)
Schon was gesagt Registriert

Ja Deep

Danke für Deine ehrliche Antwort...

Dann werde ich wohl zunächst mit einer Elternvereinbarung über das JA an die Sache ran gehen und diese dann vom FG in eine gerichtliche Verfügung § 33 FGG übernehmen lassen, wobei dann das UR mit geregelt werden kann.

Scheint mir besser zu sein als zu verlieren.

Nur Vater

Gefragt ist immer wieder Kompromissbereitschaft und Kooperationsfähigkeit, auch wenn es schwer fällt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2007 21:19
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Nur Vater,

nun mal langsam mit den jungen Pferdchen.

Wenn nicht dringende Eile wegen Gefahren fürs Kind geboten ist, ist es an der Zeit, sich schlau zu machen.

Die schlauesten Regelungen entstehen, wenn sich beide Elternteile einig sind, weiterhin gemeinsam für das Kidneswohl zu sorgen. . . und diese Vereinbarungen schirftlich fixieren.

Schriftlich fixieren bedeutet nicht:
Ab zum JA damit, bzw. ab zu Gericht damit und in einen Beschluss umwandlen lassen. . .

Denn dann bist DU genau da, wo Du garantiert nicht hin willst:
Das Dir andere Disziplinen vorgeben, was Du noch fürs Kind tun darfst.

Mach so schnell es geht mit der Kidnesmutter eine freiwillige schriftliche Vereinbarung!
und lass ihr nicht durchklingen, das DU damit zum JA oder Gericht rennen willst.
Sie wird sich verständlicher weise vorab dann auch Ratgeber holen!

google mal nach Elternvereinbarung, dann findest Du Vorlagen!

   

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2007 13:25