Hi!
Ein guter Freund von mir hat mich gebeten, diese Frage hier mal zur Diskussion zu stellen, da er zur Zeit keinen Internetzugang hat.
Er selbst diskuttiert das Ganze mit seinen Freunden schon seit einiger Zeit durch, aber es ist keine einfache Entscheidung und er würde gerne noch mehr Meinungen dazu hören. Entscheiden muß er dann selbst, das ist klar, aber er möchte eben so weit wie möglich alles berücksichtigen.
Kurz zum Umfeld:
Er und seine Frau sind geschieden, die gemeinsame Tochter ist sechs Jahre alt, GSR, das Kind lebt bei der Mutter und es gibt ein Urteil bzgl Umgang, das nach langem Kampf jetzt auch eingehalten wird. KU wird vom Vater regelmäßig gezahlt, auf EU hat die KM keinen Anspruch.
KM bezieht Hartz-IV, hat anscheinend von Zeit zu Zeit einen 1,- Job, ist aber ansonsten dafür bekannt, daß sie öfter mal einen über den Durst trinkt und die Kleine immer wieder bei den Großeltern abgibt oder am Abend alleine zu Hause läßt, wenn sie fortgeht.
Geregelten Tagesablauf gab es für das Kind nicht, bevor sie in die Schule kam. Vor allem die Oma väterlicherseits hat immer wieder bemerkt, daß es für das Mädchen anscheinend etwas besonderes ist, wenn sie Frühstück bekommt, man gemeinsam zu Mittag und zu Abend ißt und es eine feste Schlafenszeit gibt.
Die Kenntnisse der Mutter in Rechtschreibung und Grundrechenarten sind so gut wie nicht vorhanden, sie wechselt immer wieder ihre Partner und lebt mit dem Kind anscheinend auch zeitweise bei den jeweiligen Männern, wenn sie aus irgendeinem Grund nicht bei sich zu Hause wohnen will oder kann.
Und wenn sie etwas durchsetzten möchte, wird oft auch das Kind als Druckmittel gegen die Großeltern oder den KV eingesetzt.
Sie ist nicht gewalttätig und schlägt die Kleine auch nicht, aber sie verbaut ihr durch ihr Verhalten viele Chancen und das Mädchen erhält nicht die Förderung, die sie bekommen sollte. Außerdem fürchtet der KV, daß das, was die KM der Kleinen vorlebt und das Umfeld, das sie für sie geschaffen hat, dazu führt, daß seine Tochter so wie die Mutter, die Lust am Lernen verliert und ihr Potential nicht ausnützt. Und es ist immer die Gefahr da, daß die KM an den falschen Mann gerät, der das Kind schlägt oder daß der Kleinen etwas passiert, während die Mutter auf Tour und das Mädchen alleine zu Hause ist.
Aber da sich das, wie in so vielen Fällen, ja nicht nachweisen läßt, hat der Vater keine rechtliche Möglichkeit, das Kind zu sich zu holen.
Nun steht dem Vater demnächst eine Beförderung bevor und es wurde von der KM angedeutet, daß es die Möglichkeit gäbe, daß er der KM weiterhin Geld in Höhe des KU "schwarz" zahlt, seine Tochter aber zu sich holen darf und von der KM keinen Unterhalt fordert.
"Schweigegeld", "Erpressung", "das Kind freikaufen" - das sind so die Begriffe, die ihm dabei in den Sinn kommen, aber andererseits - wem würde er schaden?
Er würde dafür sorgen, daß die Kleine mehr Chancen erhält, daß sie gefördert wird und in einer stabilen Umgebung aufwächst.
Natürlich würde er auch einen geregelten Umgang mit der Mutter ermöglichen, sofern diese das wünscht und er würde auch mit dem Kind regelmäßig die Großeltern und anderen Verwandten besuchen - er hat nicht vor, die selben Methoden wie die KM einzusetzen.
Ist es moralisch ok, mit der KM ein solches Abkommen zu treffen?
Macht er sich damit strafbar?
Gibt es überhaupt eine Summe, mit der man ein Kind "freikaufen" kann?
Oder ist jedes Mittel recht, um ein Kind zu sich zu holen?
Wie ist eure Meinung dazu?
Wie würdet ihr handeln?
Vielen Dank für euren Rat.
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Moin vj,
er soll's machen so er sich das leisten kann. Wenn die Kontinuität greift und Töchting älter ist, irgendwann einstellen und aus die Maus.
DeepThought
*der weiß, um wen es geht 😉 *
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
THX Deep! 🙂
Zuerst muß die Beförderung mal wirklich da sein (große Mühlen mahlen langsam...) und dann ist es immer besser, mal die Meinung von anderen einzuholen.
Nach stundenlangen Diskussionen drehn wir uns zur Zeit ein wenig im Kreis und so habe ich eben angeboten, es mal hier reinzustellen, einfach um zu sehen, ob wir nicht auf etwas wichtiges vergessen haben, irgendwelche Gefahren und Probleme, die eine solche Regelung mit sich bringen könnte.
Außerdem ist für mich auch noch die Frage aufgetaucht - was ist, wenn die KM die Kleine dann nicht mehr sehen will (was bei dieser Frau ziemlich wahrscheinlich ist) und das Mädchen mal fragt, warum sie denn plötzlich doch bei Papa wohnen durfte?
Ihr sagen, daß Mama sie "verkauft" hat?
Lügen?
Die Wahrheit zurechtbiegen um sie zu schonen?
Und was ist, wenn die KM plötzlich nicht mehr "mitspielen" will?
Oder wenn sie ihn bei den Großeltern und/oder Freunden der Erpressung beschuldigt? - Es könnte ja dann wirklich so ausgelegt werden...
Ich würde auch am liebsten sagen, er soll es tun ohne Bedenken, einfach nur, damit das Kind von der Mutter wegkommt, aber irgendwie ist es dann doch nicht so einfach - blödes Gewissen...
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Hallo Vj !
Was soll unmoralisch daran sein ?
Für mich beweist das zwei Dinge:
1) Dem Vater ist seine Tochter soviel Wert, daß er gerne finanzielle
Einbußen auf sich nimmt. Ok, auch scheinbar auf sich nehmen
kann, aber das ist nicht der springende Punkt.
2) ...und das wiegt für mich noch viel schwerer. Es zeigt, was die
Tochter ihrer Mutter Wert ist - nix nämlich - außer das sie durch
sie zu Geld ohne Leistung kommt.
Eine Frau die bereit ist ihr Kind quasi zu verkaufen, ist für mich das
Letzte vom Letzten.
Gruß
Marina
PS.: Davon werden andere jetzt mehr verstehen und mich bestimmt
korrigieren wenn ich falsch liege, aber ich denke 2 Jahre sollten
genügen um dem Kontinuitätsprinzip Rechnung zu tragen. Weil
jeder Tag ist zuviel und sie soll so kurz wie möglich Freude an
diesen Judaslohn haben.
Tach zusammen,
bis auf den "Geldfluss" lässt sich doch alles schriftlich festhalten.
Und zur Bedingung für den "Geldfluss" überträgt die KM das SR auf den Vater - das Kind hat den ständigen Aufenthalt bei ihm. Umgangskontakte mit der KM werden fixiert - fertig.
Die beiden ersten Zahlungen werden nach dem "Sorgerechtübertragungstermin" sofort in bar geleistet.
Diesem Angebot kann die KM doch nicht widerstehen..
Wenn das so geregelt ist, meldest Du Dich noch einmal und dann überlegen wir gemeinsam wie es weiter geht 😉
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hallo, VJ
das oberste Primat ist das Kindeswohl (ihr Akademiker seht mir bitte nach, wenn ich das jetzt falsch formuliert habe).
So wie du schreibst, sieht ein Blinder mit Krückstock, wo die kleine besser aufgehoben wäre.
Es ist also, egal auf welche Weise, die Pflicht deines Freundes, das Kind aus dieser sein Wohl gefährdenden Lebenssituation rauszuholen!!
Tut er es nicht, macht er sich mitschuldig.
Er soll diese sich bietende Gelegenheit nutzen, selbst, wenn er nicht bewfördert wird!
Die Alternative ist: Der Gang vors Familiengericht, und da er es mit einer echten Drecks.. zu tun hat, welche ihr Kind verschachert, wird er dabei keinen Spass haben und gelinde gesagt auch finanziell ausbluten, denn Madame bekommt sicher PKH.
Nun kann man anmerken, es ist unmoralisch diesen Handel als "Nachfrager" erst zu ermöglichen, aber das Ziel ist klar: die Tochter muß da raus und die Alternative wäre wie schon beschrieben.
In diesem Falle heiligt der Zweck m.E. die Mittel
Wenn die sog. KM ihre Tochter nicht mehr sehen möchte, so ist das zwar scheiße, aber es gibt dazu keine echte Alternative.
Fragt die Tochter später einmal nach, hängt es vom Alter ab, in welchem Umfange sie die Wahrheit voll erfährt. Die Mutter zu schützen und zu lügen, ist keine gute Strategie, und nutzt keinem. Allerdingfs sollte man auich nicht in die andere Richtung lügen und die Mutter ganz und gar verteufeln - steht aber ja eher nicht zuzr Debatte, oder?
Also nochmal: Chance ergreifen, auf Nummer sicher gehen und 2-4 Jahre bezahlen (je nachdem wie regelmässig die KM Umgang pflegt) - Kontinuität schaffen - und dann Zahlungen einstellen. KU fordern würde ich danach aber nicht - das würde der Ex einen unberechtigten Mitleidsbonus verschaffen und Schwupps ist die Tochter wieder bei der Mutter.
Gruß
haddock
Hallo vj,
Deep hat vollkommen recht.
Zusätzlich:
Das alleinige Sorgerecht kann man nicht so einfach abgeben, wir oben beschrieben. Möglich wäre das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Sodann:
Die Ängste, die ihr gegen die Mutter habt, dass sie das Kind gegen den Vater aufstachelt, sind begründet. Umgekehrt kann dann auch der Vater das Kind gegen die Mutter aufstacheln.
Hier muss der Vater vorher ausreichend überlegen, wie er den Wohnortwechsel seiner Tochter erklärt und wie er den Umgang zur Mutter gestalten und unterstützen will. Insbesondere kommen dann die Fragen auf, warum es bei der Mutter ganz anders ist, viel lässiger und ohne Regelmäßigkeit. Mit 6 Jahren ist es relativ spät, mit einer derartigen Erziehung zu beginnen. Das erfordert Zeit und Einfühlungsvermögen.
Bzgl. dem Kindesunterhalt, den die Mutter dann an den Vater bezahlen müsste. Die ersten Jahre nichts einfordern, bis die Kontinuität gewährt ist. Dann offiziell das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Vaters durch das Gericht bestätigen lassen. Hierbei muss meines Erachtens auch der Kindesunterhalt von der Mutter eingeklagt werden. Meine Begründung ist, dass der Kindesunterhalt nicht verjährt. Das bedeutet im extremen Fall, dass die Tochter, wenn sie volljährig ist, den Vater auf den Kindesunterhalt, den die Mutter an ihn zu zahlen hat, nachträglich verklagen kann. Denn er muss mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auch die Rechte des Kindes wahrnehmen. Und Kindesunterhalt ist ein Recht des Kindes. Diese Vorsicht ist deshalb geboten, da man nie weiß, wie sich Kinder über die Jahre entwicklen werden --- und Elternteile über Jahrzehnte.
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Wenn interessiert es, wie Moralisten den Deal nennen wollen.
Es zählt doch nur eins, dem Kind geht es besser, es erhält die Chancen, die es verdient und alle sind mit einverstanden. Was will man denn noch mehr?
Und um das ganze auch rechtlich noch ein wenig "sauber" zu machen, da gab es hier schon gute Vorschläge.
Nicht soviel nachdenken! Es gibt nichts Gutes, außer man TUT es!
Lieben Gruß, Leopardin
Das Glück deines Lebens hängt ab, von der Beschaffenheit deiner Gedanken...
Mark Aurel
...und dem Wohlergehen deines Kindes
Leopardin
Hi @ all,
Zitat kleinegon:
Das alleinige Sorgerecht kann man nicht so einfach abgeben,
Zitat Ende
Dafür benötigte meine EX_Frau genau einen Brief und einen Gerichtstermin - Aktenzeichen gefällig?
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hallo
Ich weiss nicht wirklich wie das funktionieren soll?Wenn die Mutter Harz 4 erhält, bekommt sie ja das GEld für sich und das Kind,und der Unterhalt wird eh verrechnet.Die Wohnungsgröße steht ihr auch nur mit Kind zu.
Also was will die Mutter???
Weiter Harz 4 missbrauchen und das Kind in Wirklichkeit zum Vater geben?Geld kassieren vom Amt,vom Vater und von der Kindergeldkasse?Und das ohne sich wirklich um das Kind zu kümmern?
Und der Vater soll bezahlen und das Kind noch zusätzlich auf seine Kosten ernähren?
Ich würde mich nur zum Schein drauf einlassen. Ich würde einen Termin mit dem JA machen und in deren Beisein die Kindesmutter anrufen und ihr Vorhaben wiederholen lassen.Ohne das die Mutter weiss wer mithört.
Dann würde ich das Kind nehmen aber sorgen das alles übers JA oder Gericht danach geregelt wird.
Oder wenn möglich das Vorhaben der Mutter mit ihr schriftlich fixieren. Danach dafür sorgen das das ABRauf den Vater übertragen wird und die Mutter ihre gerechte Strafe bekommt.
Denn sie kassiert dann nicht nur zu unrecht von 3 Stellen GEld für ein Kind das sie nicht versorgt und auf Kosten der Steuerzahler, sie nimmt ihrem Kind noch GEld weg. der Vater bezahlt das Geld an die Mutter und schmälert damit den Betrag den er sonst für das Kind übrig hat.
Und sowas nennt sich dan Mutter.
Gruß Alexa
Beurteile einen Menschen nie nach seinem Lächeln.... manche Lachen nur um nicht weinen zu müssen.
Also mal THX @all für eure Antworten!
Mich hat ein wenig gewundert, daß sich alle so einige sind und der Grundgedanke einfach der selbe ist - mach es. 😉
Wie gesagt, sobald die Beförderung durch ist und sich alles finanziell so ausgeht, wie geplant (die Kleine soll es ja hier besser haben und nicht schlechter und das schließt auch das finanzielle ein), dann werden wir sehen, was da wirklich zu machen ist.
Denn - direkt ausgesprochen wurde dieser Vorschlag natürlich nicht, sonst wäre schon längst etwas passiert.
Der Gedanke, daß man mit diesem Deal auch ganz böse reingelegt werden kann, ist natürlich immer präsent und wenn das passiert, steht man schnell als Erpresser da, der versucht, einer armen Mutter ihr Kind "abzukaufen".
Aber grundsätzlich stimme ich den Aussagen hier zu - es muß alles getan werden, was möglich ist, damit das Kind aus dieser Umgebung rauskommt, denn dort geht sie ein wie eine Pflanze ohne Licht und Wasser.
Danke nochmal an alle hier! :dankeschoen:
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Hallo Alexa !
Du hast im Grunde völlig recht mit dem was Du sagst.
Aber um ehrlich zu sein... bei all dem was ich hier bereits von
und über die Jugendämter gehört habe, wäre mir das zu ge-
fährlich.
Diese Frau dreht sonst womöglich alles noch um, oder das
zuständige Jugendamt überredet sie vielleicht das Kind doch
zu behalten und man werde sie unterstützen und eventuell
könnte man ja noch ein bißchen mehr aus dem Vater raus-
pressen etc.pp.
Und am Ende ist er dann der Dumme und vor allem die Kleine.
Nee... also ich traue diesem Haufen nicht über den Weg !!!
Aber die ganze Angelegenheit mit einem Anwalt besprechen,
also das würde ich sicher, einfach zur persönlichen Absicherung.
Gruß
Marina
Also Leute, bleibt doch mal bei der Realität!
Die Auffassung von Gutachern, Jugendamt und Richtern ist: "Kinder gehören zur Mutter!"
Zu mir, meiner EX wurden Schwächen in der Erziehungskompetenz bescheinigt, aber das zählt nicht viel!
Besonders bedanke ich mich in diesen Zusammenhang für die "Leistung" der Frau Xyz beim JA in S., aber der Chef hat durch absolute Kompetenz geglänzt. Meinen besonderen Dank gibt auch den Gutachter Herr Zyx, also was solls... meine Kinder sind erledigt!
Ich persönlich mache mir keinerlei Vorwürfe, habe nach meiner Scheidung ein komplett neues Leben begonnen.
p.s. bitte keine Realnamen hier im Board verwenden!!!! Uli
Toralf Plank
Moral zählt nicht!
Toralf Plank
