Moin,
ist schon 'n kniffliges Thema. Auslöser meiner angestrebten DIskussion ist >dieses< Urteil des OLG Dresden aus dem Jahre 2002 (den einen oder anderen sehe ich bei der Lektüre des Urteiles schon jubeln).
Ausgangspunkt: Ein Elternteil hat das ABR, verfügt somit über das alleinige Recht zur Bestimmung des regelmäßigen Aufenthaltes des Kindes. Auch ohne ABR wäre das durch ein Familiengericht verbotete Umziehen nach Auffassung des OLG Düsseldorf wider dem Grundgesetz (>hier<).
Aber mal unabhängig davon. Dieses ABR nutzt der Elternteil zwecks Umzug. Mit dem Umzug verbunden ist ein Wechsel der Schule. Ob nun Schule oder Kindergarten - es ist keine Entscheidung des täglichen Lebens und fällt somit unter das GSR. Dadurch hat der vom Kind getrennt lebende Elternteil ein Mitentscheidungsrecht und für den Fall, dass eine Einigung nicht erfolgt, muss das Familiengericht eine Entscheidung treffen.
Somit haben wir die Konkurrenz von Grundgesetz zu Aufenthaltsbestimmungsrecht und restlichem gemeinsamen Sorgerecht.
Nach dem Grundgesetz kann einem niemand verbieten, wo man wohnt. Das ABR greift dem Urteil des OLG Dresden folgend nur, wenn hierdurch keine (strittigen) Sachverhalte über Entscheidungen des täglichen Lebens hinausgehend berührt sind. Wäre dies der Fall, hätte das Gericht den Umzug des Kindes zu untersagen.
Ist das nicht spannend?!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin
Ob du es glaubst oder nicht. Eine ähnliche Diskusion hatte ich mit daniel81 gestern am Telefon.
Dort waren meine Gedanken: EX ist umgezogen, die alte Wohnung existiert nicht mehr und somit ist das Kind im Brunnen. Sollte der Umgangselternteil nach dem Umzug die Unterschrift für die neue Schule verweigern, ist es ja nur zum Nachteil des Kindes. Dieses würde sich dann warscheinlich nachhaltig auf die Erziehungsfähigkeit auswirken und der Betreuungselternteil hätte die "Rechtsgrundhabe" wieder ein Stück vom GSR abzuspalten indem er die alleinige Schul- und Bildungsentscheidungen beantragt.
Rechtsgrundhabe ist vieleicht das falsche Wort aber wir wissen ja wie schnell Rechtsgrundhaben geschaffen werden.
Gruß
Martin
Hi @ all,
EX ist umgezogen, die alte Wohnung existiert nicht mehr und somit ist das Kind im Brunnen. Sollte der Umgangselternteil nach dem Umzug die Unterschrift für die neue Schule verweigern, ist es ja nur zum Nachteil des Kindes. Dieses würde sich dann warscheinlich nachhaltig auf die Erziehungsfähigkeit auswirken
Genau so wird es auch ausgelegt ! Als ich in meiner UGR Verhandlung das Thema Umzug der exe ansprach haben wir zwar auch über das Mitbestimmungsrecht gesprochen da ich auch GSR habe, aber die Richterin sagte auch ganz klar dass, solange nichts gravierendes dagegen spricht, selbst wenn ich wiedersprechen würde, das Gericht sich darüber hinwegsetzen würde... immer im Sinne des Kindeswohls, auch wenn diese meist gar nicht umziehen wollen :knockout:
Grüssung
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉
Moin
dass unsere Bundesdilettantenpolitiker gerne mal an Gesetzen rumdrehen, die sich vor allem in finanzieller Hinsicht "für den Staat"
(falls der BND mitlesen sollte: der Staat ist keine homogene Masse, und: ich bin auch ein Teil, dank der häßlichen Staatsbürgerpappe namens Personalausweis, die ich gelegentlich rumtrage)
lohnen sollen sieht man an diversen Mogelpackungen, wie z.B. die Änderung zur Änderung der Änderung von Hartz IV als auch an solchen Geschichten wie dem kommenden Unterhaltsreförmchen, das unter dem Strich die Leistungen des Staates minimieren und die Leistungen des Steuerzahlers (der eigentliche auch ein Teil des Staates und sein Souverän ist) maximieren soll. Dass dabei z.B. SGB- und Unterhaltsrecht (und -Gesetz) ins Gehege kommen, ist nix neues - die erste Klage gegen konkurrierende Gesetze war die Klage gegen den Wehrdienst nur für Männer vs. das Diskriminierungsverbot im GG. Seitdem gibt es "wichtige" und "weniger wichtige" GG-Teile, und darum turnt die Bundeswehr auch in Afghanistan rum.
Gruß, Xe
Hi zusammen,
das passt wie die Faust aufs Auge, eigentlich wollte ichs bei meiner Story updaten, aber hier passts besser:
Meine Exe hat, wie ich mitbekam, bei GSR auch vor, umzuziehen und die Schule wechseln zu lassen. ABR hat sie nicht, aber das wäre ja wahrscheinlich das kleinste Problem, da sie schon 2 Jahre mit den Kindern ausgezogen ist.
Nun bin ich der Meinung, dass ein Schulwechsel meinem Kleinen nicht guttut, und habe bereits meine Anwältin informiert, dass Exe natürlich hinziehen kann, wo sie will, ich aber eben keienn Schulwechsel so einfach hinnehmen würde.
Bin mal gespannt, wie sich das enwickelt.
Hi....
also bei mir werde ich dem sogar zustimmen, sind zwar für mich 60 km mehr beim Umgang ABER exchen hat mit neuem LG nun ein gemeinsames Häuschen gebaut und somit ist beim Umzug SCHLUSS MIT EU !!! :rofl2: Und das sind immerhin 400 eu im Monat... na hoffentlich hat exchen die nicht mit in die Finanzierung eingerechnet...... :rofl2:
Grüssung
Melmi
Life is a Rollercoaster 😉