Hallo,
ich könnte ein paar Infos gebrauchen.
Meine Ex heiratet. Situation ist momentan folgende: wir haben zwei gemeinsame Kinder (10 und 13), GSR, eine art Wechselmodell. Sie hat noch ein 1 järiges Kind,und bekommt in vier Wochen ihr zweites Kind mit ihrem jetzigen Lebenspartner (deshalb wohl die Heirat). Dieser, der LG hat ebenfallls noch zwei Kinder 7 und 9 , oder in etwa in diesem Alter, kein Sorgerecht, die Mutter mit de Kids wohnt weit weg, er fährt 14 tätig dahin, um seine Kids zu sehen.
In letzter Zeit gab es verstärkt Ärger wegen unserer Kinderregelungen (ausgehend von dr MUtter). Sie meinte, sie will irgendwas ändern. Hat mir jetzt angekündigt, dass sie das Familiengericht einschaltet, weil sie auf dem normalen Weg, Telefonate nicht das bekommt, was möchte.
Ich dachte mir schon, dass irgendwas im Busch ist. Eigentlich gehe ich davon aus, dass es keinen Anlaß gbt, unsere Kindervereinbarungen zu ändern, auch die Kids wollen das nicht. Ich denke im Normallfall würden ihr auch keine Änderungen gelingen..
Es gibt übrigens auch kein ABR. Also wir hatten bisher, ausser mit Beratungsstellen, nichts mit Jugendamt oder Familiengericht zu tun. Ebenfalls keine Unterhaltszahlungen.
Das Ganze verunsichert mich aber jetzt massiv.
Hochzeit, Familiengericht eingeschaltet, masive Verschlechterung der kommunikation (ich denke bewußt, weil sie am Telefon sehr aggressiv ist). Ist gerade viel auf einmal. Und bestimmt kein Zufall
Was kann durch so ne Hochzeit passieren? Ich habe damit noch nie zu tun gehabt. Ich war nie verheiratet und werde die auch nie tun.
Hat das Auswirkungen auf das Sorgerecht? Bekommt der LG von der EX mehr Rechte in Bezug auf meine Kinder?
Fragen über Fragen.
Gibt es hier Leute, die sich da auskennen. vielleicht schon Erfahrungen damit gemacht haben.
Danke
Moin,
*baldrianrüberreich* 😉
Die Heirat der Ex hat in Bezug auf deine Person und deine Kinder keinerlei Einfluss. Ihr Dann-Mann hat auch nicht mehr Rechte als heute: Keine.
Wenn ihr heute das Wechselmodell erfolgreich für die Kinder anwendet, so gibt es keinen triftiges Grund, dieses zu ändern. Zwar kann ein Gericht das Wechselmodell nicht anordnen, es wird sich jedoch, so deine Ex einen Antrag auf was-auch-immer stellt, mind. eine Kindesanhörung machen und ggf. ein gerichtspsychologisches Gutachten in Auftrag geben. Wenn's soweit ist, müssen wir drüber reden. Bis dahin kannst du nur eines, nämlich abwarten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Kindesvater und willkommen!
Erst mal ruhig Blut.
GSR, eine art Wechselmodell
Es gibt übrigens auch kein ABR
Natürlich gibt es das ABR! Sofern es dazu aber keine gerichtliche Vereinbarung gibt, habt Ihr das nach wie vor gemeinsam. Sofern Ihr ein echtes Wechselmodell macht, dann hat das ABR alleinig immer derjenige Elternteil, bei dem sich die Kids gerade befinden.
Hat mir jetzt angekündigt, dass sie das Familiengericht einschaltet, weil sie auf dem normalen Weg, Telefonate nicht das bekommt, was sie möchte.
Hat sie denn mal gesagt WAS sie überhaupt möchte?
Was kann durch so ne Hochzeit passieren?
Du musst ihr keinen Unterhalt mehr zahlen, so Du das denn überhaupt tust.
Hat das Auswirkungen auf das Sorgerecht?
Die Hochzeit an sich nicht. Exe müsste bei Gericht die Übertragung des alleinigen SR auf sich beantragen. Egal ob Hochzeit oder nicht. Aber um das zu bekommen muss sie hohe Hürden nehmen.
Bekommt der LG von der EX mehr Rechte in Bezug auf meine Kinder?
Nein. Er ist lediglich der neue Ehemann von Exe aber nicht der neue Vater der Kids.
Grüße,
Milan
Edit: Deep war schneller, aber ich lass es trotzdem stehen.
Servus kindesvater!
Erst mal willkommen hier!
Wegen GSR brauchst Du Dir mal keine Sorgen machen, Du hast das zusammen mit EX und gut ists. LG der EX bekommt durch Heirat kein GSR für und auch nicht Eure Kinder "übertragen".
Wenn die Umgangsregelungen nicht eingehalten werden, musst Du halt EX darauf aufmerksam machen, daß diese auch vom Gericht bestimmt werden können. Dies hätte allerdings zur Folge, daß bei Nichteinhaltung der gerichtlichen Regelungen möglicherweise mit Zwangsgeldern zu rechnen ist.
Fazit: Nicht über ungelegte Eier aufregen, keep cool! 😉
Grüße ausm Süden
Marco
P.S. wow, seid Ihr aber schnell @deep und @milan!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
P.S. wow, seid Ihr aber schnell @deep und @milan!
Wir sind vonne Post .... :rofl2: