Vielen Dank, dass ich hier Zuspruch und Rat von Menschen erhalten konnte, die in ähnlich schwierigen Situationen sind/waren, wie ich jetzt gerade.
Der Anwaltstermin hat ergeben, dass der erste Schritt, nachdem die kommenden Elterngespräche gescheitert sind, die gerichtliche Entscheidung zum Umgang wäre. Also genau analog zu dem, was mir hier geraten wurde.
Sollte die Km dann immer noch zuwider handeln, sprich den Umgang weiter boykottieren, wäre dass beispielsweise ein Grund, den man in einer ABR-Klage anführen könne. Nur das Verhalten zu mir persönlich reicht dazu nicht aus. Er riet mir, die SMS zu speichern und über die Umgänge Buch zu führen, damit innerhalb einer gerichtlichen Entscheidung Fakten da wären, die zu meinen Gunsten sprechen würden. Auch das wurde mir hier angeraten...
Es ist schwer, wenn man nicht mit Schlamm um sich werfen will und trotzdem seine Lage schildern soll. Es gibt leider wieder die "Oberschlauen", bei denen immer zwei dazu gehören und die Superanalytiker, die schon am Satzbau erkennen, dass man mindestens ebenso danebenliegt, wie in meiner Situation die KM.
Ich möchte hier niemanden überzeugen, wie gut oder schlecht ich bin und in diesem Rahmen meinen vermeintlichen Heiligenschein polieren. Ich suchte nach Rat bei Betroffenen, als ich selber nicht mehr weiter wusste. Dafür danke ich nochmals und zeige hiermit an, mich an der Sammelklage beteiligen zu wollen. 😉
Gruß Lotte
Hallo Lotte,
schön, dass das bei dir alles schlüssig in eine Richtung läuft. Tut es leider nicht bei allen - daher krieg manche Antworten nicht in den falschen Hals.
Wenn man hier im Forum stöbert, findet man schnell zahlreiche Anträge, Schriftsatzentwürfe etc. die juristisch unkundige Väter selbst verfasst und - meine persönliche Meinung - damit im Grunde ihr Verfahren an die Wand gefahren haben. Mit mangelnder Ahnung von dem System, in dem sie sich bewegen, manchmal noch gekrönt von einem unfähigen Anwalt. Da werden dann Anträge rausgehaun, in denen Umgang und Teile des Sorgerechts im selben Schriftstück beantragt werden.
Das sind Schnitzer, die tödlich sind. Das sind Anträge, die KÖNNEN niemals erfolgreich sein.
Manch einer hat eine vollkommen falsche Idee davon, wie das Familienrecht funktioniert und deshalb und nur deshalb geht es vor Gericht nicht gut für ihn aus.
An diesem Punkt werden die entsprechend kundigen Leute natürlich irgendwann dünnhäutig und reagieren früh und deutlich, wenn jemand juristisch offensichtlichen Quark vorschlägt.
Schon damit keiner diesen Quark liest und ihn nachmacht.
Dein Post klingt jedenfalls gut.
Scheint, als hättest du eine klare Marschrichtung.
Ich drück Dir die Daumen!
Gruß
Hampel
Ja, auch ich sage ein herzliches DANKE an alle, die hier im Forum unterstützend und beratend zur Seite stehen!
Vielfach ähneln sich die Fälle ja, aber jeder hat doch seine ganz individuelle Komponente.
Ich habe hier bereits viel gelernt, auch wenn das schon mehr als einmal mit ziemlich ermürbenden Realitätsfakten zu tun hatte.
Ausschlaggebender Punkt ist natürlich das hochgradig manipulative Verhalten "meiner" KM, die neben unzähligen Aktionen z.B. bereits unter lauten verbalen Rügen Töchterlein verboten hat Papa zu sagen,
oder auch zu mir auf die Arme zu kommen. Neuste Masche ist nun, Ihr beizubringen das heißt nicht Papa sondern Popo!
Mal ne sehr kindgerechte Variante nem 17 Monate alten Mädel beizubringen, Papa ist n A*sch! :gunman:
mal ganz abgesehen von anderen psychischen Mißhandlungen von Töchterlein, die bis jetzt leider niemanden wirklich interessieren...
Meine Vorgehensweise ist im Moment ein bißchen anders, trägt der ängstlich-vermeidenden aber auch hochgradig manipulativen Persönlichkeit der KM Rechnung.
deswegen hab ich nun nach unzähligen (mehr oder weniger erfolgreichen) Versuchen den Umgang privat zu regeln, erstmal die geS beantragt, da die KM alles daran setzt,
sich nicht in der Öffentlichkeit zeigen zu müssen, und so (hoffentlich) auch die nächsten 1,5 Wochen keinen Einspruch dagegen einlegen wird, um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen.
Dies würde mir zumindest die Möglichkeit eröffnen, Tochter zu gegeben Zeit dann auch mal Kinderpsychologisch untersuchen zu lassen
und wenigstens auf diesem Gebiet etwas in der Hand haben zu können.
Die Umgangsregelung vor Gericht kommt dann gleich im Anschluß; Und da werde ich genauso verfahren, wie Beppo, Hampelchen und die anderen das auch empfehlen...
Auch hierbei erhoffe ich mir durch die geS etwas bessere Karten für umfangreichen Umgang wie ohne..
Das mit der Sammelklage (oder besser möglichst vielen gleichlautenden Parallelklagen) ist kein Witz! Vielleicht ist das jetzt auch zu blauäugig,
aber ich denke wir müssen versuchen Einfluß zu nehmen, wo das nur geht; Natürlich ist es vermessen, auf nen Lottogewinn zu warten,
aber vielleicht gibts ja auch andere Möglichkeiten sowas zu organisieren und zu finanzieren (z.B. Crowdfunding, Spenden, öffentliche Aktionen, etc...)
Ziel wäre es, wirkliche Gleichberechtigung unter den Erziehungsberechtigten zu schaffen und zumindest auf diesem Weg manipulativen, kinderbesitzenden Müttern ein bißchen den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Bis jetzt ist das nur ne Idee, aber ich arbeite daran... Hab diesbezüglich auch schon Kontakt zu mehreren Rechtsanwälten aufgenommen, da ich selbst sowieso für meinen Fall auch nen anderen (kompetenteren RA) benötige.
Angedacht wäre eine parallele Beschwerde von möglichst vielen Betroffenen z.B. vor dem EGMR, um zu erreichen, daß gemeinsames Sorgerecht bereits ab Anerkennung der Vaterschaft besteht,
das Wechselmodell (wie in vielen anderen europäischen Staaten) als anerkannte und erwünschte Erziehungsform ins deutsche FamR aufzunehmen,
und auch PAS und anderweitig entfremdende und manipulative Verhaltensweisen seitens eines Elternteils wirklich strafrechtlich zu verfolgen und das nicht nur auf dem Papier so geregelt zu haben.
Immerhin wurde dieses Krankheitsbild bereits in kürzlich in den bayrischen und auch baden-würrtembergischen Ärzteleitfaden aufgenommen.
Wenn jemand Ideen, Vorschläge, Anregungen zu einem Vorgehen dieser Art haben sollte, lasst mich das bitte wissen..!
Lg LNB
Hi LNB,
also Deine Sammelklage wird genauso wenig erfolgreich sein, wie die Annahme, das Du mit dem GSR mehr Umgang bekommst. Im Gegenteil, eine funktionierende Umgangsregelung ist eher Voraussetzung für das GSR.
Nur so meine Meinung.LG
BP
Nun ja, wo kein Einspruch, da GSR oder? 😉 Und da die Dame wirklich Angst vor ner gerichtlichen Konfrontation (und dem auffliegen ihrer psychischen Befindlichkeit) hat wird Sie das wohl bleiben lassen...
Kann natürlich sein, daß Sie andere Mittel und Wege finden wird, das alles zu blockieren; aber darauf bin ich so gut es geht vorbereitet....
Und Sie hätte damit auch ne grandiose Chance das ein oder andere in der Öffentlichkeit unter Beweis zu stellen....
Und auch wenn das GSr keinen Einfluß auf den Umgang haben sollte, Schaden wird es bestimmt nicht....
Und für so ne Aktion: Je größer der Wirbel, je breiter die Öffentlichkeit und vielleicht auch das Medieninteresse, desto besser für die Sache, längerfristig gesehen, oder?
Öffentlichkeitswirksame Aktionen finde ich ja gut. Aber da eignet sich keine Sammelklage. Erstens gibt es die in Deutschland so nicht. Zweitens bist Du in bestimmten familienrechtlichen Angelegenheiten kein Betroffener und kannst somit auch nicht gegen wildfremde KMs klagen.
--
Öffentlichkeitswirksame Aktionen finde ich ja gut. Aber da eignet sich keine Sammelklage. Erstens gibt es die in Deutschland so nicht. Zweitens bist Du in bestimmten familienrechtlichen Angelegenheiten kein Betroffener und kannst somit auch nicht gegen wildfremde KMs klagen.
Deswegen sagte ich möglichst viele gleichlautenden parallele Klagen, am besten auch zum gleichen Zeitpunkt; Wär doch ne schöne Vorstellung, wenn da plötzlich 1000nde am gleichen Tag eingehen, oder? :redhead:
Verbunden mit ner ähnlichen Aktion wie mit den Kinderschuhen; Zu dem Zeitpunkt war ich selber aber halt noch nicht betroffen....
Ich will Dir ja nicht den Enthusiasmus nehmen, aber schon die Schuh-Aktion war relativ dürftig.
Bis jetzt ist das nur ne Idee, aber ich arbeite daran... Hab diesbezüglich auch schon Kontakt zu mehreren Rechtsanwälten aufgenommen, da ich selbst sowieso für meinen Fall auch nen anderen (kompetenteren RA) benötige.
Angedacht wäre eine parallele Beschwerde von möglichst vielen Betroffenen z.B. vor dem EGMR, um zu erreichen, daß gemeinsames Sorgerecht bereits ab Anerkennung der Vaterschaft besteht...,
Für eine Klage vor dem EUGH musst Du erst durch alle Instanzen bis hin zum BverfG.
Wie soll das funktionieren?
Mit der Schuhaktion geb ich Dir Recht.. davon hab ich damals überhaupt nichts mitbekommen; aber das dürfte wohl auch eine Frage des Marketings und der Öffentlichkeit gewesen sein...
Ich denke, das kann ich evtl. besser, da ich in diesem Bereich arbeite...
Für eine Klage vor dem EUGH musst Du erst durch alle Instanzen bis hin zum BverfG.
Wie soll das funktionieren?
Und genau dafür brauch ich jetzt Erfahrungen rechtlich bersierterer Menschen.
Soweit ich weiß, darf aber jede Privatperson Beschwerde beim EGMR einlegen, oder?
Das bringt dir aber nichts, wenn du erst hier alle Instanzen durchmachen musst. Bis dahin bist du wahrscheinlich schon Opa
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja das kann jede Person die behaupten kann, in seinen Grundrechten verletzt zu werden.
Somit ist auch nicht gesagt, dass die Beschwerde überhaupt angenommen wird.
