Hallo Forum!
Lese hier schon eine Zeit mit und bitte Euch nun doch um individuelle Ratschläge.
Zu den Fakten: Getrennt von KM seit einem halben Jahr. Innerhalb der Beziehung entstand ein gemeinsamer Sohn (2,5Jahre) mit gemeinsamen Sorgerecht. Ein weiterer Junge aus einer vorherigen Beziehung der Km lebte mit im Haushalt. Die KM war schon innerhalb der Beziehung psychisch sehr labil, war mehrfach in stationärer Behandlung. Nach Entlassung aus der Klinik war jedenfalls noch nichts "gut", die Probleme häuften sich. Es kam letztendlich auch zu Übergriffen der KM, in deren Konsequenz sogar der Notdienst und die Polizei hinzugezogen werden musste. Eine Anzeige hatte ich damals aber nicht gemacht...
Nun, nachdem Sie und die Kinder einen alleinigen Haushalt haben, bin ich nur noch Zaungast als Vater, dass liest man hier ja leider stetig. Die KM ruft mich in einer übermäßigen Intensität an, um Dinge besprechen zu müssen, die mit der Elternebene nichts zu tun haben. Es hagelt Vorwürfe, Beleidigungen und Drohungen. "Ruf zurück, oder Du siehst Dein Kind nie wieder, Du Psychopath!" und Ähnliches... Eine Umgangsregelung zwischen den Eltern konnte nicht gefunden werden, da dieses Thema grundsätzlich hinter anstand. Getroffene Absprachen wurden nicht eingehalten, Konflikte vor den Kindern vorgetragen. Es hat mir sehr viel abverlangt, mich nicht von der KM auf dieses Niveau herunter ziehen zu lassen. Letztendlich bemühte ich einen Jugendamtstermin, an dem sich die KM von ihrer besten Seite zeigte. Schlussendlich wurden doch alle besprochenen Verabredungen gekippt und ich war gezwungen, um überhaupt ein Ergebnis mitzunehmen, den Vorschlägen der Km zu folgen. Eine Weile ging das gut, von den steten Versuchen, über Streitthemen mit mir in Kontakt zu treten, mal abgesehen.
Nun werden die Verhaltensweisen der KM wieder belastender, ums mal höfflich auszudrücken und es passieren Dinge, unter der aus meiner Sicht das gemeinsame Kind sehr leidet. (nebenbei, der Kontakt zum Bruder des gemeinsamen Sohnes wurde mir untersagt) Die KM verfolgt mich an Umgangstagen, sie redet dem Kind ein, mich beim Vornamen zu nennen, sie enthält ihm an Umgangstagen sein Lieblingskuscheltier vor, sie verhindert Abschiedsrituale sodass der Junge bitterlich weint. Sie droht ständig mit der Absage der Termine, um diese wenige Stunden vorher doch wieder zu bestätigen.Alles in Allem bin ich jetzt an dem Standpunkt, dass ich nicht länger die Augen verschließen kann, so wie ich es bisher getan habe. Eine Erziehung im Sinne des Kindeswohl kann nicht gleichbedeutend mit den gezeigten Verhaltensweisen der KM bestehen. Ich bin der festen Überzeugung, dass es der Junge bei mir deutlich besser hätte. Warum ich erst jetzt reagiere? Die Geschwisterbeziehung war der eine Fakt, die Hoffnung, dass sich alles beruhigen würde, der Andere.
Ich notiere die Gegebenheiten, habe die furchtbaren SMS alle gespeichert. Eine Termin bei Rechtsanwalt habe ich nächste Woche. Ich werde mocrgen der zuständigen Mitarbeiterin vom Jugendamt einen Zwischenbericht schicken. Nun zu meiner Frage.
Die Scheu meinerseits, den Umgang gerichtlich festlegen zu lassen, ist relativ gering. Ich möchte aber erreichen, dass mein Sohn bei mir lebt. Gibt es dazu eurerseits Erfahrungswerte. Das die Chancen schlecht stehen, ist mir fast schon bewusst...Aber ich muss doch wenigstens alles versuchen, um das Beste für das Kind zu erreichen...Was meint Ihr?
Danke im Voraus, Lotte
Hallo Lothar,
wie sieht denn die bisherige Umgangsregelung aus?
Ich würde ein letztes mal einen Vermittlungsversuch beim JA versuchen. Dort solltest Du der KM und dem JA Deine Umgangsvorstellungen mitteilen, ohne weitere Kompromisse zu machen. Stelle das Kind in den Mittelpunkt. Zudem würde ich der KM deutlich machen, wenn ihr euch nicht außergerichtlich einigen könnt, wird das ein Gericht festlegen, so dass jeder (auch die KM) keine Flexibilität mehr besitzt.
Wenn das nicht fruchtet, würde ich eine Umgangsklage starten.
Das alleinige Sorgerecht zu beantragen würde ich nicht machen. ich würde stattdessen versuchen, eine umfangreiche Umgangsregelung zu erhalten. Denn die Beschimpfungen der KM sind eigentlich kein Grund, Dir das ASR zu übertragen.
Was den Halbbruder betrifft, da kannst Du nichts machen. ist halt nicht Deiner. Du hättest zwar als sozialer Vater und ehemals enge Bezugsperson ebenfalls ein Umgangsrecht, aber diese Baustelle würd eich jetzt nicht aufmachen. konzenteiere Dich auf dem gemeinsamen Sohn.
Gruss
BP
Hallo Lothar,
in Ergänzung zu den Ratschlägen:
Beleidigungen und Drohungen der KM (natürlich) ohne Reaktionen von Dir festhalten.
Die sms, die Du schon erhalten hast, nicht löschen. Sollte es bald nur noch anwaltliche Korrespondenz geben, kann das wichtig sein. Auch wenn es Anwälte gibt, die beleidigende oder drohende sms als pietätlos abtun und abwinken.
Die Mutter deines Sohnes scheint nach deinen Beschreibungen (noch) recht planlos zu sein. Kann sich aber schlagartig ändern, sobald sie anwaltlich beraten ist.
Leg deinen Fokus nur auf deinen Sohn und dich.
Gruß
sp
Moin Lothar,
auch ich kann Dir nur raten, den Focus auf Euer Kind und auf stabilen, möglichst weit reichenden Umgang zu legen, den Du ggf. mit gerichtlicher Hilfe erreichst. Die Kiste "ich nehm ihr das Kind weg, weil sie eine Schlimme ist" wird vorhersehbar nicht funktionieren; ganz egal, was Du "beweisen" kannst. Am Ende wiegt
Letztendlich bemühte ich einen Jugendamtstermin, an dem sich die KM von ihrer besten Seite zeigte.
- neben der Kontinuität, dass Euer Sohn schon lange in ihrem Haushalt lebt - viel schwerer.
Niemand wird sich SMS durchlesen wollen oder sie gar für "Beweismittel" halten. Zumal SMS höchsten beweisen, dass der Absender - wer auch immer das sei - Kraftausdrücke schreiben kann, aber nicht, dass sich ein bestimmtes Kind in Gefahr befindet - und auch nicht, wer sie geschrieben hat.
Insofern: Konzentriere Dich auf erreichbare Ziele, aber hol Dir keine blutige Nase bei unerreichbaren. Es gibt nach Deiner Schilderung keinen Grund, Euer Kind aus dem Haushalt Deiner Ex herauszunehmen und Dir das ABR zuzusprechen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Die sms, die Du schon erhalten hast, nicht löschen. Sollte es bald nur noch anwaltliche Korrespondenz geben, kann das wichtig sein.
Ich sehe die SMS ähnlich wie @Martin. Was sollen die belegen, beweisen,bringen? SMS beeinträchtigen in keinster Weise das Kindeswohl. Etwas anderes ist es, wenn die KM den KV vor dem Kind selbst schlecht macht. Dann könnte man von einer Kindeswohlgefährdung sprechen, rechtfertigt aber auch noch keine ABR-Übertragung. Das einzige, was man evtl. aus den SMS ableiten könnte, wäre mangelnde Bindungstoleranz seitens der KM.
@gardo:
Danke für den Hinweis. klaro meinte ich das ABR.
Gruss
Ich sehe die SMS ähnlich wie @Martin. Was sollen die belegen, beweisen,bringen? SMS beeinträchtigen in keinster Weise das Kindeswohl.
nicht nur das: Diese SMS wird niemand sehen wollen, denn sie beweisen nichts. Vor allem nicht, wer sie geschickt hat und warum er das getan hat. Sie beweisen auch nicht, wem die Telefonnummer gehört, von der sie (angeblich) geschickt wurden. Sie beweisen nur, dass auf einem Handy-Display gerade eine mehr oder weniger unflätige Botschaft aus maximal 160 Zeichen zu lesen ist.
Und wer glaubt, ein Familiengericht würde ein Beweiserhebungsverfahren über die Inhaber von Mobilfunkanschlüssen starten, glaubt vermutlich auch an den Weihnachtsmann.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Diese SMS wird niemand sehen wollen, denn sie beweisen nichts.
Hallo zusammen,
ich bringe an dieser Stelle mal kurze meine Erfahrungen zum Thema SMS ein. Auch ich habe da immer mal wieder sehr böse SMS bekommen, in denen auch klar war, dass die Mutter gedroht hat "mach das was ich will oder Du siehst Dein Kind nicht".
Im ersten Umgangsverfahren hatte ich die eingebracht, die Richterin hatte die auch zur Kenntnis genommen und in der Verhandlung dazu gesagt, dass es da ja auch recht unschöne SMS gäbe.
In einem anderen Umgangsverfahren hatte ich auch einige SMS eingebracht in den Schriftsatz meines Anwalts. Hier hat die Richterin in der Verhandlung gesagt, sie habe die Anträge nicht gelesen (7 Seiten Antrag umsonst).
Im Sorgerechtsverfahren (§ 1666 BGB) gegen die Mutter hatte der Gutachter durchaus auch recht bestimmte SMS haben wollen, wo die Mutter mal was zu ihrer (nicht)Beziehungsfähigkeit geschrieben hatte. Die war dann sogar ausdrücklich Thema in der Verhandlung, wo die Mutter sich dazu äußern sollte, ob sie das so geschrieben hat. Nachdem die KM da rumgeeiert ist, sie könne sich da nicht mehr erinnern (war 2 Jahre her die SMS!), war die Richterin ziemlich stinkig. Dazu könnte aber auch beigetragen haben, dass die KM immer zu ihrem Anwalt geschaut hat, was die Richterin zu der klaren Ansage gebracht hat, sie wollte das von der KM wissen und nicht von deren Anwalt...
Viele Grüße,
MalteW
Nachtrag: Meine Aussage bezüglich des Beweiswerts von SMS basierte natürlich auf der Annahme, dass eine Ex, die pfiffig genug ist, sich beim
Jugendamtstermin, an dem sich die KM von ihrer besten Seite zeigte.
nicht so blöd ist, die SMS auch noch zuzugeben.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also eine Richterin, die sich für 2 Jahre alte SMS interessiert kann ich aber auch nicht für voll nehmen.
Zumal sich der Absender (bzw. die Telefonnummer) von E-Mails und SMS auf einfache Art und Weise faken lässt.
Kann man übrigens ziemlich viel Unsinn mit anstellen... 🙂
--
Brainstormer
Das ändert nichts daran, dass man die Dinger speichern sollte. Wenn es hart auf hart kommt, wird ein fähiger Anwalt was damit anzufangen wissen. Verschlechtern dürfte es die eigene Position jedenfalls nicht.
Gegenwärtig damit konfrontiert, muss ich das leider bestätigen. Auch wenn die sms sechs oder mehr Monate alt sind und in einem Prozess keine Bedeutung haben können, lässt sich damit zumindest Staub aufwirbeln...
Da liegt der Fokus falsch. Es ist gar nicht wichtig, irgendwelche SMS zu beweisen. Wichtig ist das generelle Kommunikationsverhalten und da gehören zum Beispiel NICHTantworten auf das Kind betreffende Fragen ebenso dazu wie völlig am Thema vorbeigehende oder kontraproduktive Anfragen der KM - auch via SMS.
Wichtig ist eben, nicht durch die SMS belegen zu wollen, wie böse sie ist, sondern umgekehrt deutlich zu machen, wie deine konstruktive(!) Kommunikation immer wieder an den Nicht- oder Fehlreaktionen der KM scheitert. Also nicht "Gucken Sie, da, da und hier hat sie mir geschrieben und mich beleidigt!" sondern "Am x.y. hatte ich via Email angefragt, wie es denn nun mit der Anmeldung in der Betreuungseinrichtung steht. Eine Rückantwort per Mail bekam ich nicht, lediglich einen Tag später eine SMS, die soweit ich das beurteilen kann das Thema nicht aufgriff und deren Tonfall ich völlig unangemessen empfunden habe."
Also immer "Ich versuche, es richtig zu machen, aber sie hilft nicht mit!" statt "Sie macht es so falsch, dass sie mir das Kind geben müssen!"
Dass du unter den gegebenen Umständen auch mittelfristig daran denkst, dass das Kind zu dir umziehen sollte, finde ich nachvollziehbar. Allerdings musst du die Stationen ganz klar voneinander trennen. Es MUSS Umgang stattfinden und zwar umfangreich und regelmäßig. Wenn dazu eine gerichtliche Anordnung und eine Umgangspflegschaft notwendig ist, dann muss das eben her aber dein Kind hat das RECHT auf Dich. Und wenn die Mutter dem Kind dieses Recht verwehrt, muss jemand von außen eingreifen und dafür sorgen, dass die Interessen des Kindes gewahrt werden.
So wie du deine KM beschreibst, musst du gar nicht viel tun, sie macht sich ja konstant selbst unglaubwürdig und präsentiert sich als kooperationsunwillig. Also lass sie einfach machen. Sei kooperativ, sachlich und vernünftig. Das bedeutet aber auch, vernünftig Grenzen zu setzen. Gespräche z.B. durchaus auch abzulehnen, wenn der Ton kippt oder das Thema nicht relevant ist. Ja, du willst und musst mit ihr kommunizieren - aber du musst dich weder blöd anmachen noch kontrollieren lassen. Ja, du willst Kompromisse finden und schließen, das bedeutet aber nicht, dass du dich erpressen lassen musst.
Und wenn das mit ihr alleine so nicht machbar ist, brauchst du Hilfe, damit du deine Pflichten gegenüber eurem Kind wahrnehmen kannst. Für genau diese Hilfe sind Jungendamt, Gericht, Verfahrensbeistand, Umgangspflegschaft und Co. da. Man muss sie aber aktiv darum bitten.
Vielen Dank für Eure Antworten. Es gibt Momente, in denen ich an meine Grenzen stoße. Ich habe Schlafstörungen und mir dreht sich der Magen um, wenn ich weiß, wieder mit dieser Frau kommunizieren zu müssen. Im Moment häuft sich der Terror und ich habe eben die Wahl, mich diesem zu stellen, quasi auszuhalten, oder einfach mein Kind nicht sehen zu können. Komme ich all Ihren Forderungen nach, bin "vernünftig", dann darf ich Umgang haben. Ich KOTZE wortwörtlich ab...
Ich fühle mich erpresst!!! Aber wenn mein Kind vor Freude weint und mich so fest umarmt, wenn es mich sieht, verfliegt der ganze Stress erstmal.
Die zuständige Fachkraft beim Jugendamt hat noch 4 Wochen Urlaub...Naja, der steht Ihr sicher auch zu.
Ich habe für nächste Woche einen Anwaltstermin gemacht, um mich beraten zu lassen. Ich bin es leid, mir den ganzen "Irrsinn" weiter geben zu müssen, mir von Bekannten sagen lassen zu müssen, "Hey, Ihr müsst lernen, miteinander zu reden!" und ständig nach der Pfeife dieser Frau zu tanzen. Gehorche ich nicht, wird der Umgang gestrichen. So einfach ist das. Dann stehe ich vor verschlossener Tür...
Aus Euern Antworten habe ich Folgendes entnommen. Erstmal sollte eine Umgangsregelung getroffen werden. Das gelingt mir allein mit der KM und/oder dem Jugendamt nicht. Ergo, Anwaltstermin machen...Diesen Termin habe ich. Weitere Gespräche mit der KM wie bisher "ertragen"! Viele erfahrene Menschen raten mir, den Weg zum Richter nicht zu suchen, auf Kommunikation zu setzen. Boah, aber wie zum Teufel soll man sachlich auf den Ausspruch zum gemeinsamen Kind reagieren, der da hieß :"Lass Dich von diesem Dreckschwein nicht beeinflussen." Solche Ausbrüche Ihrerseits sind Tagesordnung...Ich hab´s wie immer überhört, aber es nagt an mir!
Und ob Ihre Diagnose reicht, oder ihr Verhalten mir gegenüber ein Beleg dafür sein kann, das mein Sohn besser bei mir leben kann, wird mir wohl auch der Anwalt verraten.
Danke, Lotte!
Ich fühle mit Dir... Selbe Situation! Die Zeiten mit dem Zwerg entschädigen, aber "entlasten" einen selber leider nicht... Ich werd mich mal nach nem neuen Anwalt umschauen; Jetzt schon zu wissen, dieser "Terror" geht noch viele Jahre so weiter,
und wird vor allem auf dem Rücken des Kindes ausgetragen, zerfrisst einen! Hab jetzt wieder angefangen Lotto zu spielen und wenn ich was gewinnen sollte, starten wir ne Sammelklage! :gunman:
Moin LNB,
mal abgesehen davon, dass "Sammelklagen" im deutschen Rechtssystem gar nicht vorgesehen sind: Wen würdest Du da denn "gesammelt verklagen" wollen - und warum?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Lotte.
Und ob Ihre Diagnose reicht, oder ihr Verhalten mir gegenüber ein Beleg dafür sein kann, das mein Sohn besser bei mir leben kann, wird mir wohl auch der Anwalt verraten.
Wenn Dein Anwalt sowieso alles besser weiß, frage ich mich warum Du hier überhaupt nachfragst.
Du hast hier zumindest keine Gründe genannt, die eine Übertragung des ABR auf Dich rechtfertigen würden.
Darüber hinaus kannst du nicht auf zahlreiche Antworten warten, wenn Du 3 Tage brauchst um Dich zurück zu melden und dabei die Fragen, die man Dir stellt, nicht einmal beantwortest.
@martin: Die Sammelklage von LNB war wohl nicht ganz ernst gemeint.
Und ob Ihre Diagnose reicht, oder ihr Verhalten mir gegenüber ein Beleg dafür sein kann, das mein Sohn besser bei mir leben kann, wird mir wohl auch der Anwalt verraten.
Hallo Lothar,
bitte vergiss im Gespräch mit deinem Anwalt nicht, dass eine Anwaltskanzlei ein Wirtschaftsunternehmen ist.
Genauso, wie du beim Einkaufen ganz selbstverständlich in deine Kaufentscheidung einkalkulierst, dass der Fleischer seine Rechnungen bezahlt, weil er Fleisch und Wurst verkauft und es ihm nicht um deine Cholesterin-Werte oder deine Gesundheit geht, sondern um seinen Umsatz, wenn du die Metzgerei betrittst.
Genauso geht es dem Anwalt nicht um dein Recht oder das Wohlergehen deiner Familie, sondern darum, dass er die Gehälter seiner Mitarbeiter und seine eigenen Rechnungen zahlen kann und genug übrig behält, um sein eigenes Leben zu genießen.
Sich den eigenen Lebensunterhalt als Anwalt zu verdienen, ist grundsätzlich nichts Unanständiges, finde ich.
Ich bin nur oft erschüttert von der Blauäugigkeit, mit der erwachsene Menschen von ihren Anwälten (oder dem Jugendamt, einem Gericht oder einem Therapeuten) erwarten, dass "die Profis" voller Idealismus und ohne Eigeninteresse die Probleme von Familien besser lösen können, als es die Familie selbst schafft.
Wenn du dir Sorgen um den Jungen machst, dann schau das du den Umgang in trockne Tücher bekommst. Das sollte i.d.R. fast ein Selbstgänger sein - solange du nicht vor Gericht anfängst vom ASR zu schwafeln.
Alles Gute 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Neben den wahren Worten von Biggi muss man auch noch berücksichtigen, dass Anwälte dir für das Geld, dass du ihnen bezahlst, keinerlei Erfolg schuldig sind.
Das hebt sie nochmal vom Metzger oder Automechaniker und den meisten anderen Leuten ab, von denen man i.d.R. eine bestimmte Gegenleistung erwarten darf.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
