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Der Vater als Bittsteller

 
(@Hoffmann)

Hallo,

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG)

Obwohl das Grundgesetz die Pflege und Erziehung der Kinder den ELTERN und nicht der Mutter alleine als Recht und Pflicht zuweist, ist das Bundesverfassungsgericht weiterhin der Meinung, dass der nichtehelichen Mutter die elterliche Sorge ab Geburt alleine zustehen kann. Es muss nur eine Klagemöglichkeit für den Vater geben, bei der der Vater dann aber erst einmal nachweisen muss, wieso er glaubt, dass ein Grundrecht auch für ihn als Vater gelten soll.
Daran wird sich auch mit der zu erwartenden Neuregelung des Sorgerechts nichts ändern. Es wird wohl nur die Anzahl der Stöckchen verringert, über die der Vater springen muss, wenn er das gemeinsame Sorgerecht bekommen will, von dem er sich im Zweifel dann aber auch nicht viel abschneiden kann, weil es wenig Wert ist.

Auch bei der Umgangsregelung ist meistens der Vater der Bittsteller und es wird immer noch davon gesprochen, der betreuende Elternteil (meistens ja die Mutter) "gewährt" Umgang. Eben so wie man einem Untertanen eine Bitte gewährt.

Bei der Lektüre vieler Blog-Einträge habe ich mich gefragt, wieviel Erniedrigung Väter eigentlich hinnehemen sollen, um einfach Elternteil sein zu können? Und was für ein Bild von Männerrolle und Vaterschaft sie ihren Kindern vermitteln wollen, wenn sie sich derartig vorführen lassen? Es wird geschätzt, dass 2 Millionen Kinder in Deutschland den Kontakt zu einem Elternteil verloren haben, meistens ist es der Vater. Ich wundere mich, dass es nicht noch mehr sind. Vielleicht wären Väter heute besser dran, wenn viele Väter nicht ihre ganze Zeit und Energie in Umgangsverfahren gesteckt hätten, in denen sie als Bittsteller immer wieder gedemütigt wurden, sondern durch konsequente Verweigerung und politische Einflussnahme auf diese eklatanten Misstände aufmerksam gemacht hätten.

Beste Grüße,
Hoffmann, der zu seinem Bedauern schon seit einiger Zeit festgestellt hat, dass man in Deutschland nicht Vater werden sollte.

Zitat
Geschrieben : 07.01.2013 04:11
(@diskurso)
Registriert

Vielleicht wären Väter heute besser dran, wenn viele Väter nicht ihre ganze Zeit und Energie in Umgangsverfahren gesteckt hätten, in denen sie als Bittsteller immer wieder gedemütigt wurden, sondern durch konsequente Verweigerung und politische Einflussnahme auf diese eklatanten Misstände aufmerksam gemacht hätten.

1. Väter vielleicht, den Kindern jedoch ist damit nicht geholfen
2. Verweigerung bedeutet eben (leider) nicht politische Einflussnahme, sondern eher Unterwerfung gegenüber unserem feministischem Familiensystem
3. solange sich die sogenannte Väterbewegung vor allem virtuell artikuliert und nicht endlich geschlossen (!) auf die Strasse geht bzw. sich vor allem mit sich selbst beschäftigt, wird sich nicht viel ändern

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 12:40
(@Brainstormer)

Moin Hoffmann,

Auch bei der Umgangsregelung ist meistens der Vater der Bittsteller und es wird immer noch davon gesprochen, der betreuende Elternteil (meistens ja die Mutter) "gewährt" Umgang. Eben so wie man einem Untertanen eine Bitte gewährt.

Ich sehe es ähnlich - die ungerechtfertigte Machtposition des betreuenden Elternteils, versetzt das Umgangselternteil oftmals in die Lage eines Bittstellers.
Vielleicht würde es helfen, wenn Umgangsboykott, genau wie in Finnland, zukünftig strafbar wäre.

Vielleicht wären Väter heute besser dran, wenn viele Väter nicht ihre ganze Zeit und Energie in Umgangsverfahren gesteckt hätten, in denen sie als Bittsteller immer wieder gedemütigt wurden, sondern durch konsequente Verweigerung und politische Einflussnahme auf diese eklatanten Misstände aufmerksam gemacht hätten.

Von Umgangsverweigerung, zur politischen Einflussnahme, halte ich wenig. Zum Einen würde man damit keine Aufmerksamkeit erreichen und zum Anderen wären dabei die Kinder die Leidtragenden. Das Mitwirken in Vätervereinen wäre eine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen und natürlich kann jeder Einzelne bei der Wahl selbst entscheiden, ob er seine Stimme einer Partei gibt, die an rückwärtsgerichteten Gesetzesänderungen, wie z. B. dieser hier, mitgewirkt hat.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 12:50
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich habe mich nie als Bittsteller gefühlt. Ich habe gefordert. Und zwar viel. Und habe viele Dinge durchbekommen.
Durch das lesen hier im Forum und durch Gespräche, habe ich Väter kennengelernt, wo die Mütter den Umgang boykotieren.

Wer als "Bittsteller" auftritt, der wird auch als "Bittsteller" behandelt. Das ist meine Erfahrung.

Manchmal ist es notwendig seine Strategie, seinen Blickwinkel zu ändern um seine Interessen zu wahren. Wie das im Einzelfall aussieht, kann ich natürlich nicht sagen. Aber dennoch, wird es immer Kindsbesitzerinnen geben, die den Vätern das Leben schwer machen.

Aber, es findet langsam ein Umdenken statt...

So long
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2013 14:16
(@Hoffmann)

Hallo allerseits,

Manchmal ist es notwendig seine Strategie, seinen Blickwinkel zu ändern um seine Interessen zu wahren. Wie das im Einzelfall aussieht, kann ich natürlich nicht sagen. Aber dennoch, wird es immer Kindsbesitzerinnen geben, die den Vätern das Leben schwer machen.

Ja, es wird immer Kindsbesitzerinnen geben, aber es muss nicht unbedingt eine Justiz geben, die das ungestraft duldet.
In Deutschland wird einer Kindsbesitzerin (oder auch einem Kindsbesitzer, denn es gibt ja auch Männer als BET, die den Umgang boykottieren) vom Gericht eine Ermahnung ausgesprochen. Wenn dann Gerichtsentscheidungen weiter ignoriert werden, wird am Ende von der Justiz gesagt "jetzt ist das Kind entfremdet und der Umgang schadet nur". So wird der Boykott dann nachträglich legitimiert. Entsprechende Beispiele sind hinlänglich publiziert.
Das müsste keineswegs so sein, wie z.B. Frankreich beweist. Für diejenigen, die Französich sprechen hier der
Link: http://midi-pyrenees.france3.fr/info/une-mere-refuse-de-presenter-ses-enfants-au-pere-74261912.html
Inhalt ist die "übliche" Extremvariante des Kampfes um das Kind. Die Frau wirft dem Mann Mißbrauch vor. Die Justiz stellt das Verfahren ein, weil nichts dran zu finden ist. Die Frau enthält dem Mann trotzdem über ein Jahr den Kontakt zu den Kindern vor und flüchtet ohne Angabe einer Adresse.
Ergebnis in Frankreich: Sorgerechtsentzug der Mutter und 12 Monate Haft für die Mutter, davon 11 Monate zur Bewährung (die Untersuchungshaft wurde angerechnet). Der Staatsanwalt hatte übrigens 6 Monate ohne Bewährung gefordert. Das größte Kind lebt jetzt bei der Oma, die beiden kleineren Kinder kommen in eine Pflegefamilie.

Nebenbei bemerkt hat der Umgangsberechtigte in Frankreich übrigens Anspruch den Aufenthaltsort der Kinder zu kennen. Ein Aufenthaltswechsel ist durch den betreuenden Elternteil innerhalb von 5 Tagen bekanntzugeben. Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 3 Jahren Haft oder 45000 EUR Geldstrafe bestraft.
Quelle: http://www.lepoint.fr/chroniqueurs-du-point/laurence-neuer/retention-d-enfant-quelles-actions-judiciaires-23-08-2012-1498414_56.php

Auch nichteheliche Väter haben in Frankreich selbstverständlich das Sorgerecht. Selbst wenn das Sorgerecht entzogen wurde, hat der nicht sorgeberchtigte Elternteil umfangreiche Auskunftsrechte auch gegenüber Dritten, z.B. der Schule.
Was hat der nichteheliche Vater in Deutschland? Ein Auskunftsrecht gegenüber der Mutter, die nach Gutdünken über das gemeinsame Kind berichtet oder eben nicht. Wo das Kind wohnt darf der nichteheliche Vater selbst recherchieren, wenn die Mutter umzieht und keine Mitteilung macht.

Aber, es findet langsam ein Umdenken statt...

Ja, es findet ein Umdenken in Deutschland statt. Jetzt darf der nichteheliche Vater immerhin schon klagen, um dann (vielleicht) das Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu bekommen und dann an etwa 10 Entscheidungen von Bedeutung beteiligt zu werden. Davon sind allerdings die ersten 3 schon von der Mutter entschieden worden, bevor er das Sorgerecht bekommen konnte: 1. Name des Kindes 2. Aufenthaltsort des Kindes 3. evtl. Taufe. (und 4. sofern zutreffend seit Neuestem auch Beschneidung von Jungen).

2. Verweigerung bedeutet eben (leider) nicht politische Einflussnahme, sondern eher Unterwerfung gegenüber unserem feministischem Familiensystem

Das sehe ich nicht so. Im Gegenteil gerade die fehlende Verweigerung sehe ich als Unterwerfung. Wenn man schon als minderwertiger Elternteil behandelt wird und daran nichts ändern kann, dann muss man weder sich noch den Kindern diese Minderwertigkeit auch noch regelmäßig beim sogenannten Umgang vorführen lassen.

3. solange sich die sogenannte Väterbewegung vor allem virtuell artikuliert und nicht endlich geschlossen (!) auf die Strasse geht bzw. sich vor allem mit sich selbst beschäftigt, wird sich nicht viel ändern

Das sehe ich auch so. Allerdings glaube ich, dass die sogenannte Väterbewegung sich bestimmt auch deshalb mit sich selbst beschäftigt, weil sie durch diese Art des Umgangs erpressbar und deshalb weitgehend politisch handlungsunfähig ist. Wer das Kind als Machtmittel hat, der kann damit halt auch verhindern, dass Dinge offen beim Namen genannt werden.

Beste Grüße,
Hoffmann, der weiterhin denkt, dass man in Deutschland nicht Vater werden sollte.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 01:20
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Hallo ihr
okay gemeinsames Sorgerecht nach Vaterschaftsanerkennung, kein Thema gehe ich mit (wünschen würde ich mir ja ein Kreuzchen bei der Vaterschaftsanerkennung, ob dieser das Sorgerecht auch will....soll ja einige andere Fälle geben)

aber ich finde es arg zweifelhaft sich zu überlegen, dass man Umgänge und co boykottieren sollte, um mehr Väterrechte durchzusetzen, weil davon haben die Kinder zu dem aktuellen Zeitpunkt nichts. Es muss doch andere Lösungen geben, die nicht auf dem Rücken der Kids ausgetragen werden

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 01:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehe ich auch so.
Es mag gute Gründe geben, den Kampf um die Kinder irgendwann aufzugeben aber politischer Änderungswille gehört sicher nicht dazu.

Das würde auch keinerlei Druck ausüben, sondern nur dokumentieren, dass Väter sowieso kein Interesse an ihren Kindern haben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2013 09:23
(@Hoffmann)

Es mag gute Gründe geben, den Kampf um die Kinder irgendwann aufzugeben aber politischer Änderungswille gehört sicher nicht dazu.

Das würde auch keinerlei Druck ausüben, sondern nur dokumentieren, dass Väter sowieso kein Interesse an ihren Kindern haben.

Das kann man auch anders sehen. Man kann durchaus Interesse an seinen Kindern haben ohne bereit zu sein sich jeden Bedingungen für einen Kontakt zu unterwerfen. Solange Väter es sich gefallen lassen als Elternteil 2. oder sogar 3. Klasse behandelt zu werden um sich so den Kontakt zu den eigenen Kindern zu erkaufen, muss man sich nicht wundern, wenn sich kaum etwas ändert. Warum sollte es auch? Die Betroffenen beklagen sich ja nur in Vätervereinen darüber und nehmen sonst weitgehend alles hin.
Und so ändert sich in Deutschland weiterhin leider wirklich ziemlich wenig. Selbst die bevorstehende Mini-Sorgerechtsreform, die aller Voraussicht nach an der Väterbenachteiligung nicht viel ändern wird, ist ja nicht in Deutschland erkämpft worden oder durch Einsicht des deutschen Gesetzgebers entstanden, sondern schlicht der Tatsache geschuldet, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das geltende deutsche Sorgerecht als menschenrechtswidrig eingestuft hat. Erst DANACH haben die Bundesverfassungsrichter plötzlich bemerkt, dass das Sorgerecht jetzt doch auch verfassungswidrig ist, obwohl sie 2003 (vor dem europäischen Urteil) genau dieselbe Gesetzgebung als verfassungskonform bewertet haben.

Beste Grüße,
Hoffmann, der zu seinem Bedauern leider weiterhin denkt, dass man in Deutschland nicht Vater werden sollte.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2013 00:13