Hallo alle zusammen,
kann mir jemand sagen was dieser Satz bedeutet? Als ich damals meinen Sohnemann von seiner Mama weg geholt habe satnd im Richterlichen Schreiben einige Monate später: Der Aufenthalt des Kindes wird beim Vater bestimmt! Habe ich somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Oder was stand bei euch drin, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ein Elternteil übergegangen ist!
Ist eigentlich nur reine neugierde von mir, weil mich schon lange interresiert!
Liebe Grüße
Hallo JP,
bei mir stand drin:
...Aufenthaltsbestimmungsrecht.....wird übertragen.
Ob du in deinem Fall nun das alleinige ABR hast kann ich dir nicht beantworten.
Gruß
Bart
bei mir steht das der lebensmittelpunkt bei der mutter bestimmt wird, die richterin sagte aber das abr bleibt bei uns beiden.
in deinem satz mit aufenthalt und bestimmt könnte man natürlich vermuten du hast das abr aber sicher wäre ich mir da nicht, könnte mir vorstellen, das es deutlich geschrieben werden muss.
Moin,
damit ist der Lebensmittelpunkt gemeint, was nichts wert ist. Das ABR hätte ansonsten namentlich genannt werden müssen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für eure schnellen Antworten! Ich hatte gehofft, dass ich zumindest etwas in der Hand hätte, aber anscheinend ist dem leider nicht so!!!
Der genaue Auszug heißt:
.... Die Elterliche Sorge für das gemeinsame minderjährige Kind______________geb. am ___________ bleibt beiden Elternteilen zur gemeisamen Ausübung überlassen. Der Aufenthalt des Kindes wird beim Vater bestimmt.
Ich habe nur manchmal Angst dass KM meinen kleinen nach dem Umgang nicht mehr wieder bringt! Nützen wird mir dass Urteil von 2006 da wohl nix oder?
Hi
Nützen wird mir dass Urteil von 2006 da wohl nix oder?
Definitiv NEIN. Gegen Deine Ängste ist kein Mittel gefeilt. Jedem ET, egal ob KM oder KV, ist wenig geholfen, sich gegenüber irgendwelchen Spekulationen, Vermutungen oder auch subjektiven Ängsten defintiv abzusichern. Und im Interesse des Kindes empfinde ich dies auch für sinnvoll. Falls das jetzt zu scharf war dann sage bitte, warum Du Befürchtungen hast, hier könnte was schief laufen. So pauschal gesagt wie von Dir ist das wenig erleuchtend.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
also ich denke, man sollte schon sagen, dass die Festlegung des Lebensmittelpunktes nicht nur unverbindliches Gelaber ist, sondern der Wille des Gerichts. Da dies nun seit Jahren auch von beiden Eltern so gehalten wurde, kann die Mutter keinesfalls "einfach so" das Kind bei sich behalten. Die Kontinuität für das Kind steht absolut dagegen. Von daher hat JP schon eine gewisse Sicherheit.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
.... Die Elterliche Sorge für das gemeinsame minderjährige Kind______________geb. am ___________ bleibt beiden Elternteilen zur gemeisamen Ausübung überlassen. Der Aufenthalt des Kindes wird beim Vater bestimmt.
Ich habe nur manchmal Angst dass KM meinen kleinen nach dem Umgang nicht mehr wieder bringt! Nützen wird mir dass Urteil von 2006 da wohl nix oder?
Hallo,
zunächst sollte man sich nicht durch diffuse Ängste vor rein konjunktivistischen Möglichkeiten verrückt machen lassen. Hast du denn überhaupt konkrete, gegenwärtige Gründe, etwas zu befürchten? Du schreibst, das Urteil ist von 2006. Wenn seither nicht daran gerüttelt wurde, warum sich jetzt einen Kopf machen? Des weiteren sehe ich anders als die Mitforianer hier sehr wohl für den Fall des Falles eine erhebliche Nützlichkeit dieser gerichtlichen Bestimmung.
/elwu
Danke für eure Antworten!
Also zu Anfang: Für Exilein ist Geld alles! Nun hab ich diese Woche ( ich kämpfe seid 4 Jahren ) einen U-Titel bekommen! Supi ich freu mich auch total! Habe auch bereits die Vollstreckbare ausfertigung!!!! Aber jetzt trau ich mich eigentlich nicht wirklich sie drauf an zu sprechen oder die zwangsvollstreckung gegebenenfalls einzuleiten! Man muss vielleicht dazu sagen, dass sie nie auf ein Schreiben von meinem Anwalt oder des Gerichtes bezüglich Unterhalt reagiert hat! Seid knapp 4 Jahren! Jetzt hat es die Richterin einfach festgelegt!!!
Meine brfürchtung ist nun in der hinsicht dass sie sagt, puh is ne ganze stange geld! Wenn der kleine bei mir wohnt muss ich ja nix mehr bezahlen!
Ist eigentlich schwachsinn, dass weis ich selbst, aber man weis ja nie!
Ich bin gerne auf alle eventualitäten Vorbereitet!!!!
Hi,
wenn sie vor diesem Hintergrund plötzlich das Kind nicht wieder zurück bringt, dürfte das recht einfach zu kommunizieren sein.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
So sagen würde sie es bei Gericht oder so natürlich nie....
Ich habe einfach sachon gelernt dass Mütter in Deutschland mehr Rechte haben, meiner Meinung nach!!!!!
Sie nicht, aber du. Und ganz so blöd sind Richter denn auch nicht. Aber gut, in Familiengerichten kann viels schief gehen...
Trotzdem würde ich mir nicht zu sehr den Kopf machen.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Moin,
wenn du den Titel nicht vollstreckst, kann sie später damit durchkommen, dass du das Geld ja offensichtlich nicht brauchtest und sie sich darauf eingerichtet hat, nicht zahlen zu müssen.
Augen zu und durch.
Beide Urteile würde ich gern in anonymisierter Form veröffentlichen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
wenn du den Titel nicht vollstreckst, kann sie später damit durchkommen, dass du das Geld ja offensichtlich nicht brauchtest udn sie sich darauf eingerichtet hat, nicht zahlen zu müssen.
Wenn ein Anspruch erst einmal rechtskräftig festgestellt ist, dann hat man 30 Jahre Zeit zu vollstrecken. Verwirkung kann dann nicht mehr eintreten.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
@ Deep Thought
Soll ich die Titel abtippen und einstellen oder wie meinst du das?
Sry kenn mich hier noch net ganz so doll aus :redhead:
Aber ihr habt mir Mut gemacht, wenn später der kleine im Bett is, werde ich Exilein anrufen und ma fragen wie sie sich dass mit den Schulden gedacht hat! Ob und wie sie diese zurückzahlen will! Ist erstmal billiger wie der GV! Danke
@JP
Scannen und mailen oder kopieren und per Post. 🙂
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
und du stellst sie dann ein?
Jep.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
wird erledigt