Déjà-vu , Trennungs...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Déjà-vu , Trennungsphase

Seite 2 / 2
 
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Ex dreht jetzt völlig durch.

Also, nochmal zum Sachverhalt. Ex trennte sich letzte Woche Dienstag, nimmt unser Kind mit. Nach Versuch Meinerseits das ich unser Kind sehen und auch bei mir übernachten könne blockte sie ab und meinte das es esrtmal nicht gut für das Kind sei und Sie es nicht möchte das unser Kind bei mir übernachte!!! Also habe ich unser Kind ja aus dem Kiga geholt und Ihr es mitgeteilt das unser Kind bei mir übernachte und ich es wie gewohnt am nächsten Morgen wieder hinbringe. So habe ich es auch gemacht.
Sie hat unser Kind am Freitag wieder abgeholt. Auf Anfrage von mir mein Kind am Samstag oder Sonntag mal wieder zu sehen meinte Sie nur : Aufgrund der Vorkommnisse das ich unser Kind genommen hätte könne Sie mir unser Kind nicht geben!  :puzz:
Am Montag war dann das Gespräch beim JA. Sie sagte dann das Sie einen Eilantrag auf ABR eingereicht hat, und Sie bis zur Verhandlung mir das Kind nicht zum übernachten überlässt bis die Besuchszeiten und auch das ABR Gerichtlich geregelt seien!

Jetzt bin ich aber Baff!!!

Kann Sie das so einfach? Wer weiß wann der Gerichtstermin ist, und so lange bin ich Ihrer Willkür ausgesetzt und mein eigenes Kind welches wir zuvor Jahrelang Gleichermaßen betreut hatten, darf ich nur mit Ihr an Nachmittagen sehen????

Was bedeutet überhaupt das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wenn ich Zustimme vor Gericht, ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei der Kindesmutter. Bedeutet dies das sie alleine bestimmen kann wo das Kind aufwächst? Dann könnte sie von heute auf morgen 200km weit wegziehen und ich könnte nichts dagegen tun? Sollte man überhaupt dem Zustimmen? Kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch zu 50/50 geregelt werden?

Unfassbar, habe Urlaub und mein Kind darf nicht bei mir Übernachten nur weil die Kindesmutter es nicht möchte. Habe mein Kind jetzt 5 Tage nicht gesehen, vorher jeden Tag! Das ist doch nicht gut für's Kind. Sie bestraft doch das Kind für Ihre eigenen Rachegelüste!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2011 07:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Herzlich willkommen im ganz normalen Familienrechtswahnsinn.

Kann Sie das so einfach?

Offensichtlich. Einen Antrag stellen kann jeder.

Wer weiß wann der Gerichtstermin ist, und so lange bin ich Ihrer Willkür ausgesetzt und mein eigenes Kind welches wir zuvor Jahrelang Gleichermaßen betreut hatten, darf ich nur mit Ihr an Nachmittagen sehen????

Das weiß nur der Richter.
Ob du dein Kind siehst, hängt aber nicht von ihrem ABR-Antrag ab, sondern von deinem Antrag auf Regelung des Umgangs.
Du solltest erstmal das JA kurzfristig (7 Tage) um Vermittlung bitten.
Wenn das nicht klappt, sofort Antrag bei Gericht auf Regelung des Umgangs stellen.

Was bedeutet überhaupt das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wenn ich Zustimme vor Gericht, ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei der Kindesmutter. Bedeutet dies das sie alleine bestimmen kann wo das Kind aufwächst? Dann könnte sie von heute auf morgen 200km weit wegziehen und ich könnte nichts dagegen tun? Sollte man überhaupt dem Zustimmen? Kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch zu 50/50 geregelt werden?

Richtig. Genau das bedeutet das ABR.
Du musst dir zunächst überlegen, ob du eine Chance siehst, euer Kind zu dir zu holen.
Wenn du aber bisher das Geld verdient hast und sie das Kind überwiegend betreut, bist du da Chancenlos.
Du solltest aber keinesfalls freiwillig auf das ABR verzichten, sondern nur deine Zustimmung geben, dass euer Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt bei der Mutter hat. Und das auch nur unter der Bedingung, dass der Umgang sichergestellt ist.

Unfassbar, habe Urlaub und mein Kind darf nicht bei mir Übernachten nur weil die Kindesmutter es nicht möchte. Habe mein Kind jetzt 5 Tage nicht gesehen, vorher jeden Tag! Das ist doch nicht gut für's Kind. Sie bestraft doch das Kind für Ihre eigenen Rachegelüste!

Ja. So ist in Deutschland das Kindeswohl definiert.
Ein Kind braucht seine Mutter zum Kuscheln und seinen Vater nur zum bezahlen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2011 09:15
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Am Montag war dann das Gespräch beim JA. Sie sagte dann das Sie einen Eilantrag auf ABR eingereicht hat, und Sie bis zur Verhandlung mir das Kind nicht zum übernachten überlässt bis die Besuchszeiten und auch das ABR Gerichtlich geregelt seien!
.
.
.
Was bedeutet überhaupt das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Deine Ex schafft bereits Fakten, während Du noch überlegst, welche Bedeutungen ihre Aktionen haben.

Mache Dich schnellstens schlau, wie der Hase in Fällen wie dem Eurigen läuft.

Beppo hat Dir ja auch schon eine genaue Gebrauchsanweisung geschildert.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2011 10:33
Seite 2 / 2