Chance Klage auf AB...
 
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Chance Klage auf ABR????

 
(@pascal81)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

nach langem mitlesen, möchte ich mich nun auch mal aktiv beteiligen.

Ich brauche Tipps und Erfahrungen zum Thema "Klage auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht".

Mein Sohn ist 4 Jahre alt und er lebt seit der Trennung vor 1,5 Jahren bei der Mutter. In letzter Zeit sehe ich große Veränderungen: er ist plötzlich ängstlich, aggresiv, entwickelt sich sprachlich zurück.

Nachdem selbst die Eltern der Kindesmutter auf mich zukamen und den Junge in Gefahr sehen, habe ich mich entschlossen meinen Sohn zu mir zu holen. Also ab zum Anwalt und Klage eingereicht.

Hier mal die wichtigsten Anklagepunkte:

-Arbeitszeiten der Mutter (6 Tage in täglich-wechselnden Schichten).....der Junge wird ständig von dritten betreut. er lebt aus dem koffer und ist fast jeden tag wo anders.
-wutanfälle gegenüber der mutter, schlägt sie, bespuckt sie, zerstört gegenstände, bemalt die wohnung.....bei mir ist er nie so
-beschimpft kinder "idiot, arschloch...".....mutter sagt es bringt nichts es ihm zu verbieten, er lacht sie dann aus und macht es trotzdem. bei mir ist das nicht so.
-mutter setzt ihn ständig vor den fernseher, nimmt mahlzeiten alleine im kinderzimmer oder vor dem fernseher zu sich
-mutter ist bei krankheit überfordert, arztbesuche übernehmen ich oder meine eltern. selbst mit ringelröteln hat sie ihn zu uns geschickt, wissentlich das meine ehefrau schwanger war, und weigerte sich mit zum arzt zu kommen.
-kleidung ist viel zu klein oder kaputt.....ich habe ihn alles neu gekauft die er dann beim umgang trägt
-mutter meint kinder lernen alles alleine. sie weigert sich im treppe laufen (mit 4j.) beizubringen, farben zu lernen, tischmanieren, basteln, malen usw....das übernehmen alles mein frau und ich
-sie weigert sich zu kochen (nach eigener aussage), bringt ihn erst um 11 in die kita und lässt ihn nach dem mittag von anderen abholen, hauptsache sie muss nichts zu essen machen. wenn er zu uns kommt rennt er erstmal zu meiner frau und fragt ob sie für ihn gekocht hat. von seiner mutter bekommt er nur süßes oder dosenessen
-kind erzählt uns das mama ihn den arsch voll gebe. darauf angesprochen sagt sie das es doch nicht schlimm sei.
-selbst an ihren freien tagen verbringt sie die ganze zeit bei ihren geliebten pferden. in der zeit wird kind dort von fremden betreut. kind erzählt das er dann weine

nun mal zu unseren Verhältnissen:

Mutter: Berlin Marzahn, Plattenbau, wechselnde Partner

Ich lebe mit meiner Frau und unseren 2 Kindern in einem eigenheim mit garten. Kind hat bei uns sein eigenes Zimmer. Er kennt hier alle nachbarn da er hier bis zur trennung gelebt hat. Seine Freunde leben hier, mit denen er an den umgangswochenenden in den gärten spielt. es ist eine verkehrsfreie gegend, weswegen alle kinder vor den häuser gemeinsam spielen, fahrrad fahren usw. meine frau ist noch 1 jahr in elternzeit und wird dann wieder im deutschen bundestag halbtags arbeiten. ich bin bäcker und arbeite ausschließlich nachts. daher bin ich den ganzen tag zuhause und es ist selbst in krankheitsfällen für die betreung gesorgt. sein alte kita ist in der gleiche straße und würde ihn wieder aufnehmen.

also was denkt ihr? wie sehen meine chancen aus?

wir wollen auch 2 jahre auf unterhalt verzichten, weil sie natürlich erstmal ihr leben neu gestalten muss. wenn sie unter der woche frei hat kann sie ihn gerne zu sich nehmen. hauptsache mein sohn hat endlich einen festen lebensmittelpunkt und es wird für seine schulische zukunft gesorgt.

hat jemand den gleichen schritt gewagt? und wie ging es aus?

bin auf eure meinungen sehr gespannt 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2011 01:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

die wichtigste Angabe fehlt:

Hat die KM das ASR oder besteht GSR?

Danach richten sich deine Möglichkeiten.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 01:24
(@pascal81)
Schon was gesagt Registriert

wir haben das gemeinsame sorgerecht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2011 01:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pascal81

Kurze Amerkung für völlig ungeeignete Agrumentation:

Mutter: Berlin Marzahn, Plattenbau, wechselnde Partner

Ich lebe mit meiner Frau und unseren 2 Kindern in einem eigenheim mit garten. Kind hat bei uns sein eigenes Zimmer. Er kennt hier alle nachbarn da er hier bis zur trennung gelebt hat. Seine Freunde leben hier, mit denen er an den umgangswochenenden in den gärten spielt. es ist eine verkehrsfreie gegend, weswegen alle kinder vor den häuser gemeinsam spielen, fahrrad fahren usw. meine frau ist noch 1 jahr in elternzeit und wird dann wieder im deutschen bundestag halbtags arbeiten. ich bin bäcker und arbeite ausschließlich nachts. daher bin ich den ganzen tag zuhause und es ist selbst in krankheitsfällen für die betreung gesorgt. sein alte kita ist in der gleiche straße und würde ihn wieder aufnehmen.

Was hat Wohlstanddenken mit Kindeswohl zu tun? Zum Thema Platte mal speziell: Ich wohne seit meinem 16. Lebensjahr darin - und ich fühle mich pudelwohl. Das Haus meiner Schwester ist auch ganz schick, nur braucht sie einen vielfachen Aufwand ggü. mir zum Erhalt. Ob Bauwagen oder Luxusvilla - streiche solche Gedanken einfach. Sie spielen nicht die geringste Rolle, wenn es um's ABR geht. Apropos ABR. Wenn Du das ganz normale GSR hast und nie das alleinige ABR auf die KM übetragen wurde, dann hast Du ebenfalls das ABR. Hier wäre lediglich der Aufenthaltsort vordergründig zu klären.

Und das heisst nicht "Anklagepunkte" sondern höchstens Anhaltspunkte. Eine Anklage ist damit nicht formulierbar. Verstehe mich richtig, überlege Deine grundsätzliche Denkweise, nicht die darin enthaltenen Agrumente - wenn sie denn welche sind. Ansonsten erleidest Du vorhersehbar Schiffbruch.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 02:35
(@diskurso)
Registriert

Hallo pascal,

mit gemeinsamen Sorgerecht hast Du bereits auch das gleichberechtigte Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Theoretisch könntest Du auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht klagen.
Das würde bedeuten, dass der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird.
Die von Dir beschriebenen Zustände sind zwar bedauerlich, aber begründen keineswegs einen solch schwerwiegenden Eingriff.
Schlägt die Mutter das Kind sichtbar, hungert das Kind dort, wird es missbraucht ?
Erst solche Dinge würden eine solche Klage rechtfertigen.
Da Du schreibst, dass die Mutter das Kind häufig fremdbetreuen lässt - führe ein sachliches Gespräch mit ihr und biete ihr an, dass Du bereit und befähigt bist, das Kind in Deinem Haushalt zu betreuen.
Alternative wäre ein Wechselmodell.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 13:08
(@pascal81)
Schon was gesagt Registriert

@oldie.....fühlst du dich angegriffen nur weil ich platte" geschrieben haben? es geht nicht darum wer dem kind eine bessere wohnsituation bieten kann, sondern darum wer für das kind besser sorgt. ich weiß das allgemein vertreten wird "die schlechteste mutter ist immer noch besser als der beste vater", aber das sehe ich nicht so. sie ist eine schlechte mutter und mit dem kind nach eigenen aussagen total überfordert.

wir hatten schon viele gespräche. aber sie sagt mir frech ins gesicht das sie den jungen nur wegen dem geld behält. das ist nicht fair.

und ja er hungert dort sichtlich, kommt mit magenschmerzen zu uns. auch das jugendamt führt deswegen gespräche mit ihr, doch ohne erfolg.

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2011 13:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus pascal81!

aber sie sagt mir frech ins gesicht das sie den jungen nur wegen dem geld behält. das ist nicht fair.

Was wäre, wenn Du KM ein bisschen Honig in den Bart schmierst? Z.B. Bub kommt zu Dir, wird bei Dir angemeldet (damit erhältst Du KG)  und sie kriegt bis zum Zeitpunkt X noch KU ausbezahlt.
Apropos, ist der KU tituliert?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 13:43
(@pascal81)
Schon was gesagt Registriert

ja er ist tituliert. das wäre eine idee, doch darauf wird sie sich jetzt nicht mehr einlassen. seit dem sie post vom gericht erhalten hat verweigert sie mir umgang und geht nicht mehr ans telefon.

vor 1 woche bekam ich post vom gericht das ein verfahrenspfleger bestellt wurde. wann meldet der sich? sieht es schlecht aus wenn ich ihn anrufe?

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2011 13:47
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Pascal,

Du hast hier um Ratschläge bzgl. eines gerichtlichen Antrags zur Übertragung des alleinigen
ABRs auf Dich nachgefragt. Dann musst Du Dir von den "alten Hasen" schonmal was sagen
lassen. Was Du meinst und siehst interessiert ggf. vor Gericht nicht. Auch die von Dir angeführten
Punkte sind nicht geeignet, eine ABR-Übertragung zu rechtfertigen.

Es entscheidet allein der Richter und den musst Du überzeugen.

wir hatten schon viele gespräche. aber sie sagt mir frech ins gesicht das sie den jungen nur wegen dem geld behält. das ist nicht fair.
und ja er hungert dort sichtlich, kommt mit magenschmerzen zu uns. auch das jugendamt führt deswegen gespräche mit ihr, doch ohne erfolg.

Hier ist doch ein Ansatzpunkt. Hole Dein Kind in Deinen Haushalt und biete ihr an, den KU weiter zu
bezahlen. Dann holst Du zumindest Dein Kind erstmal da raus. Das JA mit ins Boot holen, so dass
Veränderungen auch dokumentiert werden. Nach angemessener Zeit den KU dann einstellen. Wenn
es dann vors Gericht geht, sind Deine Chancen um Längen besser; vor allem wenn das
JA die positive Entwicklung bestätigt. Sicher ist aber auch das nicht.

Nur mal als Anregung.

LG,
Mux

Edit: o.k., kam schon von marco!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 13:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

seit dem sie post vom gericht erhalten hat verweigert sie mir umgang und geht nicht mehr ans telefon.

vor 1 woche bekam ich post vom gericht das ein verfahrenspfleger bestellt wurde. wann meldet der sich? sieht es schlecht aus wenn ich ihn anrufe

Da ja anscheinden der Antrag bereits dem Gericht vorliegt sollten machen Ratschläge pro und cobtra einer Klage wenig Sinn.

Der Verfahrenspfleger wird sich bei dir melden. Natrlich kannst du nach einer angemessenen Frist von 3 Wochen auch dirket mal nachfragen, wie sein Zeitplan und sein Vorgehen ist.
Ich hoffe das dein Anwalt den Antrag gut formuliert hat und nicht so, wie du es hier geschildert hast.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 14:01




(@pascal81)
Schon was gesagt Registriert

ob der antrag gut vormuliert ist kann ich nur hoffen. für mich liest er sich jedenfalls gut.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2011 14:14
(@bagger1975)

Hallo pascal81,

was sich gut liest muss nicht unbedingt gut sein.

Es ist auch von Vorteil zu wissen, dass Rechtsanwälte am Antragstellen verdienen. Wie bei Diagnosen von Ärzten ist es manchmal gut und hilfreich, sich eine 2. Meinung einzuholen, ehe man das Schnippeln anfängt.

Wie hatten Deine vergleichbare Thematik neulich hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-22989.html#lastPost

Um Deinem Antrag als begründet stattzugeben, müssen dem Gericht erhebliche Gründe vorgetragen sein, die ich bei Deinen Angaben aktuell nicht erkennen kann, auch wenn der Schriftsatz vielleicht gut formuliert sein mag.

Geh in Dich und prüfe (ggfs. durch Einholung einer fachkundigen Zweitmeinung eines Fachanwalts), ob die Sachlage Deinen Antrag wirklich trägt.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 15:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich kann bagger nur zustimmen: Die Show, die ein Anwalt für seinen (in jedem Fall zahlenden!) Mandanten veranstaltet, muss ein Gericht nicht beeindrucken. Die farbigen und wortreichen Schilderungen über die Zustände im Haushalt der Ex werfen in solchen Fällen allerdings vor allem eine Frage auf: "Woher will der Antragsteller das alles denn überhaupt so genau wissen?"

Dinge werden nicht dadurch wahr, dass jemand sie auf Papier schreibt; das Prinzip "Beweis durch Behauptung" funktioniert bei Gericht nicht. Anschuldigungen gegen Ex-Partner nach dem Motto "viel hilft viel" sind dagegen das tägliche Brot deutscher Familiengerichte. Sollte der ABR-Antrag im vorliegenden ganz oder teilweise aus den eingangs genannten "Argumenten" bestehen, sehe ich jedenfalls keine Erfolgsaussichten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2011 16:02
(@pascal81)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Vor ca 3 Monaten berichtete ich hier von den Problemen mit der KM und der anstehenden Klage um das ABR.

Letzte Woche war der Gerichtstermin, von dem ich euch kurz erzählen möchte.

Der verfahrenspfleger berichtete das mein Sohn(4) beide Eltern gleich doll liebe. Das einzige was ihn bei Mama stört ist das diese ihm den Po versohle und ihm das sehr doll weh tut. Beim Vater stört ihm nichts. Mein Sohn gab an wieder in seine alte Kita (in meiner Straße und würde ihn wieder aufnehmen) zu wollen.

Der Richter sprach danach mit meinem Sohn und auch ihm wurde von den Züchtigungen erzählt.

Daraufhin wurde jetzt vom Richter ein Gutachter bestellt, welcher bis zum 31.01 seinen Bericht abgegeben haben soll.

Was erwartet mich jetzt? Ist es ein gutes Zeichen das der Richter noch keine Entscheidung treffen wollte?

Lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2011 01:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Themen zusammengeführt

Moin

Ob Deiner kurzen Beschreibung: der Richter möchte wissen, wieviel und vor allem in welchem Ausmaße hier was dran ist. Vermutlich würde er am liebsten das ABR bei der KM lassen, nur sind ihm bei den gegenwärtigen Aussagen die Hände gebunden. Er braucht belastbare Agrumente, um zu entscheiden, da er selber nix in der Hose hat. So betrachtet halte ich es weder für gut noch für schlecht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2011 01:25