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Brauche Hilfe & Tipps - Kindesentzug aus reiner Gier und Rache

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(@h090999h)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Habe mit meiner NochFrau, mit der ich 15 Jahre zusammen lebe und neun Jahre verheiratet bin, ein gemeinsames Kind, einen Jungen von 11 Jahren (der mit Spina Bifida, offenen Rücken geboren wurde und dadurch an den Rollstuhl gebunden ist). Durch die Bindung an den Rollstuhl ist er auch etwas zurück in seiner Entwicklung als gesunde gleichaltrige Kinder und versteht vieles noch nicht wie andere Kinder in seinem Alter.
Jetzt wo unsere Beziehung sich dem Ende neigt und Scheidung und Sorgerecht ansteht, beginnt für mich, wie ich befürchte und  es im Moment sehe, ein ungerechter Kampf um das Sorgerecht unseres Sohnes.
Das dieser Zeitpunkt irgenwann kommen musste war mir klar, denn ich habe mich schon vor ca. 5 Jahren geistig und körperlich von meiner Frau getrennt. Der Grund dafür: meine Frau ist Alkoholikerin, eine chronische Lügnerin, Egoistin und eine Frau ohne jegliche Muttergefühle und ohne Familiensinn.
Diese Frau hat mich jahrelang geschlagen, mich und ihre Kinder (unser beider Sohn und ihre Tochter, heute 17) gedemütigt. Ich habe aber trotz dessen nie die Hand gehoben, weder gegenüber meiner Frau, noch gegenüber den Kindern. Hat mich sogar, wenn man das in der Ehe so nennen kann, zweimal versucht in ihrem Vollsuff, mich zu vergewaltigen. Seitdem habe ich einen dermaßen Ekel vor dieser Frau, dass mich sogar jede kleinste Berührung ankotzt.
Nun ist es sogar soweit, dass sie mir aus Rache, das Kind wegnehmen will und ich das Gefühl habe, dass das Jugendamt sie dabei kräftig unterstützt. Sie ist einen Tag vor den Osterferien zum Jugendamt gerannt und hat sich eine Bestätigung geholt, den Jungen mitnehmen zu dürfen, obwohl der Junge das nicht wollte. Muss vorweg sagen, dass sie Monate vorher bis zu diesem Tag der Ferien, ständig dem Jungen Angst vor dem Jugendamt machte, so dass er glaubte, dass das Jugendamt über den Eltern stehe.
Als sie dann nach Hause kam, legte sie mir gleich den Wisch vom Jugendamt vor die Nase und sagte mir, dass sie den Jungen mitnehmen dürfte.
Doch mein Sohn, dadurch das sie ihm immer wieder Angst machte vorm jugendamt, verstand diese Begründung vom Jugendamt nicht als darf, sondern eher als muss.
Danach begann ein eineinhalbhalbstündiger Kampf, der grausam war in emotionaler Hinsicht, für ihn, für mich und seine 17jährige Schwester. Die Mutter blieb dabei eiskalt. Sie suggerierte ihn immer wieder: "Denk dran was du zum jugendamt gesagt hast und was das Jugendamt zu dir gesagt hat.". Doch als sie merkte, dass der Junge nicht wollte, welches er ihr auch schon Wochen vorher mitteilte, setzt sie sich auf die Treppe, begann mit ihrer heuchlerischen Heulerei und drohte ihm ständig mit den Worten: "Denke an das Jugendamt.". Und wenn ich ihn nicht mitlassen würde, drohte sie mit der Polizei, was den Jungen noch mehr ängstigte.
Schon ein paar Wochen und Monate vorher drohte sie ihm, wenn er nicht mitgehe, dann würde sie sich aufhängen und daraufhin erklärte ich ihm, dass das Quatsch ist und dummes Gerede. Er fragt mich dann, was sie damit meint und wie das gehen würde. Ich sagte meinem Sohn, dass ist Blödsinn und ich werde es dir erklären wenn du alt genug dafür bist. Doch zwei Tage später wusste er aufeinmal wie so etwas geht. Als ich ihn fragte woher er das wüsste sagte er, seine Mutter hätte ihm das erzählt. Sie hat es ihm sogar bis ins kleinste Detail erklärt.
Auch drohte sie ihm sogar gegen die Wand zufahren oder sogar MICH umzubringen.
Wenn er dann trotzdem immer wieder erwähnte, trotz einschüchtern und angstmache, nicht mit will, sagte sie ihm immer: " Du musst aber mit, ich bin deine Mutter, ich habe dich geboren, ich habe die Schmerzen ausgehalten, du bist aus mir rausgekommen.".
Obwohl sie schon paar mal geschrieben und gesagt hat, er will nicht mit und dass wir gewonnen hätten. als ob es nicht um ein Kind geht mit Gefühlen sondern um ein Pokerspiel.
Auch diese ganze Unterdrückung, Anstiftung zur Lügerei, Bedrohung, zog sie auch mit ihrer heutigen 17jährigen Tochter ab. Diese hatte sich aus Grund dessen, schon vor Jahren als sie selbst Überlegungen usw anstellte, von ihr losgesagt. Doch das soll sie, wenn sie es möchte und von ihrer Seite aus Interesse besteht, selbst und aus ihrer Sicht hier darstellen.
Deswegen suche ich Hilfe um meinen Sohn, dem ich immer beigebracht habe, man lügt nicht, man stiehlt nicht und hat Respekt vor anderen. Ich kann hier nicht alles erzählen, da es mehr Bänder werden würden als Harry Potter.
Ich weiß nur nicht was ich machen soll, wenn morgen das Jugendamt zu uns nach Hause kommt und mich anhören möchte, da ich da Gefühl habe, dass das Jugenamt voreingenommen ist.
Wenn mir jemand einen Rat geben könnte wäre ich sehr dankbar.
Weil in dieses Umfeld in das mein Sohn, fast 500km von mir entfernt reinkommen würde, dass wirklich nur, dass ich auch belegen kann, aus Säufern und Schlägern besteht und sowas nicht kennt, außer von seiner Mutter, nicht überlassen will und darf.
Ich würde es mir nie verzeihen wenn es doch so geschehen sollte und meinem Jungen irgend etwas passiert.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2008 13:27
(@PhoeniX)

Moin

Wo befindet sich dein Sohn jetzt? Und wo die Stieftochter, bzw was will die Stieftochter?

Es besteht GSR (gemeinsames Sorgerecht) und auch ein JA kann dir nicht befehlen, deinen Sohn herauszugeben. Das kann nur ein Gericht. Das JA hat keinerlei Entscheidungskompetenz!!!

Du solltest schnellstmöglich einen RA (Rechtsanwalt) aufsuchen und das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) beanrtagen und dieses auch durch eine EA (Einstweilige Anordnung) bestätigen lassen. Wenn die Ex einmal mit dem Kind weck ist, wird es schwer.

Du brauchst einen hieb und Stichfesten Betreuungsplan für deinen Sohn und bekräftige ihn darin, seinen Willen zu äußern.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 13:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

erstmal willkommen auf VS.

Als erstes Vorweg: Das JA hat schlicht und einfach gar nichts zu bestimmen, diese Befugnis hat nurein Gericht. Das JA kann allenfalls beraten, vermitteln und Empfehlungen abgeben.

Suche dir einen guten RA für Familienrecht udn alsse dich beraten. Sofern du die Gewalttätigkeiten beweisen kannst nutze das. Sollte deine Noch-Ehefrau in nächster Zeit tätloch auf dich losgehen scheue dich nicht die Polizei zu holen und es anzuzeigen.

Hilft zwar meist nicht, aber lasse beim EMA eine Sperrvermerk machen, das euer Sohn nicht ohne deine schriftliche Zustimmung umgemeldet werden darf.

Beim JA kannst du ja auch damit argumentiern, das euer Zuhause mit Sicherheit Rollstuhlgerecht eingerichtet ist und er sein vertrautes Umfeld braucht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 13:49
(@h090999h)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.

Sie hat ihn über die Ferien mit nach Norden (Ostfriesland) mitgenommen. Ich komme aus Hessen. Die Stieftochter, die ich seit ihrem 2.Lebensjahr großziehe und die gerade auf dem Weg ist, ihr Abitur zu machen, ist hier und möchte auch hier bleiben, obwohl sie auch die Möglichkeit hat zu ihrem Vater, der im gleichen Ort wohnt, zu gehen. In dieser Sache werde ich mich nicht einmischen und ihr überlassen wie si sich entscheidet. So wie sie sich aber äußert , möchte sie bei mir bleiben, dass über die Jahre ihr zu Hause geworden ist. ich bereue es seit dem ersten Tag vor Ostern, dem Jungen die Entscheidung nicht abgenommen zu haben. Aber meine NochFrau hätte dieses wieder benutzt um beim Jugendamt zu sagen, ich hätte ihn beeinflusst. Ich hoffe ja, dass der Junge wie versprochen, auch schriftlich, und vom Jugendamt bestätigt am 6.4 erst einmal wieder zurück kehrt. Der Junge hat auch schon öfters hier angerufen und gesagt, auch geweint, dass er wieder nach Hause möchte. Da er im Rollstuhl sitzt kann er sich aber auch nicht richtig wehren, was seine Mutter auch richtig ausnutzt.
Diese Woche noch haben wir einen Termin mit einer Rechtsanwältin.

Der Junge hat gegnüber mir, seiner Schwester und auch seiner Mutter geäußert, dass er hier bleiben will, wo seine Freunde, Schule, Ärzte, Krankenhäuser,usw sind.
Da ich arbeitslos bin habe ich auch Tag und Nacht für den Jungen Zeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2008 14:00
(@h090999h)
Schon was gesagt Registriert

@midnightwish
"Hilft zwar meist nicht, aber lasse beim EMA eine Sperrvermerk machen, das euer Sohn nicht ohne deine schriftliche Zustimmung umgemeldet werden darf."

Braucht man da irgendwelche Papiere bzw. Unterlagen, wie z.B. das Stammbuch oder so?
Und wenn ja, welche?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2008 14:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

ich würde das Stammbuch mitnehmen, da du damit nachweisen kannst das du das GSR hast.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 14:44
(@PhoeniX)

Moin

Ein Nachweis uber das GSR kannst du nur mit dem Stambuch, bzw Heiratsurkunde in Verbindung mit der Geburtsurkunge, beweisen, da ihr verheiratet seit. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, bzw nur über einen "Auszug aus dem Famielienbuch" (für die Zukunft: Das liegt immer dort beim Standesamt, wo die Ehe geschieden wurde)

Jetzt noch mal eine sch..... Mitteilung: Versteife dich nicht auf deine Stieftochter. Du hast keinerlei Anrechte bzw. Erziehungskompetenzen. Deine Stieftochter muß selbst zum JA und ggf mit der KM vor das Gericht, wenn sie nicht mitziehen möchte. Die KM hat hier das ASR. Trotzdem könntest du als sozialer Vater ein Umgangsrecht durchsetzen.

Diese Woche noch haben wir einen Termin mit einer Rechtsanwältin.

Stop. Wer ist WIR und wer war als erstes bei dieser RAin?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 14:55
(@h090999h)
Schon was gesagt Registriert

Hallo...hier ist jetzt mal die Stieftochter...

Wir sind mein Stiefvater und ich. Ich werde auf jeden Fall gegen meine Mutter aussagen. Das was sie mir alles schon angetan hat, können Sie sich gar nicht vorstellen. Und ich würde alles dafür setzten, dass mein Bruder nicht bei dieser Person aufwächst.
Ich werde in ca 4 monaten 18 und lasse mir schon lange nichts mehr von anderen vorschreiben.
Meine Mutter hat mir auch schon die Schläge angedroht, wortwörtlich: "Du bist noch nicht 18, ich kann dir immer noch eine aufs Maul hauen!". Außerdem hat sie auch direkt zu mir gesagt: "Ich habe keine Tochter mehr.". Und alles nur deswegen weil ich nicht mehr für sie lügen wollte und weil ich meine eigenen Gedanken lebe und nicht nach ihrer Nase.
Desweiteren ist das mit mir schon geregelt, mit meinem Vater und auch meiner Mutter. Mein Stiefvater hat es mir überlassen was ich mache. Da ich hier, wo wir zurzeit wohnen, aufgewachsen bin und ich mich hier wohlfühle bleibe ich hier.

Meine Mutter war als erstes bei ihrer  Anwältin. Hatte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich beantragt, sowie ein Umzug nach Norden. Also sie hat ein Erlass auf eine einstweilige Anordnung beantragt.
Dies wurde aber vom Gericht abgelehnt mit den Worten: "Es wird darauf hingewiesen, dass es hinsichtlich der beantragten einstweiligen Anordnung an der gebotenen Glaubhaftmachung fehlt und im übrigen auch nicht ersichtlich ist warum aus Gründen des Kindeswohls ein Umzug zum 1.4.08 geboten ist (der jetzt den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung rechtferigen soll)."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2008 15:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Stieftocher,

wenn du dich hieräußern willst wäre es hilfreich einen eigenen Account zu erstellen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 15:18
(@PhoeniX)

Moin

Erst mal schön zu lesen, das du deinen Stiefvater so unterstützt.  :thumbup:

Thema Alkohol und Kinder hatten wir hier schon öfters.....

Erst mal für dich: Deine Mutter kann darauf bestehen, das du mit ihr mit mußt. Denn du wirst erst in 4 Monaten volljährig. Sie kann dich einfach ummelden und dich auch unter Zuhilfenahme der Polizei zwingen mitzukommen. Deine Mutter ist dir gegenüber allein Sorgeberechtigt.
Sollte deine Mutter auf so eine Idee kommen kannst du die Polizei bitten dich mit dem Notdienst des JA in Kontakt zu bringen. Dort wird dir dann geholfen.

Jetzt zur Allgemeinsituation:
Ich habe nachgefragt wer WIR ist, weil ein RA immer nur seinem Mandanten gegenüber verpflichtet ist und das ist immer derjenige der ihn beauftragt. Viele machen den Fehler und nehmen sich aus Kostengründen einen RA zusammen.

Auf jeden Fall wird dein Vater nicht um einen ABR-Antrag herumkommen und er hat auf jeden Fall eine Chance auf eine EA. ggf könntest du deine Aussage beifügen und diese eidesstattlich Versichern.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 15:35




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ergänzend zu phoenix,

Vielleicht solltest du jetzt schon Kontakt mit dem JA aufnehmen und deine Situation schildern. Auch über die 18 hinaus kann die KM u.U. bestimmen wo du leben sollst. Da du ja Richtung Abi gehst und HEssen grad die Prüfungen hiner sich hat nehme ich mal an das du in der 12ten bist. Mit etwas vernünftigen Argumenten wird das JA dich sicher darin unterstützen das ein Schulwechsel, zudem in ein anderes BL, so kurz vor dem Abitur völlig unsinnig ist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 15:44
 elwu
(@elwu)

Meine Mutter war als erstes bei ihrer  Anwältin. Hatte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich beantragt, sowie ein Umzug nach Norden. Also sie hat ein Erlass auf eine einstweilige Anordnung beantragt.
Dies wurde aber vom Gericht abgelehnt mit den Worten: "Es wird darauf hingewiesen, dass es hinsichtlich der beantragten einstweiligen Anordnung an der gebotenen Glaubhaftmachung fehlt und im übrigen auch nicht ersichtlich ist warum aus Gründen des Kindeswohls ein Umzug zum 1.4.08 geboten ist (der jetzt den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung rechtferigen soll)."

Hallo,

das dürfte es dann gewesen sein mit dem Willen deiner Mutter. Und wenn du in 4 Monaten 18 wirst wird kein Gericht mehr so ein Urteil fällen. Außerdem kann man so ein Verfahren recht lange hinauszögern. Einfach dir 'befehlen' mitzukommen kann sie ja gerne versuchen, du gehst dann halt einfach nicht mit. Und es wird ganz sicher nicht die Polizei daherkommen und dich zwingen, mitzugehen. Ohne richterliche Anordnung machen die einen Teufel, und diese Anordnung kommt nicht weil siehe oben. Also: be cool.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 15:48
(@PhoeniX)

Moin elwu

Da hast du was falsch verstanden. Der ABR-Antrag bezieht sich auf den 11 jährigen Bruder. Für die Stieftochter hat die KM ASR.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 15:53
 elwu
(@elwu)

Da hast du was falsch verstanden. Der ABR-Antrag bezieht sich auf den 11 jährigen Bruder. Für die Stieftochter hat die KM ASR.

Hallo,

ah, so  war das gemein. Der Stieftochter kann die KM jedenfalls nichts mehr vorschreiben bzgl. Wohnort.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 15:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jetzt aber mal ne dumme Zwischenfrage:

Ich hab zwar gelesen das der KV der Stieftochter im gleichen Ort wohnt, aber wo stand das mit dem ASR der KM für sie?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 15:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ihr,
da beide Kinder Schulpflichtig sind, würde ich auch beide Schulen über das Problem informieren.

Damit müsste der Mutter die Mitnahme beider Kinder erheblich erschwert sein.

Es würde mich wundern, wenn Polizei oder JA bei einem Verstoss gegen die Schulpflicht assistieren würden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 16:12
(@jemmy)
Registriert

Hallo

In jedem Fall dürfte es sich für die KM schwierig gestallten ( egal ob ASR oder nicht ), eine fast 18jährige gegen ihren Willen
mitzunehmen.

Für den Jungen so schnell wie möglich ABR und eine EV beantragen. Als Begründung:
1. Kontinuität. Da das Kind eine Behinderung hat, kommt dem vermutlich besondere Bedeutung zu, da ...
2. ... Rollstuhl gerechtes Umfeld.
3. Schule und Ärzte besondere Wichtigkeit für den Jungen haben.
3. Bindung der Geschwister.

Das ganze kann man mit Eidesstattlichen Versicherungen untermauern, wobei Alkoholsucht nicht gleich Erziehungsunfähigkeit attestiert,
wohl aber körperliche Gewaltausübung so ausgelegt werden kann.

LG Thomas

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 16:34
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

geht das nicht auch über die Schiene: "Inobhutnahme" durch das Jugendamt?
Da wird doch m.W. gefragt:  "Können Sie sonst nirgendwo hin?"

Gruß,
Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 17:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Hajoco,

geht das nicht auch über die Schiene: "Inobhutnahme" durch das Jugendamt?
Da wird doch m.W. gefragt:  "Können Sie sonst nirgendwo hin?"

Warum sollte das nötig sein? Ich denke mal du sprichst von der Stieftochter? Sie kann beim Stiefvater bleiben oder notfalls zum KV. Das JA kann sie aber dabei unterstützen bei einem der beiden wohnen zu können. Sie werden die Alternatiove sicher auch bevorzugen, da sie billiger als eine Inobhutnahme ist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 17:44
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

so hab` ich das gemeint..
dann erübrigt sich die Frage - wo sind die Kinder - weil das JA schon eingeschaltet ist.
und preisgünstiger ist es obendrein

Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2008 17:54




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