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Brauche dringend Rat bevor es zu spät ist !!!

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(@lovemyson)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich bin neu hier und hoffe das ich richtig bin.
Ich habe einen 2 Jahre alten Sohn mit meiner nun Exfreundin ... Seit nunmehr einem Monat leben wir getrennt.
Mein Problem ist nun das meine Exfreundin vor 2 Wochen den Kontakt komplett abgebrochen hat worauf ich mir einen Anwalt genommen habe sich Sie darauf hin zu weisen das ich das Recht habe mich nach unserem Sohn zu erkundigen und ein Umgangsrecht habe welches sie mir bis Dato nicht gewehrte und das ich gerne das gemeinsame Sorgerecht hätte.
Nach Erhalt dieses Briefes bekam ich einen Anruf das ich mein Kind sehen könne eine Stunde lang noch am selben Tag aber unter Beaufsichtigung bei Ihr zu hause.
Dazu kam es dann auch ... allerdings so schien es mir nur um mich nebenbei zu bequatschen und mir Dokumente zu geben die ich unterzeichnen sollte.
Darin stand unteranderem das ich auf das gemeinsame Sorgerecht verzichte und sie mir unseren Sohn nicht vorenthalten hat.
Naja unterschrieben habe ich nichts worauf sie mir entgegnete das wir uns vor Gericht wieder sehen werden und ich das gemeinsame Recht auf keinen Fall bekommen werde.
Nun wurde mir zugetragen aus verlässlicher Quelle das versucht wird durch mir eine Kindeswohlgefährdung nach zu sagen nur damit ich vor Gericht kein Recht bekomme.
Der/Die Zeuge/in will nicht genannt werden aus privaten Gründen.
Was kann ich tun um solch neagtiven Behauptungen welche keine reale grundlage haben entgegen zu wirken oder mich zu schützen.
Hat vlt irgend jemand Erfahrungen mit gleichen hämmungslosen verzeihung verlogenen Exfreundinnen/-frauen ?
Anwalt weiß bescheid aber leider muss man abwarten was nun wird wie sie was beweisen will et cetera.... ich bin total fertig und hab keine Ahnung ob sie damit durch kommt ?
Ich weiß es ist viel aber wirklich echt wichtig.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2013 23:10
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Moin lovemyson,

Und willkommen im Forum.
Also erstmal kannst Du Dich, meiner Meinung nach, ersteinmal entspannt zurücklehnen. Ich gehe mal davon aus, dass Du Dir in Bezug auf Deinen Sohn nichts hast zu schulden kommen lassen. Selbst wenn Deine Ex versucht irgendetwas zu konstruieren wird sie damit ehr nicht weit kommen.

Gut, dass Du nichts unterschrieben und bereits einen Anwalt eingeschaltet hast. Wichtiger als das gemeinsame Sorgerecht ist, dass der Umgang klappt und das Du da auch hartneckig dran bleibst.

Als erste Lektüre empfehle ich http://trennungsfaq.de/

Gruß

Ole

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2013 23:24
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hi,
schließe mich WEdad an.
Ganz cool bleiben... so einfach wie es sich deine Ex vorstellt ist alles nicht. Wenn Sie nicht will, dass ihr GSR habt muss sie darstellen, wiesodies nicht dem Kindeswohl dient.
Wenn sie möchte, dass du und euer Sohn keinen oder geringen Umgang habt, muss sie darstellen, wieso dies nicht dem Kindeswohl dient.
Und da wird ein bisschen mehr kommen müssen als irgendwelche pauschalen Aussagen die nicht belegbar sind.

Für die Zukunft: Umgang in den 4 Wänden der Ex mit ihr alleine sollte ab jetzt keine Option mehr sein.
Erst recht nicht wenn du den Verdacht hast, dass hier eine Geschichte erfunden werden soll.
Es gibt auch generell keinen Grund wieso sie bei dem Umgang mit anwesend sein sollte.

Bevor Du nun ein Gerichtsverfahren einleitest wende dich erstmal an das JA und bitte dort um Vermittlung.
Das JA wird sowieso Verfahrensbeteiligter sein und einen Bericht abgeben. Von daher schadet es nicht, sich schonmal "kennen zu lernen".
Wenn Exilein dort ihre "Kind gehört zu mir, Vater spielt keine Rolle" Nummer auch durchzieht, spielt dir das spätestens im Gerichtsverfahren in die Karten.

Das und viele weitere nützliche Infos stehen in der Trennungsfaq.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2013 23:33
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber dennoch wie so oft.
Raus aus der gemeinsamen Wohnung.
Schon verloren.
Das A & O drin bleiben in der Wohnung.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2013 23:42
(@lovemyson)
Schon was gesagt Registriert

Hallo danke erstmal für die schnellen Tipps...
Wir haben zuletzt gemeinsam imHaus ihrer Eltern gewohnt wo trotz regelmäßiger mietzahlung an ihren vater sie von mir verlangte mein zeug zu packen und zu gehen noch am selben abend.
Hoffe das der ganze spaß nicht zu sehr ausartet da es doch extrem an die nieren geht.
Für weitere tipps und ratschläge bin ich weiterhin sehr dankbar und werde euch auf dem laufenden halten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2013 23:56
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Love,

aus meiner Sicht ist jetzt das GSR nicht wirklich wichtig für Dich.

Wichtig ist die sofortige Herstellung des Umgangs mit Eurem Kind, so dass keine lange Zwischenpausen entstehen.

Umgang heisst auch nicht, dass Du bei Deiner Ex rumsitzt und dem beliebten Exen-Spiel "Du tanzt nach meiner Pfeife" folgst. Umgang bedeutet, dass Du selbstverantwortlich Zeit mit Eurem Sohn in Deiner Umgebung und ohne Einmischung der Exe verbringen kannst.

Damit haben manche Exen halt ein Problem und da muss gehandelt werden. Aus meiner Sicht warst Du jetzt aber ein bisschen zu schnell in Deinen Aktion.

Wir empfehlen den Umgangsdreisprung:
1. Brief an die KM und Unterbreitung Umgangsvorschlag
2. Vermittlungsgespräch beim JA
3. Weg über das FamGericht

Da Du eh vom Gericht ans JA verwiesen wirst, kannst Du auch als nächsten Schritt das JA anrufen und einen Termin machen.

Die Geschichte mit den Eltern vereinfacht das nicht gerade, weil nach der Beschreibung haben wohl die Eltern viel Einfluss auf Ihrer Tochter. Mach Dich also auch schon mal auf Ansagen von der Schwiegermutter gefasst - die sich auch hoffentlich nicht in Eure Umgangsplanung einmischt. Berichte einfach mal wie es weiterläuft bei Euch. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 00:43
(@lovemyson)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und danke erstmal Ingo,

Da das ganze leider eine gewisse vorgeschichte hat von der ich weiß das die Familie wenn sie wollen einemm das leben richtig schwer machen können habe ich bewusst erst die KM um ein klärendes gespräch beim JA gebeten welches sie wehement nicht wollte.
Daraufhin habe ich einen Anwalt eingeschaltet  nach dem die Kontaktaufnahme ja nun komplett unterbunden wurde, sich der Sach an zu nehmen.
Dieser verwies sie auf gegenseitige rechte und pflichten und unterbreitete ihr einen Vorschlag zum Umgang.
Die reaktion darauf war folglich leider diese dokumente mit verzicht auf das GSR und ihre einzigst akzeptierte variante das ich unseren Sohn jedes WE eine stunde unter beaufsichtigung im elterlichen haus sehen dürfe.
Die Frist um auf das anwältliche schreiben zu reagieren mit vorschlägen an meinen anwalt läuft am 15.3. ab.
Ich bin allerdings stark der annahme das papa bereits einen anwalt für sie organisiert hat da glaube ich keine so dumm ist und es erst aufs äußerste ankommen lässt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2013 01:13
(@jemmy)
Registriert

Raus aus der gemeinsamen Wohnung.
Schon verloren.
Das A & O drin bleiben in der Wohnung.

Zum einen hat der TO mit keinem Wort zu dem Zeitpunkt erwähnt, das er ausgezogen ist und zum anderen würde mich interessieren, wie dem TO solch ein Allgemeinstatement helfen soll.

@Lovemyson

Ingo hat den weiteren Weg sehr schön beschrieben. Halte dich daran.
Was deine Befürchtungen bezüglich irgend gearteten "Zeugenaussagen" angeht, kann ich dich beruhigen. Vor Familiengerichten werden keine Zeugen gehört. Du mußt also keine Bange haben, dass Schwiegermama vor Gericht über dich ablästert.
Es können höchstens Aussagen an Eidesstatt abgegeben werden, aber derartige Aussagen haben im Allgemeinen nur Gewicht in der Form, Akten schwerer zu machen.

Bleib ruhig, lass dich nicht provozieren und bleib jederzeit höflich und sachlich, auch wenns schwer fällt.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 01:32
(@lovemyson)
Schon was gesagt Registriert

Danke Jemmy
Also wow äh bist du gedankenleser ? Die sache mit den aussagen wäre tatsächlich eine meiner nächsten Fragen gewesen:) da kann ich ja einigermaßen beruhigt sein!!!
Ja das mit dem provozieren das beherrscht sie tatsächlich verdammt ebenso wie eifersuchtsspielereien 🙂 aber da lass ich mich schon gar nicht mehr darauf ein da es mir einzig und allein um meinen sohn geht und mir ihr ziel bewust ist.
Werde mich heute nachmittag nochmal mit meinem anwalt in verbindunh setzen um den weiteren ablauf mal zu erfahren und höchst wahrscheinlich aufs jugendamt und die sache mal schildern um sich schonmal bekannt zu machen.
Ps bin das erste mal in einem solchem forum da ich immer recht kritisch dazu stand aber respekt und dank euch allen wart mir schon jetzt nach gerade mal 3 stunden eine riesen hilfe 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2013 02:07
(@lovemyson)
Schon was gesagt Registriert

Guten morgen,

habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert und ihm die Lage geschildert mit den erfundenen Vorwürfen die ihre Eltern natürlich als Zeugen vor Gericht bestätigen können.... wir sprechen mittlerweile von Körperverletzung gegenüber der KM, Drogenmissbrauch und verantwortungslosen Verhalte Umgang mit unserem nicht mal 2 Jahre alten Sohn wie zb unbeaufsichtigt in der Badewanne sitzen lassen und solche Späße. Nun habe ich bedenken ob die ganze Sache nicht aus dem Ruder läuft und ich am Ende vom Gericht weniger bis gar kein Recht zugesprochen bekomme als ohne hin schon.

Erst recht wenn man so im Forum und Inet recherchiert bekommt man immer mehr und mehr das Gefühl das die KM im Großteil der gerichtlichen Verfahren mit ihrem Mist durch kommt.
Mit dem zuständigen Bearbeiter vom JA habe ich auch gerade telefoniert im Anschluss.... wie nicht anders zu erwarten war die KM bereits dort hat sich mal eben ins rechte Licht gerückt und der ... vom JA stand natürlich voll auf ihrer Seite und verwies mich nur darauf auf Ihre Forderungen unseren Sohn nur unter Beaufsichtigung in ihrem elterlichen Haus zu sehen ein zu gehen.

So das wars mehr hat den gar nicht interessiert ich glaub das war ein Fehler da an zu rufen und nach Rat zu fragen ...
Jetzt mal im ernst macht das denn alles Sinn ? Laut JA ist sie die gute und ich der böse schon von vorn herein und sollte es vor Gericht gehen dann eskaliert es so oder so.
Meine Überlegung war jetzt erstmal Ihr eine Schonfrist von beispielsweise 3 Monaten über meinen Anwalt und/oder das JA zu geben bis sich die Lage einigermaßen entspant hat und man eventuell während der Zeit "gemeinsam" an außergerichtlichen Lösung arbeiten kann.

Würde das nicht eher meine Kooperationsbereitschaft zeigen und meinen Wille zum Wohl des Kindes zu Handeln?
Was meint ihr hat das alles Sinn oder nicht? Hat Jemand vergleichbare Erfahrungen bereits gemacht ?
Das letzte was ich erreichen will ist das ich vor Gericht das ganze gegenteil erreiche...

Leerzeilen eingefügt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2013 12:23




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus LMS!

.... wir sprechen mittlerweile von Körperverletzung gegenüber der KM, Drogenmissbrauch und verantwortungslosen Verhalte Umgang mit unserem nicht mal 2 Jahre alten Sohn wie zb unbeaufsichtigt in der Badewanne sitzen lassen und solche Späße. Nun habe ich bedenken ob die ganze Sache nicht aus dem Ruder läuft und ich am Ende vom Gericht weniger bis gar kein Recht zugesprochen bekomme als ohne hin schon.

Sind die hervorgehobenen Behauptungen von KM zur Anzeige gebracht worden? Wenn nein, warum nicht? ICh würde mir erst mal keine grossen Kopf wegen unbewiesener Behauptungen machen.

vom JA stand natürlich voll auf ihrer Seite und verwies mich nur darauf auf Ihre Forderungen unseren Sohn nur unter Beaufsichtigung in ihrem elterlichen Haus zu sehen ein zu gehen.

Das JA hat Dir nichts zu sagen, bestenfalls beraten.
Was Dein weiteres Vorgehen betrifft: Euer Kind hat Recht auf regelmäßigen Umgang mit Dir. Beide Eltern sind verpflichtet, dies zu ermöglichen und nein, es gibt keine Vorschrift, dass Umgang mit Kleinkinder nur unter Aufsicht der KM oder deren Eltern stattzufinden hat. Ausser Stillen kannst Du alles was Euer Kind anbelangt mindestens genau so gut wie Muddi... 😉

Das letzte was ich erreichen will ist das ich vor Gericht das ganze gegenteil erreiche...

In Umgangssachen stellt sich das gericht meistens vor dem Kind und urteilt im Sinne des Kindes=Umgang!

Daher klare Ansage an KM: Umgang findet unbeaufsichtigt und nicht in ihrer oder ihrer Eltern Wohung statt.

Grüssung
Marco

P.S. Mach mal bitte die eine oder andere Leerzeile in Deine Beiträge ... es erleichter das Lesen dieser.

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 12:56
(@bester-papa)
Registriert

Moin!
Also ich würde jetzt keinen Rückzieher machen und das Ding durchziehen.
Erstens beweist Du durch einen Rückzug, dass Du Dich einschüchtern lässt und zweitens gibst Du ihr Gelegenheit sich noch nehr Gemeinheiten auszudenken.

Wegen der Gewaltvorwürfe bleibst Du ab jetzt aus ihrer Wohnung.

Bei mir hat die Mutter im GSR-Verfahren auch mit viel Dreck geschmissen und dabei so übertrieben, dass ihr das am Ende keiner geglaubt hat. Es ging zwar nicht um Gewalt, aber um Dinge wie Beleidigungen, ein Entfernen meinerseits beim Umfang etc...Die Vorwürfe gingen über drei Seiten. Auch Zeugen wurden genannt.

Weil die Mutter derart gelogen hat konnte ich sie leicht entlarven.

Also mach Dir keine Gedanken über Zeugen vor Gericht. Die werden nicht eingeladen. Allerdings kann ein Verfahrensbeistand ihnen ggf einen Besuch abstatten wobei Eltern eher nicht befragt werden.

Lade sie doch mal zu einem gemeinsamen Gespräch beim JA ein und dann soll sie mal ihre Behauptungen beweisen.

Bei mir war das JA zunächst neutral und später auf meiner Seite.

Wenn die Mutter vor Gericht derart lügt wird ein guter Richter das erkennen sodass der Schuss auch nach hinten losgehen kann.

Grusd
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 13:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LMS,

in Gerichtsverfahren gilt das so genannte "Unmittelbarkeitsprinzip"; das heisst, dass verfahrensrelevante Dinge auch im Gerichtsverfahren selbst vorgetragen und glaubhaft gemacht werden müssen und nicht nur mal irgendwo "so dahergesagt".

Die Zeugeneinvernahme ist im Familienrecht sowieso die grosse Ausnahme. Erfahrene Familienrichter wissen aber durchaus, wie "Beweisangebote" einer Partei (am besten noch durch Verwandte) zu werten sind. Das gilt auch für Eidestattliche Versicherungen, die nicht umsonst eingeleitet werden mit einem Passus wie:

In Kenntnis über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung tatsächlicher Angaben sowie belehrt über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlichen oder fahrlässig falschen Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, insbesondere der Strafvorschriften der § 156 und § 163 Strafgesetzbuch (1 Jahr Freiheitsstrafe bei Abgabe einer fahrlässigen bzw. 3 Jahre bei Abgabe einer wissentlich falschen eidesstattlichen Versicherung) erkläre ich:

Da werden sich auch die meisten Eltern gut überlegen, ob sie auf diese Weise etwas aussagen und versichern wollen, das sie nicht mit eigenen Augen gesehen haben, denn Gefälligkeiten können hier teure Eigentore werden.

Mit einer weissen Weste muss sich niemand verrückt machen. Insbesondere musst Du nicht zurückzucken und aus lauter Angst vor Falschbeschuldigungen Deinen Antrag auf ein selbst bestimmtes Umgangsrecht zurückziehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 13:31
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LMS,

ich kann den o.g. nur zustimmen.

Bleib auf deinen Standpunkt mit dem Umgang stehen. Fordere diesen konsequent ein. Notfalls soll dein Anwalt eine Klage für den Umgang einleiten. Beim JA bist ja schon gewesen.

Ich habe es damals parallel gemacht, nachdem ich eine Gewaltschutzanordnung im Briefkasten hatte.

Fordere viel, dann bekommst du zumindest die "üblichen" 14 tägigen Wochenenden, am besten natürlich mit Übernachtungen bei dir. Ich traue dir (so wie du hier bisher rüber kommst, vom schriftlichen her) zu, dass du durchaus in der Lage bist für ein zweijähriges  Kind zu sorgen.

Mein Beileid, dass du in eine Familie reingerutscht bist, die nach dem verfliegen der rosa Brille  ihr wahres Gesicht zeigt.

LG
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 15:24
(@jemmy)
Registriert

So das wars mehr hat den gar nicht interessiert ich glaub das war ein Fehler da an zu rufen und nach Rat zu fragen ...

Nöö, war es nicht, denn jetzt weist du wenigstens, woran du bei dem Verein bist.

Meine Überlegung war jetzt erstmal Ihr eine Schonfrist von beispielsweise 3 Monaten über meinen Anwalt und/oder das JA zu geben bis sich die Lage einigermaßen entspant hat und man eventuell während der Zeit "gemeinsam" an außergerichtlichen Lösung arbeiten kann.

Davor muß ich dich warnen. Das einzige, woran in deiner selbstverordneten Schonzeit gearbeitet wird, ist den Umgang nach wunsch der KM zu gestallten und diese Gestalltung zur Gewohnheit zu machen, mit dem Ziel dir irgendwann mangelnde Bindung zum Kind zu unterstellen und dann bekommst du garantiert begleiteten Umgang in irgendeiner Einrichtung, wenn du ihn dann irgendwann mal durchgesetzt hast und irgendwann mal einen Termin bekommst, welcher vorhersehbar dann nicht stat findet, weil Kind ja soooo krank ist.

Dein jetziges Ziel muß sein, so schnell wie möglich eine gerichtliche Umgangsregelung zu bekommen, nach Möglichkeit mit Zwangsmitteln gegen die KM bei Umgangsboykot.

Die Zeit arbeitet ganz klar gegen dich und du kannst es dir nicht leisten auch nur einen Tag zu verschwenden. Mach dich gerade, du bist kein Bittsteller, sondern Vater ! :note:

Jemmy

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AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 19:17
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hi,
gehe nochmal auf das JA zu und erwähne, dass euer Kind ja wohl das Recht hat Umgang mit beiden Elternteilen zu haben. Die Vorwürfe der KM weist du entschieden zurück.
Du würdest dich gerne im Rahmen eines Gesprächs beim JA mit der KM an einen Tisch setzen und darüber reden wie Umgang zukünftig gestaltet werden kann.
Wenn das JA sich weiter so positioniert, dass du dich gefälligst nach den Wünschen der KM zu richten hast kann dein Anwalt eigentlich sofort einen entsprechenden Antrag auf Umgangsregelung beim AG stellen.
Das Ergebnis deiner Bemühungen über das JA gleich mit erwähnt, damit dich das AG nicht sofort wieder dahin zurück verweist.

Lass die KM nur weiter hohl drehen und sich irgendwelche Geschichten ausdenken. Spätestens vor Gericht wird sie dies nachhaltig beweisen müssen. Einfach cool bleiben und gar nicht drauf eingehen.
Sobald sie merkt, dass sie dich damit emotional beeinflussen kann wird sie das Spiel wohl weiter spielen. Eine "Ist mir egal, tu das was du für nötig erachtest" Haltung hilft dir hier eher.
Meine Ex ging damals sogar so weit mich anzuzeigen wegen Gewalt gegen sie. Das ganze wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. In der Verhandlung zum Umgangsrecht hat den Richter das auch überhaupt nicht interessiert.
Er wollte von Exilein eig nur wissen, warum Umgang mit mir nicht dem Wohle unseres Kindes dient. Konnte Exilein nicht wirklich darstellen...
Ich hatte auch mit ähnlichen Vorwürfen wie "beaufsichtigt Kind nicht richtig" etc. zu tun. Hatte den Richter auch nicht interessiert. Er hatte das Spiel was hier gespielt wird wohl schnell durchschaut.

Jetzt einen Rückzieher zu machen halte ich für falsch.
Wenn du dir bei deinem Anwalt schon sicher bist, dass er dich vertreten soll arbeite mit ihm eine Strategie aus wie nun weiter vorgegangen soll.
Umgangsverfahren sind beschleunigt. D.h. du wirst i.d.R. binnen 8 Wochen einen Verhandlungstermin haben. Das ganze geht also relativ "fix".

Jack

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 02:29
(@bester-papa)
Registriert

Also ich kann Jack nur zustimmen.

ich würde jetzt bewusst über das Jugendamt in die Offensive gehen. Denn das Jugendamt wird in einem Gerichtsverfahren ohnehin eine Stellungnahme abgeben. Und jetzt wo Du weisst, wie das JA zur Zeit tickt, kannst Du Dir ja ausmalen, wie der Bericht ausfällt. Also kannst Du durch ein 2. persönliches Gespräch nur gewinnen!!

Sage dem JA, dass Du gerne den zukünftigen Umgang mit der Mutter persönlich beim JA besprechen möchtest und dass das JA da doch bitte beim Umgang vermitteln soll. Damit treibst Du das JA schon einmal ein wenig in die Enge. Ablehnen kann das JA das Gespräch nicht. Zudem möchtest Du gerne von der Mutter persönlich wissen, was gegen einen Umgang spricht.

Du gehst dann mit klaren Vorstellungen, was den Umgang betrifft, in das Gespräch.

Kommt die Mutter nicht, spielt sie Dir in die Karten. Schmeisst sie mit Dreck, wirst Du alle Vorwürfe ganz ruhig entkräften. Positioniert sich das JA auf Seiten der Mutter, den Umgang nur in ihrer Wohnung zuzulassen, machst Du deutlich, dass Du das nicht akzeptierst. Mach dem JA zur Not klar, dass es doch bitte im Sinne des Kindeswohls entscheiden soll und nicht im Sinne der Mutter. Denn wenn Du die Mutter angeblich geschlagen haben solltest, ist es doch wohl sinnvoller, den Umgang außerhalb ihrer Wohnung stattfinden zu lassen. Alleine das ist schon ein Widerspruch. Ausserdem hat Dein Kind ein Recht darauf, ungestörten Umgang mit dem Vater zu haben.

Argumentiere immer aus Sicht des Kindes, niemals aus Sicht des Vaters. Also zB "Für die Entwicklung des Kindes ist es wichtig, dass Kind jedes 2. Wochenende Umgang mit seinem Vater hat sowie einen zusätzlichen Tag in der Woche" etc.. 

Viel Glück und starke Nerven!

BP

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 11:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LMS,

in Ergänzung zu den Vorschreibern und für die Argumentation beim JA-Gespräch: Bis zu Eurer Trennung vor einem Monat hast Du mit Mutter und Kind unter einem Dach gelebt und Dich ebenfalls um Euer Kind gekümmert. Du bist also weder ein Unbekannter für Euer Kind noch ahnungslos in Sachen Betreuung und Versorgung eines 2-Jährigen. Dass die Mutter Eures Kindes Dich nicht mehr leiden kann und nicht mehr sehen will, hat mit Eurem Kind nicht das Geringste zu tun. Du hast ja nicht "verlernt", Dich um ein Kind zu kümmern, und ein Krimineller, den man dabei beaufsichtigen müsste, bist Du auch nicht.

Nur eben: Du bekommst nur, was Du selbstbewusst verlangst. Hinterhergetragen kriegst Du nichts.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 13:55
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LMS,

Meine Überlegung war jetzt erstmal Ihr eine Schonfrist von beispielsweise 3 Monaten über meinen Anwalt und/oder das JA zu geben bis sich die Lage einigermaßen entspant hat und man eventuell während der Zeit "gemeinsam" an außergerichtlichen Lösung arbeiten kann.

wie Dir schon die anderen geschrieben haben - davon lässt Du dich bitte nicht beeindrucken. Wir sehen es immer wieder, dass KV sich von den Entfremdungsmodellen mancher KM sehr beeindrucken lassen. Denn es wird immer schwieriger wenn der Umgang über lange Zeit nicht laufen sollte. Deshalb jetzt SOFORT handeln.

Das JA scheint in Deinem Fall ein Totalausfall zu sein. Diese als "rein mütterfreundlich" bekannte JAs gibt es - leider - immer noch.  

Also ab zum Anwalt. Und es geht jetzt nicht um das GSR sondern um die Sicherstellung des Umgangs. Dazu musst Du jetzt aktiv werden.

Die erfahrenen Mitglieder können Dir dann auf Deine Berichte immer weitere Tipps geben, da sich das KM-Verhalten oftmals gleicht. Mit einer verbindlichen Umgangsregelung vom Gericht fahren dann beide Seiten gut. Gruß Ingo

Du hast jetzt ein klares Lagebild und kannst jetzt agieren - und die KM kann sich schön bloßstellen und rumstottern vor Gericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 17:39
(@lovemyson)
Schon was gesagt Registriert

Einen wunderschönen guten Abend ....

erst einmal muss ich mich für diese riesen Unterstützung hier im Forum bedanken. Ich habe mich entschlossen definitiv nicht klein bei zu geben und um mein bzw das recht meines Sohnes auf Umgang mit mir (ist korrekter 🙂 ) zu kämpfen und mich jeglichen Vorwürfen zu stellen.
Habe ganz gelassen und unbeeindruckt auf den Umgangsvorschlag will ich es mal nennen, schriftlich reagiert. Da ich den Termin nicht wahrnehmen kann und um eine verlegung auf Samstag bat.
Das ganze natürlich sehr höflich aber nicht bittend formuliert und um eine telefonische Antwort gebeten.

JETZT DER HAMMER.....

Ein Anruf folgte binnen 5 Minuten in dem sie einwilligte und um eine persönliches Gespräch bat um noch etwas zu klären die bezüglich ... naja um kooperativ zu sein willigte ich ein und fuhr hin.
An der Tür empfing mich zunächst mein Sohn mit lächeln, ausgestreckten Armen und den Worten Papa Papa Papa.... völlige Freude
Naja darauf folgte sie mit ernstem Blick und so gingen wir ein paar meter draußen spazieren ...
Zunächst ging es nur um Vorwürfe und gefühlskaltes Verhalten ... was hatte sie erwartet ?
Naja aber nach ein paar Minuten Standpunkt vertreten mit Anhang ihr nicht schaden zu wollen und eine friedliche Lösung finden zu wollen wurde ihre Laune ruhiger ...
Und plötzlich willigte sie dem gemeinsamen Sorgerecht ein ... und einem geregeltem Umgang und das auf dem JA schriftlich zu machen ....mein Gesicht-->  O.o
Ich dachte ich hätte mich verhört... aber nein hatte ich nicht ...
Ich sagte sollte das ihr ernst sein solle sie einen Termin auf dem JA machen das wir das genauso festhalten und ich ziehe logischer weise anwalt et cetera zurück...
Termin bis jetzt ist kommender Donnerstag mal schauen ob es dabei bleibt Gesprächsnotizen sind auf jede Fall gemacht und unterzeichnet ....
Wie sich im nachhinein raus stellte spielte ihr Vater hinter ihrem Rücken mir böse in die Karten mit ignorieren von Anrufen bzw verneinen ihrer Anwesenheit und so weiter...
Auf die Frage wieso kam nur er wolle da jetzt nicht drüber reden... ähm klar klasse .... noch fragen ?
Naja ich sehe den kleinen am Sonntag ....
Bin natürlich sehr froh über eine solch unerwartete Veränderung ihrer so verbissenen Meinung aber ich sehe der Sache trotzdem wachsam und vorsichtig entgegen.
Jetzt heißt es Daumen drücken und hoffen das sie mit Herz und für unseren Sohn entschieden hat oder ich will es nicht hoffen etwas anderes im Gange ist.
Sollte letzteres der Fall sein werde ich sie für den Oscar nominieren lassen als beste Schauspielerin 2013.
Ich hoffe es nicht ... also Daumen drücken und achtsam bleiben.
Werde natürlich weiterhin hier schreiben... denn man weiß ja nie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2013 00:10




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