Betreuung Kind bei ...
 
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Betreuung Kind bei Trennung und GSR

 
(@absolut)
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Hallo,

wir sind nicht verheiratet, wohnen zusammen, das Kind ist 2Monate alt und wir haben das GSR.

Ich befürchte nun eine Trennung.

Unsere Absprache war, dass wir uns die Betreuung zu jeweils 50% teilen. Jetzt droht Sie mir, auszuziehen und die Kleine komplett bei sich wohnen zu lassen. Das Jugendamt hat das im Hinblick auf das Alter bestätigt.

Ich ging jetzt von folgender Situation aus. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Dementsprechend habe ich auch das Recht die Betreuung meiner Tochter zu 50% zu übernehmen? Liege ich hier falsch...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2008 10:42
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Absolut!
Mal unabhängig davon, dass Du in D bei Eurem Kind wohl kein 50%-Betreuung "amtlich" kriegen würdest ... könntest Du eine vollumfängliche, alters- und kindsgerechte Betreuung bei Studium und Nebenjob sicherstellen und glaubhaft nachweisen?

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 11:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, da liegst du leider falsch.

Die Gerichte geben in der Regel das Kind zu einem Elternteil zur Betreuung (rate mal welchem) und gewährem dem Anderen lediglich ein Umgangsrecht.

Das was du möchtest, gibt es zwar auch und nennt sich Wechselmodell, wird aber von den Gerichten nicht gerade gefördert.

Diese "übliche" Rechtssprechung färbt natürlich auch auf das Rechtsempfinden der Mütter und deren Anspruchshaltung ab, insbesondere nach Beratung durch Freundinnen und Rechtsanwälte.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 11:13
(@absolut)
Schon was gesagt Registriert

@Marco

Hallo Marco, ich arbeite in einem Forschungsinstitut auf einem 20h Vertrag als Ing. Meine gesamten Kollegen hier haben alle Kinder inkl. meines Chefs. Ich kann hier jederzeit gehen, kommen, von zu Hause arbeiten, Stunden erhoehen oder reduzieren. Ich habe hier ebenso einen Betriebskindergarten. Desweiteren kann ich meinen Job auch Sa oder So erledigen. Für mein Aufbaustudium benötige ich noch 1 Tag in der Woche, bzw ab Herbst bin ich im Abschlusssemester. Dabei werde ich die Ergebnisse hier vom Job fuer meine Studium verwenden.

Das heisst wenn es hart auf hart kommt, kann ich ein geregeltes Einkommen plus Studium auf 2 Tage die Woche reduzieren. Bei 3 Tagen die Woche bin ich glücklich und entspannt. Daraus resultiert, dass ich die Betreuung an 4-5 Tagen die Woche hoffentlich vollumfänglich, alters und kindsgerecht regeln könnte.

Aber ich habe hiervon keine Erfahrung, darum die genaue Beschreibung und wie siehst Du das?

Achso, ich habe ebenso noch Verwandte und qualifizierte Freunde fuer spontane Notfälle an der Hand.

@Beppo
Okay, jetzt versteh ich auch die Angabe des Jugendamts zu der Kindsmutter "Ja solange das so klein ist bleibt es zu 100% bei ihnen"

Sehe ich das jetzt richtig, dass ich fuer den Fall der Fälle vor Gericht rumziehen darf um entweder

a) ein Wechselmodell
b) ein 50% Umgangsrecht

durchzusetzen. Daraus resultiert natuerlich dann auch jede Menge schmutzige Wäsche die wir waschen um das Gericht davon zu uberzeugen, dass der jeweilig andere der schlechtere Betreuer ist.

OMFG kann ich da nur dazu sagen und hoffentlich kommt es niemals dazu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2008 11:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Absolut
Das Kind ist zwei Monate alt, wird gestillt oder auch nicht, braucht regelmäßige, mehrmals am Tag Mahlzeiten, Wickeln, Waschen, Anziehen, etceterapepe...nebenbei Haushalt erledigen und nebenbei studieren/joben?? Eigenes Privatleben nicht zu vergessen!
Wenn Du das gebacken kriegst...

By the way:
-spontane Notfälle sind kein Dauerzusstand, und diesen gilt es sicher zu stellen und
-Dein a)=b)

Schmutzge Wäsche interessiert Ämter und Gerichte weniger, vielmehr die "Eignung", die Kids zu erziehen und für sie zu sorgen (okay, hier schneiden KMs nach Auffassung der meisten Gericht besser ab).

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 12:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehe ich das jetzt richtig, dass ich fuer den Fall der Fälle vor Gericht rumziehen darf um entweder

a) ein Wechselmodell
b) ein 50% Umgangsrecht

durchzusetzen. Daraus resultiert natuerlich dann auch jede Menge schmutzige Wäsche die wir waschen um das Gericht davon zu uberzeugen, dass der jeweilig andere der schlechtere Betreuer ist.

Nein, genau das geht idR nicht.

1. ist a und b praktisch das Gleiche und.
2. lässt sich das nicht gerichtlich durchsetzen. Das Wechselmodell setzt immer Einigkeit und Kooperationsbereitschaft der Eltern vorraus und das gibt es naturgemäss nicht vor Gericht.

Für dich bleibt:
A. Einige dich mit der Mutter, auf was auch immer oder
B. Klage ein Umgangsrecht ein, was bei äleteren Kindern typischerweise ein WE alle 14 Tage plus ein Nachmittag pro Woche ist, bei jüngeren häufiger aber kürzer oder
C. Klage auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) oder sogar alleiniges Sorgerecht aber dazu muss sich die Mutter schon einiges zuschulden kommen lassen.

Und schmutzige Wäsche waschen gehört zu den grössten Fehlern, die man vor Gericht machen kann.
I.d.R fragen dir Gerichte in solchen Fällen auch eher das Jugendamt (JA) oder einen Gutachter und die sind auch oft nicht gerade Väterfreundlich eingestellt.

Auch wenn es für dich im Moment nicht so aussehen mag, die Variante A. ist zunächst die einfachste.

Nimm dir ein bisschen Zeit und liess dich hier ein. Du findest hier Hunderte von ähnlichen Geschchten an denen du dich orientieren kannst.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 12:15
(@absolut)
Schon was gesagt Registriert

okay danke jetzt wird mir meine Position um einiges klarer. Danke Euch.

Im Endeffekt stellt sich fuer mich jetzt folgendes da...

Schau dass Du einig mit der KM bleibst selbst wenn es an die Selbstverleugnung geht, denn jede abweichende Meinung wird dir im schlimmsten Falle mit Reduzierung des Kindskontakts quittiert.

Herrlich, ich werde dem Rat folgen und mich einlesen. Motivationshilfe fuer das Durchhalten mit der KM sozusagen.  Besser ich geb mich auf als dass ich die Kleine aufgeb hmmm 😉

Ich mach dann mal hier zu

Edit sagt:

Auf Wunsch wieder aufgemacht und als kleiner Nachtrag bezugnehmend auf den Post von Beppo in einem anderen Thread

....

zunächst mal, mache bitte deinen anderen Thread wieder auf, das Thema ist keineswegs zuende diskutiert und deine Schlussfolgerung ist auch nicht der Wahrheit letzter Scluss.
Sicherlich auch, weil die Wahrheit schon noch etwas komplexer ist, als ich es in wenigen Worten dargestellt habe.
............

Natuerlich ist es vereinfacht dagstellt, Aber ich ging bisher von einer gleichberechtigten Beziehung zu der KM aus. Wenn ich nun die Schwierigkeiten betrachte, die sie mir machen kann wenn wir uns nicht zusammen raufen muss ich sagen, dass es besser ist, ich sage in der Beziehung ja und Amen und richte mich vollkommen nach ihren Wünschen als dass ich das Risiko eingehe die Kindesbetreuung zu verlieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2008 12:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Absolut
Du hast ´ne PN!

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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 12:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Natuerlich ist es vereinfacht dagstellt, Aber ich ging bisher von einer gleichberechtigten Beziehung zu der KM aus. Wenn ich nun die Schwierigkeiten betrachte, die sie mir machen kann wenn wir uns nicht zusammen raufen muss ich sagen, dass es besser ist, ich sage in der Beziehung ja und Amen und richte mich vollkommen nach ihren Wünschen als dass ich das Risiko eingehe die Kindesbetreuung zu verlieren.

Danke fürs Wiederaufmachen, denn das richtige Verhalten ist jetzt sehr wichtig.

Es ist zwar richtig, dass du mit deiner Ex in der Praxis keineswegs gleichberechtigt bist aber keineswegs Rechtlos.
Gerade in Bezug auf den Umgang hast du eine relativ gute Position. Die Gerichte betrachten das Umgangsrecht mittlerweile als hohes Recht des Kindes. Beide Eltern haben alles zu tun, diesen zu ermöglichen. Das ist auch völlig unabhängig vom Unterhalt und vom Sorgerecht.

Es ist sicher nicht falsch, deiner Ex jetzt zumindest das Gefühl zu geben, dass du ein verlässlicher Vater bist. Schwangerschaft und Geburt sind schon ein einschneidendes Erlebnis und führen oft zu Spannungen, die sich in der ersten, anstrengenden, Zeit nach der Geburt noch verstärken können.
Für eine Mutter verändert sich die Welt durch das erste Kind noch viel mehr als für einen Vater und die Sorge um die eigene, und die Zukunft des Kindes prägt da schon sehr stark. Da braucht die Mutter jemand der sie Unterstützt.

Ob du das auch auf die Partnerrolle ausdehnen möchtest, sei dir überlassen. Falls nicht, mache ihr klar, dass du zumnindest als Vater an ihrer Seite stehst. (Und auch deinen Unterhaltspflichetn nachkommen willst)

Bitte verwechsle dieses "Haltgeben" und "Starksein" aber nicht mit Unterwürfigkeit und Selbstaufgabe. Wenn du Vater aber nicht Partner sein möchtest, mache ihr diesen Unterschied klar und betone auch deine Rechte als Vater z.B. auf Umgang.

Mache ihr von vornherrein klar, dass du zwar kooperativ aber kein Esel bist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 13:11
(@absolut)
Schon was gesagt Registriert

@Marco danke fuer die PN
@Beppo

Sicherlich triffst Du hier den Nagel auf den Kopf. Bedingt durch unsere Lebensumstände haben wir uns in der Partnerschaft aus den Augen verloren. Dies führte vor allem bei Ihr zu sehr großen Aggressionen mir gegenüber. Diese Wut auf mich führte zu "als Partner versagt" was dann zu diesem "Du versagst genauso als Vater" werden könnte, wenn ich jetzt die Kuh nicht vom Eis bekomme.
Ich poste hier nur die Dinge da ich gestern eröffnet bekam, dass Sie sich bereits beim Jugendamt schlau gemacht hat, mir den Hinweis gegeben hat "Das Haus und Unterhalt könnte Probleme geben" usw.

Ich strebe nach wie vor einen respektvollen Umgang mit Ihr an aber die Grenze wo ich sage "Ab hier greifst Du mich persönlich an, bitte unterlasse dieses" verschiebt sich nun mit dem Wissen, dass Sie doch am längeren Hebel sitzt.

Aber hier verlassen wir nun langsam das Topic.  Wie gesagt, ich danke fuer die Einführung in das Recht im Bezug auf den Umgang und weiss nun die Gefahren besser einschätzen zu koennen. Was die partnerschaftliche Seite angeht ordne ich besser noch einmal meine Gedanken und poste in den entsprechenden Foren.

Ich denke ein Ansatz fuer ein Gespräch dürfte hierbei wirklich "Vater aber nicht unbedingt Partner" sein. Nächste Wo fängt Sie 3 Tage zu arbeiten an, dann wuerde ich meine 3 Tage Job/Studium nehmen. Insoweit haben wir effektive Berührungspunkte an einem Tag in der Woche bzw Abends oder morgens. 

Wir werden sehen ob dieses Modell einer Erziehungsgemeinschaft ohne Partnerschaft unter einem Dach funktionieren kann. Im Hinblick auf die möglichen Folgen fuer mich, werde ich es auf jeden Fall versuchen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2008 14:37




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Absolut!

Schau dass Du einig mit der KM bleibst selbst wenn es an die Selbstverleugnung geht, denn jede abweichende Meinung wird dir im schlimmsten Falle mit Reduzierung des Kindskontakts quittiert.

Nein nein, so nun auch wieder nicht! Eier inner Hose musste schon haben und Dich nicht zum Larry machen lassen.

Als leiblicher Vater hast Du ganz automatisch das Umgangsrecht nach §1684 BGB. Du brauchst es nicht zu erkämpfen, sondern Du HAST ES BEREITS. Knackpunkt ist nur, wie und in welchem Umfang Du das umgesetzt kriegst. Der einvernehmliche Weg zusammen mit der Mutter ist immer der sinnvollste, friedlichste und billigste. Aber ur, wenn er wirklich einvernehmlich ist.

Mauert Deine Exe aber und streicht Umgang, so kannst Du Dir vom Gericht eine Umgangsregelung holen, an die Exe sich dann halten MUSS. Hält sie sich nicht dran, so geht es weiter mit Zwangsgeldanträgen, Zwangshaftdrohungen, etc. pp.

Dein Wechselmodell wird heute von vielen Jugendämtern befürwortet; in Belgien ist es sogar Gesetz sowie auch in manchen anderen Ländern. Nur leider in BRD nicht und bei uns sind die Richter auch recht taub auf diesem Ohr. Nicht, weil sie das nicht wollen, sondern weil es in BRD keine gesetzliche Grundlage für ein WM gibt, auf dem die Richter ihren Beschluss begründen könnten.

Bei einem Säugling grenzt es an Unmöglichkeit das alleinige ABR oder gar SR zu bekommen, wenn man nur der Vater ist. Daher sollte Dein Weg sein:
1) Umgang sichern
2) Umgang pflegen und enge Bindung zur Kurzen aufbauen

Alles weitere kommt später.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 15:19