Hallo,
ich habe da ein paar Fragen wegen dem betreuten Wohnen. Mein Sohn will da ja unbedingt hin und es wäre wahrscheinlich auch das beste für unsere Familie (im Moment zumindest):
* Wer hat dann das Sorgerecht? Momentan hab ich es mit meiner Ex-Frau gemeinsam. Erhält es dann das Jugendamt?
* Wer hat dann das ABR? Momentan hab ich es. Hat es dann auch das Jugendamt?
* Wie sieht es mit dem Kindergeld aus (ich bin nicht geldgierig)? Darf ich es weiter beziehen? Wäre ja logisch, wenn ich das Sorgerecht behalte, mein Sohn muß ich dann ja ausstatten mit Fahrkarte zur Schule, Anziehsachen, Schulsachen usw. Es wäre nur für uns wieder eine Rennerei, das ganze Ab- bzw. umzumelden.
* Bleibt der Junge dann bei uns gemeldet oder muß ich ihn dann ummelden?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Gruß Andy
Moin
Meine LG hat im betreuten Wohnen gelebt und sie sagte dazu folgendes:
Wer hat dann das Sorgerecht? Momentan hab ich es mit meiner Ex-Frau gemeinsam. Erhält es dann das Jugendamt?
Das Sorgerecht behaltet in diesem Fall ihr.
Wer hat dann das ABR? Momentan hab ich es. Hat es dann auch das Jugendamt
Das ABR behälst in diesem Fall du.
Wie sieht es mit dem Kindergeld aus (ich bin nicht geldgierig)? Darf ich es weiter beziehen? Wäre ja logisch, wenn ich das Sorgerecht behalte, mein Sohn muß ich dann ja ausstatten mit Fahrkarte zur Schule, Anziehsachen, Schulsachen usw. Es wäre nur für uns wieder eine Rennerei, das ganze Ab- bzw. umzumelden.
Das Kindergeld bekommt das JA. Dafür statten sie deinen Sohn mit Taschengeld, Kleidergeld, Hygienegeld und Schulbedarfsgeld aus. Auch die Fahrtkosten zur Schule und alle 14 Tage zu Euch werden übernommen.
Bleibt der Junge dann bei uns gemeldet oder muß ich ihn dann ummelden?
Er wird mit Hauptwohnsitz dort gemeldet sein, du kannst aber einen Zweitwohnsitz bei dir melden.
Übrigens: Es werden noch eure finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft. D.H. Ihr zahlt Unterhalt ans JA.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
danke für die sehr ausführliche Antwort.
Das Jugendamt wird wohl die gesamten Kosen allein übernehmen müssen. Ich gehe zwar arbeiten, verdiene aber so wenig, dass ich schon jetzt vom Amt bezuschusst werde. Mein Frau geht nämlich nicht arbtein, da sie noch in Elternzeit ist. Aber ich hab ja am Dienstag einen Termin auf dem Jugendamt, da werden wir das alles klären. Wollte mich nur schon vorbereiten und da seid Ihr eine große Hilfe hier.
Viele Grüße und schönes Wochenende
Andy
Ich hab da doch noch mal eine Frage wegen dem Kindergeld: Muß ich das abmelden und das Jugendamt meldet das an oder beziehe ich das weiter und leite es nur an das Jugendamt weiter? Wäre für mich praktischer. Denn wenn ich der Meinung, dass mein Sohn nach 2 Monaten wieder zu mir soll, dann muß ich das ja wieder bei uns anmelden.
Servus,
da das Kind wohl dort gemeldet sein wird, beziehen "die" das KG.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin,
ich meine, das geht durch eine sog. Übergangsanzeige. Das JA schreib an die FamK und die überweisen dann künftig direkt ans JA.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin
Jep Deep hat Recht. Das wird über eine Übergangsanzeige geregelt. ABER!!! Solltest du am 10ten das Kindergeld für den Monat bekommen und das Kind wechselt z.B. am 20igsten in das betreute Wohnen, mußt du das Geld sofort abführen. Solltest du das nicht machen (oder können) kannst du Probleme bekommen, weil du das Kindergeld "zu Unrecht bezogen hast".
Gruß
Martin
Vielen Dank für Euren vielen Antworten. Ich hab morgen erst mal einen Termin beim Anwalt bzw. mein Sohn hat den, weil er ja noch ein Verfahren anhängig hat) und ich geh mit, weil ich wissen will, wie es steht. Da werd ich mich nochmals schlau machen und am Dienstag hab ich ja den Termin auf dem JA. Ich werde dann wieder berichten.
@ PhoeniX - Martin bist Du Dir da sicher, mit dem, was Du zuletzt geschrieben hast? Ich frage nur, weil ich das "Prozedere" schon mal durch hab. Mein Sohn ist am 18. eines Monats bei mir gemeldet worden und ich bekam für diesen Monat dann kein Kindergeld, weil er über die Hälfte des Monats bei der Mutter gelebt hat (so erklärte mir das die Kindergeldkasse). Sie hat das Kindergeld behalten (hat mich nicht ausgezahlt für die Hälfte des Monats) und ich durfte sehen, wie ich komme. Der Sachverhalt wäre dann ja bei dem von Dir verwendeten Beispiel genauso.
Viele Grüße
Andy
Moin
Ämter haben mehr Rechte als Väter und Mütter. So hält es auf jeden Fall das JA das für meine LGin zuständig war. Auch der Unterhalt wird für den Monat schon fällig. In diesem Fall bin ich mir aber nicht sicher, ob nur für z.B. 10 Tage oder auch schon für den kompletten Monat. Ich würde hier noch beim zuständigen Amt nachfragen, da sich die "Richtlinen" der einzelnen Komunen und Trägern unterscheiden.
Gruß
Martin
So, nun jetzt mal schnell der aktuelle Stand:
Ich war heute auf der ARGE, weil ich das was wegen meinem ALG II klären musste. Nein, ich bin nicht arbeitslos, ich bzw. meine Familie bekommt ergänzend ALG II (verdiene nur ca. 850 € je Monat, könnte in nächster Zeit noch weniger werden *grummel*). Die Sachbearbeiterin auf der ARGE sagte mir, dass mein Sohn nicht so einfach ins betreute Wohnen ziehen kann. Er muss sich erst von der ARGE eine Zustimmung einholen, die müssen dann ja die Kosten übernehmen. Wenn er ins betreute Wohnen zieht, ohne sich die Zustimmung der ARGE zu holen, dann bekommt er außer Kindergeld kein Geld weiter. Meine Ex und ich können keinen Unterhalt zahlen. Meine Ex ist arbeitslos und bekommt genauso wie ich nur ergänzend ALG II. Nun bin ich ja mal auf den Termin heute beim Jugendamt gespannt. Ich berichte dann wieder.
Viele Grüße
Andy
So, nun der aktuelle Stand:
Mein Sohn wohnt seit 02.02.07 im betreuten Wohnen. Einen Bescheid hierzug habe ich aber noch nicht. Geht heute erst mit der Post raus (steht aber schon seit voriger Woche fest, dass er jetzt dort dauerhaft bleibt). Sorgerecht und ABR behalte ich, er bleibt auch bei mir gemeldet. Jetzt gibt es Ärger mit dem Kindergeld. Meine Frau bezieht momentan das Kindergeld (weil wir ja noch einen gemeinsamen Sohn haben, war das für uns logisch). Jetzt muss das Kindergeld logischerweise abgetreten werden. Nur das Problem ist folgendes: Meine Frau ist die Stiefmutter (logisch) und darf das Kindergeld nicht mehr beziehen. Jetzt muß ich einen formlosen Antrag stellen und gleich das Kindergeld abtreten. Nur weil meine Frau das Kindergeld bezogen hat. Das heißt, die Kindergeldstelle fordert das Kindergeld für meinen Sohn zurück und zahlt es dann an das JA. Mensch ist das kompliziert. Frage mich nur, warum das nicht weiter über meine Frau laufen kann und wir machen eine Abtretungserklärung. Aber so sind die Bürokraten dann eben.
Achja, ich bekomme mit der Post, welche heute raus geht, auch einen Fragebogen über meine wirtschaftlichen Verhältnisse. Das betreute Wohnen will ja auch irgend wie bezahlt werden.
Viele Grüße
Andy
Hi Andy,
also, zur polizeilichen Meldung kann ich dir noch sagen, wenns euch lieber ist (warum auch immer) kann das Kind bei euch im ersten Wohnsitz bleiben, im Betreuten Wohnen im zweiten. Spielt eigentlich keine Rolle wierum man das macht.
Wichtig: es werden Hilfepläne gemacht, damit sozusagen die Zukunft des Kindes geplant wird, so nach dem Motto "wohin soll es für das Kind gehen etc.
Außerdem erledigt das Jug die meisten normalen Alltagsdinge, ihr fallt aus vielem raus, auch wenn ihr das SR und ABR habt.
Kindergeld: dies ist der Mindestsatz den das Jug beansprucht. Das Jug selbst kann eigentlich nicht das KG beantragen,deshalb musst du das als Dad machen und kannst aber mithilfe des Jugs die Abtretung der Familienkasse mitteilen. Sollte das Kind nach Hause kommen, musst du umgehend Mitteilung machen und dir hierfür ne Bestätigung vom Jug holen. Leider dauert das je nach Stadt ziemlich lange.
Da ich das durch habe, kenne ich den ganzen Müll, lustig ist und wird das für euch nicht, jedenfalls wäre das sehr ungewöhnlich. An Entscheidungen könnt ihr kaum teilnehmen, letztlich macht das Jug meist alles so, wie es ihm gefällt. Wenn ihr Glück habt, dann hilft euch das "Heim", würde aber nicht darauf bauen. Seid wachsam, auch wenn ihr dies jetzt erstmal für den besseren Weg haltet.
Gruß riviera
Hallo riviera,
ich weiß ja, dass ich das Kingergeld ans JA abtreten muss. Es stört mich auch nicht. Was mich stört, ist, dass meine Frau das Kindergeld bekommt und es jetzt nicht mehr darf. Jetzt muss ich einen Antrag stellen und gleich noch mitteilen, dass das Kindergeld abgetreten wird. Für den Monat Febraur fordert die Familienkasse das kindergeld von meiner Frau zurück, weil sie ja das Kindergeld nicht mehr beziehen darf. DAFÜR muss ich ja einen neuen Antrag stellen. Es wäre viel einfacher, wenn meine Frau die Abtretung machen könnte. Ich finde diesen ganzen Bürokratismus so blöd, aber ändern kann ich ihn nicht mehr.
Wegen dem gemeldet sein: Der Junge bleibt bei mir gemeldet, wir arbeiten mit der Stelle, wo er jetzt wohnt, zusammen. Auch wenn einige Mitarbeiter dort nicht so recht nach "unserem Geschmack" sind (soll heißen, die verstehen manchmal nicht, dass ich als Vater das und das mache und auch dort und dort mit hin gehe, wie z. B. jetzt auf´s Arbeitsamt wegen einer Ausbildung).
Gruß Andy
Hi Andy,
ok, dann haken wa mal das Thema KG ab.
Zu dem Punkt, dass es nicht gerne gesehen wird, wenn du als Vater weiterhin aktiv bist, möchte ich dir noch folgendes schreiben:
Mit der Erklärung, die du hast unterschreiben müssen um die Jugendhilfe zu bekommen für das Kind hast du eben den alltäglichen Kram in die Hände des Jugs gelegt. Die Betreuer werden natürlich im Alltag letztlich über den Fortgang gewisser Dinge quasi entscheiden.
Meine eigene Erfahrung ist ganz klar: letztlich ist es defacto nicht erwünscht viel Aktion zu zeigen. Es hieß zwar immer, dass eine enge Zusammenarbeit gut ist und wichtig, die hat aber nicht funktioniert.
Als Ottonormalverbraucher weiß man auch über einen mehr oder weniger langen Zeitraum gar nicht darüber Bescheid, was man wann tun soll oder kann. Natürlich ist das Jug wie auch das "Heim" (Heim nutze ich wegen der einfacheren Formulierung!) für das Kind da und nicht für die Eltern, nur das merkt man anfangs oft nicht, weil man anfangs noch so schön Honig ums Maul geschmiert bekommt. Es wird viel geredet, dann wirds weniger.
Ich möchte nicht das wiedergeben was uns passiert ist, denn nicht jeder Fall ist gleich. Deshalb kann ich nur hoffen, dass bei euch "alles gut" wird.
Vielleicht überlesen, aber wie alt ist denn das Kind?
Gruß riviera
riviera:
das kind ist 17 und somit eh bald volljährig. IMO wird es auf seine selbständigkeit vorbereitet, da ist es eh so das die kinder verantwortun g für sich selsbt übernehmen sollen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Jep.