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Besuchszeiten

 
(@Unbekannt)

Ich habe mich von meinem Mann getrennt und habe vor kurzem das alleinige Sorge- und Umgangsrecht fuer unseren 3 jaehrigen Sohn erhalten. Mein Ex is in eine Wohnung nebenan gezogen. Das Besuchsrecht wurde im Urteil als 'FREIGEBIG und ANGEMESSEN' angegeben, obwohl ich meinem Anwalt vor Verhandlung mitgeteilt habe das ich die Besuchszeiten geregelt haben moechte (hatte einen Plan vorgelegt). Das Problem ist nun, das mein Ex jeden Abend um 5Uhr nach der Arbeit vor der Tuere steht und den Abend mit dem Kleinen verbringen will. Und natuerlich am Samstag und Sontag das gleiche (steht schon um 8.00 vor der Tuer). Wenn ich die Tuere nicht aufmache, dann ruft er so lange nach dem Kleinen der natuerlich zur Tuere rennt und mich heulend bittet die Tuere aufzumachen. Ich habe mit meinem Ex schon mal darueber gesprochen dass ich bestimmte Zeiten will da das Kind nicht stanedig aus seiner Routine rausgerissen werden kann und soll. Aber das ignorierte mein Ex einfach. Ich hatte auch meinen Anwalt gefragt was ich hier tun koenne, jedoch meinte der ich solle umziehen. Ich kann mir derrzeit erstens nicht leisten umzuziehen und zweitens muesste ich das Kind aus der gewohnten Umgebung, Vorschule, etc. rausreisen. Was soll ich tun?

Zitat
Geschrieben : 22.02.2004 22:48
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also erstmal die Frage..wieso hast du denn seit kurzem das alleinige Sorgerecht??..Das allein müßte doch schon mal ein Grund haben!!
Denn dafür muß es ja schon einen "besonderen Grund" geben warum du das ASR bekommen hast...

Naja..und das Verhalten des KV ist dann doch etwas arg übertrieben .. also grasd eben da wo man ja ansich getrennt ist..dene zwar das sein wunsch verständlich ist..aber eben nicht wirklich realisierbar .. und am Samstag u Sonntag um 8 Uhr vor der Tür stehen u socle unruhe zu stiften dürfte wohl nicht grad im Sinne des Erfinders sein .. sprich mit ihm u notfalls solte ein vernünftiger Anwalt entsprechende Schritte einleiten können ..

Denn ganz als normal finde ich das Verhalten des KV nicht grad..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2004 01:56
 7of9
(@7of9)
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Hi Unbekannt!

Hört sich an, als wärst Du nicht aus D, denn in Österreich heisst es Besuchsrecht und in Deutschland Umgangsrecht.
Wir haben einen gerichtlichen Besuchsrechtsbescheid, in dem genau festgelegt ist, wann der Vater das Kind holt und bringt, wieviel Urlaub er mit dem Kind verbringen kann und welche Feiertage.
Gehe zum zuständigen Bezirksgericht und stelle einen Antrag auf gerichtliche Besuchszeitregelung und mache dem Richter einen Vorschlag wie Du Dir das vorstellst.
für ein 3-jähriges Kind wäre üblich:
"Kleinkind bis 6 Jahre: Alle 14 Tage mehrere Stunden bis einen Tag. Keine Übernachtung. Allerdings hat der OGH bereits mehrfach auch Übernachtungen zugestanden, wenn das Kind eine sehr gute Beziehung hat und allenfalls schon öfter beim Besuchsberechtigten früher übernachtet hat. Zunehmend wird Übernachtung auch von Richtern zugestanden."
So, dass der Vater täglich vor der Tür steht, kann es nicht sein!
Lg 7of9

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Geschrieben : 23.02.2004 12:17
(@Unbekannt)

Hi Unbekannt!

Hört sich an, als wärst Du nicht aus D, denn in Österreich heisst es Besuchsrecht und in Deutschland Umgangsrecht.............
Lg 7of9

Ich bin Deutsche und sitze aufgrund des derzeitigen Urteils (darf nicht mit dem Kind ausreisen, bzw zurueckkehren nach Deutschland) im Ausland fest. Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten. Der erste der die Trennung legalisierte wurde von Legal Aid unter nur erschwerten Umstaenden vorort bezahlt. Leider ging mein Anwalt nicht auf Ausfuehrliches wie detailiertes Besuchsrecht ein und hatte auch keine Ahnung von Intenationalem Recht (zumal ich und mein Kind Deutsche Staatsbuerger sind und wir die Kanadische nicht wollen). Ziemlich besch...... die ganze Lage.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2004 00:01
 7of9
(@7of9)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Unbekannt!

Ich bin Deutsche und sitze aufgrund des derzeitigen Urteils (darf nicht mit dem Kind ausreisen, bzw zurueckkehren nach Deutschland) im Ausland fest.

Welches Land? Vater ist kanadischer Staatsbürger?
LG 7of9

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2004 10:39
 mel
(@mel)

hallo unbekannt,

auch wenn es für dich sehr hart klingen mag aber ich kann den vater verstehen.

ihm wird bekannt sein, das du wieder nach deutschland willst.

auch wenn ihr mich alle wieder hauen wollt:

meine meinung, das kind sollte beim vater bleiben.

erst ins ausland wollen und dann mit dem kind wieder zurück wollen wo bleibt hier dass recht für euer kind?

denkst du auch euer kind? :gunman: aus deinen schreiben lese ich nur blanken hass.

hoffentlich lernst du was über bindungsprinzip, förderungsprinzip und eltern-kind-beziehung.

für euer kind hoffe ich, das du dieses land nicht verlassen darfst und wenn nur ohne kind
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2004 17:30
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Unbekannt,

ich verstehe es so, dass du den ganzen Tag mit dem Kind zusammen bist, oder wird das Kind fremdbetreut?

Was ist so verkehrt daran, dass Kind und KV sich abends sehen und auch am WE? Das ist doch Regelmäßigkeit und Routine. Der Vater möchte das Kind sehen, das Kind möchte den Vater sehen, warum sperrst du dich sosehr dagegen?

Kannst annähernd erahnen, was du dem Kind nimmst, wenn du umziehst?

Schreib doch mal etwas über dich, was macht dich unglücklich? Dass Vater und Kind sich verstehen? Dass sie jeden Tag Kontakt haben? Das würden viele Mütter durchaus als vorteilhaft sehen.

Da muß ganz tief ein anderer Grund sein und solange du den nicht sagst, werde ich dich nicht verstehen können.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 24.02.2004 17:57
(@Unbekannt)

Hallo ........

Welches Land? Vater ist kanadischer Staatsbürger?
LG 7of9

Kanada, und ja Vater ist kanadischer Staatsbuerger.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2004 21:21
(@Unbekannt)

hallo unbekannt,

auch wenn es für dich sehr hart klingen mag aber ich kann den vater verstehen.

ihm wird bekannt sein, das du wieder nach deutschland willst.

auch wenn ihr mich alle wieder hauen wollt:

meine meinung, das kind sollte beim vater bleiben.

erst ins ausland wollen und dann mit dem kind wieder zurück wollen wo bleibt hier dass recht für euer kind?

denkst du auch euer kind? :gunman: aus deinen schreiben lese ich nur blanken hass.

hoffentlich lernst du was über bindungsprinzip, förderungsprinzip und eltern-kind-beziehung.

für euer kind hoffe ich, das du dieses land nicht verlassen darfst und wenn nur ohne kind
mel

hallo unbekannt,

...........
mel

Hallo mel,
Ich koennte deine Ansicht verstehen, wenn es gerechtfertigt waere.
Was soll denn unser Kind mit einen gewalttaetigen Vater (Polizeibericht vorhanden) der sich sonst um nichts kuemmert? Der seine Familie verhungern laesst (ja und ich habe einen Arztbericht der das bestaetigt) und uns durch seine Miswirtschaft in den Ruin getrieben hat? So einer kann mir ehrlich gesagt gestohen bleiben. Und dann noch Ansprueche stellen? Hast Du ueberrhaupt eine Ahnung was es heisst ein Special Need Child im Ausland ohne jegliche Untestuetzung zu betreuen? Wir waren interessant fuer Hern Papa solange Geld auf meinem deutschen Konto war. Leider hat er nicht bedacht das ein Kind mehr als eine Windel pro Tag braucht.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2004 21:33
 mel
(@mel)

hi unbekannt,

Hallo mel,
Ich koennte deine Ansicht verstehen, wenn es gerechtfertigt waere.
Was soll denn unser Kind mit einen gewalttaetigen Vater (Polizeibericht vorhanden) der sich sonst um nichts kuemmert? Der seine Familie verhungern laesst (ja und ich habe einen Arztbericht der das bestaetigt) und uns durch seine Miswirtschaft in den Ruin getrieben hat? So einer kann mir ehrlich gesagt gestohen bleiben. Und dann noch Ansprueche stellen? Hast Du ueberrhaupt eine Ahnung was es heisst ein Special Need Child im Ausland ohne jegliche Untestuetzung zu betreuen? Wir waren interessant fuer Hern Papa solange Geld auf meinem deutschen Konto war. Leider hat er nicht bedacht das ein Kind mehr als eine Windel pro Tag braucht.

du musst mit solchen antworten rechnen wenn du uns nicht " alles " schreibst.

ich konnte in deinen schreiben nichts von verhungern, gewalt, ruin, etc lesen.

schreibe uns doch mehr auf, gründe, vermutungen, etc helfen nicht viel oder was meinst du?

mel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2004 13:27




(@Unbekannt)

Sorry , aber für mich bist du nur eine von vielen Müttern , die versuchen ihrem Kind den Papa wegzunehmen.
Ich habe soviele fälle gelesen und jedesmal heisst es KV war gewalttätig usw..... ich kann diese scheisse langsam nicht mehr hören , was seid ihr für Mütter ?
Ich habe den mist selber mitgemacht und musste mir solchen stuss anhören , aber es gab leute die dieses Spielchen durschaut haben und mir als Vater das Kind zugesprochen haben.
Mein Kind bekommt seinen Umgang zur Mutter so oft wie er will bzw...sie zeit hat , denn sowas ist ganz wichtig.
Vielleicht denkst du mal darüber nach !!!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2004 20:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Unbekannt,

  • Deine Ausführungen kommen gut 2 Monate zu spät.
  • Sehr wohl gibt es Fälle, in denen Gewalt vom Mann angewendet wird. Hier auf VS versuchen wir die Gerechtigkeit zu betrachten und das umfasst beide Geschlechter.
  • Es ist klar, in öffentlichen Foren nur die eine Seite zu hören bzw. präsentiert zu bekommen. Dies räumt aber bei unwidersprüchlichen Aussagen nicht das Recht ein, solchen Tonfall anzuschlagen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2004 21:06